Ratgeber
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Berufliche Veränderungen bringen oft nicht nur frischen Wind ins Leben, sondern auch schwierige Entscheidungen mit sich. Wer eine eigene Immobilie besitzt, steht vor der Frage, wie es mit dem Haus oder der Wohnung weitergeht. Ist eine Vermietung sinnvoll oder sollte man sich besser von der Immobilie trennen und verkaufen? Die richtige Antwort hängt von vielen…
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Viele Erben sehen in einer geerbten Immobilie einen Vermögenszuwachs. Allerdings gehen damit auch eine Reihe finanzieller Verpflichtungen einher. Neben der Erbschaftssteuer stehen oft Instandhaltungsmaßnahmen an und laufende Nebenkosten müssen gedeckt werden. Folgendes sollten Erben im Blick behalten. Hinweise: In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und…
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Finden Paare in der Scheidung keine Einigung hinsichtlich der gemeinsamen Immobilie, drohen langwierige Auseinandersetzungen. Der ungünstigste Fall wäre eine Zwangsversteigerung, in der Immobilien häufig unter Wert unter den Hammer kommen. Doch auch in schwierigen Situationen gibt es faire Lösungen. Hinweise: In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet.…
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Wer den Wert seiner Immobilie sucht, bekommt online in Sekunden und mit wenigen Klicks zu einem Wert. Doch Immobilien sind keine Produkte von der Stange: Lage, Zustand, Grundbuch und Lärm passen in kein Formular. Für einen realistischen Verkaufspreis gilt: Algorithmen liefern den Rahmen, der Maklerblick entscheidet. Hinweise: In diesem Text wird aus Gründen der…
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Ein Hauskauf besteht aus vielen Einzelschritten – von der Finanzierung über die Suche bis zur Schlüsselübergabe. Damit Sie nichts Wichtiges übersehen, hilft eine strukturierte Checkliste, welche wir Ihnen in diesem Beitrag liefern. Hinweise: In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint,…
Der Mietmarkt in Deutschland bleibt angespannt: Wohnraum ist knapp, die Preisentwicklung vor allem in Ballungszentren hoch. Trotz gesunkener Kaufpreise und stabiler Zinsen scheuen viele den Eigentumserwerb. Obwohl das Interesse an Wohneigentum groß ist, entscheiden sich Suchende beim Wohnungswechsel erneut für eine Mietlösung. Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden. Inhalt entsperren Erforderlichen Service akzeptieren und Inhalte entsperren Weitere Informationen Diese Website verwendet Cookies, um eingebettete Inhalte wie Videos anzuzeigen. Mit der Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung zu. Akzeptieren
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Viele Anleger sehen in Immobilien eine solide Geldanlage – doch der eigentliche Erfolg hängt maßgeblich von der Auswahl des richtigen Objekts ab. Gerade Neulinge auf dem Immobilienmarkt fühlen sich oft unsicher: Woran erkennt man eine wirklich rentable Immobilie? Hinweise: In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche…
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Steigende Energiepreise, verschärfte Klimavorgaben und ein wachsendes Bewusstsein bei Käufern rücken die energetische Qualität von Immobilien mehr in den Fokus. Doch lohnt sich eine Modernisierung wirklich – insbesondere vor dem Verkauf? Hinweise: In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit…
Die Zinsen für Baufinanzierungen könnten bis Ende 2025 weiter steigen – das zeigt eine aktuelle Umfrage des Verbraucherportals biallo.de unter 14 Banken und Kreditvermittlern. Der Tenor: Ein deutlicher Rückgang der Zinsen ist nicht in Sicht. Im Gegenteil – viele Experten rechnen mit einem weiteren Anstieg, teils auf bis zu 4 Prozent. Aktuell liegt der Zinssatz für zehnjährige Baufinanzierungen bei etwa 3,50 Prozent – noch verhältnismäßig moderat im historischen Vergleich. Wer mit dem Gedanken spielt, eine Immobilie zu kaufen, sollte die aktuellen Konditionen nutzen und nicht zu lange zögern. Die Empfehlung der Experten: Wer seine Wunschimmobilie findet, sollte handeln und sich die aktuellen Zinsen sichern. Natürlich gilt trotzdem: Nicht übereilt kaufen. Eine Immobilienfinanzierung muss immer gut durchdacht und passend zum eigenen Budget geplant sein. Wer jedoch vorbereitet ist – mit einer realistischen Budgetplanung, einer soliden Finanzierung und einem klaren Anforderungsprofil – kann im entscheidenden Moment schnell reagieren und sich seinen Wohntraum sichern. Mein Tipp als Maklerin: Ich begleite Sie gern auf dem Weg zu Ihrer Wunschimmobilie – von der ersten Besichtigung bis zum notariellen Kaufvertrag. Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihre Lebenssituation – und sorgen dafür, dass Sie auch finanziell gut aufgestellt in die Zukunft starten. Jetzt ist die richtige Zeit, um aktiv zu werden.Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Chancen nutzen – bevor die Zinsen weiter steigen.
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Vor allem der Angebotspreis entscheidet darüber, wie schnell und zu welchem Erlös Sie verkaufen. Ist er nicht marktgerecht, drohen entweder lange Vermarktungszeiten oder finanzielle Einbußen. Hinweise: In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © Tinnakorn/Depositphotos.com MKT_VER_7
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Immer mehr Menschen erkennen die Vorteile eines Immobilieninvestments, wenn es um die finanzielle Absicherung im Ruhestand geht. Während klassische Rentenmodelle zunehmend an ihre Grenzen stoßen, bieten vermietete Immobilien eine stabile und oft planbare Einnahmequelle. Wer frühzeitig handelt und gezielt in Wohnimmobilien investiert, legt damit nicht nur einen finanziellen Grundstein, sondern sichert sich auch ein Stück…
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Käufer wollen nicht nur Grundrisse und Quadratmeter – sie suchen ein Gefühl, eine Vorstellung davon, wie ihr künftiges Zuhause aussehen könnte. Genau hier setzt Home Staging an. Durch eine gezielte Aufbereitung der Räume entsteht ein stimmiges Gesamtbild, das Emotionen weckt und den Wert der Immobilie spürbar erhöht. Dabei geht es nicht um große Umbauten, sondern…
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Bevor eine Immobilie den Besitzer wechselt, stellen sich viele Eigentümer die Frage: Lohnt es sich, noch Zeit und Geld in Renovierungen zu stecken? Manche Maßnahmen steigern den Eindruck erheblich – andere verursachen nur Kosten, ohne den Verkaufspreis zu verbessern. Worauf kommt es an? Hinweise: In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © stockasso/Depositphotos.com SAN_VER_7
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Kündigung, Scheidung oder gesundheitliche Probleme – wenn das Leben aus der Bahn gerät, bleibt oft nur ein Ausweg: Die Immobilie muss schnell veräußert werden. Doch in Krisensituationen drohen emotionale Fehlentscheidungen. Dieser Artikel zeigt, wie Eigentümer trotz Zeitdruck strukturiert vorgehen und wie professionelle Hilfe vor existenziellen Verlusten schützt. Stehen Sie unter Verkaufsdruck? Verlieren Sie keine…
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Was einst das ideale Familienheim war, wird im Alter häufig zur Belastung. Viele Eigentümer stehen irgendwann vor der Frage: Bleiben oder loslassen? Der richtige Zeitpunkt für einen Hausverkauf eröffnet nicht nur neue Möglichkeiten, sondern auch mehr Lebensqualität. Dieser Artikel zeigt, worauf es dabei ankommt – und warum ein geplanter Neuanfang neue Freiheit bedeuten kann. …
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Wer beim Kauf einer Immobilie souverän und gut informiert verhandelt, spart oft tausende von Euro. Doch viele Käufer schrecken davor zurück, beim Preis entschlossen nachzuhaken. Wir verraten Ihnen, wie Sie Ihre Verhandlungstaktik gezielt verbessern, um nicht nur Ihr Traumhaus zu bekommen, sondern auch einen fairen Preis zu erzielen. Wollen Sie sicher sein, bei Ihrer…
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Während in einigen Regionen die Preise wieder anziehen, setzen sie andernorts ihren Abwärtstrend fort. Das Käuferinteresse nimmt spürbar zu – nicht zuletzt wegen drohender Zinserhöhungen. Doch die Entwicklungen sind regional sehr unterschiedlich. Ein genauer Blick lohnt sich jetzt mehr denn je.
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Ein Eigenheim zu finanzieren, kann für Selbständige oft schwieriger sein als für Angestellte – auch wenn das Einkommen ausreichend ist. Banken sehen schwankende Einnahmen kritisch, was die Kreditprüfung deutlich komplexer macht. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, worauf es bei der Finanzierung für Unternehmer ankommt und wie Sie mögliche Stolpersteine souverän umgehen. Hinweise:…
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Der Schritt von der Mietwohnung ins eigene Heim ist mehr als nur ein Umzug – es ist ein bedeutender Meilenstein im Leben. Viele träumen vom Eigenheim, scheuen sich aber vor den vielen Fragen rund um Finanzierung, Suche und Organisation. Dabei lässt sich dieser Weg gut strukturieren, wenn man weiß, worauf es ankommt. Finanziell auf sicheren…
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Energieeffizienz ist längst mehr als ein Umweltthema – sie entscheidet mit über den Verkaufserfolg einer Immobilie. Immer mehr Käufer achten gezielt auf energetische Merkmale wie Dämmung, Heiztechnik und Verbrauchswerte. Wer hier punkten kann, steigert nicht nur die Attraktivität, sondern auch den Wert seiner Immobilie. Hinweise: In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit…
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Ein Immobilienkauf ist für viele die größte Investition ihres Lebens – umso ärgerlicher sind Fehler, die man leicht hätte vermeiden können. Ob überstürzte Entscheidungen, fehlende Planung oder ungeprüfte Verträge: Die Fallen lauern überall. In diesem Artikel erfahren Sie, welche typischen Fehler Käufer machen und wie Sie von Anfang an klüger vorgehen. Hinweise: In diesem…
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Die Aufteilung eines Nachlasses ist für viele Erben eine große Herausforderung, besonders bei Immobilien. Hier prallen oft unterschiedliche Interessen und Gefühle aufeinander. Damit der Immobilienverkauf fair und erfolgreich verläuft, kommt es vor allem auf klare Kommunikation und durchdachte Lösungsstrategien an. Hinweise: In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet.…
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Steigende Mieten und der Wunsch nach den eigenen vier Wänden – viele Mieter fragen sich, ob sich der Immobilienkauf für sie lohnt. Die Entscheidung „Mieten oder Kaufen“ hängt von vielen Faktoren ab: finanzielle Lage, Lebensplanung und Marktbedingungen. In diesem Beitrag erhalten Unentschlossene eine praktische Entscheidungshilfe mit allen wichtigen Vor- und Nachteilen. Hinweise: In diesem…
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Soll eine Immobilie zu 100 Prozent finanziert werden, fordern Banken in der Regel hohe Zinsen und mehr Sicherheiten. Hohe Zinsen bedeuten zudem hohe Raten oder lange Laufzeiten. Deshalb ist es sinnvoll, eine Immobilie mit einem gewissen Eigenkapitalanteil zu finanzieren. Doch wie hoch sollte der sein, um eine solide Finanzierung zu gewährleisten? Hinweise: In…
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Mit zunehmendem Alter stehen viele Hausbesitzer vor der Frage, wie sie ihr Zuhause an veränderte Bedürfnisse anpassen können. Soll das vertraute Eigenheim durch gezielte Umbauten barrierefrei gestaltet werden, oder ist ein Umzug in eine altersgerechte Wohnlösung die bessere Wahl? Welche Optionen bieten sich, um den Wohnkomfort langfristig zu sichern? Hinweise: In diesem Text…
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Ist im Falle einer Scheidung eine gemeinsame Immobilie im Spiel, bringt das häufig finanzielle Herausforderungen mit sich. Trennt sich das Paar im Streit und kann es sich hinsichtlich der Immobilie nicht einigen, droht eine Zwangsversteigerung. Diese sollte jedoch vermieden werden. Stattdessen gibt es bessere Alternativen. Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren…
3 Min.
Die Zeiten, in denen Immobilienfinanzierungen unkompliziert vergeben wurden, sind vorbei. Banken prüfen heute strenger, wer einen Kredit erhält, und setzen höhere Hürden an Eigenkapital und Bonität. Doch trotz dieser Herausforderungen gibt es immer noch Wege, eine solide Finanzierung zu sichern – wenn man die richtigen Ansätze kennt. Hinweis In diesem Text wird aus Gründen…
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Immobilienfotos entscheiden über Interesse oder Ablehnung. Für einen Immobilienverkauf in kurzer Zeit zu einem marktgerechten Preis sind exzellente Fotos unerlässlich. Sie sollen nicht nur die Zahl der Interessenten erhöhen, sondern auch die richtige Zielgruppe ansprechen. Unsere Checkliste bietet Ihnen einen Überblick, worauf Sie achten müssen. Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der…
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Immobilien mit unzureichender Energieeffizienz oder veralteten Heizsystemen lassen sich zunehmend schwieriger verkaufen. Selbst wenn ein Käufer gefunden wird, sind oft deutliche Preisabschläge hinzunehmen. Doch wie können Eigentümer diesem Szenario entgegenwirken? Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es…
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Nach der Beurkundung des Immobilienkaufs beim Notartermin ist der Verkauf rechtsgültig abgeschlossen. Dennoch müssen sowohl Käufer als auch Verkäufer oft noch eine gewisse Zeit warten, bis der Kaufpreis tatsächlich gezahlt und schließlich die Schlüsselübergabe erfolgen kann. Hinweise: In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige…
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Wirtschaft, Politik und Gesellschaft – auch 2025 stehen die Immobilienmärkte vor Veränderungen. Für das Jahr 2025 werden Preissteigerungen von zwei bis vier Prozent prognostiziert, insbesondere bei energieeffizienten Immobilien in städtischen Gebieten. Wir verraten Ihnen, was wir im kommenden Jahr für Sie tun und warum Sie Ihr Immobilienjahr 2025 mit uns gestalten sollten. …
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Was wir als Kinder im Kleinen mit bunten Plastiksteinen gebaut haben, funktioniert auch im Großen: Häuser aus vorgefertigten Bauteilen liegen im Trend. Doch sind Fertighäuser tatsächlich die günstigere Alternative zu konventionell errichteten Immobilien? Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei…
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Faktoren wie wirtschaftliche Entwicklungen, gesetzliche Änderungen und gesellschaftliche Trends beeinflussen die Preise und Verfügbarkeit von Immobilien. Wie werden sich die Immobilienmärkte im kommenden Jahr entwickeln? Wir werfen einen Blick auf die wichtigsten Faktoren. Hinweise: In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich…
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Eine Suche auf den großen Immobilienportalen allein reicht häufig nicht aus. Oft sind die besten Objekte längst vergeben, bevor sie online erscheinen. Die Folge? Viele Suchende gehen leer aus, während andere durch Insider-Wissen an die begehrten Immobilien gelangen. Doch wie findet man diese verborgenen Perlen? Hinweise: In diesem Text wird aus Gründen der besseren…
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Die Sehnsucht nach den eigenen vier Wänden ist und bleibt für viele ein großer Wunsch. Und auch unter aktuellen Marktgegebenheiten ist der Kauf einer Immobilie möglich. Doch entscheidend hierbei ist eine solide Immobilienfinanzierung. Unsere Checkliste zeigt die wichtigsten Aspekte auf einen Blick. Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische…
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Eine Scheidung bedeutet nicht nur einen emotionalen Einschnitt, sondern stellt oft auch finanziell eine Herausforderung dar – besonders, wenn es um den Verbleib der gemeinsamen Immobilie geht. Wie gelingt die faire Aufteilung des Eigentums? Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei…
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Der Wohnungsmarkt ist angespannt und bezahlbaren Wohnraum zu finden, stellt viele Menschen vor eine große Herausforderung. Wenn man zusätzlich auf Barrierefreiheit angewiesen ist, wird die Suche oft zu einer kaum lösbaren Aufgabe. Umso wichtiger ist es, über den Bau barrierefreier Wohnungen von Beginn an nachzudenken. Hinweis In diesem Text wird aus Gründen der besseren…
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Nach zwei Jahren mit deutlichen Preisrückgängen stabilisieren sich die Immobilienmärkte zunehmend. Besonders in Regionen mit knappen Wohnraumangeboten sind wieder Preissteigerungen zu verzeichnen.
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Geld sparen beim Bau einer Immobilie? – Wer bei einem geplanten Neubau die Kosten senken will, für den sind Eigenleistungen, auch bekannt als „Muskelhypothek“, eine gute Sache. Hinweis In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage…
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Wer sich in einer finanziellen Schieflage befindet, der hat mittels Privatinsolvenz die Möglichkeit, sich aus dieser wieder zu befreien. Ziel ist es, nach einer gewissen Zeit wieder schuldenfrei zu sein. Doch gerade Immobilienbesitzer in dieser Situation sind oftmals verunsichert, ob sie ihre Immobilie behalten können. Hinweise: In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit…
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Schwache Energiebilanz, wenig Interessenten – kommt Ihnen bekannt vor? Dann ist Ihre Immobilie energetisch nicht auf dem neuesten Stand. Ein Energieausweis ist nicht nur Pflicht, er enthält außerdem Vorschläge zur Modernisierung, die Ihre Immobilie attraktiver machen können. Hinweise: In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten…
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Hausverwalter tragen zwar immer noch ihren klassischen Titel, doch ihre Rolle hat sich längst gewandelt und erweitert. Heute agieren sie als vielseitige Immobilienmanager und übernehmen eine Vielzahl von Aufgaben, die das Wohnen von Millionen Menschen maßgeblich mitgestalten. Hinweise: In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und…
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Ein Immobilienerbe ist häufig auch eine Verpflichtung. Oft müssen schwierige Entscheidungen getroffen werden, bei denen es um viel Geld geht. Deshalb ist es sinnvoll, sich von Sanierungs-, Finanzierungs- und Immobilienexperten beraten zu lassen, ob die Selbstnutzung oder der Verkauf die bessere Lösung ist. Sie sind unsicher, was die beste Lösung für Ihre Immobilie ist? Kontaktieren…
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Der Preis ist verhandelt, die Verträge sind unterzeichnet, jetzt kann gezahlt und der Schlüssel übergeben werden. Doch Vorsicht: bis die Kaufpreiszahlung tatsächlich erfolgt und der Immobilienerwerb abgeschlossen ist, kann einige Zeit vergehen. Sie haben Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – wir beraten Sie gern. Hinweise In…
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Sie möchten Ihre Immobilie ohne Makler verkaufen? Gerade in der aktuellen Marktsituation, in der potenzielle Käufer oft unsicher sind, ob sie sich eine Immobilie leisten können, ist es wichtig, gut vorbereitet und fachlich sowie rechtlich versiert zu sein. Sind Sie das? Unsere Checkliste zeigt auf, wie Sie als Eigentümer von den Vorteilen eines Immobilienmaklers profitieren…
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Immer noch wagen nur wenige den Schritt von der Mietwohnung in die eigenen vier Wände, obwohl eigentliche viele gerne würden. Gleichzeitig gibt es weiterhin zu wenig Neubau. Eine hohe Nachfrage und ein geringes Angebot führen dazu, dass eine Mietwohnung zu finden schwieriger wird und dazu die Preise steigen.
