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Umgang mit problematischen Mietern

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Ein einmal eingezogener Problemmieter kann für Eigentümer schnell zur Belastung werden. Deshalb wählen erfahrene Vermieter und Hausverwaltungen neue Mieter meist sehr sorgfältig aus. Doch nicht alle Schwierigkeiten lassen sich im Vorfeld erkennen. Die entscheidende Frage lautet dann: Wie reagieren Sie, wenn ein Mieter ernsthaften Schaden anrichtet?  

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Rechtliche Schritte nicht scheuen

Viele Eigentümer nehmen an, dass Gerichte grundsätzlich mieterfreundlich urteilen. Doch das stimmt nicht in jedem Fall. Mit konsequenten rechtlichen Maßnahmen – idealerweise unter Einbeziehung eines auf Mietrecht spezialisierten Anwalts – lassen sich die meisten Problemmieter erfolgreich abmahnen oder kündigen, bevor noch größerer Schaden entsteht.

Kündigung bei Mietrückstand

Am häufigsten kommt es zu Kündigungen wegen nicht gezahlter Miete. Wer zwei aufeinanderfolgende Zahlungstermine nicht erfüllt, kann in der Regel fristlos gekündigt werden. Eine vorherige Abmahnung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Auch Teilzahlungen, die sich auf zwei Monatsmieten summieren, rechtfertigen die Kündigung.

Ausnahmen berücksichtigen

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