Verkaufen um zu bleiben – mit einer Immobilien-Rente

Immobilienrente einfach erklärt 

Die eigene Immobilie ist mehr als nur ein Dach über dem Kopf. Sie ist ein Zuhause, sie ist Heimat. Hier hat man unendlich viel erlebt. Schönes, Anrührendes, Gemeinsames, Glückliches...einfach alles. Einen solchen Lieblingsplatz gibt man nicht mehr her. Muss man auch nicht. Der Verkauf des Hauses ändert daran nichts.

Möglich ist das mit einer Immobilien-Rente für Senioren ab 70 Jahren. Sie bekommen dabei ein individuelles Angebot. Eine Immobilien-Rente bietet Ihnen neue finanzielle Freiheiten.                                                                    

 

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        Die Vorteile einer Immobilien-Rente auf einen Blick

 

Objektives Gutachten: Der Wert Ihrer Immobilie wird zuerst von uns und im zweiten Schritt von einem unabhängigen Sachverständigen ermittelt. Die Kosten dafür übernimmt die Deutsche Leibrenten AG.
 

  • Mit Brief und Siegel: Sowohl die Leibrente als auch das Wohnrecht werden notariell abgesichert und sind Grundbuch gesichert – ohne zusätzliche Kosten für Sie. Damit bietet Ihnen die Immobilien-Rente größtmögliche Sicherheit.
     
  • Hohe Flexibilität bei der Auszahlung: Auf Ihrer Immobilie lasten noch Restschulden? Dann wählen Sie einen Einmalbetrag oder eine Kombination aus Einmalzahlung und monatlicher Zeitrente. Sie brauchen gerade keine hohe Summe, wünschen sich aber fortlaufend mehr Einnahmen? Dann freuen Sie sich über eine regelmäßige monatliche Zeitrentenzahlung.
     
  • Hohe Flexibilität bei Auszug: Bei Umzug in ein Pflegeheim können Sie Ihr altes Zuhause vermieten. Die Einnahmen daraus erhöhen noch einmal Ihre monatlichen Einnahmen. Auf Wunsch können Sie Ihre Immobilie auch vermieten lassen oder das Wohnrecht gegen eine Einmalzahlung an den Käufer abtreten.
     
  • Instandhaltung der Immobilie: Die Kosten dafür übernimmt der Käufer Ihrer Immobilie, also die Deutsche Leibrenten AG. Von dieser Pflicht sind Sie nach Vertragsabschluss befreit.
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  • Absicherung für Erben: Sollten Sie innerhalb einer vereinbarten Mindestfrist von fünf – auf Wunsch auch zehn Jahren – ableben, erhalten Ihre Erben einen finanziellen Ausgleich.
     
  • Keine Gebühren: Der volle Immobilienwert fließt in die Berechnung ein.
     
  • Kein Weiterverkauf der Immobilie: Ihr Vertragspartner verpflichtet sich vertraglich, Eigentümer der Immobilie zu bleiben, solange Sie leben. Damit wissen Sie immer, wer Ihr Partner ist. KONTAKTIEREN SIE UNS HIER