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Finanzielle Schwierigkeiten, Scheidung oder berufliche Veränderungen – ein Immobiliennotverkauf ist eine der stressigsten Situationen, in der sich ein Eigentümer wiederfinden kann. Wem die notwendige Erfahrung fehlt, begeht häufig Fehler, die sich finanziell oder rechtlich negativ auswirken können. Müssen Sie Ihre Immobilie schnell verkaufen und sich unsicher, woran Sie alles denken müssen? Kontaktieren Sie uns!…
3 Min.
Viele Eigentümer unterschätzen den Aufwand, der mit der finanziellen Verwaltung einer Immobilie verbunden ist. Denn allein mit der Erhebung der Mieten ist es hier nicht getan, auch die Buchführung, das Controlling und die Erstellung von Abrechnungen gehören dazu. Eine Hausverwaltung kann diese Aufgaben effizient und rechtssicher übernehmen, was finanzielle Engpässe und Fehler minimiert. Hinweise: In…
3 Min.
Haben sogenannte Normalverdiener derzeit die Chance, sich den Traum von einer eigenen Immobilie zu erfüllen? Viele Immobiliensuchende sind aufgrund der Krisen der letzten Zeit verunsichert und wissen nicht, ob sie sich überhaupt noch eine Immobilie kaufen sollen und können. Der Wunsch nach den eigenen vier Wänden kann schon an der Finanzierung scheitern, wenn die Bank…
3 Min.
„Lage, Lage, Lage“ ist das Kriterium schlechthin beim Immobilienkauf. Gerade die Top-Lagen können sich Normalverdiener nur selten leisten – Doch welche Chancen stecken in den weniger zentralen Lagen? Obwohl die Preise für Immobilien bundesweit im vergangenen Jahr stark nachgegeben haben und laut tagesschau.de gegenüber dem Vorjahr 2023 um 8,7 Prozent gesunken sind, wurden im Vergleich…
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Auch wenn die Europäische Zentralbank (EZB) Anfang Juni den Leitzins gesenkt hat, sind viele Kaufinteressenten immer noch zurückhaltend. Sie brauchen nach wie vor gute Argumente, um eine Immobilie zu kaufen. Home Staging wertet Ihre Immobilie optisch auf. Hinweise: In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige…
4 Min.
Wer eine Immobilie besitzt und diese vermieten möchte, steht oftmals vor großen Herausforderungen. Denn die Vermietung einer Immobilie ist zeitaufwendig und erfordert viel Fachwissen. Gerade Neueinsteiger unterschätzen oftmals den Aufwand. Mietpreis und Mietvertrag Vermieter sollten vor einer Vermietung den lokalen Immobilienmarkt so genau wie möglich kennen. Einschätzungen zur Dauer der Neuvermietung sind ebenfalls wichtig. Prüfen…
3 Min.
Der Wohnungsbau steckt in der Krise und wird auch in Zukunft den Druck auf dem Mietmarkt weiter verschärfen. Gleichzeitig ziehen die Preise für Immobilien langsam wieder an. Warum Kaufinteressenten jetzt nicht länger warten sollten. Experten zufolge hat sich die Lage am Immobilienmarkt in den letzten Monaten weiter verschlechtert. Besonders im Bereich des Neubaus gibt es…
3 Min.
Bei einer geerbten Immobilie kommt es in Erbengemeinschaften häufig zu Streit. Einer will verkaufen, einer vermieten, einer selber einziehen. Im Herbst 2023 hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine Hürde beim Verkauf einer Immobilie für Erbengemeinschaften abgeschafft. Welche Belastung für Erben ist damit weggefallen? Wenn ein Mitglied einer Erbengemeinschaft die Anteile an einer geerbten Immobilie von den…
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Angesichts der gestiegenen Finanzierungskosten fragen sich viele Immobiliensuchende, wie sie den Kauf oder Bau einer Immobilie dennoch realisieren können. Eine Möglichkeit ist Wohn-Riester. Damit können Personen, die in den Kauf oder Bau einer Immobilie investieren möchten, staatliche Zuschüsse und steuerliche Vorteile nutzen. Hier ist ein kurzer Überblick. Eine selbstgenutzte Immobilie kann mit Wohn-Riester, auch Eigenheimrente…
3 Min.
Damit ein Immobilienverkauf auch in Zeiten gestiegener Zinsen erfolgreich ist, brauchen Verkäufer eine passende Verkaufsstrategie. Die Ermittlung eines marktgerechten Preises spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Doch gerade, wenn es um den Angebotspreis geht, kommt es schnell zu Fehleinschätzungen, deren Folgen fatal sein können. Beim Verkauf einer Immobilie lauern sowohl bei der Bewertung sowie der Entwicklung…
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Nach wie vor sind Immobiliensuchende zurückhaltend. Bei den aktuellen Preisen und Zinsen stellt der Erwerb einer Immobilie immer noch eine Herausforderung dar. Derzeit ist der Kauf einer Immobilie für viele Interessierte nur dann realisierbar, wenn sich der Kaufpreis innerhalb ihrer Finanzierungsmöglichkeiten bewegt. Doch wie verhalten sich die Immobilienpreise momentan? Unterscheidet sich die Preisentwicklung zwischen städtischen…
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Firma Home Styling – Raum Dresden und Umgebung Leistungen zu fairen Preisen Fliesen,-Platten- und Mosaikverlegung Trockenbau Verlegung von Laminat, Fertigparkett und Korkbelägen www.Fliesenverlegung-Bodenbeläge-Trockenbau.de
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Firma Home Styling – Raum Dresden und Umgebung Leistungen zu fairen Preisen Fliesen,-Platten- und Mosaikverlegung Trockenbau Verlegung von Laminat, Fertigparkett und Korkbelägen www.Fliesenverlegung-Bodenbeläge-Trockenbau.de Adresse: Forsthausstraße 1a, 01309 Dresden, Telefon: 01749289134 E-Mail: torsten-mark@gmx.net
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Mit einem Makler lässt sich die Suche nach einer Immobilie deutlich einfacher gestalten. Allerdings ist die Berufsbezeichnung in Deutschland nicht geschützt. Es ist daher wichtig, auf einige wesentliche Aspekte zu achten, um einen vertrauenswürdigen Partner für Ihre Immobilienangelegenheit zu finden. Bei der Suche nach einem Immobilienmakler stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung. Sie können beispielsweise…
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Damit es später nicht zu Streitigkeiten unter den Erben kommt, überlegen viele Eigentümer ihr Immobilienerbe schon zu Lebzeiten zu regeln. Durch eine Schenkung können die Steuerlast reduziert, der Pflichtteilsanspruch verringert und Erbstreitigkeiten vermieden werden. In Form einer Schenkung kann ein Erbe wie eine Immobilie oder anderes Vermögen vom Eigentümer an eine andere Person übertragen werden.…
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Immobilieninteressenten fehlt häufig das Vorstellungsvermögen für Ihre Wunschimmobilie. Denn Bilder und 2D Grundrisse reichen ihnen oftmals nicht wirklich, um sich das neue Zuhause bildlich vorstellen zu können. Hier kann ein 360-Grad-Rundgang helfen. Neben einem Exposé und Anzeigen mit hochwertigen Fotos, detaillierten Eckdaten und einem ansprechenden Grundriss ist es sinnvoll, den Verkaufsprozess beziehungsweise die Immobilienanzeige…
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Die Preise für Immobilien werden 2024 nicht einbrechen – sagen einige Marktexperten. Ebenso gehen sie davon aus, dass die Finanzierungszinsen auf dem aktuellen Niveau bleiben werden. Jetzt ist also ein guter Zeitpunkt für den Immobilienkauf, bevor die Preise wieder steigen. Die Frage ist nur: wo? Denn die deutschen Immobilienmärkte sind sehr uneinheitlich. Immobilien- und Finanzierungsexperten…
4 Min.
Eine bezahlbare Immobilie zu finden, stellt für viele derzeit eine große Hürde dar. Gerade in den Ballungsgebieten ist der Erwerb von Wohneigentum kaum erschwinglich, eine Entspannung ist nicht in Sicht. Auf dem Land jedoch kämpfen ganze Gemeinden mit Leerstand. Ist das Land die bessere Option für die eigenen vier Wände? Fernab der Ballungsräume kämpfen viele…
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Wer eine Immobilie erwerben möchte, muss dem kreditgebenden Institut – meistens der Bank – und dem Verkäufer verschiedene Unterlagen vorlegen. Damit Sie dabei nichts übersehen und der Immobilienkauf reibungslos klappt, finden Sie in unserer Checkliste, welche Unterlagen Sie vorlegen sollten. Unterlagen für die Bank beidseitige Kopie Ihres Personalausweises die letzten 3 Gehaltsabrechnungen letzter Einkommensteuerbescheid Bescheinigung…
3 Min.
Die Anforderungen an die Verwaltung von Immobilien sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Das Wohneigentumsgesetz schreibt die Bestellung einer ordnungsgemäßen Verwaltung vor, die viele Vermieter aus Zeitgründen an Dritte delegieren. Doch worauf sollte man bei der Auswahl eines Verwalters vor allem achten? In den kommenden Jahren werden viele Hausverwalter in den Ruhestand gehen und…
3 Min.
Wenn es um die Suche nach einer Immobilie geht, verlassen sich die meisten Menschen auf die gängigen Online-Portale. Doch gerade hier bewerben sich auf die attraktiven Angebote oftmals eine Vielzahl von Interessenten, gegen die Immobiliensuchende sich dann durchsetzen müssen. Dabei sind die großen Online-Portale längst nicht die einzige Möglichkeit für Käufer, eine Immobilie zu finden.…
4 Min.
Da eine Scheidung eine emotionale Angelegenheit ist, kommt es häufig zu Streit. Wenn einer der künftigen Ex-Partner beabsichtigt, die gemeinsame Immobilie mit einem neuen Lebenspartner weiter zu nutzen, verschärft dies oft zusätzlich die Situation. Wie kann die Integration des neuen Partners in die Immobilie ermöglicht werden, und wie sollte der Ex-Partner, der ausziehen muss, darauf…
3 Min.
Deutschland soll bis 2045 klimaneutral sein, eine Vielzahl von Gebäuden erfüllt die Standards hierzulande jedoch nicht. Doch es gibt es wieder gute Nachrichten für Eigentümer! Der Staat unterstützt Immobilienbesitzer mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG) bei der energetischen Sanierung. Aber für wen eignet sich die Förderung, wie hoch fällt sie aus und welche Maßnahmen…
4 Min.
Maria S. und ihre beiden Geschwister haben das Haus ihrer Eltern geerbt, in dem sie schon ihre Kindheit verbracht haben. Neben der Trauer um ihre Mutter müssen sie nun regeln, was sie mit der großen Immobilie am Stadtrand machen sollen. Fast kam es dabei zum Zerwürfnis, da jeder eine andere Vorstellung hatte. Frau S., Sie…
3 Min.
Seit dem Zinsschock sind Immobiliensuchende zurückhaltender geworden. Die Angebotsdauern von Immobilien sind mancherorts gestiegen. Um eine Immobilie in kurzer Zeit zu einem marktgerechten Preis zu verkaufen, müssen Eigentümer mehr Überzeugungsarbeit leisten. Ein aussagekräftiges und ansprechendes Exposé ist eins der wichtigsten Hilfsmittel. Ein hochwertiges Exposé erfüllt mehrere Aufgaben: es soll die richtige Zielgruppe ansprechen sowie Aufmerksamkeit…
2 Min.
Immer noch scheuen viele Interessenten vor dem Immobilienkauf zurück. Die Verunsicherung durch die gestiegenen Zinsen lässt sie in ihren Mietwohnungen bleiben oder sich wieder dem Mietmarkt zu wenden. Ist das sinnvoll? Nachdem die Kaufpreise für Immobilien Anfang des Jahres gesunken sind, entwickeln sie sich derzeit eher seitwärts. Ist die Zeit der sinkenden Preise bereits vorbei?…
3 Min.
In den vergangenen Jahren hat sich der Erwerb von Immobilien selbst für Besserverdiener als zunehmend herausfordernd erwiesen. Dennoch wurde in einem kürzlich veröffentlichten Artikel des Spiegel-Magazins die These vertreten, dass der Kauf von Eigenheimen heutzutage im Vergleich zu den 1980er Jahren erschwinglicher geworden ist. Der Artikel diskutiert eine Studie des Ökonomen Michael Voigtländer, die beleuchtet,…
3 Min.
Auch wir Immobilienmakler haben Weihnachtswünsche: Wir wünschen uns wunschlos glückliche Kunden. Im vergangenen Jahr haben wir wieder mit unserer Expertise und Marktkenntnis viele Immobilienverkäufer und -käufer bei ihrer Immobilientransaktion erfolgreich begleiten dürfen. An diese Arbeit wollen wir auch im kommenden Jahr anknüpfen. Entdecken Sie, warum wir auch 2024 wieder der verlässliche Partner an Ihrer Seite…
3 Min.
Auch im Jahr 2024 werden höchstwahrscheinlich globale Veränderungen in Wirtschaft und Politik weiterhin den deutschen Immobilienmarkt beeinflussen. Gestiegene Zinsen und ein nur schleppend vorankommender Neubau werden die Preise auch im neuen Jahr voraussichtlich weiter fallen lassen. Die aktuell hohe Inflationsrate trägt zum Anstieg der Zinsen und zur geringen Nachfrage bei Immobilien bei. Es besteht die…
3 Min.
Das Immobilienerbe ist mancherorts teurer geworden. Der Grund: eine neue Bewertungsgrundlage. Bisher hat das Finanzamt am jeweils aktuellen Immobilienmarkt „vorbeibewertet“, wodurch der Immobilienwert zu oft unter dem am Markt erzielbaren Verkaufspreis lag. Deshalb hat der Gesetzgeber eingegriffen. Für wen ist es nun teurer geworden? Damit das Finanzamt festlegen kann, wie viel Erbschaftssteuer anfällt, muss es…
3 Min.
Derzeit sinken die Preise in Deutschland für Wohnungen so schnell wie schon seit 25 Jahren nicht mehr. Laut dem Focus fielen die Preise im zweiten Quartal 2023 gegenüber dem Vorjahr um durchschnittlich 9,9 Prozent. Doch wie sollten Eigentümer sich jetzt verhalten? Wann ist ein Verkauf sinnvoll und wann ist es besser eine Immobilie zu halten?…
3 Min.
Kaum eine Scheidung ist einfach und verläuft ohne Komplikationen. Neben dem emotionalen Chaos droht der bürokratische Aufwand schnell die Ex-Partner an ihre Grenzen zu bringen. Gerade, wenn das Paar über eine gemeinsame Immobile verfügt, ist eine Lösung nicht immer leicht. In der Regel bieten sich für Scheidungsimmobilien vier gängige Lösungen an. Entweder man entscheidet sich…
4 Min.
Der Traum von den eigenen vier Wänden ist bei vielen Deutschen ungebrochen. Die monatliche Miete gegen eine Kaufrate einzutauschen, bringt langfristig mehr Unabhängigkeit. Doch wie viel Immobilie bekommt man für seine Raten? Das Magazin Focus ist der Sache nachgegangen und kam in einer Studie zu überraschenden Ergebnissen. Eine Analyse des Focus hat alle 400 deutschen Städte und Landkreise…
3 Min.
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit Januar 2023 in Kraft ist, verunsichert viele Hauseigentümer. Vor allem beim Thema Heizen bleiben viele Fragen offen. Müssen alte Heizungssysteme jetzt schnellstmöglich ausgetauscht werden? Die Antwort lautet: Nein! Vor einem Austausch sollten Eigentümer abklären, inwieweit sie die energetische Optimierung und Sanierung Ihres Gebäudes verbessern können. Bevor Sie panisch über…
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Viele Immobiliensuchende sind zurückhaltender geworden. Inflation und gestiegene Zinsen lassen den Immobilienerwerb schwieriger erscheinen. Für viele Kaufinteressenten ist derzeit nur dann eine Immobilie erschwinglich, wenn der Kaufpreis den Finanzierungsmöglichkeiten angepasst wird. Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden. Inhalt entsperren Erforderlichen Service akzeptieren und Inhalte entsperren Weitere Informationen Aber wie entwickeln sich derzeit die Immobilienpreise? Wie entwickeln sich die Preise in der Stadt und auf dem Land? Wann ist eine Immobilie erschwinglich? Wie entwickelt sich das Angebot an Immobilien? Aktuell befindet sich der deutsche Immobilienmarkt in einer dynamischen Phase. Für Immobilienverkäufer wie Kaufinteressenten ist es derzeit nicht nur schwer, den Immobilienwert richtig einzuschätzen, sondern überhaupt auch zusammenzufinden. Für viele geht deswegen eine Immobilientransaktion aktuell nicht ohne einen erfahrenen Marktkenner. In unserem kurzen ImmobilienWetter-Film erfahren Sie deshalb, was Sie aktuell zum deutschen Immobilienmarkt wissen müssen. Benötigen Sie Unterstützung bei der Immobiliensuche – egal ob Kauf oder Miete? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
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Viele Paare, die gemeinsam eine Immobilie erwerben möchten, sind nicht verheiratet. Dabei denken Unverheiratete im ersten Moment oftmals nicht darüber nach, bereits vorab besondere Vorkehrungen zu treffen. Sind aber die Eigentumsrechte geklärt, kommen im Falle von Veränderungen weniger Schwierigkeiten auf sie zu. Denn sollte es später zu einer Trennung oder einem Todesfall kommen, lassen sich…
