Was gehört in den Kaufvertrag?
In Deutschland müssen alle Immobilientransaktionen durch notarielle Kaufverträge abgesichert werden. Der Notar erhebt hierfür eine Gebühr, die sich am Wert der Immobilie orientiert. Sie beläuft sich auf circa 1,5 Prozent des Kaufpreises.
Verkäufer und Käufer können frei vereinbaren, wer von beiden diese Gebühr bezahlt. In der Regel trägt sie der Erwerber.
Der Notar ist gegenüber beide Seiten, also Verkäufer und Käufer, zur Neutralität verpflichtet. Beide können ihn bei Unklarheiten kontaktieren. Sowohl Sie als Verkäufer als auch der Erwerber haben ein Recht darauf, seinen Vertragsentwurf mindestens zwei Wochen vor dem Notartermin zu erhalten. So haben Sie die Möglichkeit, die Vertragsbestandteile zu prüfen beziehungsweise bei einer komplizierten Übertragung einen Anwalt hinzuzuziehen.
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