Privatinsolvenz und Immobilie: Das müssen Eigentümer wissen
Für viele Immobilienbesitzer ist die Privatinsolvenz der Albtraum schlechthin. Doch was passiert wirklich mit Ihrer Immobilie im Insolvenzverfahren? Und gibt es Wege, das Eigentum zu retten?
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Die harte Realität: Immobilien in der Insolvenzmasse
Das deutsche Insolvenzrecht ist klar: Die Immobilie gehört zur Insolvenzmasse und wird zur Befriedigung der Gläubiger eingesetzt. „In über 90% der Fälle führt die Privatinsolvenz zum zwangsweisen Verkauf der Immobilie“, erklärt Ute Meneses von SEMPER HAUS IMMOBILIEN.
Die Fakten:
- Zwangsversteigerung ist die häufigste Folge
- Schnelle Verwertung zugunsten der Gläubiger
- Kein Bestandsschutz für Immobilienvermögen
Diese 3 Ausnahmen könnten Ihre Rettung sein
Trotz der strengen Regelungen gibt es seltene Ausnahmen:
- Der Freigabebeschluss
„Wenn der Verwertungserlös unter 5.000 Euro liegen würde, kann der Insolvenzverwalter die Immobilie freigeben“, so Meneses. - Die Restschuldbefreiungslösung
Bei geringem Equity kann eine Vereinbarung mit den Gläubigern den Verkauf verhindern. - Der vorinsolvenzliche Verkauf
Der freiwillige Verkauf vor Insolvenzantrag kann mehr Erlös bringen als die Zwangsversteigerung.
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