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Umgang mit problematischen Mietern

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Ein einmal eingezogener Problemmieter kann für Eigentümer schnell zur Belastung werden. Deshalb wählen erfahrene Vermieter und Hausverwaltungen neue Mieter meist sehr sorgfältig aus. Doch nicht alle Schwierigkeiten lassen sich im Vorfeld erkennen. Die entscheidende Frage lautet dann: Wie reagieren Sie, wenn ein Mieter ernsthaften Schaden anrichtet?  

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Rechtliche Schritte nicht scheuen

Viele Eigentümer nehmen an, dass Gerichte grundsätzlich mieterfreundlich urteilen. Doch das stimmt nicht in jedem Fall. Mit konsequenten rechtlichen Maßnahmen – idealerweise unter Einbeziehung eines auf Mietrecht spezialisierten Anwalts – lassen sich die meisten Problemmieter erfolgreich abmahnen oder kündigen, bevor noch größerer Schaden entsteht.

Kündigung bei Mietrückstand

Am häufigsten kommt es zu Kündigungen wegen nicht gezahlter Miete. Wer zwei aufeinanderfolgende Zahlungstermine nicht erfüllt, kann in der Regel fristlos gekündigt werden. Eine vorherige Abmahnung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Auch Teilzahlungen, die sich auf zwei Monatsmieten summieren, rechtfertigen die Kündigung.

Ausnahmen berücksichtigen

In Krisenzeiten, etwa während einer Pandemie, lohnt es sich manchmal, pragmatisch zu handeln. Ein langjähriger, zuverlässiger Mieter könnte kurzfristig in Zahlungsschwierigkeiten geraten sein. Statt sofort zu kündigen, kann ein zeitweiliger Mietnachlass sinnvoll sein, um die Immobilie weiterhin stabil vermietet zu halten.

Kündigung trotz pünktlicher Zahlungen

Probleme entstehen oft auch bei Mietern, die zwar zahlen, aber andere Mieter belästigen oder Schäden anrichten. Hier ist eine Abmahnung erforderlich, bevor eine fristlose Kündigung möglich ist. Formfehler können sonst langwierige Rechtsstreits nach sich ziehen.

Spezialisten früh hinzuziehen

Damit die Rechte als Vermieter konsequent durchgesetzt werden, empfiehlt sich frühzeitige rechtliche Beratung. So vermeiden Sie Fehler, die kostspielige Verzögerungen und Folgeschäden verursachen können.

Haben Sie ein Mehrfamilienhaus oder eine vermietete Immobilie gekauft und brauchen Unterstützung bei der Mieterauswahl oder im Umgang mit schwierigen Mietern? Kontaktieren Sie uns – unser Expertenteam findet die passende Lösung.

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Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © TopVectors/Depositphotos.com

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