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Was Vermieter bei der Mietkaution unbedingt wissen sollten

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Es kommt häufiger vor, als man denkt: Ein Mieter zahlt plötzlich nicht mehr zuverlässig oder hinterlässt die Wohnung beim Auszug in einem sehr schlechten Zustand. Für solche Situationen dient die Mietkaution. Sie ist ein wichtiges Sicherheitsnetz für Vermieter, wenn ein Mieter seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt. Doch welche Regeln gelten dabei genau, und welche Alternativen gibt es zur klassischen Barkaution?

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Wie hoch darf die Kaution sein?

Ob Sie als Vermieter eine Mietkaution verlangen, bleibt Ihnen überlassen. Entscheiden Sie sich dafür, darf die Summe höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Eine höhere Kaution wäre rechtlich unwirksam – selbst dann, wenn sie im Mietvertrag steht.

Mieter haben das gesetzliche Recht, die Kaution in drei monatlichen Raten zu zahlen. Wenn Sie diese Ratenzahlung verweigern oder die Wohnungsübergabe von der vollständigen Zahlung der Kaution abhängig machen, könnte der Mieter sogar fristlos kündigen. Ebenso dürfen Sie selbst fristlos kündigen, wenn der Mieter mit zwei Kautionsraten im Verzug ist.


Die Kaution korrekt und sicher anlegen

In den meisten Fällen wird die Kaution bar hinterlegt. Dennoch gehört das Geld weiterhin dem Mieter. Laut § 551 BGB müssen Sie als Vermieter die Kaution getrennt von Ihrem eigenen Vermögen und insolvenzfest anlegen. Etwaige Zinsen stehen ebenfalls dem Mieter zu.

Wichtig ist auch: Der Mieter darf die letzten zwei Mietzahlungen nicht mit der Kaution verrechnen. Das ist gesetzlich nicht erlaubt.


Rückzahlung der Kaution nach Mietende

Nach dem Ende des Mietverhältnisses muss die Kaution grundsätzlich zurückgezahlt werden. Allerdings haben Vermieter das Recht, einen Teil des Betrags vorerst einzubehalten. Gründe hierfür können sein:

  • mögliche Schäden, die erst nach der Wohnungsübergabe sichtbar werden

  • noch ausstehende Nebenkostenabrechnungen

Wie lange die Kaution zurückbehalten werden darf, hängt vom jeweiligen Fall ab. Ein Zeitraum von einigen Monaten ist üblich, bei noch offenen Betriebskosten oder strittigen Schäden kann es länger dauern.


Alternativen zur Barkaution

Nicht jeder Mieter möchte oder kann eine Barkaution hinterlegen. Es gibt verschiedene Alternativen:

Verpfändetes Sparbuch:
Der Mieter legt ein Sparbuch über die Kautionshöhe an und verpfändet es an den Vermieter.

Bankbürgschaft:
Eine Bank bürgt im Ernstfall für ausstehende Forderungen des Vermieters.

Mietkautionsversicherung:
Eine Versicherung übernimmt die Bürgschaft für den Mieter.


Professionelle Verwaltung spart Zeit und Aufwand

Vor allem bei mehreren Mietern kann die Verwaltung von Kautionen zeitaufwendig und komplex werden. Eine professionelle Hausverwaltung sorgt dafür, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und die Kautionsverwaltung transparent und zuverlässig erfolgt.

Wenn Sie eine erfahrene Hausverwaltung suchen, die sich kompetent um die Mietkautionen Ihrer Mieter kümmert, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie ausführlich und unterstützen Sie professionell.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__551.html

https://www.verivox.de/baufinanzierung/themen/mietkaution/

https://de.wikipedia.org/wiki/Mietsicherheit

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Fotos: © AntonMatyukha/Depositphotos.com

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