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Erbe: Dann zahl ich dich halt aus – wirklich so einfach?

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In vielen Erbengemeinschaften gibt es einen Miterben, der die geerbte Immobilie gern als Alleineigentümer übernehmen möchte. Schön, wenn sich alle einigen – doch oft steckt die Herausforderung in den Details: Wer muss wie viel auszahlen und wie wird der Wert der Immobilie korrekt ermittelt?

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Testament iStock 832576118 klein Copyright djedzura

 

Was tun, wenn man eine Immobilie erbt?

Zunächst gilt: alle Miterben müssen dem Vorhaben zustimmen. Die Auszahlung des jeweiligen Anteils orientiert sich am Marktwert der Immobilie. Nicht jeder Miterbe hat automatisch Anspruch auf eine Auszahlung – manchmal ist der Verkauf des Erbteils die einzige Lösung.

Marktwert professionell ermitteln

Bevor Erben eine Auszahlung beschließen, sollte der Wert der Immobilie professionell ermittelt werden. Hier kann ein regionaler Immobilienmakler in Radebeul oder ein Sachverständiger helfen. Ein Experte wählt das passende Bewertungsverfahren:

  • Sachwertverfahren für Häuser ohne Vergleichswerte

  • Ertragswertverfahren für Renditeobjekte wie Mietshäuser

  • Vergleichswertverfahren für Eigentumswohnungen oder Grundstücke

Nur so lässt sich der faire Auszahlungsbetrag für jeden Miterben berechnen.

Wie hoch können Auszahlungssummen ausfallen?

Je nach Lage, Größe und Nachfrage auf dem Immobilienmarkt kann die auszuzahlende Summe beträchtlich sein – teils im sechsstelligen oder sogar Millionenbereich. Wer nicht über die nötigen Rücklagen verfügt, kann sich an Banken oder Finanzierungsanbieter wenden, um ein Darlehen zu erhalten.

Vertraglich alles festhalten

Haben sich die Erben auf eine Auszahlung geeinigt, sollte dies vertraglich in einem Auseinandersetzungsvertrag dokumentiert werden. So sind alle Bedingungen klar geregelt und spätere Streitigkeiten lassen sich vermeiden.

Wann lohnt sich eine Auszahlung?

Eine Auszahlung kann steuerliche Vorteile bringen, etwa durch hohe Freibeträge. In anderen Fällen kann ein Verkauf der Immobilie für einzelne Erben finanziell sinnvoller sein.

Ein Immobilienmakler in Radebeul kann hier beratend zur Seite stehen:

  • Er bewertet die Immobilie neutral und realistisch.

  • Er vermittelt zwischen den Erben, wenn es zu Konflikten kommt.

  • Er kann bei einstimmigem Verkauf die Vermarktung professionell übernehmen.

Fazit

Ob Auszahlung oder Verkauf – die Entscheidung sollte gut durchdacht und professionell begleitet werden. Ein lokaler Makler kennt den Markt, die rechtlichen Rahmenbedingungen und kann als neutraler Mediator zwischen den Erben agieren. So wird die Erbimmobilie fair bewertet und optimal verwertet.

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Invisible.sk/Depositphotos.com

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