Was Vermieter bei der Mietkaution unbedingt wissen sollten
Es kommt häufiger vor, als man denkt: Ein Mieter zahlt plötzlich nicht mehr zuverlässig oder hinterlässt die Wohnung beim Auszug in einem sehr schlechten Zustand. Für solche Situationen dient die Mietkaution. Sie ist ein wichtiges Sicherheitsnetz für Vermieter, wenn ein Mieter seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt. Doch welche Regeln gelten dabei genau, und welche Alternativen gibt es zur klassischen Barkaution?
Wie hoch darf die Kaution sein?
Ob Sie als Vermieter eine Mietkaution verlangen, bleibt Ihnen überlassen. Entscheiden Sie sich dafür, darf die Summe höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Eine höhere Kaution wäre rechtlich unwirksam – selbst dann, wenn sie im Mietvertrag steht.
Mieter haben das gesetzliche Recht, die Kaution in drei monatlichen Raten zu zahlen. Wenn Sie diese Ratenzahlung verweigern oder die Wohnungsübergabe von der vollständigen Zahlung der Kaution abhängig machen, könnte der Mieter sogar fristlos kündigen. Ebenso dürfen Sie selbst fristlos kündigen, wenn der Mieter mit zwei Kautionsraten im Verzug ist.
Die Kaution korrekt und sicher anlegen
In den meisten Fällen wird die Kaution bar hinterlegt. Dennoch gehört das Geld weiterhin dem Mieter. Laut § 551 BGB müssen Sie als Vermieter die Kaution getrennt von Ihrem eigenen Vermögen und insolvenzfest anlegen. Etwaige Zinsen stehen ebenfalls dem Mieter zu.
Wichtig ist auch: Der Mieter darf die letzten zwei Mietzahlungen nicht mit der Kaution verrechnen. Das ist gesetzlich nicht erlaubt.
Rückzahlung der Kaution nach Mietende
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