3 Min.
Teure Kredite, Inflationsauswirkungen und hohe Materialkosten machen auch vor dem Bau von Immobilien nicht halt. Eine aktuelle Umfrage des Münchener Ifo-Instituts von Mitte September 2023 zeigt, dass so viele Neubauprojekte wie nie zuvor abgesagt werden. Lohnt es sich jetzt noch, neu zu bauen? Bereits im Frühsommer berichtete das Statistische Bundesamt (Destatis), dass die Baugenehmigungen für…
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Aufgrund der Inflation und gestiegenen Zinsen sind viele beim Kauf einer Immobilie zurückhaltend. Was aber wäre, wenn die Immobilie vermietet ist oder wird und die Mieteinnahmen die Tilgungsraten für den Kredit decken? Das kann eine gute Kapitalanlage und Altersvorsorge sein. Ist jetzt dafür eine gute Gelegenheit? In den letzten Jahren, als die Zinsen niedrig waren, stiegen die Kaufpreise für Immobilien, während die Mieten nur moderat stiegen oder sogar stagnierten. Seit der Zinswende hat sich das geändert. Viele Immobiliensuchende blieben in ihren Mietwohnungen oder wendeten sich sogar wieder verstärkt dem Mietmarkt zu. Die Folge: die sinkende Nachfrage und die hohen Zinsen führten in einigen Teilen Deutschlands zu sinkenden Kaufpreisen für Immobilien; weil der Druck auf dem Mietmarkt wieder stieg – aufgrund auch des geringen Angebots an Mietwohnungen –, stiegen auch wieder die Mieten. Was ist bei der Kapitalanlage wichtig? Inzwischen ist bei der Kapitalanlage nicht mehr nur die Lage entscheidend, sondern auch die Energieeffizienz ist immer wichtiger geworden. Es kommt also einerseits auf einen günstigen Standort an, beispielsweise ein Ort oder eine Stadt mit guten Zukunftsprognosen. Andererseits spielt eine gute Energiebilanz eine immer größere Rolle. Darüber hinaus ist das Verhältnis von Kaufpreis zu erzielbaren Jahreskaltmieteinnahmen wichtig. Ein lokaler Qualitätsmakler weiß nicht nur, wo sich passende Immobilien in einer entsprechenden Lage mit einer guten Energieeffizienz finden lassen. Er berät Sie auch hinsichtlich des Verhältnisses von Kaufpreis zu Jahreskaltmiete, also der erzielbaren Rendite. Was ist bei der Finanzierung wichtig? Von besonderer Bedeutung ist der Eigenkapitalanteil. Idealerweise macht er 20 bis 30 Prozent des Kaufpreises der Immobilie aus. Also je höher der Eigenkapitalanteil, desto niedriger kann der Kredit sein. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Kaufnebenkosten, Grunderwerbsteuer, Notar- und Maklerkosten vom Eigenkapitalanteil zu tragen sind. Ein Profimakler vermittelt Ihnen einen unabhängigen Experten, der Sie zu allen Fragen zur Finanzierung berät und einen passenden Finanzierungsplan erstellt. Tipps vor der Kapitalanlage Bevor Sie beginnen, Ihr Kapital anzulegen, sollten Sie sich folgende Punkte vergegenwärtigen: Was soll das Ziel der Kapitalanlage sein? Wie viel Kapital steht Ihnen zur Verfügung? Soll es eine bereits vermietete Immobilie sein oder eine unbewohnte? Soll es ein Haus oder eine Wohnung sein? Wo soll sich die Immobilie befinden? Ist ein entfernterer Ort vorstellbar? Wie ist die Nachfrage nach Mietimmobilien am Standort? Wie sind die Renditeaussichten? Bei der Beantwortung dieser Fragen hilft Ihnen ein erfahrener Qualitätsmakler. Sie suchen eine passende Immobilie als Kapitalanlage? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © scanrail/Despositphotos.com
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70 Prozent der Gen Z, also derjenigen, die zwischen 1995 und 2005 geboren wurden, wohnen zur Miete. Nur 30 Prozent dieser Generation wohnen im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung. Zu diesem Ergebnis kam eine Umfrage von Statista Consumer Insights unter 35.549 Befragten zwischen 18 und 64 Jahren im Zeitraum zwischen April 2022 und März 2023. Bei den anderen Altersklassen sieht es kaum anders aus. Viele Deutsche wünschen sich, in den eigenen vier Wänden zu wohnen. Doch weniger als die Hälfte aller Bundesbürger konnte sich bisher diesen Traum erfüllen. Von der Altersklasse, die der Gen Z folgt, also allen zwischen 1980 und 1994 Geborenen, den sogenannten Millennials, besitzen 39 Prozent ein eigenes Zuhause, 61 Prozent wohnen zur Miete. Von der Generation X, also jenen, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden, verfügen 40 Prozent über Wohneigentum, 60 Prozent dieser Gruppe bewohnt eine Mietwohnung. Und selbst die Baby Boomer, alle zwischen 1959 und 1964 Geborenen, wohnen nur zu 41 Prozent in der eigenen Immobilie und 59 Prozent in der Mietwohnung. Durchschnittlich leben nur 38 Prozent aller Altersklassen im Wohneigentum, während 62 Prozent zur Miete wohnen. Betrachtet man diese Zahlen, verwundert es nicht, dass der Druck auf dem Mietmarkt in vielen Teilen Deutschlands, vor allem den Metropolregionen, so groß ist. Viele, die noch vor kurzem eine Immobilie gesucht haben, sind wegen Inflation und gestiegenen Zinsen zurückhaltender geworden und haben sich teilweise wieder dem Mietmarkt zugewendet. Angesichts vielerorts steigender Mieten stellt sich jedoch die Frage, ob das wirklich die bessere Lösung ist. Denn Immobilienexperten sagen, dass der Kauf einer Immobilie nach wie vor möglich ist, wenn man sich an die aktuelle Situation am Immobilienmarkt anpasst. Immobilienprofis und Finanzierungsexperten helfen Immobiliensuchenden, auch unter den aktuellen Rahmenbedingungen bezahlbares Wohneigentum und eine passende Finanzierung zu finden. Foto: © PIRO/Pixabay
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Beim Immobilienkauf bieten sich derzeit bessere Chancen, als viele Nachfrager annehmen. Das Angebot ist gestiegen und erleichtert es, eine geeignete Immobilie zu finden. Zudem sind Verkäufer in der aktuellen Marktlage eher bereit, den Preis ihrer Immobilie den Finanzierungsmöglichkeiten der Käufer anzupassen. Inflation und gestiegene Zinsen haben viele potenzielle Immobilienkäufer verunsichert. Das führt dazu, dass sie ihr Kaufvorhaben aufschieben und sich gegebenenfalls wieder dem Mietmarkt zuwenden. Und das obwohl in verschiedenen Teilen Deutschlands – und nicht nur in den Metropolen – Mietsteigerungen beobachtet werden, da der Neubau nahezu zum Erliegen gekommen ist. Lokale Qualitätsmakler wissen, dass Mietwohnungen also nicht unbedingt eine günstigere Alternative zum Kauf sein müssen. Hier lohnt es sich, Kauf und Miete mal genau durchzurechnen. Tipp 1: Eigene Finanzierungsgrenzen offen kommunizieren Da es für Immobilienverkäufer aktuell schwieriger geworden ist, einen Käufer zu finden, zeigen sie sich verhandlungsbereiter. Viele haben ihre Angebotspreise reduziert. Der Makler als erfahrener Vermittler kann Finanzierungsgrenzen kommunizieren. Die Chancen sind gestiegen, dass Verkäufer auf diese Angebote eingehen. Tipp 2: Finanzierung Ganz wichtig ist aktuell der Eigenkapitalanteil. Dieser sollte 20 bis 30 Prozent des Kaufpreises der Immobilie ausmachen. Oft kann ein Kaufinteressent nur dann eine Immobilie finanzieren, wenn er durch Familiendarlehen oder Vorerbe über zusätzliches Eigenkapital verfügt. Bedenken Sie dabei, dass Kaufnebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar- und Maklerkosten nicht mitfinanziert werden. Diese müssen also vom Eigenkapitalanteil getragen werden. Ein lokaler Qualitätsmakler vermittelt Ihnen einen unabhängigen Finanzierungsexperten, der mit Ihnen durchrechnet, wie viel Immobilie Sie sich leisten können. Er findet für Sie auch einen passenden Finanzierungsplan. Tipp 3: Bestand oder Neubau? Inflation sowie gestiegene Zinsen und zusätzlich der Fachkräftemangel haben auch die Baukosten erhöht. Hier sollte genau gerechnet werden, ob sich der Neubau lohnt. Aufgrund der energetischen Auflagen ist der Neubau fast immer teurer. Zwar gilt für den Kauf einer energetisch unsanierten Immobilie eine Sanierungspflicht. Dafür schlägt sich dies auch im Preis nieder, die Immobilie ist also günstiger. Zusätzlich können staatliche Fördermittel bei KfW, BAFA oder auch verschiedenen Förderinstituten der Länder beantragt werden. Ein Profimakler kann Ihnen einen unabhängigen Energieberater vermitteln, der dies mit Ihnen durchrechnet. Suchen Sie Unterstützung bei der Suche oder Finanzierung einer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © karin59/Despositphotos.com
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In der Not frisst der Teufel Fliegen, heißt es. Genauso ist es mit dem Phänomen Balkonkraftwerk: Die gestiegenen Strompreise haben dazu geführt, dass vermehrt Mini-Photovoltaikanlagen auf dem Balkon oder Garagendach installiert werden. Bis jetzt musste die Anbringung von Vermieter oder Eigentümerversammlung genehmigt werden. Die Bundesregierung plant, dies nun zu vereinfachen. Da Photovoltaikanlagen mit großer Fläche sich ausschließlich für Immobilieneigentümer eignen, haben kompaktere Modelle hingegen eine große Abnehmerschar: Alle Wohnungseigentümer und Mieter Deutschlands – sofern sie eine Fläche dafür haben. Da diese Mini-Photovoltaik-Anlagen auf diversen Untergründen installiert werden können, sind sie für viele Leute durchaus interessant. Egal, ob auf dem Boden mittels einer speziellen Vorrichtung, auf dem Häuserdach oder an der Fassade bzw. dem Balkon der Wohnung: die Möglichkeiten der Installation sind vielfältig und variabel. Gesetzlicher Anspruch auf die Anbringung von Balkonkraftwerken Wer sich dafür interessiert, diese Technik bei sich zu implementieren, musste als Mieter bis jetzt das Vorhaben dringend mit dem Vermieter abklären, andernfalls drohte Ärger. Auch bei Eigentümergemeinschaften gilt es, eine Mehrheitsentscheidung für die Installation zu erwirken. Das will die Bundesregierung nun ändern. Wohnungseigentümern und Mietern soll die Anbringung eines Balkonkraftwerks erleichtert werden, indem sie einen gesetzlichen Anspruch darauf bekommen. Damit würde der Antrag auf Installation beim Vermieter oder der Eigentümerversammlung entfallen. Weitere Punkte, die vom Wirtschaftsministerium angestrebt werden, sind sowohl die Anhebung der Leistungsgrenze von 600 auf 800 Watt als auch vereinfachte Meldepflichten für Steckersolargeräte. Bis jetzt musste man sie beim Netzbetreiber melden und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen lassen. Diese Doppelung soll nun entfallen. Geld sparen vor Umweltbewusstsein Übrigens: nicht nur das gestiegene Umweltbewusstsein ist Antrieb, sich eine solche Anlage zuzulegen. Laut einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov wollte beinah die Hälfte der Befragten Geld sparen. Lediglich 25 Prozent gaben Umweltschutz als Triebfeder ihres Handelns an. Die Umfrage wurde von eBay Deutschland in Auftrag gegeben. Es wurden 1054 Käufer befragt. Wie das Stammdatenregister der Bundesnetzagentur offenlegt, hat sich die Zahl dieser sogenannten Balkonkraftwerke seit Beginn des Jahres 2023 verdoppelt. Derzeit sind circa 230 000 steckerfertige Erzeugungsanlagen in Deutschland im Einsatz. Beinah die Hälfte – in genauen Zahlen knapp 137 000 – wurde 2023 erstmalig in Betrieb genommen. Da immer mehr Käufer großen Wert auf Nachhaltigkeit und Energieeffizienz legen, kann ein solches Balkonkraftwerk die Attraktivität Ihrer Immobilie durchaus steigern. Somit sprechen Sie potenzielle Käufer noch besser an und heben Ihre Immobilie von anderen ab. Sie wollen wissen, ob ein Balkonkraftwerk für Sie passt und ob es den Wert Ihrer Immobilie steigert? Kontaktieren Sie uns. Wir stehen Ihnen gern als Makler Ihres Vertrauens mit Rat und Tat zur Seite. Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © YvenDienst /Depositphotos.com
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Die Frage, ob es lukrativer ist, zu kaufen oder zu mieten, spaltet seit jeher die Lager. Denn mit einem Immobilienkauf steigt langfristig die persönliche Freiheit, kurzfristig aber nimmt der subjektive Druck aufgrund der großen finanziellen Belastung zu. Obwohl sich das sogenannte Betongold auf lange Sicht auszahlt, schaffen gestiegene Zinsen und anhaltend hohe Inflation ein Gefühl der Unsicherheit, was bei vielen Immobilieninteressierten aktuell zu Kaufzurückhaltung führt. Gemäß WirtschaftsWoche, welche eine Erhebung des Forschungsinstituts Empirica zugrunde legt, existieren noch Fleckchen in Deutschland, in denen sich aktuell der Kauf von Wohneigentum lohnt. Hierzu wurden die Miet- und Kaufpreise einer 80 m²-Wohnung verglichen und eine Kreditaufnahme in Höhe von 80 % der Gesamtkaufsumme angenommen. Die Goldmedaille heimst unangefochten der thüringische Saale-Orla-Kreis ein. Hier spart man 5,9 % – Zins und Zinseszins eingerechnet – beim Kauf im Vergleich zur Kaltmiete eines ähnlichen Objektes. Die Silbermedaille geht an den Kreis Elbe-Elster in Brandenburg. Mit immerhin 5 % Ersparnis lohnt sich hier bis heute der Eigenheimerwerb. Nach circa 30 Jahren wird die Hypothek im Grundbuch gestrichen, die Immobilie ist lastenfrei und gehört nun zu 100 % dem Käufer. Doch nicht nur der Osten glänzt in Sachen Erschwinglichkeit. Bronze bringt die Stadt Pirmasens in Rheinland-Pfalz nach Hause. Mit 2,5 % Einsparung im Vergleich zur Wohnungsmiete bei 80 m² besetzt die mittelgroße Stadt das dritte Treppchen auf dem Siegespodest. Andererseits gibt es Gegenden, wo sich Betongold nicht lohnt. Spitzenreiter: Nordfriesland. Hier liegen – verzerrt durch die Immobilienpreise auf Sylt – die Kosten 40 % über der zu berappenden Miete. Ähnlich sieht es in Mecklenburg-Vorpommern mit Usedom aus: Die Mehrkosten gegenüber einer Anmietung belaufen sich hier auf stolze 31,5 %. Selbst die Metropolen der Republik liegen weit abgeschlagen. Der Grund: In Berlin, Hamburg, München und Frankfurt müssen Immobilienkäufer beim Kauf 19 – 26 % tiefer in die Tasche greifen als bei der Anmietung einer Wohnung. Dennoch scheint Hoffnung zu bestehen: Michael Voigtländer vom Institut der Deutschen Wirtschaft (IW Köln) äußerte sich gegenüber der WirtschaftsWoche, dass schon Anfang 2024 die ersten Zinssenkungen – dank nachlassender Inflation – ins Haus stehen könnten. Sofern dies eintritt, steht dem Immobilienkauf in Zukunft wieder nichts mehr im Wege. Foto: © coffeekai/Depositphotos.com
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All jene, die schon seit Langem mit dem Gedanken spielen, eine Immobilie zu erwerben, haben aktuell gute Karten. Grund: Die momentane Kaufzurückhaltung führt dazu, dass Eigentümer den Angebotspreis nach unten korrigieren müssen. Handelt es bei dem Objekt um eine unsanierte Immobilie, spielen Interessenten zudem die Vorgaben der EU in Sachen Energie in die Hände. Immobilien im Speckgürtel von Großstädten waren – vor nicht allzu langer Zeit – heiß begehrt. Leider hat sich die Situation am Markt verändert. Die Zeiten, in denen Immobilien weggingen wie geschnitten Brot, sind längst vorbei. Dank hoher Zinsen ist die Nachfrage gesunken. Das Kriterium Lage wird zudem heute durch ein weiteres ergänzt: Die Umweltfreundlichkeit des Gebäudes. Wer hier schlecht abschneidet, hat bei Nachfrage und Verkaufspreis das Nachsehen. Hohe Angebotspreise und niedrige Finanzierbarkeit reichen sich die Klinke in die Hand Oft setzen Immobilienverkäufer heutzutage hohe Angebotspreise an und generieren dadurch zu wenig Nachfrage. Das angebotene Objekt wird am Markt „verbrannt“. Das bedeutet, dass Suchende den Immobilienmarkt über Monate studieren und wenn ihnen immer dasselbe Objekt offeriert wird, sind diese sich entweder der geringen Nachfrage bewusst oder es schwant ihnen gar Böses. Energieeffizienz als Verkaufshemmnis Unsanierte Objekte haben bei dieser Marktlage noch weniger Chancen, zeitnah und zu einem guten Preis einen Abnehmer zu finden. Wo früher die Lage das ausschlaggebende Kriterium darstellte, spielt jetzt Schadstoffarmut eine bedeutende Rolle. Heutzutage kommt es auf die Wärmedämmung des Objektes, die eingebaute Heiztechnik und das Alter sowie die Isolierfähigkeit der Fenster an. Konsequenzen schlechter Energiewerte beim Verkauf Immobilien älteren Baujahres haben hier meist schlechte Karten. Da in der Vergangenheit derartige Parameter nie wichtig waren, besitzen die meisten Objekte einen sogenannten Investitionsstau in Sachen Energieeffizienz. Wo gestern die Kosten des Einbaus und des Rohstoffes ausschlaggebend waren, ob die Entscheidung auf eine Öl-, Gas- oder Pelletheizung fiel, sind heutzutage ganz andere Parameter wichtig. Beim Verkauf führt dies zu wenig Nachfrage und enormen Preiseinbußen. EU beschließt neue Gebäuderichtlinien Das Ziel der EU ist es, alle Gebäude bis zum Jahre 2050 klimaneutral zu gestalten. Konkret bedeutet dies, dass die ältesten und somit energietechnisch schädlichsten Immobilien zuerst saniert werden müssen. Der Plan: Bis 2030 sollen alle Immobilien in Deutschland in Sachen Energie die Effizienzklasse E und drei Jahre später sogar D erreichen. Auf dem Land drohen Immobilien ab Energieeffizienzklasse C die größten Preiseinbußen Besonders hart treffen wird es Immobilieneigentümer fernab der Metropolen, die alte Objekte verkaufen. Denn viele Suchende wollen sich nicht zusätzlich noch Arbeit ans Bein binden. Immobilien, die erst aufwendig saniert werden müssen, fallen bei dieser Klientel direkt durchs Raster. Sind Sie unsicher hinsichtlich Ihres Angebotspreises oder haben Sie keine passende Preisstrategie beim Verkauf zur Hand? Kontaktieren Sie uns. Wir stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © Buffy1982/Depositphotos.com
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Seit vergangenem Jahr haben sich die Zinsen für Immobilienkredite ungefähr vervierfacht. Da überrascht es nicht, dass viele Immobiliensuchende verunsichert sind oder die Suche sogar aufgegeben haben. Viele wenden sich wieder dem Mietmarkt zu. Dabei ist das nicht wirklich eine Alternative. Der Immobilienerwerb dagegen ist nach wie vor möglich – nicht zuletzt auch wegen eines besonderen Umstands. Laut Finanzierungsexperten lagen die Zinsen für Immobilienkredite im Juni zwischen 3,63 und 4,06 Prozent. Für viele Immobiliensuchende hat das die Finanzierung unerschwinglich erscheinen lassen. Die Abkehr vom Kauf der eigenen vier Wände trägt zusätzlich zum Druck auf den Mietmarkt bei. Hier steigen weiterhin die Preise. Deshalb ist es sinnvoll, durchzurechnen, ob die Miete nicht genauso hoch wie die Rate bei der Immobilienfinanzierung ist. Denn dann ist die Mietwohnung kaum eine Alternative und man kann die Kosten auch stattdessen in das Eigenheim stecken. Weiter steigende Zinsen Finanzierungsexperten rechnen damit, dass die Zinsen zur Immobilienfinanzierung noch weiter steigen werden. Von daher ist jetzt noch eine gute Gelegenheit, einen Kredit aufzunehmen. Vor allem auch deshalb, weil aktuell wieder Verhandlungsspielräume mit Verkäufern entstanden sind. Sinkende Preise für Immobilien Insgesamt sind die Preise für Immobilien inzwischen gefallen – allerdings nicht bundesweit einheitlich. Um herauszufinden, wo Immobilien jetzt bezahlbar sind, ist es sinnvoll, einen Qualitätsmakler zu fragen. Dabei sagen die Immobilienexperten auch, dass die Angebotspreise teilweise immer noch zu hoch sind. Verhandlungsspielraum bleibt also weiterhin vorhanden. Ein Profimakler ist mit den aktuell am Markt erzielbaren Immobilienpreisen bestens vertraut, er bewertet eine Immobilie professionell und kann Verkäufern erklären, warum ihre Immobilie zu ihren Preisvorstellungen nicht verkauft werden kann. Vor allem wegen der gesunkenen Preise und dem Verhandlungsspielraum kann sich jetzt eine Immobilienfinanzierung lohnen. Das eigene Budget prüfen Rechnen Sie genau durch, wie viel Monatsrate Sie sich leisten können. Finanzierungsexperten empfehlen, eine lange Sollzinsbindung und eine hohe Tilgung zu wählen. Zinskosten und Restschuld können so reduziert werden. Darüber hinaus wirkt sich das positiv auf die Konditionen der Anschlussfinanzierung aus. Sie sind also schneller schuldenfrei. Wichtig ist aber auch die Höhe Ihres Eigenkapitalanteils. Dieser sollte etwa 20 bis 30 Prozent des Kaufpreises der Immobilie betragen. Fazit Wenn Sie in diesem Jahr eine passende Immobilie finden und ihr Kaufpreis von einem Immobilienprofi als gerechtfertigt bewertet wird, kann sich eine Finanzierung definitiv lohnen. Sie sind unsicher bei der Finanzierung einer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © VisualGeneration/Despositphotos.com
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Die gestiegenen Zinsen haben viele Kaufinteressenten verunsichert, sie schieben den Immobilienkauf auf. Anstatt sich an eine so große Investition wie eine Immobilie zu binden, ziehen sie eine Mietwohnung vor. Aber ist das eine kluge Idee? Die Kaufpreise für Immobilien sind gesunken. Einige Immobilienexperten betonen sogar, dass die aktuellen Angebotspreise immer noch zu hoch sind und sinken müssen. Gleichzeitig traten Kaufinteressenten von der Kaufabsicht zurück und wenden sich wieder dem Mietmarkt zu. Das erhöht dort dem Druck. Die Mieten steigen nach wie vor. Allerdings nicht bundesweit einheitlich. Wenn die monatliche Miete so hoch ist wie die monatliche Rate für die Immobilienfinanzierung, dann fragen sich viele Immobiliensuchende, ob der Erwerb der eigenen vier Wände nicht sinnvoller ist. Um hier eine sichere Entscheidung treffen zu können, ist es wichtig, zu wissen, was am Mietimmobilienmarkt los ist. In unserem kurzen Video gehen wir auf die aktuellen Entwicklungen am Mietmarkt ein und betrachten ausgewählte Regionen in Deutschland. Wenn Sie mehr über den aktuellen Mietmarkt – vor allem in unserer Region – wissen möchten, dann kontaktieren Sie uns! Wir haben die Immobilienmarkt – sowohl für Miete als auch für Kauf – immer im Blick. Deshalb können wir Sie fachkundig beraten wo sich mieten oder kaufen lohnt. Benötigen Sie Unterstützung bei der Immobiliensuche – egal ob Kauf oder Miete? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
