Scheidungsimmobilie: was tun, wenn beide im Grundbuch stehen?
Die Trennung oder Scheidung bringt nicht nur emotionale Belastungen mit sich, sondern stellt viele Paare auch vor praktische Herausforderungen, insbesondere wenn es um die gemeinsame Immobilie geht. Stehen beide Partner im Grundbuch, ist eine klare Immobilienverkauf Strategie entscheidend, um faire Lösungen zu finden und den Verkauf reibungslos zu gestalten.
Wer bleibt, wer zieht aus?
Viele möchten ungern ihre Immobilie verlassen. Das Recht am Eigentum bleibt auch nach dem Auszug bestehen. Es geht daher meist darum, wer die Immobilie weiterhin nutzen darf.
Zuweisung der Ehewohnung
Kann keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, kann beim Familiengericht eine Zuweisung der Immobilie zur alleinigen Nutzung beantragt werden. Das Gericht prüft in der Regel, wie die Nutzung unter beiden Partnern aufgeteilt werden kann. Ist eine gemeinsame Nutzung nicht möglich, erhält einer der Partner das Wohnrecht, während der andere auszieht.
Nutzungsrechte und Vergütung
Der ausziehende Partner darf nicht daran gehindert werden, sein Miteigentum zu nutzen. Einschränkungen wie das Abstellen von Wasser oder Strom sind unzulässig. Gleichzeitig kann eine angemessene Nutzungsvergütung vereinbart werden, insbesondere wenn der ausziehende Partner eine Mietwohnung beziehen muss.
Immobilienkredit während der Scheidung
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