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Möbliert vermieten – lohnt sich das?

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Wohnungen möbliert zu vermieten ist in Deutschland weniger üblich als in vielen anderen Ländern. Dennoch kann es für Vermieter in bestimmten Fällen vorteilhaft sein. Die Investitionskosten für das Mobiliar können sowohl von der Steuer abgesetzt als auch in Form eines angemessenen Möblierungszuschlags auf die Miete aufgeschlagen werden. Hier ein kurzer Überblick, welche rechtlichen Vorschriften zu beachten sind und welche Vor- und Nachteile sich beim Vermieten möblierten Wohnraums ergeben.

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Unbefristete Vermietung möblierter Wohnungen

Wer eine möblierte Wohnung mit einem unbefristeten Mietvertrag vermietet muss sich prinzipiell an die gleichen Vorschriften halten wie bei der Vermietung unmöblierter Wohnungen. Der Vermieter darf einen Möblierungszuschlag auf die monatliche Miete aufschlagen. Hierfür gibt es keine feste gesetzliche Obergrenze. Zur Orientierung kann man das Berliner Modell oder Hamburger Modell heranziehen. Diese Modelle orientieren den Zuschlag am Zeitwert beziehungsweise Anschaffungspreis der Möbel.

Die Kosten der Möblierung können von der Steuer abgesetzt werden. Möbel im Wert von unter 800 Euro sind direkt im Jahr der Anschaffung als Werbungskosten absetzbar. Bei teureren Einrichtungsgegenständen erfolgt eine lineare Abschreibung über die angenommene Lebensdauer. Reparaturkosten lassen sich in der Regel in voller Höhe von der Steuer absetzen.

Die Bezeichnung „möblierter Wohnraum“ muss im Mietvertrag stehen. Die genaue Berechnung des Möblierungszuschlags muss nicht separat aufgeschlüsselt werden. Eine Inventarliste im Mietvertrag hilft, die Vollständigkeit des Inventars bei Wohnungsübergaben zu überprüfen.

Möblierte Wohnung auf Zeit vermieten

Häufig werden möblierte Wohnungen auf Zeit vermietet. Diese Möglichkeit wird in vielen Städten durch das Zweckentfremdungsverbot eingeschränkt. Es liegt keine Zweckentfremdung vor, wenn der Mieter für einen begrenzten Zeitraum seinen Lebensmittelpunkt verlegt hat. In einem zeitlich befristeten Mietvertrag sollte der Aufenthaltsgrund des Mieters schriftlich festgehalten werden.

Dauert das Mietverhältnis insgesamt länger als ein Jahr ist Vorsicht angebracht. Die zeitliche Befristung könnte ungültig werden und der Mietvertrag sich unbeabsichtigt in einen unbefristeten verwandeln. Ausnahmen vom sozialen Wohnraummietrecht ergeben sich bei Einliegerwohnungen oder Teilen der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung.

Praktische Überlegungen

Sowohl beim Wohnen auf Zeit als auch bei unbefristeten Verträgen bleiben Mieter möblierter Wohnungen in der Praxis meist nur für relativ kurze Zeiträume. Häufigere Mieterwechsel bedeuten für Vermieter mehr Aufwand. Eine professionelle Verwaltung kann bei Mietersuche, Besichtigungen und Wohnungsabnahmen viel Arbeit abnehmen.

Ihr nächster Schritt

Sie möchten mehr über die Vor- und Nachteile der Vermietung möblierter Wohnungen wissen? Sie suchen eine professionelle Verwaltung? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Immobilienmakler in Dresden

 

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://blog.wunderflats.com/moebliert-vermieten-auf-zeit-die-rechtliche-lage/

https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnraumzweckentfremdung

 

 

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © fizkes/Depositphotos.com

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