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Im Dschungel der Versicherungsangebote verliert man schnell den Überblick. Gerade, wenn man vorhat, eine Immobilie zu erwerben – ein Prozess, der so schon aufregend genug ist – fragt man sich, welche Versicherungen notwendig sind. Ob ein Bauherr die gleichen Versicherungen wie der Käufer einer Bestandsimmobilie braucht und wer zum Thema beraten kann, erfahren Sie in unserem Überblick. Mit dem Abschluss von Versicherungen sollen zukünftige Eigentümer vor unerwarteten Risiken geschützt werden. Welche Versicherungen es sein müssen, zeigt die jeweilige Ausgangslage: befindet sich die Immobilie in der Bauphase braucht es andere Absicherungen als für eine, die bereits besteht. Auch ob die Immobilie finanziert wird, hat darauf Einfluss. Ein regionaler Profi-Makler kann zu all diesen Situationen beraten, auch im Hinblick auf die Versicherungsunternehmen. Versicherungen, die unbedingt abgeschlossen werden müssen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Sollte es zum Beispiel dazu kommen, dass Sie bei Eis und Schnee versäumt haben, zu streuen und jemand verletzt sich auf Ihrem Grundstück, sind Sie als Vermieter mit der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung vor Schadensersatzansprüchen geschützt. Wohnen Sie selbst in der Immobilie, ist eine Privathaftpflicht ausreichend. Wohngebäudeversicherung Diese Versicherung brauchen Sie, um vor den Auswirkungen extremer Wetterlagen, Bränden und geplatzten Wasserrohren geschützt zu sein. Versicherungen, die sinnvoll sind Hausratversicherung Sollte bei Ihnen eingebrochen werden oder Ihr Besitz wird bei einem Brand zerstört, erhalten Sie über eine Hausratversicherung die Kosten für neue Einrichtungsgegenstände. Elementarversicherung Diese Versicherung ist eine Erweiterung der Wohngebäudeversicherung und schützt bei größeren Naturkatastrophen wie Vulkanausbrüchen, Lawinen und Hochwasser. Versicherungen, die ein Bauherr abschließen sollte Bauherrenhaftpflichtversicherung, Feuerrohbauversicherung und Bauleistungsversicherung bei Baubeginn braucht es, wenn Sie neu bauen. Eine Bauhelferversicherung wird notwendig, wenn Familie und Freunde beim Bau helfen. Schwirrt Ihnen jetzt der Kopf? Ein Makler kann Sie nicht nur umfassend zum Thema Immobilienkauf beraten, auch über notwendige Versicherungen weiß er Bescheid. Und das gilt auch für den Bereich Immobilienfinanzierung, für die es ebenfalls Versicherungen abzuschließen gilt. Sie haben vor, eine Immobilie zu erwerben und wollen wissen, welche Versicherungen Sie brauchen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: ©TeraVektor/Despositphotos.com
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Wer sich vorgenommen hat, eine Eigentumswohnung zu erwerben, sollte schon im Vorhinein ein paar Grundregeln beachten. Vor allem in Hinblick auf Eigentümergemeinschaft (WEG) und -versammlung gilt es genau hinzuschauen. Setzt man sich in der Vorbereitung mit den Bestimmungen einer WEG auseinander, steht der Freude auf das neue Zuhause nichts mehr im Wege. Oder? Zunächst einmal müssen Sie für sich klären, ob Sie lieber eine Wohnung im Bestand oder im Neubau Ihr Eigen nennen möchten. Egal, für welche Art von Immobilie Sie sich letztendlich entscheiden: bedenken Sie, dass Sie von nun an Teil einer Eigentümergemeinschaft sind, für die bestimmte Regeln gelten. Sie erwerben zudem nicht nur Ihre eigenen vier Wände, sondern auch Anteile am Gemeinschaftseigentum, das zusammen verwaltet und instandgehalten werden muss. Was gehört zum Gemeinschaftseigentum? Das Gemeinschaftseigentum umfasst Teile der Wohnanlage, beispielsweise der Außenhülle des Gebäudes, des Grundstücks, der Heizung und Hauselektrik sowie des Treppenhauses. Auch Sondernutzungsrechte für Grün- und Gartenflächen, Stellplätze sowie für Kellerräume gehören dazu. Wird also in der Eigentümerversammlung entschieden, dass Balkone angebaut werden sollen oder das Treppenhaus saniert wird, tragen Sie die Kosten mit. Vor allem bei älteren Häusern besteht meist ein erhöhter Sanierungsbedarf. Ein Tipp: Um die Themen der letzten Zeit zu erfahren, lesen Sie die Protokolle der Eigentümerversammlungen sowie die Sammlung der Beschlüsse und bringen Sie in Erfahrung, wie hoch die Erhaltungsrücklage der WEG ist. Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung Zu beachten beim Kaufvertrag von Wohnungen sind Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung. Gemeinschafts- und Sondereigentum sind in der Teilungserklärung aufgelistet, zudem gibt es einen Aufteilungsplan, in dem die einzelnen Wohnungen und Räume enthalten sind. Rechte und Pflichten der Eigentümer gegenüber der Verwaltung, sind, soweit sie sich von den Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes unterscheiden, in der Gemeinschaftsordnung festgehalten. Stimmrechts- und Kostenverteilungsregeln finden Sie dort ebenfalls. WEG – ist das mein Ding? Über die mindestes einmal im Jahr stattfindende Eigentümerversammlung und Bestimmungen zum Gemeinschaftseigentum hinaus, gibt es viele weitere Regelungen, die Sie als zukünftiges Mitglied einer Eigentümergemeinschaft kennen sollten. Vor allem auch für neu gebaute Anlagen gilt es, genau hinzuschauen. Überlegen Sie also gründlich, ob diese Art von Eigentum etwas für Sie ist. Denn Diskussionen und Kompromisse sind häufig unvermeidbar. Sie treffen lieber eigene Entscheidungen und lassen sich ungern reinreden? Kaufen Sie sich lieber ein Haus. Wenn Sie sich unsicher sind, was zu Ihnen passt, fragen Sie einen erfahrenen Immobilienmakler oder -verwalter. Als kompetente Ansprechpartner werden sie Ihnen sagen, welche Vor- und Nachteile beide Immobilienarten haben. Sie haben vor, eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen und benötigen Beratung für die Vorbereitung? Fragen Sie uns, wir beraten Sie gern. Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © scusi0-9/Depositphotos.com
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Die Bundesregierung macht ihr Versprechen wahr: Mit zinsgünstigen Krediten sollen Familien ab Juni dem Traum vom Eigenheim näherkommen. Die Voraussetzungen, um von diesem Angebot zu profitieren: Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind müssen über ein niedriges oder mittleres Einkommen verfügen und den Neubau eines energieeffizienten Hauses planen. Lediglich Familien profitieren von dem günstigen Zinssatz von 1,25 Prozent. Sofern nur ein Kind mit im Haushalt lebt, darf das zu versteuernde Haushaltseinkommen maximal 60.000 Euro betragen. Pro Kind wird dieser Betrag an Bruttoeinnahmen jedoch um 10.000 Euro erhöht. Was die Kreditsumme anbelangt, so kann eine Familie mit bis zu zwei Kindern maximal 140.000 Euro mit den vergünstigten Zinssätzen aufnehmen. Bei besonders energieeffizienten Häusern und zwei Kindern wird dieser Betrag auf 190.000 Euro aufgestockt. Großfamilien mit fünf Nachkömmlingen können in diesem Zusammenhang vom Höchstsatz von 240.000 Euro profitieren. Die Gesamtlaufzeit des Kredites beträgt jeweils 35 Jahre. 10 Jahre hiervon ist die Zinsbindung fix. Weiterhin gilt diese Vergünstigung nur für Familien, die planen, die Immobilie selbst zu beziehen. Zudem muss der Neubau zwingend bestimmten energetischen Ansprüchen genügen. Hier ist der Standard EH40 bindend. Konkret bedeutet dies, dass die Immobilie lediglich 40 Prozent der Energie eines Standardhauses verbrauchen darf. Weiterhin darf kein anderer Immobilienbesitz vorhanden sein. Zweitwohnungen und Ferienhäuser sind selbstredend von dieser Förderung ausgenommen. Im Moment erfüllen 75 Prozent aller Haushalte in Deutschland gehaltstechnisch die geforderten Anforderungen. Trotzdem stößt die neue Förderung auf Kritik. Zwar sei die Idee dahinter löblich, jedoch müsse man, um von diesen günstigen Zinssätzen zu profitieren ein niedriges Einkommen mit reichlich Vermögen in der Hinterhand kombinieren, ansonsten stünden auch hier die Chancen schlecht, sich eine Immobilie bei den geforderten Standards für Energieeffizienz leisten zu können. Foto: © estudiosaavedra/Depositphotos.com
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Aktuell erscheint der Kauf einer Immobilie für viele Suchende schwierig. Dennoch ist er trotz der gestiegenen Zinsen möglich, wenn man den Immobilienkauf gut vorbereitet angeht. Immer noch begehen viele Immobiliensuchende Fehler, die den Traum von den eigenen vier Wänden platzen lassen. Obwohl viele Immobiliensuchende wegen Inflation und Zinssteigerung verunsichert sind, ist bei vielen der Wunsch nach einer eigenen Immobilie groß. Damit aus diesem Wunsch Realität wird, sollten folgende Fehler vermieden werden. Fehlende Finanzierungsplanung Eine detaillierte Finanzierungsplanung ist unerlässlich. Bevor Sie den Schritt zum Immobilienkauf wagen, sollten Sie Ihre finanzielle Situation realistisch einschätzen, ein Budget festlegen und die verschiedenen Finanzierungsoptionen gründlich prüfen. So vermeiden Sie böse Überraschungen und können Ihre Entscheidungen fundiert treffen. Vernachlässigung der Nebenkosten Viele Immobilienkäufer konzentrieren sich ausschließlich auf den Kaufpreis und vergessen dabei die zusätzlichen Kosten, die mit dem Immobilienerwerb einhergehen. Denken Sie an Grunderwerbsteuer, Notar- und Maklergebühren sowie mögliche Renovierungs- und Umzugskosten. Eine realistische Einschätzung aller Ausgaben ist entscheidend, um finanzielle Engpässe zu vermeiden. Fehlende Prüfung der Immobilie Vor dem Kauf sollten Sie die Immobilie gründlich prüfen lassen, idealerweise von einem erfahrenen Immobilienprofi. Einige Käufer vernachlässigen diese wichtige Maßnahme und übersehen mögliche Mängel oder versteckte Probleme. Eine umfassende Inspektion schützt Sie vor unerwarteten Kosten und unliebsamen Überraschungen. Überforderung durch zu hohe Belastung Seien Sie realistisch bei der Festlegung Ihrer monatlichen Belastungsgrenze. Ein zu hoher finanzieller Druck kann zu enormem Stress führen und langfristige negative Auswirkungen auf Ihre Lebensqualität haben. Berücksichtigen Sie neben den Kreditraten auch weitere Ausgaben wie laufende Nebenkosten und Rücklagen für unvorhergesehene Reparaturen. Wenn Sie sich der typischen Fehler bewusst sind und diese vermeiden, kann sich Ihr Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen. So wie Sie sich bei einer Immobilie von einem erfahrenen Immobilienprofi beraten lassen sollten, ist es ratsam, Hilfe von einem fachkundigen Finanzierungsexperten in Anspruch zu nehmen. Denn jeder Kaufinteressent ist individuell. Dementsprechend muss auch die Finanzierung sein. Sie suchen Unterstützung bei der Immobiliensuche oder -finanzierung? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © Violin/Depositphotos.com
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Wer sich stolz Immobilienbesitzer nennt, hat jede Menge Rechte und Pflichten. Zu den Pflichten zählen die Rechnungen für Betriebskosten, die in unterschiedlichen Abständen ins Haus flattern. Die meisten Posten werden quartalsweise berechnet, manche auch im monatlichen Takt. Damit die Kosten Sie nicht finanziell niederstrecken, haben wir diese kurz und knapp zusammengefasst. Somit kann bei Bedarf errechnet werden, was Monat für Monat auf Sie als Hausbesitzer zukommt. Die Gretchenfrage: Selbst einziehen oder doch vermieten? Abhängig davon, ob Sie sich für eine Eigennutzung oder Vermietung entscheiden, müssen Sie als Eigentümer die laufenden Kosten selbst berappen oder können diese guten Gewissens an Ihre Mieter weitergeben. Dies passiert regelmäßig im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung. Die monatlich geleisteten Vorauszahlungen werden hier dem tatsächlichen Verbrauch gegenübergestellt. Jedoch gibt es auch Positionen, die von Gesetzes wegen nicht umgewälzt werden dürfen. Kosten, die an die Mieter – mittels Nebenkostenabrechnung – weitergegeben werden dürfen: Wasserversorgung und Schmutzwasserentsorgung Heizung und Warmwasser (verbrauchsabhängig) Heizungsanlage Wartung (jährlich) Müllkosten Straßenreinigung Treppenhausreinigung Gartenpflege Hausmeister Strom (Zugang zum Haus, Zuwegung zur Wohnung, Betrieb der Heizungsanlage) Versicherungen (Gebäudeversicherung und Immobilienbesitzerhaftpflicht) Grundsteuer Kabelanschluss oder SAT-Anlage Gemeinschaftsräume Feuermelder & Blitzableiter Wartung Dachrinnen Reinigung Aufzug sonstige Betriebskosten Kosten, die nicht an die Mieter – mittels Nebenkostenabrechnung – weitergegeben werden dürfen: Verwaltung Reparatur- und Instandsetzung Instandhaltung Leerstand Steuern Haben Sie Fragen zum Thema Betriebskosten oder spielen mit dem Gedanken, Ihre Immobilie zu verkaufen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Verfügung. Hinweis: In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © kishivan/depositphotos.com
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Man kommt aus dem Staunen kaum mehr heraus: Was gestern noch als Zukunftsvision galt, könnte bald Wirklichkeit werden: Es geht um den Bau von Häusern aus Bauschutt. Was unglaublich scheint, wird aktuell in München gelebt: Der Schutt eines Gebäudekomplexes aus den 50-er Jahren soll nicht entsorgt, sondern als wertvoller Wertstoff Wiederverwendung finden. Zu diesem Zweck wurde das Umweltberatungsinstitut EPEA damit beauftragt, zu prüfen, welche Teile im angedachten Neubau eingesetzt werden können, welche Baustoffe sich für den Wiederverkauf eignen und welche Baustoffe eventuell beim Hersteller zurückgegeben werden können. Bestandsaufnahme in der Bundesrepublik Fast die Hälfte der deutschen Gebäude entstand vor dem Jahr 1979. Wärmeschutzvorschriften gab es zu dieser Zeit noch nicht. Dementsprechend energieeffizient erweist sich der Bestand. Zwar wurde teilweise nachgerüstet, jedoch beläuft sich der Anteil der ungedämmten Fassaden – gemäß einer Schätzung des Bundesverbands der Deutschen Industrie e.V. (BDI) – auf rund 65 Prozent. Sanierungswelle und das geplante Recycling Da die Bundesregierung die sogenannte Wärmewende vorantreiben will, stehen Sanierungen oder Komplettabriss auf der Tagesordnung. Es stellt sich die Frage: Wohin mit dem Bauschutt? Die Antwort ist denkbar einfach: Am besten gleich beim Neubau wiederverwenden. Dazu muss der Abfallbegriff zunächst neu geregelt werden: Schließlich ist Bauschutt nicht gleich Bauschutt. Vor allem mineralische Bestandteile wie Beton oder Stein könnten dann – neben ihrer aktuellen Funktion als Füllmenge beim Straßenbau – im Hochbau sinnvoll ihr zweites Dasein fristen. Gesetzesentwurf und neues Dokument in Planung Geregelt werden soll dies im neuen Bauabfall-Gesetz. Das Eckpunktepapier steht für August 2023 auf der Agenda, der Referentenentwurf ist danach geplant. Weiterhin ist ein „digitaler Ressourcenpass“ geplant: Bei Neubauten können die verwendeten Baustoffe hier direkt vermerkt werden. Das erleichtert später die Identifizierung und macht das anschließende Recycling zum Kinderspiel. Der Bausektor mit Nachhaltigkeit im Blick Rund 50 Prozent des deutschen Abfalls ist dem Bausektor zuzurechnen. Die Branche liebäugelt jedoch mit Recycling. Dabei geht es nicht nur um die Pläne der Regierung, vielmehr hat der Krieg in Europa zeitweise zu unterbrochenen Lieferketten geführt und somit das Umdenken beschleunigt. Auf der Messe BAU 2023 war Wiederverwertung ein Schwerpunktthema. Hier gab es Baustahl aus recyceltem Material. Zudem wurde ein Hochleistungsdämmmittel aus Schaum vorgestellt. Auch Dämmputz auf Kalkbasis und Kaltziegel waren Produkte, die Interessierte zum Staunen brachten. Zudem stehen Lehmziegelsteine wieder hoch im Kurs. Seit Urzeiten bewährt, aktuell voll im Trend. Foto: © Pexels/pixabay.com
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Das hehre Ziel Klimaneutralität bis 2045 rückt ein Stückchen näher. Der Grund: Selbst die Regierung hat mittlerweile erkannt, dass viele Immobilienbesitzer ohne finanzielle Unterstützung scheitern. Bestandsaufnahme: Die aktuelle Situation in Deutschland Insgesamt 41 Millionen Haushalte gibt es in Deutschland. Geheizt wird zu 50 Prozent mit Erdgas, zu 25 Prozent mit Heizöl und zu 14 Prozent mit Fernwärme. Somit liegt der Anteil der Heizungsanlagen, die nicht den Vorgaben entsprechen, im Moment bei über 80 Prozent. Stromdirektheizungen und Wärmepumpen bilden mit 3 Prozent das Schlusslicht in Sachen Heizen in Deutschland. Gesetzesentwurf zum Heizungstausch kurz und knapp erklärt Zunächst einmal dürfen Immobilienbesitzer aufatmen. Eine prompte Austauschpflicht beim Bestand gibt es nicht. Sollte die Heizung streiken und nicht mehr zu retten sein, gelten Übergangsfristen. Aktuell besteht die Vorgabe, dass Heizkessel, die ab Januar 1991 eingebaut wurden, zudem mit Heizöl oder Gas befeuert werden, nach Ablauf von 30 Jahren ausgesondert werden müssen. Die neue Regelung im Überblick Neu installierte Heizungen sollen ab 2024 zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden. Besonders Wärmepumpen leisten gute Dienste. Doch auch eine Stromdirektheizung oder der Anschluss an ein Wärmenetz seien umweltfreundliche Varianten. Unter bestimmten Bedingungen sind auch Heizlösungen mittels Solarthermie, Biomasse, Wasserstoff oder gar eine Gasheizung, die erneuerbare Gase nutzt, im Gesetzesentwurf vermerkt und damit eine denkbare Alternative. Finanziellen Förderung des Bundes Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein sogenannter „Klimabonus“ angedacht. Da die Koalition gegen eine Einkommensprüfung votierte, wird die geplante soziale Staffelung nicht kommen. Daher wird in dieser Angelegenheit nicht zwischen Normalverdienern und Millionären unterschieden. Aktuell wird der Heizungstausch – je nach gewählter Technologie – in Höhe von 10 – 40 Prozent gefördert. In Zukunft ist angedacht, bei Selbstnutzung eine Grundförderung in Höhe von 30 Prozent zu gewähren. Auch sollen unter bestimmten Bedingungen zusätzliche „Klimaboni“ gewährt werden. Diese belaufen sich auf 10 – 20 Prozent. Eigentümer, die Transferleistungen bekommen, also Wohngeld, Grundsicherung im Alter oder Kinderzuschlag erhalten ganze 20 Prozent. Und auch Eigentümer mit besonders alten und klimaschädlichen Heizungsanlagen bekommen einen Zuschuss, wenn sie vor Ablauf der offiziellen Frist wechseln oder den Anteil an erneuerbarer Energie innerhalb ihres Systems merklich erhöhen. Ältere Menschen in Selbstnutzung als Sonderfall Aber es gibt auch hier Ausnahmen von der Regel. In Fällen, in denen die Heizung ihren Geist aufgibt, die Eigentümer über 80 Jahre alt und Selbstnutzer sind, zudem die Anlage nicht mehr als sechs Wohnungen umfasst, greift die Vorgabe nicht. Schließlich würde es diesem Falle eine nicht unerhebliche Härte bedeuten, hier noch einmal eine Investition dieser Größenordnung zu verlangen. Wohl den Eigentümern, die von dieser Regelung profitieren. Alle anderen Immobilienbesitzer werden sich wohl oder übel in den nächsten Jahren intensiv dieser Thematik widmen müssen. Haben Sie Fragen zum Thema Förderung des Heizungstausches oder möchten Sie eine Immobilie verkaufen? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie liebend gern. Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © Syda_Productions/depositphotos.com
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Die Immobilienmärkte sind aktuell nicht nur in Bewegung, sie entwickeln sich bundesweit auch nicht einheitlich. Inflation und Zinserhöhung haben bei vielen Immobiliensuchenden zu einen Kaufkraftverlust geführt. Die Nachfrage nach Immobilien ist in einigen Regionen Deutschlands deutlich gesunken. Allerdings nicht überall. Mobile-Ansicht Desktop-Ansicht In der vergangenen Niedrigzinsphase konnten sich noch viele Immobiliensuchende einen Immobilienkredit leisten. Dadurch war die Nachfrage nach Immobilien in weiten Teilen Deutschlands hoch, vor allem in den Ballungsgebieten und den Speckgürteln. Die aktuell hohen Tilgungsraten erschweren vielen Kaufinteressenten die Finanzierung. Dabei ist der Immobilienkauf nach wie vor möglich, wenn sich Kaufinteressenten an die geänderten Rahmenbedingungen anpassen. Beispielsweise können eine Streckung des Kredits oder die Suche nach einer kleineren Immobilie Möglichkeiten sein, um sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen. Dennoch hat die scheinbare Schwierigkeit einer Finanzierung zu einer sinkenden Nachfrage geführt. In einigen Regionen kommen Hausverkäufer um Preisverhandlungen mit potentiellen Käufern nicht drumherum. In anderen Landesteilen dagegen können Immobilienverkäufer dennoch leichte Preissteigerungen verzeichnen. Wo beispielsweise? Das erfahren Sie in unserem Video.
