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Grundsteuer 2022 – was die Reform für Eigentümer bedeutet

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Eigentümer zahlen jedes Jahr Grundsteuer. Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2018 muss sie aber neu berechnet werden. Auch wenn die neue Grundsteuer erst ab 2025 gilt, merken Immobilienbesitzer die Änderungen schon jetzt.

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Warum die Grundsteuer reformiert wurde

Das alte System war veraltet und oft ungerecht. Jetzt sollen Grundstückswerte fairer berechnet und das Verfahren einfacher werden. Dafür brauchen die Finanzämter aktuelle Informationen von allen Eigentümern.

Was Eigentümer tun müssen

Jeder Eigentümer muss eine Feststellungserklärung ausfüllen. Dort werden zum Beispiel folgende Daten abgefragt:

  • Wohn- und Grundstücksfläche

  • Bodenrichtwert

  • Baujahr der Immobilie

  • Lage des Grundstücks

Stichtag für die Angaben ist der 1. Januar 2022. Auch wenn die neue Grundsteuer erst 2025 gilt, muss die Steuer weiterhin jedes Jahr gezahlt werden.

Wie die Grundsteuer berechnet wird

Jedes Bundesland kann ein eigenes Modell verwenden. Ein Überblick:

  • Sachsen, Saarland: Bundesmodell mit Abweichungen

  • Baden-Württemberg: Bodenwertmodell

  • Bayern: Flächenmodell

  • Hessen: Flächen-Faktor-Modell

  • Niedersachsen: Flächen-Lage-Modell

  • Hamburg: Wohnlagenmodell

Zahlen muss, wer am Stichtag als Eigentümer im Grundbuch steht.


Unser Tipp: Wer unsicher ist, welche Angaben wichtig sind oder wie die Berechnung funktioniert, kann sich beraten lassen. So behält man den Überblick und vermeidet Fehler.

Wer der Grundsteuerschuldner ist, hängt davon ab, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt als Eigentümer im Grundbuch steht. Der 1. Januar eines Jahres gilt dabei nach § 17 des Grundsteuergesetzes (GrStG) und § 22 des Bewertungsgesetzes (BewG) als Stichtag.

Sind Sie unsicher, was für die Berechnung der Grundsteuer wichtig ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © stadtratte/Depositphotos.com

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