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Scheidungsimmobilie: was tun, wenn beide im Grundbuch stehen?

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Die Trennung oder Scheidung bringt nicht nur emotionale Belastungen mit sich, sondern stellt viele Paare auch vor praktische Herausforderungen, insbesondere wenn es um die gemeinsame Immobilie geht. Stehen beide Partner im Grundbuch, ist eine klare Immobilienverkauf Strategie entscheidend, um faire Lösungen zu finden und den Verkauf reibungslos zu gestalten.

Ehe aus, Hausverkauf?

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Wer bleibt, wer zieht aus?

Viele möchten ungern ihre Immobilie verlassen. Das Recht am Eigentum bleibt auch nach dem Auszug bestehen. Es geht daher meist darum, wer die Immobilie weiterhin nutzen darf.

Zuweisung der Ehewohnung

Kann keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, kann beim Familiengericht eine Zuweisung der Immobilie zur alleinigen Nutzung beantragt werden. Das Gericht prüft in der Regel, wie die Nutzung unter beiden Partnern aufgeteilt werden kann. Ist eine gemeinsame Nutzung nicht möglich, erhält einer der Partner das Wohnrecht, während der andere auszieht.

Nutzungsrechte und Vergütung

Der ausziehende Partner darf nicht daran gehindert werden, sein Miteigentum zu nutzen. Einschränkungen wie das Abstellen von Wasser oder Strom sind unzulässig. Gleichzeitig kann eine angemessene Nutzungsvergütung vereinbart werden, insbesondere wenn der ausziehende Partner eine Mietwohnung beziehen muss.

Immobilienkredit während der Scheidung

Besteht noch ein laufender Kredit, haften beide Partner weiterhin gemeinsam für die Restschuld. Selbst wenn nur einer die Zahlungen übernimmt, kann er eine Ausgleichszahlung vom anderen Partner verlangen. Banken sichern sich in der Regel gegen beide Ehepartner ab.

Lösungen finden

Die Entscheidung, ob die Immobilie verkauft, geteilt oder einem Partner zugewiesen wird, sollte mit Fachleuten besprochen werden. Lokale Makler, die Erfahrung mit Scheidungsimmobilien haben, können beratend unterstützen. Viele Makler verfügen zusätzlich über Mediationskenntnisse und helfen, eine faire Lösung zwischen den Partnern zu finden.

Fazit:
Eine Scheidungsimmobilie erfordert klare Absprachen und professionelle Unterstützung. Durch rechtzeitige Beratung lassen sich Streitigkeiten vermeiden und eine Lösung finden, die für beide Seiten tragbar ist.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © AndreyPopov/Depositphotos.com

FAQ,s:

Q1. Was passiert mit einer Immobilie, wenn beide Ehepartner im Grundbuch stehen?

A: Wenn beide Ehepartner im Grundbuch stehen, gehört die Immobilie beiden gemeinsam. In einer Scheidung muss entschieden werden, wie mit dem gemeinsamen Eigentum verfahren wird – z. B. Verkauf, Übernahme durch einen Partner oder anderweitige Lösung.

Q2. Kann ein Ehepartner die Immobilie allein übernehmen?

A: Ja, in vielen Fällen kann ein Ehepartner die Immobilie übernehmen — meist gegen Ausgleichszahlung an den anderen Partner. Die genaue Regelung hängt von der finanziellen Situation und dem Güterstand ab.

Q3. Welche Rolle spielt der Ehe-Güterstand bei einer Scheidungsimmobilie?

A: Der Güterstand beeinflusst, wie Vermögen und Schulden verteilt werden. Bei Zugewinngemeinschaft kann der Zugewinn ausgeglichen werden, während bei Gütertrennung andere Regeln gelten. Das kann Auswirkungen auf den Immobilienanteil haben.

Q4. Sollte die Immobilie bei einer Scheidung verkauft werden?

A: Ein Verkauf ist eine häufige Lösung, besonders wenn keiner der Partner die Immobilie allein halten kann oder möchte. Der Erlös wird dann in der Regel entsprechend den Vereinbarungen oder gesetzlichen Regeln aufgeteilt.

Q5. Wie kann ein Immobilienexperte bei der Regelung helfen?

A: Ein Immobilienexperte kann bei der Bewertung der Immobilie, bei Vermittlung zwischen den Parteien und bei der Wahl der besten Lösung (Verkauf, Übernahme, Vermietung) unterstützen – für eine faire und realistische Entscheidung.

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