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Beim Immobilienverkauf geht es für selbstnutzende Eigentümer um mehr, als nur Gewinn zu erzielen. Gerade wenn mit dem Immobiliengeschäft ein Umzug, die Tilgung eines bestehenden Darlehens oder der Kauf einer neuen Immobilie verbunden sind, ist jeder Cent wichtig. Wie bekommen Verkäufer einen marktgerechten Preis für ihre Immobilie? Alles wird teurer. Diese Tatsache macht sich auch bei der Suche nach einem passenden Käufer bemerkbar. Einige können sich den Immobilienkauf nur mit höheren Tilgungsraten leisten. Das bedeutet für Verkäufer: Interessenten legen noch mehr als vorher jeden Cent auf die Goldwaage. Wenn dann auch noch Sanierungen oder Modernisierungen bei der Immobilie notwendig werden, schmälert das den Verkaufspreis. Käufer werden mehr auf den Zustand der Immobilie achten und Mängel als Argument für eine Preissenkung anbringen. Gerade weil sich viele in Zeiten von Inflation und hohen Zinssätzen von Immobilienkäufen fernhalten oder gar nicht erst einen Kredit bekommen, gibt es weniger Interessenten als in den Jahren, in denen andere finanzielle Rahmenbedingungen herrschten. Unter solchen Umständen seine Immobilie nicht unter Wert zu verkaufen, kann für einige Eigentümer deswegen eine Herausforderung darstellen. Um trotzdem einen marktgerechten Preis für sein Objekt zu erhalten und Folgekosten zu stemmen, braucht es eine passende Verkaufsstrategie. Das bezieht sich sowohl auf den Preis als auch auf die Vermarktung. Hierfür ist ein regionaler Immobilienmakler der richtige Ansprechpartner. Die Basis für die passende Preisstrategie Um eine Strategie aufzustellen und bei den Preisverhandlungen mit Hand und Fuß zu argumentieren, bedarf es einer professionellen Wertermittlung. Die bekommen Eigentümer durch einen Makler aus ihrer Region. Er kennt die lokale Marktlage am besten. Außerdem bringt er seine langjährige Erfahrung und sein fachliches Knowhow beim weiteren Verkaufsprozess ein. Verkaufsstrategie der Marktlage anpassen Trotz bester Vermarktung und gut durchdachter Preisstrategie kann es sein, dass man um leichte Preisnachlässe nicht herumkommt. Unter Umständen findet sich nur so schnell ein passender Käufer, der sich die Immobilie überhaupt leisten kann. Verhandlungsgeschick ist gefragt. Gerade wenn es ein Notverkauf ist und wenig bis gar keine Erfahrung beim Verkauf von Immobilien vorhanden ist, sollte ein Immobilienmakler hinzugezogen werden. Mit seiner Routine und seiner Erfahrung holt er einen möglichst marktgerechten Preis für den Verkäufer heraus – trotz Preisabschlag. Eventuell ist auch ein Bieterverfahren sinnvoll. Das sollte erst recht über einen Profi laufen. Ob das Bieterverfahren im individuellen Fall besser passt, muss vorher geprüft werden. Ein weiterer positiver Aspekt: Während der Makler verkauft, können sich Eigentümer mehr auf den Umzug, die Immobiliensuche, den Kitawechsel oder andere wichtige Angelegenheiten konzentrieren. Möchten Sie Ihre Immobilie zu einem marktgerechten Preis verkaufen? Benötigen Sie dafür eine professionelle Wertermittlung oder fachliche Unterstützung? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern. Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © ArturVerkhovetskiy/depositphotos.com
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Kurioses aus aller Welt: Eine Britin wohnte über 100 Jahre in ein- und derselben Immobilie. Zum 104. Geburtstag entschied sie, es muss noch eine Veränderung im Leben her: Sie entschloss sich, der Immobilie nach all den Jahren den Rücken zu kehren. Das Haus steht seitdem zum Verkauf. Die Geschichte begann vor langer, langer Zeit: Vor mehr als 100 Jahren kauften die Eltern von Nancy Gifford für 200 Pfund ein schnuckliges Haus im englischen Dorf Street, in der Grafschaft Somerset. Seinerzeit waren einige Räume noch direkt der Frischluft ausgesetzt: Küche, Toilette und Bad befanden sich unter freiem Himmel. Nichts Ungewöhnliches Anfang des 20. Jahrhunderts. Sie selbst war damals ein Kleinkind von 2 Jahren, als die Familie ihr neues Domizil bezog. Fortan wohnte Nancy in diesem Haus. Später auch mit ihrem Ehemann. Dort zog sie ihre beiden Kinder, ein Mädchen und einen Jungen groß. Der Sohn namens John, heute stattliche 79 Jahre alt, habe in einem Interview mit der BBC geäußert, dass er eine fantastische Kindheit und Jugend hier erlebt habe. Alle im Viertel seien arm gewesen, dafür aber glücklich. Natürlich hat sich seitdem am Haus viel getan: Sämtliche Zimmer sind seit Langem überdacht. Auch ist in den ganzen Jahren fleißig saniert und modernisiert worden: Im Moment entspricht das Haus gängigen wohntechnischen Standards in Europa. Und nun zum Geburtstag dieser felsenfeste Entschluss: Die Immobilie soll den Eigentümer wechseln. Die hochbetagte Nancy gehe nun in ein Heim, da dies ihre Gesundheit gebiete. Das St. Benedict’s Nursing Home in Glastonbury wird fortan ihr Zuhause sein. Schade, wenn eine Familiengeschichte, seit über 100 Jahren fest mit einer Immobilie verwoben, irgendwann ihr jähes Ende findet. Dennoch bleibt ein Hauch Nostalgie wohl bei jedem Immobilienbesitzer zurück. Sein geliebtes Heim wegzugeben, ist manchmal genauso schlimm wie die Trennung von einem geschätzten Menschen. Die Immobilie selbst, seinerzeit für 200 Pfund erworben, geht nun für 170.000 Pfund – das entspricht umgerechnet 193.800 Euro – über den Ladentisch. Schließlich haben sich die Preise seit 1921 stark verändert: Der Erlös dürfte der Hochbetagten Nancy ein Lächeln ins Gesicht zaubern. Was die Seniorin denn nun mit dem Verkaufserlös anzustellen gedenke, bleibt vorerst ein Geheimnis. Fest steht, dass ihre Familie es ihr danken wird. Sowohl ihr Enkel Christopher als auch ihre Urenkel Dylan und Abigail werden bestimmt bedacht, wenn es um das Aufteilen des Geldes geht. Vermutlich werden die Kleinsten sich am meisten freuen. Unbedarft und kindlich, wie es seit jeher ihre Art ist. Der Verkauf dieser Immobilie lässt schnell die Frage aufkommen, wieviel ein Pfund des Jahres 1921 heute wert wäre: Geht es um den rein rechnerischen Betrag, so sind dies aktuell 39 Pfund. Umgerechnet entspricht dies 44 Euro. Der restliche Erlös ist der Immobilienpreisentwicklung der letzten hundert Jahre geschuldet. Ein Hoch auf die florierende Wirtschaft. Profitieren wird in erster Linie die Familie der Seniorin. Diese wird diesen Schritt Nancy sicher tausendfach danken. Foto: © Enzo_V/pixabay.com
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Inflation macht keinen Spaß. Was uns seit Anfang 2021 ereilt, zieht weiter Kreise: Durch die massive Verteuerung von Produkten und Dienstleistungen reagieren viele Bürger mit Kaufzurückhaltung. Das hart erarbeitete Geld ist plötzlich halb so viel wert. Viele Menschen fürchten, dass dieser Trend sich fortsetzt, und bangen um ihre Ersparnisse. Gerade in unsteten Zeiten stellt sich die Frage, wie das eigene mit Müh und Not angehäufte Vermögen geschützt werden kann, damit es nicht der aktuellen Entwicklung zum Opfer fällt. Die Antwort ist simpel: Investieren Sie in Immobilien. Immobilien sind seit jeher eine solide Geldanlage, die auf Langfristigkeit und Nachhaltigkeit ausgelegt ist. Das Schöne an Immobilien: In circa 30 Jahren hat sich Ihre Investition ausgezahlt. Dies bedeutet, dass der hässliche Grundbuchpassus, welcher die Bank als Eigentümer auswies, durchgestrichen ist und die Immobilie somit ohne Wenn und Aber Ihnen gehört. Sie sind jetzt Eigentümer und können mit dem Objekt tun und lassen, was immer Sie wollen. Selbstverständlich könnten Sie das nötige Kleingeld auch in Aktien oder Fonds investieren, jedoch spielten Sie dann mit dem Feuer: Es kann sein, dass Sie gewinnen. Es ist aber ebenso wahrscheinlich, dass Sie verlieren. All jenen Anlegern, die auf Nummer sicher gehen wollen, sei daher nicht zu dieser Investitionsart geraten. Immobilien hingegen sind grundsolide. Auf sie ist Verlass. Ein weiterer Vorteil: Berechnen Sie nur einmal die Alternativkosten. Bedeutet im Klartext: Hätten Sie in der Zeit, in der Sie Monat für Monat das Immobiliendarlehen tilgen, Miete bezahlt, wäre das Geld weg und die Wohnung oder das Haus gehörte immer noch jemand anderem. Der Wert einer Immobilie jedoch wird mit der Zeit, langsam, aber stetig, steigen. Natürlich ist immer entscheidend, wo sich das Haus oder die Eigentumswohnung befindet. Die Lage und Bewohnerstruktur sind ausschlaggebend: Zunächst haben diese Faktoren Einfluss auf den Kaufpreis der Immobilie. Danach stellt sich die Frage, ob Sie die Immobilie selbst beziehen oder durch Mieteinnahmen Dritter finanzieren möchten. Egal, für welche Alternative Sie sich entscheiden, die Lage hat auf die erzielbare Miete als auch für das eigene Wohlbefinden beträchtlichen Einfluss. Sind die grundsätzlichen Aspekte geklärt, steht der Suche nach dem passenden Objekt nichts mehr im Wege. Die richtige Immobilie zu finden, ist gar nicht so einfach, wie man immer denkt. Sollten Sie bei diesem Projekt Unterstützung brauchen, stehen wir Ihnen als Makler gern zur Verfügung. Parallel zur Immobiliensuche gilt es, den optimalen Kredit bei der Bank Ihres Vertrauens an Land zu ziehen: Mit einer Finanzierungszusage in der Hand, bestreiten sich sämtliche Preisverhandlungen mit Eigentümern einfach souveräner. Mein Tipp: Vergleichen Sie die unterschiedlichen Angebote. Denn hier gibt es riesige Unterschiede. Nutzen Sie Ihren zeitlichen Vorsprung und ordern Sie den Kredit, der zu Ihnen und Ihrem Leben passt. Dann findet sich Ihre Traumimmobilie fast wie von selbst. Haben Sie Fragen zu Ihrer Immobilie oder suchen Sie aktuell ein Objekt? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern. Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: ©alexraths/depositphotos.com
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Die neue Regierung kommt langsam, aber vehement ins Handeln. Der aktuelle Vorstoß: Ab 2024 wird der Einbau neuer Heizungsanlagen auf Basis von Heizöl und Erdgas verboten. Zudem sollen 65 Prozent des Energieverbrauchs aus erneuerbaren Quellen gewonnen werden. Ab 2045 ist geplant, den Betrieb von Öl- und Gasheizung komplett zu verbieten und zu sanktionieren. Die Pläne von Robert Habeck verunsichern viele Immobilienbesitzer. Sie haben jedoch im Grunde keine Wahl mehr. Wer seine in die Jahre gekommene Öl- oder Gasheizung nicht durch umweltfreundlichere Alternativen ersetzt, dem drohen ab 2045 saftige Bußgelder. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt büßen Immobilien, die nicht energieeffizient sind und daher eine schlechte Energieklasse aufweisen, erheblich an Wert ein. Experten wie z.B. Ingenieurbüros errechnen den Energiekennwert der Immobilie und geben damit Aufschluss darüber, wieviel Energie ein Haus oder eine Wohnung tatsächlich verbraucht. Die Angabe erfolgt in Kilowattstunden pro Quadratmeter (kWh/m²). Diese Werte bilden die Grundlage für die Einteilung in Energieklassen: Von A+ (als bestem Wert) bis H ist alles dabei. Der Energiebedarf der Immobilie ergibt sich dabei aus diversen Faktoren: Heizungsanlage, Dämmung der Gesamtimmobilie, deren Größe und andere Aspekte wie z.B. die Dämmung der Fassade oder die Isolierung der Fenster. Aktuell besitzt ein Großteil der deutschen Immobilien, genau gesagt ¾ des Gesamtbestandes, die Energieklasse D oder schlechter. Lediglich 13 Prozent weisen Topwerte auf und liegen bei A+, A und B. Für die Besitzer ersterer Gruppe winken düstere Zeiten: Sofern nicht nachgerüstet und saniert wird, droht in den nächsten Jahren ein erheblicher Wertverlust und ab 2045 die Sanktionierung. Angaben des Bundesverbandes der Energie und Wasserwirtschaft (BDEW) zufolge heizten 2021 von insgesamt 43 Millionen Haushalten ca. 50 Prozent mit Gas und 25 Prozent mit Öl. In Summe sind somit aktuell circa 75 Prozent betroffen. In Zahlen sind dies 32 Millionen Haushalte in Deutschland. Was Neubauten anbelangt, sah das Ganze ein wenig anders aus. Hier lagen Gasheizungen bei rund 26 Prozent. Energieschonende Varianten wie z.B. Wärmepumpen wurden aber schon bei etwa 44 Prozent aller Haushalte gewählt und ca. 23 Prozent nutzten 2021 schon Fernwärme zum Beheizen ihrer Immobilie. Für eine Ölheizung entschieden sich nur rund ein halbes Prozent der Eigentümer. Die Pläne zur Energieeffizienz werden vor allem Eigentümern, die sich kürzlich für eine Gasheizung entschieden haben, in der Seele schmerzen. Spätestens 2045 hat diese nämlich ausgedient. Bis dahin wird sie womöglich Immobilienbesitzern die Haare vom Kopfe fressen, bedenkt man die aktuellen Gaspreise. Und auch bei einem Verkauf wirkt sich dieser Aspekt negativ aus. Foto: © BrianAJackson/depositphotos.com
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Banken haben die Vergaberegeln für ein Immobiliendarlehen spürbar verschärft. Vor allem Geringverdiener, junge Familien und Berufsanfänger können sich eine Eigentumswohnung oder ein Haus kaum leisten. Trotzdem kann das Eigenheim näher sein als man denkt. Was sollte man über den Immobilienkredit wissen? Rechnen, planen, vergleichen. Darauf kommt es bei einem Immobilienkredit an. Erst recht, wenn das Geld knapp bemessen und/oder wenig Eigenkapital vorhanden ist. Grundsätzlich gilt: Die Immobilie muss zum Budget passen. Das bedeutet: je weniger Wohnfläche, desto erschwinglicher ist das Haus oder die Wohnung. Ein Makler kann Käufer bei der Budgetplanung und der Immobiliensuche unterstützen. Auch beim Vergleich von Finanzierungspartnern hilft der Makler auf Nachfrage. Welche Faktoren sind bei der Vergabe wichtig? Neben dem Eigenkapital und der Kredithöhe sind die Laufzeit und die Art der Tilgung bei der Vergabeentscheidung von Bedeutung. Es können zusätzlich Fördermittel beantragt werden, die ebenfalls angegeben werden sollten. Die Tilgung variiert zwischen drei Arten. Das Annuitätsdarlehen, die Ratentilgung und die endfällige Tilgung. Von einem Annuitätsdarlehen ist die Rede, wenn Sollzins- und Tilgungssätze mit der Bank vereinbart werden. Die anfallenden Zinsen orientieren sich an der monatlich offenen Restsumme. Das bedeutet: Die Zinsen nehmen mit der Zeit ab und die Tilgungsrate steigt. Der Kredit wird so zum Ende hin schneller abgezahlt. Anders ist das bei der Ratentilgung. Die Tilgungsrate bleibt gleich. Zusätzlich werden die Zinsen getrennt vom Tilgungsanteil gezahlt. Bei der endfälligen Tilgung werden in der Rückzahlungsphase nur die Zinsen gezahlt. Die Tilgungssumme wird am Ende der Kreditlaufzeit komplett beglichen. Wann beginnt man mit der Finanzierung? Bevor die Immobiliensuche beginnt, holen sich Interessenten am besten eine Finanzierungszusage ein. Neben den letzten drei Lohnabrechnungen oder dem Steuerbescheid, ist auch ein Nachweis über vorhandenes Eigenkapital zu erbringen. Bei der Höhe der Kreditsumme sollten auch die Kaufnebenkosten und Rücklagen für Reparaturen eingeplant werden. Förderungen beantragen Käufer können für energieeffiziente Immobilien finanzielle Hilfe über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragen. Aber auch die staatliche KfW-Bank bietet weitere Förderungen an. Ein Makler kann Interessenten zusammen mit der Bank bei der Beantragung beraten und unterstützen. Sie fragen sich, wie Sie Ihre Traumimmobilie finanzieren können? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern und können Ihnen Finanzierungsexperten empfehlen. Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © Goodluz/Depositphotos.com
