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Worauf unverheiratete Paare beim Immobilienerwerb unbedingt achten sollten

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Viele Paare, die gemeinsam eine Immobilie erwerben möchten, sind nicht verheiratet. Dabei denken Unverheiratete im ersten Moment oftmals nicht darüber nach, bereits vorab besondere Vorkehrungen zu treffen. Sind aber die Eigentumsrechte geklärt, kommen im Falle von Veränderungen weniger Schwierigkeiten auf sie zu. Denn sollte es später zu einer Trennung oder einem Todesfall kommen, lassen sich Streitigkeiten und unnötige finanzielle Belastungen vermeiden.

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Das sollten unverheiratete Paare beachten

Paare ohne Trauschein vergessen häufig dass es beim gemeinsamen Immobilienbesitz schnell zu unerwarteten Situationen kommen kann – insbesondere im Todesfall. Denn Immobilien werden immer nach der gesetzlichen Erbfolge vererbt. Wer keine entsprechenden Regelungen trifft riskiert dass der hinterbliebene Partner rechtlich leer ausgeht. Daher sollten Paare frühzeitig die richtigen Vorkehrungen treffen.

1. Der Grundbucheintrag

Grundsätzlich gilt: Nur wer im Grundbuch steht ist Eigentümer der Immobilie. Dabei spielt es keine Rolle wer welchen Betrag zum Kauf beigesteuert hat.
Steht nur einer der Partner im Grundbuch hat der andere keine Eigentumsrechte selbst wenn er an der Finanzierung beteiligt war.
Selbst wenn beide eingetragen sind wird beim Tod eines Partners nur die Hälfte auf den anderen Partner übertragen – die restlichen Anteile gehen an die gesetzlichen Erben.
Daher ist es wichtig die Grundbucheintragung bewusst zu gestalten und gegebenenfalls durch einen Vertrag abzusichern.

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