Vereinbaren Sie ein Telefonat, so können wir Ihr Anliegen direkt besprechen.

Was gehört in den Kaufvertrag?

blog author

In Deutschland müssen alle Immobilientransaktionen durch notarielle Kaufverträge abgesichert werden. Der Notar erhebt hierfür eine Gebühr, die sich am Wert der Immobilie orientiert. Sie beläuft sich auf circa 1,5 Prozent des Kaufpreises.

Verkäufer und Käufer können frei vereinbaren, wer von beiden diese Gebühr bezahlt. In der Regel trägt sie der Erwerber.

Der Notar ist gegenüber beide Seiten, also Verkäufer und Käufer, zur Neutralität verpflichtet. Beide können ihn bei Unklarheiten kontaktieren. Sowohl Sie als Verkäufer als auch der Erwerber haben ein Recht darauf, seinen Vertragsentwurf mindestens zwei Wochen vor dem Notartermin zu erhalten. So haben Sie die Möglichkeit, die Vertragsbestandteile zu prüfen beziehungsweise bei einer komplizierten Übertragung einen Anwalt hinzuzuziehen.

Weiterlesen – Artikel freischalten

Geben Sie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse ein, um den vollständigen Artikel kostenlos zu lesen.

Mit dem Fortfahren stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu.

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

[trxrev id="23833" title="Immobilienbewertung 1"]

Ihre Ansprechpartnerin

Mit Herz und Verstand
Foto Lächeln Frau Meneses
Ute Meneses
Geschäftsführerin
Immobilienmaklerin IHK
Sachverständige für Immobilienbewertung
0351 32355824 0177 3506107