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Es kommt zu Momenten im Leben, in denen eine Immobilie so schnell wie möglich verkauft werden muss. Etwa, wenn man seinen Job verliert oder eine Insolvenz nicht mehr zu vermeiden ist. Oder aber, wenn man sich die Anschlussfinanzierung nicht mehr leisten kann, weil die Zinsen zu hoch sind. Kommt es dann zum sogenannten Notverkauf, werden schnell Fehler begangen, die zu finanziellen Einbußen führen können. Wie vermeidet man das? Wenn die Zeit knapp ist, kann es für Unerfahrene schwierig sein, einen kühlen Kopf zu bewahren und rationale Entscheidungen zu treffen. Besonders bei Immobilien, deren Markt schnelllebig ist, kann dies zutreffen. Angesichts der aktuellen Lage mit hoher Inflation und möglichen Zinserhöhungen ist es für Laien noch schwieriger. Welche Strategie ist die richtige, um eine Immobilie schnell zu einem marktgerechten Preis zu verkaufen? Vermeiden Sie Zwangsversteigerungen Erfahrene Immobilienprofis sind sich bewusst, welche Risiken drohen, wenn innerhalb kürzester Zeit keine seriösen Kaufinteressenten gefunden werden. In diesem Fall besteht die Gefahr einer Zwangsversteigerung, bei der Immobilien oft unter ihrem tatsächlichen Wert verkauft werden und Schnäppchenjäger leichtes Spiel haben. Wenn der Erlös des Verkaufs jedoch nicht ausreicht, um die Ansprüche der Gläubiger zu befriedigen, ist das natürlich ungünstig. Trotz Zeitdruck wichtige Vermarktungsschritte einhalten Um eine Immobilie innerhalb kurzer Zeit zu einem marktgerechten Preis zu verkaufen, ist es am besten, einen erfahrenen Immobilienexperten hinzuzuziehen, der den lokalen Immobilienmarkt gut kennt. Unerfahrene Verkäufer lassen oft wichtige Vermarktungsschritte aus, da sie denken, dass diese zu viel Zeit in Anspruch nehmen. Doch dies kann sich negativ auf den Verkauf auswirken, da sich kaum Interessenten melden und wenn doch, haben sie oft niedrige Preisvorstellungen. Eine professionelle Immobilienbewertung ist daher ein wichtiger erster Schritt, um eine erfolgreiche Vermarktung der Immobilie zu gewährleisten. Sie gibt dem Verkäufer eine realistische Vorstellung davon, welchen Preis er für die Immobilie verlangen kann, und hilft ihm, die richtige Zielgruppe anzusprechen. Ein erfahrener Immobilienexperte kann zudem helfen, die Immobilie optimal zu präsentieren und den Verkaufsprozess zu begleiten. Bei der Preisverhandlung einen kühlen Kopf bewahren – und einen Profi engagieren Eine professionelle Immobilienbewertung ist entscheidend, um eine realistische Preisvorstellung zu ermitteln und somit eine gute Verhandlungsposition zu wahren. Zudem kann ein Immobilienexperte bei Verhandlungen mit potenziellen Käufern wichtige Argumente und Fakten liefern, um den Verkaufspreis zu rechtfertigen. Er kann Ihnen nicht nur helfen, den Wert Ihrer Immobilie zu ermitteln, sondern auch die verkaufsrelevanten Unterlagen zu besorgen und Ihre Immobilie gezielt zu vermarkten. Dies kann entscheidend dazu beitragen, dass Ihre Immobilie schnell und erfolgreich zu einem marktgerechten Preis verkauft wird, selbst wenn es sich um einen Notverkauf handelt. Brauchen Sie Hilfe, weil Ihre Immobilie schnell verkauft werden muss? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © Bubbers/Depositphotos.com
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Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes stieg die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien 2022 im Vorjahresvergleich um 2,9 Prozent. Besonders Sonnenenergie konnte vermehrt gewonnen werden. Das lag nicht nur an den hohen Sonnenstunden, sondern auch an den zahlreich montierten Photovoltaikanlagen auf deutschen Dächern und Grundstücken, deren Zahl Mitte 2022 bei 2,2 Millionen lag. Im Vergleich zum 1. Quartal 2021 erhöhte sich die Stromeinspeisung schon in den ersten drei Monaten des Jahres 2022 um 34,7 Prozent. Die rechnerische Leistung lag bei 58.400 Megawatt. Doch nicht nur Unternehmen vertrauen auf die Kraft der Sonne. Das dürfte die Energiekrise noch verstärken. Immer mehr Familien setzen auf Solarenergie. Während vielen Menschen die kohlendioxidfreie Stromerzeugung am Herzen liegt, ist Solarstrom auch eine Einnahmequelle: im statistischen Durchschnitt werden monatlich 174 Euro mit dem Stromverkauf verdient. Dennoch ist die Einspeisevergütung für neu installierte Photovoltaikanlagen unter sieben Cent pro Kilowattstunde gefallen. Solaranlagen scheinen sich trotzdem zu lohnen. Mit 8,8 Milliarden Kilowattstunden wurde 34,7 Prozent mehr Solarstrom als im Vergleichsquartal im Jahr davor ins Stromnetz eingespeist. Im 3. Quartal 2022 kamen 16 Prozent der gesamten Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen. Die Einspeisung von Solarstrom stieg um 20,3 Prozent im Vergleich zu 2021 (3. Quartal 2021: 13,3 Prozent). In diesem Zuge ebenfalls interessant: Eine Untersuchung ergab, dass Photovoltaikanlagen auf rund 16 Millionen Dächern in Deutschland zwischen 115 und 120 Terrawattstunden (TWh) Strom produzieren könnten, was in etwa dem Bedarf von 130 TWh aller deutschen Haushalte entspricht. Zudem würde die Gefahr einer weitreichenden Unterbrechung der Stromversorgung durch die Dezentralisierung der Energieversorgung entfallen. Foto: © MabelAmber/Pixabay.com
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Digitale Tools für die Hausverwaltung sorgen für Erleichterung bei Hausbewohnern und Verwaltern. Mittlerweile finden Hausverwalter ein großes Angebot dafür vor. Welche Tools gibt es und welche Vorteile hat deren Einsatz? Anbieter digitaler Tools für die Immobilienbranche und deren Produkte werden als Proptechs bezeichnet. Deren Ziel ist es, die Effizienz zu verbessern, mehr Transparenz zu schaffen und Kosten zu reduzieren sowie allgemein die Prozesse zu vereinfachen. Besonders die Kommunikation zwischen Bewohnern und Hausverwaltung, die in der Praxis häufig zu Unzufriedenheit führt, wird verbessert. Welche digitalen Tools gibt es? Die Angebote reichen von einfachen Tools bis hin zu umfassenden ERP-Systemen. Mit letzteren können Hausverwalter und Vermieter die Buchhaltung, Nebenkostenabrechnungen, das Management von Dokumenten und viele weitere Aufgabenbereiche digitalisieren. Beispiele für Tools, die sich immer weiter etablieren, sind unter anderem intelligente Stromzähler, auch SmartMeter genannt, und Schließsysteme. Alle Tools und Softwarelösungen sind auch als Apps verfügbar. Anhand von Schließsystemen lässt sich der Nutzen solcher Tools konkret aufzeigen. So können Verwalter und Eigentümer Türen via App steuern und Zugriffsrechte für Handwerker vergeben. Diese Rechte können jederzeit wieder zurückgenommen werden. Solche Systeme sparen Zeit und Kosten, auch beim Austausch von Schlüsseln und Schlössern. Die Anschaffung lohnt sich Es gibt eine Vielzahl von digitalen Optionen für die Hausverwaltung, aber es kann schwierig sein, die beste Lösung zu finden. Um die Entscheidung zu erleichtern, sollten klare Kriterien verwendet werden. Eines kann mitunter die Anzahl der Wohneinheiten sein. Aber nicht immer. Zudem ist es bei der Digitalisierung wichtig, nicht alles auf einmal anzugehen. Eine professionelle Hausverwaltung analysiert zunächst, wo der Schuh am ehesten drückt. So lässt sich der Optimierungsbedarf gut identifizieren. Dabei klärt Ihr Verwalter im Vorfeld folgende Fragen: Welche Prozesse wiederholen sich häufig? Welche Routinen beanspruchen am meisten Zeit? An welchen Stellen benötigen die Mitarbeiter der Verwaltung und letztendlich Sie als Eigentümer und Ihre Mieter bessere Unterstützung? Davon ausgehend holt er sich verschiedene Angebote ein und vergleicht Leistungen und Preise. Schließlich soll der finanzielle Mehraufwand für Sie überschaubar und nachvollziehbar sein. Möchten Sie mehr darüber erfahren, welche digitalen Werkzeuge die Vermietung und Verwaltung Ihrer Immobilie erleichtern? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Fotos: © Soronkin Samara/ depositphotos.com
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Die Erbschaftsteuer fällt für viele Immobilienerben künftig höher aus. Auch Schenkungen sind davon betroffen. Wenn ab 2023 also eine Immobilie vererbt oder verschenkt wird, kann es unter Umständen teurer werden. Im Oktober letzten Jahres erfolgte eine Gesetzesänderung, die auch das Bewertungsgesetz für Immobilien betrifft. Das beeinflusst auch die künftige Bewertung von Immobilien bei den Finanzämtern. Die steuerliche Wertermittlung bebauter Grundstücke richtet und nähert sich so an die Bewertungen der Gutachterausschüsse an. In welchen Umfang die Teuerungen bei Erben ankommen, hängt auch davon ab, wo sich die Immobilie befindet. Der regionale Faktor wirkt sich durch die Anpassung auf die Bewertung und so auch auf die Höhe der Erbschaftsteuer aus. Die gesetzlichen Freibeträge für Ehepartner, Kinder und alle anderen Miterben sollten dennoch nicht vergessen werden. Je näher der Erbe dem Verstorbenen stand, desto höher fällt dieser Betrag aus. Doch trotz Freibetrag wird die geerbte Immobilie künftig teurer. Worauf Sie künftig bei Immobilienerbe achten müssen, erfahren Sie in unserem Video.
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Die Preise für Wohnimmobilien begannen 2022 erstmals nach jahrelangem Anstieg zu fallen. Das zeigt beispielsweise der Immobilienpreisindex des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken (vdp). Im Jahresvergleich jedoch sind die Preise gestiegen. Der große Verlierer ist allerdings der Gewerbeimmobilienmarkt. Auch im Wohnungsmarkt der Deutschen Metropolen wirkten sich Inflation, Krieg, Krisen und gestiegene Zinsen auf das Preiswachstum aus. Im dritten Quartal von 2021 stieg der Index des vdp um circa 6,1 Prozent. Vergleicht man aber das dritte und das zweite Quartal 2022 miteinander, stellt man fest, dass der Index um 0,7 Prozent gesunken ist. Dennoch fiel der Preisanstieg zum Beispiel bei Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen geringer aus. Im Gewerbeimmobilienmarkt gingen die Preise im Vergleich der dritten Quartale 2021 und 2022 um 2,2 Prozent zurück. Besonders betroffen sind vor allem die Einzelhandelsimmobilien, deren Preise bereits seit dem immer stärker werdenden Online-Handel oder der pandemiebedingten Herausforderungen zurückgegangen sind. Die Preise gaben im Vergleich zu 2021 sogar um 5,8 Prozent nach. Damit einhergehend ist auch ein Rückgang bei der Neuvermietung von solchen Immobilien um 3,1 Prozent zu beobachten. Wie sich die Preise 2023 entwickeln werden, können Experten mit der Unterstützung von Studien nicht 100 Prozent vorhersagen. Einige sind sich aber sicher: Mitte 2023 ist wieder mit einem Anstieg zu rechnen, der sich zuerst bei den Gewerbeimmobilien bemerkbar machen soll. Andere Studien sagen einen weiteren Preisrückgang bei Wohnimmobilien voraus – besonders bei Mehrfamilienhäusern. Da die Immobilienmärkte allerdings unterschiedlich sind und sich nicht gleich entwickeln, kommt es für Käufer immer auf den Standort des Kaufobjektes an. Foto: © Madison Inouye/pexels.com
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Im Alter wird das Wohnen zunehmend zur Herausforderung. Damit man auch im späteren Lebensabschnitt gut und sorgenfrei in den eigenen vier Wänden klarkommt, sollte man seine Bedürfnisse, die sich mit dem Älterwerden ändern, kennen und die Wohnsituation dementsprechend anpassen. Um sicher zu stellen, dass Ihre Immobilie für Bedürfnisse im Alter geeignet ist, sollten Sie folgende Faktoren berücksichtigen: Wohnfläche der Immobilie: Ist die Wohnfläche des Hauses oder der Wohnung angemessen? Wie viel Platz benötige ich tatsächlich? Ausstattung/ Raumaufteilung der Immobilie: Brauche ich bereits eine ebenerdige Dusche oder breitere Türen? Bin ich noch in der Lage, die Treppen hochzusteigen oder brauche ich eine ebenerdige Immobilie? Wie sinnvoll ist ein Treppenlift, wenn ich nicht umziehen kann oder möchte? Brauche ich einen behindertengerechten Zugang? Ist es für meine altersbedingten Beschwerden besser das Schlaf- und das Badezimmer ebenfalls im Erdgeschoss zu haben? Ist die Immobilie von innen wie von außen ausreichend hell beleuchtet, um alles gut zu sehen und so das Risiko von Unfällen zu reduzieren? Sind die Böden rutschfest? Lage / Umgebung der Immobilie: Möchte ich in meiner vertrauten Umgebung wohnen bleiben? Sind Ärzte und andere medizinische Einrichtungen in der Wohngegend? Wie nah sind die nächsten Einkaufsmöglichkeiten entfernt? Wohnen Familie und Freunde in der Nähe? Wie gut ist der öffentliche Personennahverkehr ausgebaut? Wie gut ist die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel? Wohnsituation an Alter und Bedürfnisse anpassen – Möglichkeiten überdenken: Können sich Familienangehörige um mich in meinem Zuhause kümmern? Ist ein Umzug zu Verwandten möglich und sinnvoll? Ist ein Umzug in eine altersgerechte Einrichtung nötig? (Seniorenheim, -residenz, betreutes Wohnen oder Senioren-WG) Sollte ich meine Immobilie verrenten und von dem Geld mehr Barrierefreiheit schaffen? Kann und möchte ich meine Immobilie altersgerecht umbauen? Sind Sie sich unsicher, ob Ihre Immobilie altersgerecht ist? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © tommyandone/Depositphotos.com
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Es ist so weit: Der Kauf einer eigenen Immobilie steht unmittelbar bevor. Dann kann es ja losgehen mit der Suche. Doch bevor Sie sich ins (digitale) Angebotsgetümmel begeben, sollten Sie sich einige wichtige Fragen stellen. Das bewahrt vor bösen Überraschungen und Unwissen. Wir geben Ihnen einen kleinen Überblick. Wie viel Immobilie kann ich mir leisten? Eine Villa mit zehn Zimmern, großem Garten und Außenpool wäre schön, aber bevor Sie sich schon daran begeben, die Tapeten für den Salon auszusuchen: checken Sie Ihre Finanzen und machen Sie sich klar, wie viel Immobilie Sie sich überhaupt leisten können. Besonders wichtig dabei sind die finanziellen Belastungen, die auf Sie zukommen, wenn Sie einen Kredit aufnehmen. Gehen Sie in Schritten vor: zunächst schauen Sie, wie hoch Ihre monatliche Rate sein darf. Wieviel Eigenkapital ist vorhanden? Notieren Sie zudem all Ihre Vermögenswerte. Vielleicht bietet Ihre Bank einen Online-Budgetrechner an, mit dem Sie schauen können, wie hoch ein Darlehen sein kann. Auch interessant: informieren Sie sich, welche Förderungen es in Ihrem Bundesland gibt. Welche Art von Immobilie darf es sein? Erst wenn geklärt ist, wie hoch Ihr Budget sein kann, geht es an die Suche. Wenden Sie sich am besten schon zu Beginn an einen lokalen Makler, der das für Sie übernehmen kann. Sie mögen es, Ihren Morgenkaffee an der frischen Luft zu genießen, wollen sich aber nicht um einen Garten kümmern? Dann reicht wahrscheinlich eine Eigentumswohnung mit Balkon. Wenn Sie Ihren grünen Daumen pflegen wollen, dann vielleicht doch eher ein Häuschen mit Garten. Da Sie aller Wahrscheinlichkeit nach auch noch im Alter in der neuen Immobilie wohnen werden: denken Sie an einen möglichen altersgerechten Umbau. Mit welchen Nebenkosten beim Kauf muss ich rechnen? Mit diesen weiteren Kosten neben dem Kaufpreis müssen Sie rechnen: Sanierungskosten, Grunderwerbsteuer, Maklerprovision und Notarkosten. Da sich Kosten abhängig vom Bundesland, der Immobilie und ihrem Zustand unterscheiden können, überlassen Sie die Aufstellung und Berechnung am besten einem Profi: Ihrem Makler. Auf was muss ich beim Kaufvertrag achten? Damit es nicht dazu kommt, dass Sie beim Unterzeichnen des Vertrags auf unbekannte oder unangenehme Punkte stoßen, schauen Sie ganz genau hin (oder wenn Ihnen das lieber ist: lassen Sie schauen). Bevor der Notartermin ansteht, erhalten Sie den Vertrag zur Ansicht. Aufmerksames Prüfen ist dann notwendig: checken Sie vor allem die Angaben zum Verkäufer, zu Ihnen als Käufer, zur Immobilie selbst und zur Übergabe. Gibt es etwa Einbauten, werden diese in den Vertrag übernommen. Finden Sie trotz aller vorheriger Sorgfalt noch Fehler während des Notartermins können diese auch noch währenddessen korrigiert werden. Sie wollen sich eine Immobilie kaufen und sind sich auch aufgrund der momentanen Krisen unsicher, wie Sie vorgehen sollen? Fragen Sie uns – wir beraten Sie gern! Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © photographee.eu/Depositphotos.com
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In einigen Regionen Deutschlands ist die Nachfrage nach Immobilie um fast 50 Prozent zurückgegangen. Inflation, gestiegene Zinsen und Baukosten sowie weltweite Krisen verunsichern viele Immobiliensuchende. Doch die Traumimmobilie zu finden ist dennoch möglich, sagen Immobilienexperten. Viele, die eine Immobilie bis vor kurzem gesucht haben, fragen sich nun, ob sie sich eine Immobilie in der aktuellen Situation noch leisten können. Inflation und gestiegene Zinsen lassen aktuell eine Finanzierung schwieriger erscheinen. Allerdings sind die Zinsen – obwohl sie gestiegen sind – immer noch vergleichsweise niedrig. Da weitere Zinsanhebungen der EZB zu erwarten sind, ist eine Finanzierung jetzt noch günstiger als nach einer weiteren Zinserhöhung, betonen Finanzierungsexperten. Ja, die Rahmenbedingungen für einen Immobilienerwerb haben sich geändert. Dennoch ist die Erfüllung des Traums von den eigenen vier Wänden jetzt möglich – wenn man seine Strategie anpasst und die richtigen Maßnahmen ergreift. Lassen Sie sich bei der Immobiliensuche von einem erfahrenen Immobilienprofi beraten. In unserem Video finden Sie Tipps, worauf Sie derzeit beim Immobilienkauf achten müssen.
