Die Immobilie ist verkauft – wann bekomme ich mein Geld?
Nach der Beurkundung des Immobilienkaufs beim Notartermin ist der Verkauf rechtsgültig abgeschlossen. Dennoch müssen sowohl Käufer als auch Verkäufer oft noch eine gewisse Zeit warten, bis der Kaufpreis tatsächlich gezahlt und schließlich die Schlüsselübergabe erfolgen kann.
Viele Immobilienverkäufer in Dresden und Umgebung fragen sich, wann der vereinbarte Kaufbetrag auf ihrem Konto erscheint. Oft vergehen mehrere Wochen, bis dies geschieht. Doch warum nimmt dieser Vorgang so viel Zeit in Anspruch?
Dies liegt an der sogenannten Fälligkeit des Kaufpreises, die eine wesentliche Voraussetzung für die Zahlung darstellt. Diese wird vom Notar festgelegt, sobald bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Voraussetzungen für die Zahlung des Kaufpreises
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Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch
Die Auflassungsvormerkung sichert den Käufer ab und wird vom Grundbuchamt eingetragen. Die Dauer dieses Prozesses hängt von den Kapazitäten des jeweiligen Grundbuchamts ab. In einer Stadt wie Dresden kann es mehrere Wochen dauern, bis der Eintrag abgeschlossen ist. „Die Auflassungsvormerkung ist ein wichtiger Schutz für den Käufer, aber in Dresden kann es aufgrund der hohen Nachfrage etwas dauern“, erklärt Ute Meneses.
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Löschung einer bestehenden Grundschuld
Oft ist auf der Immobilie noch eine Grundschuld eingetragen, auch wenn der Vorbesitzer das Objekt bereits abbezahlt hat. Diese Grundschuld muss vor der Kaufpreiszahlung gelöscht werden. „Die Löschung der Grundschuld ist ein notwendiger Schritt, der manchmal übersehen wird“, so Meneses.
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Prüfung eines möglichen Vorkaufsrechts
In bestimmten Gemeinden kann ein kommunales Vorkaufsrecht bestehen. Es muss geklärt werden, ob die Kommune ihr Vorkaufsrecht ausübt oder darauf verzichtet. „Besonders im Dresdener Umland ist es wichtig, das Vorkaufsrecht zu berücksichtigen“, betont Meneses.
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Zustimmung des Verwalters bei Eigentumswohnungen
Beim Verkauf einer Eigentumswohnung ist oft die Zustimmung des Verwalters notwendig. Verzögerungen können auftreten, wenn die Hausverwaltung ausgelastet ist. „Die Zustimmung des Verwalters ist entscheidend, um den Verkauf reibungslos abzuwickeln“, fügt Meneses hinzu.
Erst wenn alle genannten Bedingungen erfüllt sind und der Notar diese geprüft hat, wird die Kaufpreiszahlung fällig. Normalerweise beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Geld auf ein Notaranderkonto oder direkt an den Verkäufer überwiesen wird.
Wie lässt sich die Zeitspanne bis zur Kaufpreiszahlung verkürzen?
Eine gründliche Vorbereitung kann den Zeitraum zwischen dem Notartermin und der Kaufpreiszahlung erheblich verkürzen. Erfahrene Makler stellen bereits in der Vermarktungsphase sicher, dass alle notwendigen Dokumente bereitstehen und mögliche Hindernisse frühzeitig aus dem Weg geräumt werden. Dazu gehören die Eintragung der Auflassungsvormerkung, die Löschung von Grundbuchlasten und die Einholung erforderlicher Genehmigungen, etwa durch die Hausverwaltung bei Eigentumswohnungen. „Eine gute Vorbereitung ist der Schlüssel, um den Verkaufsprozess zu beschleunigen“, sagt Meneses.
Wichtig ist auch eine enge Zusammenarbeit mit Notar, Grundbuchamt und beteiligten Banken, um den Prozess zu beschleunigen. Proaktive Kommunikation und die Sicherstellung der Finanzierung im Vorfeld helfen ebenfalls, lange Wartezeiten zu vermeiden und die Kaufpreiszahlung schnell zu ermöglichen. „In Dresden und Umgebung arbeiten wir eng mit allen Beteiligten zusammen, um den Verkauf so effizient wie möglich zu gestalten“, versichert Meneses.
Planen Sie, Ihre Immobilie in Dresden oder im Dresdener Umland zu verkaufen? Als erfahrener Makler stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin – wir beraten Sie individuell und persönlich.
Hinweise:
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © Morgan Housel/unsplash.com
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