Checkliste: Scheidungsimmobilie
Was passiert mit dem gemeinsamen Haus?
Trennungen verlaufen selten reibungslos. Neben den emotionalen Wunden türmt sich oft ein Berg an Papierkram auf. Besonders kompliziert wird’s, wenn beide Partner im Grundbuch stehen. Verkaufen? Vermieten? Wer zieht aus, wer bleibt? Die Fragen häufen sich.
Muss das Haus weg?
Nicht zwingend. Mehrere Wege führen zum Ziel – finden Sie Ihren passenden.
Vier Wege aus der Immobilien-Zwickmühle
In der Praxis haben sich vier Lösungswege etabliert: Verkaufen, vermieten, einer übernimmt das Objekt komplett oder zahlt dem anderen Miete.
Weg 1: Verkaufen und Kapitel schließen
Macht Sinn wenn:
Noch Schulden draufliegen und beide einen Neuanfang wollen.
Pluspunkte:
- Jeder geht seiner Wege, finanziell getrennt
- Schulden lassen sich tilgen
- Frischer Start für beide
Stolpersteine:
- Die Bank kassiert meist eine Vorfälligkeitsentschädigung beim vorzeitigen Ausstieg
- Verkauf innerhalb von zehn Jahren? Spekulationssteuer droht (Ausnahme: selbst drin gewohnt)
- Kriegen Sie sich nicht zusammen, landet das Haus im schlimmsten Fall unter’m Hammer – mit herben Verlusten
Weg 2: Vermieten statt verkaufen
Macht Sinn wenn:
Das Haus soll in der Familie bleiben oder der Markt gerade ungünstig steht.
Pluspunkte:
- Vermögen bleibt erhalten
- Mieter zahlen im Idealfall die Kreditrate
- Tür bleibt offen für später
Stolpersteine:
- Sie müssen sich über Mieter, Reparaturen und alles andere einig werden
- Klappt nur, wenn Sie noch halbwegs vernünftig miteinander reden können
- Die Miete muss Kredit und Nebenkosten decken, sonst zahlen Sie drauf
Weg 3: Einer übernimmt den Laden
Macht Sinn wenn:
Jemand am Haus hängt oder die Kinder nicht raus sollen aus ihrer Umgebung.
Pluspunkte:
- Kinder bleiben in ihrem Zuhause
- Keine Kompromisse mehr nötig
- Klare Verhältnisse
Stolpersteine:
- Der Übernehmende muss den anderen auszahlen – meist die Hälfte vom Hauswert
- Kredit läuft weiter, plus Nebenkosten, plus Reparaturen
- Viele überschätzen ihre finanzielle Kraft und stehen später im Regen
Weg 4: Wohnen gegen Miete an den Ex
Macht Sinn wenn:
Als Zwischenlösung oder um Unterhalt gegenzurechnen.
Pluspunkte:
- Zeit zum Überlegen gewinnen
- Unterhalt lässt sich mit Miete verrechnen
- Keine überstürzte Entscheidung nötig
Stolpersteine:
- Beide haften weiter für den Kredit
- Zahlt einer nicht mehr, sitzt der andere auf dem Schaden
- Bank holt sich das Haus bei Zahlungsausfall
Steuerfalle nicht übersehen
Beim Immobiliendeal nach der Trennung lauern steuerliche Überraschungen:
- Spekulationssteuer: Verkauf vor Ablauf von zehn Jahren kostet Steuern auf den Gewinn – außer Sie haben die Bude selbst bewohnt (mindestens im Verkaufsjahr plus die zwei Jahre davor)
- Grunderwerbsteuer: Bei Übernahme durch einen Partner kann die fällig werden
- Vermietung bringt Abschreibungen: Vermieten Sie, dürfen Sie einiges steuerlich absetzen
Ohne Steuerberater tappt man hier schnell in teure Fallen.
Grundbuch, Bank und Notar
Rechtlich muss alles sauber laufen:
- Grundbuch umschreiben: Bei Verkauf oder Übernahme Pflicht
- Bank muss mitspielen: Wer aus dem Kreditvertrag raus will, braucht die Zustimmung der Bank
- Notar beurkundet: Eigentumsübertragung läuft nur über den Notar
- Schriftlich festhalten: Vereinbaren Sie alles schwarz auf weiß in einer Scheidungsfolgenvereinbarung
Kopf, Herz und Portemonnaie
Über Geld lässt sich rechnen. Über Gefühle nicht.
- Tempo rausnehmen: In emotionalen Ausnahmesituationen keine übereilten Unterschriften leisten
- An die Kinder denken: Deren Stabilität wiegt schwerer als finanzielle Optimierung
- Mediator einschalten: Streiten Sie sich fest, hilft ein neutraler Dritter
- Gutachter beauftragen: Ein unabhängiger Sachverständiger bewertet den Immobilienwert fair – erspart Streit
Unterm Strich
Pauschallösungen gibt’s nicht. Jede Trennung ist anders, jede Immobilie auch. Nehmen Sie sich Zeit, rechnen Sie durch und holen Sie sich Profis an Bord.
Unsicher, welcher Weg passt?
Fachleute helfen Ihnen, die Weichen richtig zu stellen. Eine faire Lösung ist möglich – auch wenn’s gerade nicht so aussieht.
Hinweis
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © serezniy/Depositphotos.com
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