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Lametta, Lichterglanz, Weihnachtsbaum und Festtagsbraten sorgen für himmlische Weihnachtsstimmung. Fehlen nur noch die Geschenke, die auf dem Wunschzettel an den herzensguten Gabenbringer im roten Mantel standen. Doch was wünscht er sich eigentlich selbst? Wir haben einmal nachgefragt und waren überrascht, wie aktuell sein Wunsch ist. Der Tatendrang, mehr für eine bessere Umwelt zu tun, ist auch beim Weihnachtsmann angekommen. Deswegen hat er sich seinen Wunsch für dieses Jahr schon erfüllt und hat seine Immobilien wie auch den Schlitten energieeffizient nachgerüstet. Wie, das verrät er uns im Interview. Sie setzen seit diesem Jahr auf eine klimafreundlichere Produktion und auch für Ihr eigenes Haus ist Ihnen die Reduzierung von Treibhausgasen wichtig. Was haben Sie genau gemacht? Ich habe meine Werkstatt und mein Haus von Gas und Öl auf umweltfreundliche Alternativen umgestellt. Hier habe ich mich für ein Hybridkonzept entschieden: eine elektrische Wärmepumpe kombiniert mit Solarthermie und Windkraft. Außerdem habe ich alle Heizungs- und Warmwasserleitungen im alten Keller meines Hauses gedämmt. Dasselbe habe ich bei den Dächern aller meiner Immobilien gemacht. Das war auch bitter nötig, wenn man bedenkt, dass ich meine Immobilien bereits seit mehr als 60 Jahren besitze. Meine neue Fassaden- und Dachbegrünung sorgt zusätzlich für ein gutes Innenklima. Mein Schlitten wird jetzt auch mit Elektroenergie betrieben. Durch die energieautarke Stromgewinnung bin ich auch nicht mehr von externen Energielieferanten abhängig. Da ist ja eine ganze Menge passiert. Wie sind Sie vorgegangen? Ich habe mich an einen Immobilienexperten gewendet, der mich zur energetischen Nachrüstungspflicht beraten konnte. Mit seinem guten Netzwerk und Kontakten am Nordpol habe ich schnell den einen kompetenten Energieberater gefunden, der erstmal geprüft hat, was überhaupt möglich ist. Auch die geeignete Handwerksfirma und einen Finanzierungspartner habe ich durch meinen Makler gefunden. Ich habe zusätzlich noch finanzielle Förderungen beantragt. Die ganze Umsetzung meines Energieprojekts hat ungefähr ein halbes Jahr gedauert. Der Makler stand mir neben dem Energieberater jederzeit mit seinem Wissen zur Seite. Sie hätten sich die Experten und die Berater selbst suchen können. Wieso haben Sie sich an einen Makler gewendet? Das habe ich aus mehreren Gründen gemacht. Ich hatte weder das Wissen noch die Zeit mich um alles selbst zu kümmern. Immerhin muss ich die Geschenke von mehreren Millionen Kindern weltweit für den Weihnachtsabend vorbereiten. Am Ende war ich mehr als zufrieden mit der Hilfe meines Maklers und den anderen Experten. Allein hätte ich nicht durch die ganzen Anforderungen und Beantragungen für die energetische Sanierung durchgesehen. Auch wenn das Projekt aufwendig war, bin ich mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Ich habe den Makler auch gleich an meinen Nachbarn, den Nikolaus weiterempfohlen. Der möchte sich nämlich demnächst ein Haus nach EH-55-Neubaustandard bauen. Möchten Sie Ihre Immobilie energetisch sanieren? Wir beraten Sie gern – auch zu wertsteigernden Energiemaßnahmen. Wir bedanken uns bei Ihnen für die positive Zusammenarbeit in 2022, wünschen Ihnen schöne Feiertage und einen guten Rutsch! Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © ljsphotography/Depositphotos.com
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Die gestiegenen Energiepreise haben viele Eigentümer veranlasst, über eine energetische Sanierung nachzudenken. Das ist nicht nur gut fürs Klima – langfristig lassen sich so Kosten sparen. Doch was ist alles sinnvoll und wirklich nötig? Und worauf muss bei der Umsetzung geachtet werden. Die folgende Checkliste hilft Ihnen bei der Orientierung. Ziele der Sanierung bestimmen. Was soll mit der Sanierung erreicht werden? Ausgangslage analysieren. Zustand der Immobilie. Aktueller Energieverbrauch der Immobilie. Experten für Sanierung und Energieberatung beauftragen. Welche Maßnahmen sind wirklich nötig und welche lohnen sich? Wie hoch ist Ihr Budget? Lassen sich Heizung und Warmwasser auf erneuerbare Energien umstellen? Gibt es Voraussetzungen für eine Photovoltaikanlage? In welcher Reihenfolge sollten die Maßnahmen erfolgen? Soll alles gleichzeitig oder Schritt für Schritt umgesetzt werden? Sanierungsplan erstellen lassen. Fördermöglichkeiten prüfen. Welche Förderungen bieten Bund, Länder, Kommunen an? KfW? BAFA? Können Förderungen kombiniert werden? Die angestrebten Sanierungsmaßnahmen von einem Energie-Effizienz-Experten prüfen und sich von ihm eine Bestätigung zur Beantragung der Fördermittel erstellen lassen. Förderungen vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen beantragen. Kredit beantragen. Mehrere Angebote prüfen. Umsetzung Sanierung. Wenn Förderungen bewilligt sind, können Handwerker entsprechend des Sanierungsplans beauftragt werden. Bestätigung einreichen und Förderungen erhalten. Sind alle Arbeiten abgeschlossen, erhalten Sie von Ihrem Energieberater eine Fachunternehmererklärung (Heizungstausch) oder eine Bestätigung nach Durchführung (auch „Technischer Projektnachweis“ genannt). Diese muss beim Fördergeber eingereicht werden, damit nach der Prüfung die beantragten Zuschüsse ausgezahlt und Tilgungszuschüsse gutgeschrieben werden können. Steuerliche Geltendmachung der Sanierungsmaßnahmen. Energie- und Steuerexperten können Sie beraten, welche Sanierungsmaßnahmen abgesetzt werden können. Sie möchten wissen, wie sich eine energetische Sanierung auf den Wert Ihrer Immobilie auswirkt? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern. Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © stockwerk-fotodesign/Depositphotos.com
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Höhere Preise für Baumaterialien und Grundstücke sowie Lieferengpässe und gestiegene Zinsen bei der Darlehensvergabe bringen viele Häuslebauer an ihre Grenzen. Aber auch, wenn die Finanzierung schwierig erscheint, muss der Traum vom Eigenheim nicht aufgegeben werden. Beim Bauen lassen sich mitunter viele Euros sparen, wenn man weiß wie. Um den Hausbau sparsamer zu gestalten, gibt es viele Möglichkeiten. Voraussetzung für jeden Bau ist aber, dass künftige Bauherren wissen, wie viel sie ausgeben können. Dabei sollte für meist nicht vermeidbare Mehrkosten ein finanzieller Puffer eingeplant werden. Mit Online-Berechnungstools von Maklern kann man sich einen ersten Überblick verschaffen. Tipp 1: Kostengünstig Planen Das Budget steht fest. Nun sollte zusammen mit einem unabhängigen Architekten ein passender Bauplan erstellt werden. Erst dann kann man zu einer Baufirma gehen, die auch eigene und firmenunabhängige Kundengrundrisse umsetzt. Kostensparend wird der Bau durch: Grundriss einfach und mit nur so viel Quadratmetern wie nötig planen Ohne Keller und mit nur einer Etage planen Günstige, aber dennoch witterungsfeste Dachform wählen Günstige Bauweise wählen (zum Beispiel: Holzrahmenbauweise) Hausanschlüsse frühzeitig prüfen (Strom, Fernwärme, Gas möglich?) Hausanschlüsse rechtzeitig beantragen (Infos bei den Stadtwerken) Doppel- oder Reihenhaus statt Einfamilienhaus Moderne Gasheizung mit Brennwerttechnik oder Fernwärmeanschluss statt Schornstein Prüfen, ob andere kostensparende Heizsysteme betrieben werden können (Wärmepumpe, Pelletofen, etc.) Tipp 2: Förderungen und Vergünstigungen mitnehmen Es gibt die Möglichkeit, in Bezugnahme auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), über die KfW-Bank, die BAFA oder regionale Fördermittel der Länder, Kommunen und Landkreise finanziell unterstützt zu werden. Diese Förderungen beziehen sich auf energieeffiziente Bau- und Sanierungsvorhaben. Ab 2023 ändert sich auch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Wer sich Photovoltaikanlagen neu zulegt, soll unter anderem keine Mehrwertsteuer zahlen müssen. Weitere Sparmöglichkeiten bieten sich für Öko-Bauherren durch „grüne“ Kredite, bei denen je nach Bank unterschiedliche Vergünstigungen angeboten werden. Vor dem Bau sollte frühzeitig Eigenkapital angelegt werden. Später bedarf es dann weniger Fremdkapital des Finanzierungspartners. Geld spart aber auch, wer handwerklich fit ist und nicht für alles auf Baufirmen angewiesen ist. Makler sind in der Region meist gut vernetzt, auch mit Immobilienfinanzierern. So kann dieser künftigen Bauherren helfen, die geeignete Bank zu finden. Auch das Baugrundstück kann über den Makler erfolgreich gesucht werden. Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen, wollen bauen oder suchen ein neues Zuhause? Dann beraten und unterstützen wir Sie gern. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © Vadymvdrobot /Depositphotos.com
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Den Trend zu weniger Wohnfläche gibt es nicht nur in dicht besiedelten Inselstaaten wie Japan, deren Mini- und Mikroapartments circa fünf bis zehn Quadratmeter groß sind, sondern auch in Deutschland, wo die durchschnittliche Wohnfläche über zehn Quadratmeter liegt. Aber auch hier können wir an die Apartmentgrößen Japans herankommen. Nämlich im ältesten Bremer Viertel, dem Schnoorviertel, wo sich mit vier Quadratmetern Wohnfläche das kleinste Haus Deutschlands befindet. Das kleinste Haus Deutschlands hat gerade mal 4 Quadratmeter Wohnfläche. In dem denkmalgeschützten Häuschen befinden sich ein kleiner Herd, eine Schlafnische, ein kleines Badezimmer und ein kleiner Esstisch. Es hat sogar einen Keller. Dennoch bietet es kaum Platz, um mehr als einer Person eine Unterkunft zu bieten. Aber im Hinblick auf die steigenden Preise pro Quadratmeter, die besonders in den großen Metropolen zu spüren sind, ist es eine gute Chance für Studenten, Singles und junge Berufstätige, um günstigen Wohnraum in größeren Städten zu mieten. Immobilienexperten gehen davon aus, dass der noch junge Markt für Mikroapartments in Deutschland in den nächsten Jahren an Zuwachs gewinnen wird. Was macht die Wohnform des Mikroapartments aus? Zum einen ist es die kleine Wohnfläche von circa 20 bis 35 Quadratmetern, zum anderen, dass trotz der geringen Größe der Appartements eine Küchenzeile und ein Badezimmer integriert sind. Allein im Jahr 2017 wurde in diesem Markt ein Transaktionsvolumen von circa 2 Milliarden Euro erzielt. Die Pandemie bremste diese Entwicklung allerdings aus, so dass im Jahr 2020 gerade mal ein Transaktionsvolumen von ungefähr 660 Millionen Euro erreicht wurde. Dennoch sehen einige Immobilienprofis in diesem Asset Chancen. Foto: © ShonEjai/pexels.com
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„Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen“, so beschrieb es bereits vor 2000 Jahren der römische Historiker Publius Cornelius Tacitus. Und auch in der heutigen Immobilien- und Wohnwirtschaft mangelt es nicht an Gesetzen und Verordnungen. Welche ein Makler als Verkaufs-, Vermarktungs- und Vermittlungsexperte kennen muss, erfahren Sie hier. Ein gutes und erfolgreiches Immobiliengeschäft fußt auf Rechtssicherheit. Dafür müssen die Vorschriften des Staates und der Länder wie zum Beispiel das Beurkundungsgesetz (§ 17 Abs. 2a Nr. 2 BeurkG) oder die Grundbuchverordnung (§ 3 Abs. 1 GBO) eingehalten werden. Hier den Überblick zu behalten ist nicht einfach. Makler, Verwalter und Eigentümer müssen daher immer auf dem neuesten Stand bleiben und sich mit den für sie wichtigen Verordnungen und Gesetzen beschäftigen. Verordnungen und Gesetze für das Immobiliengeschäft Was ist wichtig, um Eigentümer und Interessenten bei ihren Immobilienvorhaben gut zu begleiten? Neben den oben genannten Beispielen mit Sicherheit auch das Immobilienkaufvertragsrecht (§311 BGB), das sehr umfassende Mietrecht, das Maklerrecht (§§ 652 ff BGB), die Immobilienbewertungsverordnung und das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Auch die neueste Verordnung, die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) vom Oktober 2022 ist in einigen individuellen Fällen für die tägliche Beratungs- und Betreuungsarbeit des Maklers relevant und sollte daher bekannt sein. Daneben gibt es noch weitere grundlegende Vorschriften. Das sind unter anderem: die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Richtlinie zur Verarbeitung personenbezogener Daten, die dem Schutz dieser Daten dienen die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV): Regelt die Pflichten von Immobilienmaklern, Bauträgern und -betreuern, Darlehensvermittlern und Wohnimmobilienverwaltern das Maklerrecht (§ 652 ff BGB): Regelt das Zustandekommen der Maklerprovision das Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermittG): regelt die Maklerprovision bei der Wohnraumvermittlung Welche Gesetze und Verordnungen wann bei einem Immobiliengeschäft relevant sind, ist je nach Fall unterschiedlich. Ein guter Makler berät und begleitet Eigentümer und Interessenten mit bestem Wissen. Wenn es um den Verkauf, die Vermietung oder die Immobiliensuche geht, kann es durchaus hilfreich sein, einen regionalen Experten, der den Markt kennt, an der Seite zu haben. Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen oder suchen ein neues Zuhause? Dann beraten und unterstützen wir Sie gern. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © AllaSerebrina/Depositphotos.com
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Nicht nur die Preise für Bestandsimmobilien sind hoch. Durch Materialknappheit, steigende Energiepreise und Fachkräftemangel hat sich auch der Neubau stark verteuert. Ob Sie sich einen Neubau leisten können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Aber wann lohnt er sich und wann sollten Sie sich besser eine Bestandsimmobilie suchen? In den letzten Wochen und Monaten haben immer mehr Menschen ihren Traum der eigenen Immobilie aufgegeben. Entweder haben sie die Suche nach der passenden Immobilie beendet oder wer schon eine gefunden hatte, dem wurde sie zur Kostenfalle. Für viele sind die Baukosten in kaum noch bezahlbare Höhen gestiegen. Unabdingbar für Bau oder Kauf Nur wer über eine gute Bonität verfügt und sich mit seinem Einkommen Lebenshaltungskosten und Tilgungsraten für den Immobilienkredit leisten kann, hat Chancen, eine Immobilie kaufen oder bauen zu können. Bauvorhaben klimafreundlicher Immobilien können aber finanzielle Unterstützung erhalten. Förderungen für den Hausbau Für Bauherren energieeffizienter Häuser gibt es staatliche Förderungen. Je niedriger der Energieverbrauch einer Immobilie nach Bauende ist, desto höher sind die staatlichen Zuschüsse. Staatliche Förderungen müssen Bauherren vor Baubeginn bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und/oder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Ebenso bieten Banken inzwischen „grüne“ Darlehen an, also bessere Konditionen bei klimafreundlicher Bauweise. Häuslebauer können hier profitieren. Jedoch sollten hier frühzeitig Angebote verglichen und genau gerechnet werden, wie viel sich damit einsparen lässt. Keine Fehler beim Bauprojekt Eine gute Planung ist ebenfalls beim Bau wichtig, um am Ende keine explodierenden Kosten zu haben. Bevor Sie einen Vertrag mit einer Baufirma schließen, sollten Sie mit einem unabhängigen Architekten den Bau vorplanen. Unterschätzen Sie zudem nicht die Kosten für die Beantragung für die Hausanschlüsse. Beachten Sie hierbei die Vorgaben des Netzbetreibers. Kaufen statt bauen Wer das Risiko des Immobilienneubaus wegen hoher Baukosten, Materialknappheit und Fachkräftemangel nicht eingehen möchte, kann sich auf die Suche nach einer Bestandsimmobilie machen. Bei Qualitätsmaklern finden Sie angebotene Objekte oder können Suchaufträge anlegen. Dann macht sich der Makler für Sie auf die Suche. Hat er das Passende in seinem Bestand oder wird er mit dem Verkauf einer Immobilie neu beauftragt, die zu Ihren Suchkriterien passt, werden Sie darüber informiert, bevor der Makler mit der öffentlichen Vermarktung beginnt. Sind Sie unsicher, ob sich ein Hausbau lohnt? Oder möchten Sie eine Immobilie kaufen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © kaprikM/Depositphotos.com
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Im Jahr 2020 wurden laut einer diesjährigen Studie des Forschungsinstituts empirica 52.000 Wohnungen zu viel gebaut. Wie kann das sein, wenn seit mehreren Jahren das Angebot an Wohnungen deutlich geringer ist als die Nachfrage? Sowohl die Ampel-Koalition als auch die Vorgängerregierung haben einen Wohnungsneubau von 400.000 Wohnungen pro Jahr angestrebt, der bisher in keinem Jahr erreicht werden konnte. Wie kann es also ein Zuviel an neuen Wohnungen geben? Das Forschungsinstitut empirica hatte 2020 eine Nachfrage nach Wohnungsneubau für das Jahr 2021 von 255.000 Wohnungen prognostiziert. Tatsächlich fertiggestellt wurden 306.000 Wohnungen im Jahr 2020. Das bedeutet, dass 52.000 Wohnungen zu viel gebaut wurden (306.000 – 255.000 = 52.000). empirica weist allerdings darauf hin, dass es irreführend ist, auf die bundesweit gebauten Wohnungen zu schauen. Wenn man dagegen auf Kreisebene schaut, gibt es einige Regionen, in denen „zu viel“, und andere, in denen zu wenig gebaut wurde. Insgesamt wurden 80.000 Wohnungen am „falschen“ Platz errichtet, also wo die Nachfrage durch den Neubau nicht gedeckt ist. Gleichzeitig gibt es an anderen Orten eine Lücke zwischen Nachfrage und fertiggestelltem Neubau von insgesamt 28.000 Wohnungen. empirica kommt zu dem Ergebnis, dass von den 306.000 gebauten Wohnungen nur 226.000 zur Milderung der Wohnraumknappheit beitragen. Oder anders formuliert: Es hätten mindestens 335.000 Wohnungen gebaut werden müssen (306.000 + 28.000 = 335.000), um die Knappheit am „richtigen“ Ort kompensieren zu können. Foto: © djedj/Pixabay.com
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Der Verkauf Ihrer Immobilie ist nur dann rechtssicher, wenn der Kaufvertrag beim Notar unterschrieben und von diesem beurkundet wird. Damit die Beurkundung schnell und reibungslos vonstatten geht, benötigt der Notar vorab einige Informationen In der Regel wird der Kaufvertrag von einem Notar verfasst. Dieser benötigt vorab folgende Informationen: Kaufpreis, Termin der Übergabe, Angabe von Sachmängeln, Grundbuchauszug, sowie Ihre persönlichen Angaben. Wer privat eine Immobilie verkauft, benötigt oftmals mehr als einen Termin beim Notar. Mit einem Profi-Makler ist nur ein Beurkundungstermin beim Notar erforderlich. Der Notar verliest in Anwesenheit des Verkäufers und des Käufers den vorher aufgesetzten Vertrag. Bei dieser Gelegenheit besteht auch die letzte Möglichkeit für Änderungen. Auf Wunsch kann vor dem eigentlichen Beurkundungstermin außerdem ein Vortermin durchgeführt werden. Dabei wird ein Vertragsvorentwurf erstellt und die Vertragsbestandteile werden mit allen Parteien besprochen. Worauf Sie beim Notartermin achten sollten, sehen Sie in unserem kurzen Video.
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Im Trennungsfall eine Lösung für die gemeinsame Immobilie zu finden, fällt vielen Paaren nicht leicht. Nicht nur die Trennung selbst ist eine emotionale Angelegenheit. Auch mit der Immobilie verbinden meist beide Seiten Emotionen. Manche Paare sehen es als zusätzliche Schwierigkeit, wenn sie beide als Eigentümer im Grundbuch stehen. Wer bleibt in der Immobilie, wer zieht aus? Die meisten Eigentümer ziehen wohl ungern aus der eigenen Immobilie aus. Einerseits fragen sie sich: „Warum soll ich mich von meinem Eigentum trennen?“ Andererseits befürchtet derjenige, der auszieht, seine Nutzungs- und Eigentumsrechte einzubüßen. Das ist allerdings nicht der Fall. Die Rechte als Eigentümer bleiben bestehen. Zuweisung zur alleinigen Nutzung Kann sich ein Paar nicht einigen, wer von beiden auszieht, kann jeder von ihnen eine Zuweisung der Ehewohnung zur alleinigen Nutzung beim Familiengericht beantragen. In der Regel wird das Gericht versuchen, die Immobilie unter beiden aufzuteilen. Nur falls das nicht möglich ist, wird das Gericht einem von beiden Ex-Partnern die gemeinsame Immobilie zur alleinigen Nutzung zuweisen. Der andere ist dann verpflichtet, Haus oder Wohnung zu räumen, also auszuziehen. Nutzungsrecht darf nicht behindert werden Bekommt einer von beiden die gemeinsame Immobilie vom Gericht ganz oder teilweise überlassen, darf der andere als Miteigentümer ihn nicht an der Ausübung seines Nutzungsrechts einschränken, in dem er beispielsweise das Wasser abstellt. Allerdings darf der Miteigentümer für die Nutzung der Immobilie durch den anderen eine Vergütung verlangen. Das muss allerdings in einem angemessenen Rahmen stattfinden, beispielsweise wenn der Ex-Partner, der auszieht, eine Mietwohnung beziehen muss und dafür nicht genügend finanzielle Mittel hat. Was wird aus dem Immobilienkredit? In vielen Fällen ist der Kredit für den Immobilienkauf zum Zeitpunkt der Scheidung noch nicht abgezahlt. Da sich Banken gern doppelt absichern, sind zumeist beide Ehepartner Kreditnehmer. In diesen Fällen haften beide für die Restschulden, unabhängig von der jeweiligen Einkommenssituation. Würde einer von beiden die Restschuld allein tilgen, könnte er vom Ex-Partner eine Nutzungsentschädigung fordern. Was wird aus der Immobilie? Um eine optimale Lösung für die gemeinsame Immobilie zu finden, sollten sich Scheidungspaare an einen Fachmann wenden. Lokale Qualitätsmakler sind mit dem Umgang mit Scheidungsimmobilien vertraut und beraten Scheidungspaare ganz unverbindlich. Viele haben auch eine Zusatzqualifikation als Mediator und können zwischen beiden Partnern schlichten. Sind Sie unsicher, wie es mit Ihrer Scheidungsimmobilie weitergehen soll? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © AndreyPopov/Depositphotos.com
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In der Luft, im Wasser, in der Erde – überall um uns herum gibt es Wärme. Lässt sich die nicht zum Heizen und für warmes Wasser nutzen? Doch, mit Wärmepumpen. Diese gehören nicht nur zu den umweltfreundlichsten Heizsystemen, sondern stellen für viele auch eine gute Möglichkeit dar, um sich von den hohen Energiepreisen unabhängiger zu machen. Doch worauf ist dabei zu achten? Es gibt drei Arten von Wärmepumpen: Erdwärmepumpe/Sole-Wasser-Wärmepumpe Luftwärmepumpe/Luft-Wasser-Wärmepumpe Wasserwärmepumpe/Wasser-Wasser-Wärmepumpe Alle drei greifen auf klimafreundliche Energiequellen zurück, die unbegrenzt verfügbar sind. Zwar werden die Wärmepumpen mit Strom betrieben. Die Stromkosten jedoch machen nur maximal ein Drittel der bereitgestellten Energie aus. So lassen sich die laufenden Kosten für Heizung und Warmwasser reduzieren. Wie funktionieren Wärmepumpen? Die Wärme aus Luft, Wasser oder Erde erwärmt über einen Wärmetauscher ein flüssiges Kältemittel in der Pumpe. Dieses Kältemittel hat einen sehr niedrigen Siedepunkt und verdampft sehr schnell. In einem strombetriebenen Kompressor wird dieser Dampf verdichtet, wodurch er sich stark erhitzt. Diese Wärme wird dann in den Heizkreislauf abgegeben. Dadurch kühlt sich das Kältemittel wieder ab und der Prozess beginnt von vorn. Bauliche Voraussetzungen Je nach Wärmepumpenart müssen bauliche Voraussetzungen erfüllt sein. Bei einer Erdwärmepumpe kommt es beispielsweise auf die Grundstücksgröße, -gestaltung sowie die Bodenbeschaffenheit an. Ein Gutachter muss überprüfen, ob die Bodenqualität geeignet ist. Ebenso sind bei einer Wasserwärmepumpe die Grundwasserwerte zu überprüfen. Durch den Zugriff auf Grundwasser müssen zudem Genehmigungen eingeholt werden. Bei Luftwärmepumpen ist einerseits auf die Einhaltung von Schallschutz zu achten und andererseits muss am jeweiligen Standort ausreichend Luft bewegt werden können. Dabei sind die Wärmepumpen am effizientesten, wenn das Haus optimal an das Heizsystem angepasst ist. Hierbei kommt es beispielsweise auf die Dämmung an. Darüber hinaus ist häufig auch eine Flächenheizung wie eine Fußbodenheizung sinnvoll. Denn sie benötigt eine geringere Vorlauftemperatur als gewöhnliche Heizkörper. Was kosten Wärmepumpen? In der Anschaffung liegen Wärmepumpen je nach Art und Leistungsklasse bei der Installation ungefähr zwischen 8.000 und 15.000 Euro zuzüglich von Erschließungskosten zwischen circa 3.000 und 15.000 Euro. Hierfür gibt es allerdings Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Darüber hinaus profitieren Sie von deutlich geringeren Betriebs- und sehr geringen Wartungskosten. Gleichzeitig machen Wärmepumpen unabhängig von Lieferanten, Preisschwankungen und Rohstoffimporten. Lassen Sie sich in jedem Fall von einem Wärmepumpenprofi beraten. Er sagt Ihnen, welche Wärmepumpe für Ihre Immobilie die passende ist, und berät Sie, welche Kosten auf Sie zukommen. Möchten Sie wissen, welche Maßnahmen den Wert Ihrer Immobilie vor dem Verkauf erhöhen? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © valigursky/Depositphotos.com
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Eigentümer werden beim Verkauf Ihrer Immobilie mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert. Eine davon ist die Besichtigungsphase. Zu diesem Zeitpunkt des Verkaufs muss der Käufer schauen, wer als Käufer infrage kommt. Das ist keine leichte Aufgabe und erfordert Fingerspitzengefühl sowie die richtige Methodik im Umgang mit Interessenten und deren Fragen. In der Besichtigungsphase fallen viele Aufgaben an. Im Vorfeld schaut der Verkäufer alle Anfragen durch, vereinbart Termine, plant die Besichtigung und beantwortet Fragen aller Interessenten. Je nachdem in welcher Region Deutschlands eine Immobilie verkauft wird, gibt es mehr oder weniger Anfragen. In und um die Metropolen bewerben sich in der Regel mehr Interessenten auf eine Immobilie als in ländlichen Regionen. Bevor Termine für Besichtigungen gemacht werden können, sollte geprüft werden, wer sich die Immobilie leisten kann und wer es mit seinen Kaufabsichten wirklich ernst meint. Ein Makler hat hier mehr Möglichkeiten als ein Verkäufer die Bonität der Anfrager zu überprüfen. Wird dieser Schritt ausgelassen und blind drauf los zur Besichtigung eingeladen und ein Interessent ausgewählt, der sich die Immobilie doch nicht leisten kann, heißt das: Die Suche geht von vorne los. Oft wird den anderen potenziellen Käufern vorher eine Absage erteilt. Das ist allerdings keine gute Idee, wenn Eigentümer bei einer erneuten Suche nicht bei null starten möchten. Ein weitere Herausforderung ist für viele private Verkäufer der Umgang mit Fragen. Fragen nach Mängeln müssen ehrlich beantwortet werden. Dazu ist der Verkäufer verpflichtet. Werden Mängel nachweislich und wissentlich verschwiegen, können die neuen Besitzer später erfolgreich gegen den alten Eigentümer klagen. Mit kritischen Fragen einhergehend ist oft auch der Versuch, den Preis der Immobilie zu drücken. Auch Fragen, die sich auf den Angebotspreis beziehen, können für unerfahrene Verkäufer schwierig zu beantworten sein. Um solche Fragen souverän zu beantworten, ist es unter anderem wichtig, den regionalen Immobilienmarkt zu kennen. Verkäufer sollten sich dennoch während der gesamten Besichtigungsphase nicht von Interessenten aus der Ruhe bringen lassen. Erfahren Sie in unserem Video, wie Sie die Besichtigungsphase erfolgreich meistern und so den passenden Käufer finden.
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Deutschlands größtes Wohnhaus aus Holz entsteht in der Hamburger HafenCity. Die 18 Stockwerke des 65 Meter hohen Holzhochhauses Roots werden aus über 5.000 Kubikmeter Nadelhölzern gefertigt. Der zehnstöckige Vorgänger SKAIO in Heilbronn ist damit übertroffen. Das Hamburger Holzhochhaus wird 181 Haushalten ein Zuhause geben, 53 davon sind Sozialwohnungen. Der Baustoff Holz wird in Deutschland immer beliebter, da er nachhaltiger und ökologischer als Beton und Stahl ist. Steigende Beliebtheit bedeutet aber auch, dass die Nachfrage steigt. Nicht erst seit der Coronapandemie und dem Krieg in der Ukraine ist das ein Thema. Die Waldschäden der Dürresommer vor Corona und die hohe Nachfrage aus Asien haben bereits dazu beigetragen. Das hält Investoren aber nicht davon ab, bei Bauprojekten auf Holz zu setzen. Die wesentlich bessere Klimabilanz, die durch die Verwendung von Holz bei Wohnbauten erlangt wird, führt dazu, dass bereits im Jahr 2019 11,5 Millionen Euro in nachhaltige Gebäude investiert wurden. Und etwa 24 Prozent der getätigten Kapitalanlagen aus geschlossenen Investmentfonds flossen in sogenannte „Green Buildings“-Konzepte. Von der Entwicklung bis zur Montage und Wartung eines Bauprojekts wird bei der Entstehung von Green Buildings das wechselseitige Verhältnis von gebauter Umwelt, Mensch und Ökosystem mitgedacht und eingeplant. Die Optimierung des Ressourcenverbrauchs und damit einhergehend die Verbesserung der Lebensqualität sowie die ökologische Wende im Siedlungsbau sind die Ziele dieser Bauweise. Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © RoyStudio/Depositphotos.com
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Eigentümer sollten ihre Immobilie pflegen und in einem guten Zustand halten. Vor allem die Energieeffizienz ist in den letzten Jahren immer wichtiger geworden. Doch unabhängig davon tauchen bei baulichen Vorhaben an der Immobilie immer wieder die Begriffe Renovierung, Sanierung und Modernisierung auf. Wo liegt der Unterschied? Alle Maßnahmen – egal ob es sich um das Sanieren, Modernisieren oder Renovieren der Immobilie handelt – erhalten oder steigern den Objektwert. Einige Arbeiten sind gesetzlich vorgeschrieben und an Zeiträume gebunden, andere können, müssen aber nicht ausgeführt werden. Allerdings kann es sich für die Vermietung oder den Immobilienverkauf durchaus lohnen den Zustand der Immobilie zu verbessern. Vor allem, wenn es um größere Vorhaben geht, ist es ratsam, einen Fachmann zu involvieren. Gerade bei Fachkräftemangel kann es besser sein, sich von einem regionalen Makler bei der Suche helfen zu lassen. Denn durch sein Netzwerk kann er eventuell einen vertrauenswürdigen und guten Fachexperten vermitteln. Soll die Immobilie verkauft werden, unterstützt der Makler auch dabei mit Expertise und lokaler Marktkenntnis. Renovieren – was man darunter versteht Renovierungen sind oberflächliche Arbeiten und dienen der Beseitigung von deutlich sichtbaren Spuren, die durch den jahrelangen Gebrauch in der Immobilie zutage getreten sind. Außerdem werden Gebäude und Wohnungen so instand gehalten und ausstaffiert. Für das Mietrecht sind Renovierungsarbeiten, Schönheitsreparaturen und in der Berechnungsverordnung (§28 Absatz 4 Satz 3 II. BV) für Vermieter gesetzlich geregelt. Beispiele sind unter anderem das Tapezieren von Wand und Decke oder das Malern von Türen. Sanieren – was man darunter versteht Beim Sanieren wird eine Immobilie wieder erneuert und funktionsfähig. Das bezieht sich anders als beim Renovieren auf die Entfernung von ernsthaften Mängeln und Schäden an der Immobilie. Anders als bei der Modernisierung zählen hier aber keine nachhaltigen und wertsteigernden Baumaßnahmen dazu. Gängige Beispiele sind das Entfernen von Schimmel oder Hausschwamm, die Reparatur von Rissen im Mauerwerk oder das Trockenlegen des Kellers. Sanierungsarbeiten sollten immer von außen nach innen erfolgen. Modernisieren – was man darunter versteht Wie der Name schon sagt, wird die Immobilie an neue Anforderungen angepasst. Diese Arbeiten steigern den Wert der Immobilie. Vor allem die Nachhaltigkeit und Energieeffizienz sind besonders wichtig. Viele Maßnahmen sind gesetzlich vorgeschrieben und verursachen hohe Kosten. Dafür ist die energetische Modernisierung förderfähig. Somit bleiben Bauherren durch die staatlichen Zuschüsse nicht allein auf den Kosten sitzen. Außerdem können Vermieter und Verkäufer hinterher höhere Preise für Ihre Immobilie verlangen. Typische Beispiele für Modernisierungen sind neben energieeffizienten Arbeiten auch die Verbesserung des Schallschutzes oder ein barrierefreier Umbau. Sie haben Fragen zu Renovierungs- oder Baumaßnahmen vor dem Verkauf? Kontaktieren Sie uns! Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © DmitryPoch/Depositphotos.com
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Hat sich ein Fehler in den Verkaufsprozess eingeschlichen, wird es mitunter schwierig, diesen wieder zu beheben. Im schlimmsten Fall muss ein Anwalt sich der Sache annehmen. Was sind typische Verkaufsfehler und wie lassen Sie sich vermeiden? Gerade bei komplexen Prozessen, in denen es um viel Geld geht, können kleine Inkorrektheiten große Wirkung entfalten. Die Bandbreite an potenziellen Fehlerquellen reicht von der Auswahl eines falschen Käufers bis hin zu unwissentlich begangenen rechtlichen Verstößen. Meist liegt es am fehlenden Know-how und der mangelnden Marktkenntnis des regionalen Immobilienmarktes. Umso weniger Ahnung und Erfahrung Verkäufer beispielsweise von der Immobilienvermarktung, Bewertung oder der rechtlichen Lage haben, desto eher kommt es zu folgenschweren Fehlern. Ein lokaler Qualitätsmakler kennt sich mit Vermarktung und Verkauf aus. Er berät, begleitet und entlastet Verkäufer. Fehler 1: falsche/fehlende Angaben In der Praxis kommt es immer mal zu gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Käufern und Verkäufern – auch noch Jahre nach dem Eigentümerwechsel. Die Gründe sind vielfältig, führen aber in der Regel zu einem Hauptproblem: fehlerhafte Angaben im Exposé, im Vertrag oder vom Verkäufer. So konnten in der Vergangenheit Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, weil beispielsweise anders als vermittelt „keine baurechtliche Genehmigung zur Nutzung der Räume zu Wohn- und Gewerbezwecken“ vorlag. In einem anderen Fall war das Baujahr der Immobilie im notariellen Kaufvertrag falsch angegeben worden, was zur Rückabwicklung des Verkaufs führte. Auch wenn Gerichtsentscheidungen nicht immer zugunsten des Käufers ausfallen, sollte man sich Verhandlungsstress und -kosten ersparen. Fehler 2: Nicht solvente Käufer Auch wegen Finanzierungsproblemen auf Käuferseite müssen Verträge rückgängig gemacht werden. Das kommt meist dann vor, wenn keine professionelle Bonitätsprüfung der Bewerber stattgefunden hat. Oft ist das der Fall, wenn die Immobilie unter der Hand oder privat verkauft wurde und nur eine laienhafte oder gar keine Bonitätsprüfung durch den Verkäufer erfolgte. Makler haben mehr Überprüfungsmöglichkeiten als Privatpersonen. So können sie schon im Vorfeld unter Interessenten die Spreu vom Weizen trennen. Fehler 3: Angebotspreis zu hoch Wird der Preis einer Immobilie zu hoch angesetzt, verlängert sich oft die Vermarktungszeit. Gerade wenn Kosten allgemein ansteigen und Käufer mehr auf ihr Geld achten, ist das besonders ungünstig für den Verkauf. Anders ist es bei einem zu niedrigen Preis. Hierdurch reduziert sich der Erlös und der Verkäufer bekommt weniger für seine Immobilie als sie wert ist. Das Problem wird durch eine professionelle Bewertung des Maklers vermieden. Sie haben Fragen zum Immobilienverkauf? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern. Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © rfphoto/Depositphotos.com
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Wir zeigen Ihnen, wie der Start in ein neues Leben im Pflegeheim reibungslos gelingt und welche Formalitäten auf Sie zukommen: Mietvertrag kündigen: Überprüfen Sie, ob Nachmieter akzeptiert werden oder ein Aufhebungsvertrag möglich ist. Pflegebedürftigkeit allein rechtfertigt nicht eine fristlose Kündigung. Eventuell müssen Sie noch Reparaturen an der Wohnung organisieren. Vereinbaren Sie die Wohnungsübergabe mit dem Vermieter. Wohnungsauflösung: Wohnung und ggf. Keller und Hausrat auflösen, entrümpeln (verkaufen, verschenken, entsorgen). Planung des Umzugs: Beauftragen Sie ggf. ein Umzugsunternehmen. Es gibt Dienstleister, die auf sogenannte Seniorenumzüge spezialisiert sind und zusätzliche Leistungen wie Planung des neues Wohnraums, Unterstützung bei der Haushaltsauflösung, Hilfestellung bei Behördengängen und Unterstützung bei Wohnungs- und Hausverkauf anbieten. Pflegekasse/Krankenkasse benachrichtigen. Der Umzug kann bezuschusst werden, stellen Sieden entsprechenden Antrag. Benachrichtigen Sie behandelnde Ärzte und klären Sie, ob diese die Betreuung in der Pflegeeinrichtung weiterhin übernehmen. Nehmen Sie rechtzeitig Adress- und Vertragsänderungen, bzw. Kündigungen vor (z.B. bei Banken, Finanzamt, Energie, GEZ, Mahlzeitendienst, Ummeldung, Nachsendeantrag). Prüfen Sie, welche Versicherungen noch benötigt werden und bei welchen Verträgen Bewohner automatisch über das Pflegeheim mitversichert sind. Klären Sie mit der Heimleitung, welche Möbel ins Pflegeheim mitgenommen werden dürfen und besprechen Sie ggf. die Mitnahme von Haustieren. Klären Sie, welche wichtigen Dokumente bei der Heimverwaltung hinterlegt sein müssen. Immer notwendig sind eine Kopie des Personalausweises, der Nachweis der Krankenkasse und die Ummeldung des Einwohnermeldeamtes. Zu den wichtigsten Dokumenten zählen daneben ärztliche Befunde, Diagnosen und Verordnungen von Medizinern, Krankenhäusern oder Reha-Einrichtungen. Außerdem werden der Bescheid der Pflegeversicherung über die Einstufung in den Pflegegrad, etwaige Betreuungsverfügungen, der Rentenbescheid und diverse Versicherungsnachweise benötigt. Bewahren Sie die Originale gut auf. Hilfsmittel, wie Rollstuhl oder Hörgerät, sollten soweit möglich, in die Pflegeeinrichtung mitgenommen werden. Bedenken Sie, alle nötigen und liebgewonnenen persönlichen Dinge wie Kleidung, Lesebrille, Bilder Bücher etc., bei dem Umzug mitzunehmen. Tipp der Verbraucherzentrale: Wenn die Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen für Sie überraschend kommt, können Sie eine kurzfristige Arbeitsverhinderung bei Ihrem Arbeitgeber anmelden. Sie verschafft bis zu zehn Tage Verschnaufpause.Den Tag des Umzugs sollten Sie vorher mit der Heimleitung genau besprechen. Wer vormittags einzieht, kann mit einer größeren Anzahl von Mitarbeitenden rechnen. Teilen Sie der Pflegedienstleitung liebgewonnene Rituale rechtzeitig mit. Ein paar Blumen oder andere Aufmerksamkeiten im neuen Wohnbereich erleichtern das Ankommen.
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Zum Glück hat hier der Gesetzgeber vorgesorgt: Das Wohn- und Betreuungsgesetz (WBVG) regelt viele verbraucherfreundliche Vereinbarungen. Weichen Klauseln im Heimvertrag zum Nachteil des Bewohners davon ab, sind sie unwirksam. Zudem gibt das Gesetz Vorgaben, was im Vertrag stehen muss. Wichtig: das Pflegeheim ist dazu verpflichtet, schon vor Vertragsabschluss, frühzeitig und verständlich über das Angebot zu informieren und so für Transparenz zu sorgen. Diese Angaben dürfen u.a. laut Verbraucherzentrale nicht fehlen: Art, Inhalt und Umfang von Pflege- und Betreuungsleistungen, detaillierte Beschreibung über Lage und Ausstattung der Einrichtung (z.B. Anzahl der Zimmer,Größe des eigenen Zimmers, Gemeinschaftsräume und deren Nutzungsbedingungen), eingebrachte Sachen (Möbel, Elektrogeräte etc.) und Haftung, aufgeschlüsselte Kosten nach Wohnraum, Verpflegung, Pflege- und Betreuungsleistung sowie Investitionskosten, Ergebnisse aus den Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), die Kontaktdaten der zuständigen Beschwerdestelle, Details über Abwesenheiten: Generell müssen Pflegeeinrichtungen die Kosten für Pflege, Unterkunft und Verpflegung nach WBVG ab dem vierten Tag der Abwesenheit um mindestens 25 Prozent reduzieren. Auch der Vertrag selbst muss diese einzelnen Leistungen enthalten und die Kosten übersichtlich darstellen. „Weicht der Unternehmer in einem oder mehreren Punkten von den Informationen ab, die Sie im Vorfeld erhalten haben, muss er das klar markieren“, so die Verbraucherzentrale. Lassen Sie den Heimvertrag unbedingt vorab checken! Professionelle Hilfe bietet für einen Betrag von 60,- Euro zum Beispiel die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen. Preiserhöhungen sind nur zulässig, wenn sich Berechnungsgrundlagen ändern und der Betreiber schriftlich die Notwendigkeit begründet. Außerdem muss er eine Anpassung des Vertrages anbieten, falls der Bewohner später mehr oder andere Betreuung braucht, außer, der Bewohner ist schriftlich damit einverstanden, dass bestimmte Leistungen nicht erbracht werden. Verzichten Sie auf erweiterte Leistungen, obwohl die Einrichtung einen Bedarf sieht, kann dies zu einer Kündigung seitens der Pflegeeinrichtung führen. Sie schließen einen Heimvertrag auf unbestimmte Zeit ab. Eine Befristung ist nur möglich, wenn sie den Interessen des Bewohners nicht widerspricht, zum Beispiel bei einer vorübergehenden Unterbringung. Sie können bis zum dritten Werktag des laufenden Monats kündigen, der Vertrag endet dann zum Monatsende. In den ersten zwei Wochen können Sie jederzeit fristlos kündigen sowie bei wichtigen Gründen, wie zum Beispiel mangelhafter Pflege oder Preiserhöhungen. Stirbt derBewohner, endet sein Vertrag sofort. Der Betreiber selbst darf nur kündigen, wenn er etwa den Betrieb einstellt oder der Heimbewohner über zwei Monate hinweg da Entgelt nicht vollständig zahlt. Tipp: Sind Sie Vorsorgebevollmächtigter für den zu pflegenden Angehörigen, sollten Sie das kenntlichmachen, zum Beispiel mit „in Vertretung“. Andernfalls gelten Sie als Vertragspartner und das Heim kann Geld-Forderungen an Sie stellen.
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Verfassen Sie aber unbedingt auch eine eigene Checkliste, in der Sie alles zusammenfassen, was Ihnen bei der Betreuung und Versorgung wichtig ist. Zentrale Fragen, die Sie sich stellen sollten, sind: Wirkt das Gebäude sauber? Machen die Bewohner einen gepflegten Eindruck? Wie viele Vollzeitpflegekräfte gibt es? Haben Sie genügend Zeit, auf einzelne Bewohner einzugehen? Wie hoch ist die Fluktuation bei den Mitarbeitern? Der Pflegenotstand ist aktuell so ausgeprägt, dass für viele Heime Belegungsstopps wegen Fachkräftemangel verhängt wurden. Gibt es einen Gemeinschaftsraum und eine Cafeteria? Wie groß sind die Zimmer? Können eigene Möbel mitgebracht werden? Gibt es Einzelzimmer oder Mehrbetträume? Können Bewohner ihren Tagesablauf mitgestalten? Gibt es Freizeitangebote wie gemeinsames Singen, Basteln, aber auch zum Beispiel Krankengymnastik? Können Bewohner sich einbringen bei zum Beispiel hauswirtschaftlichen Tätigkeiten? Werden Angehörige in wichtige Entscheidungen einbezogen? Wie ist hier die Kommunikation? Gibt es ein Beschwerdemanagement und einen Bewohnerbeirat? Werfen Sie einen Blick auf den Speisenplan und nehmen Sie an einem Mittagessen teil. Sind die Mahlzeiten frisch und abwechslungsreich, gibt es Wahlmenüs? Sind die Essenszeiten flexibel und Speisenräume ansprechend? Welche Möglichkeiten bestehen, einen Arzt, Geschäfte, die Post, Apotheke oder Gastronomiebetriebe in der Umgebung aufzusuchen? Sprechen Sie mit der Heim- und Wohnbereichsleitung. Lassen Sie sich das Pflegekonzept erklären. Wichtig: Wird aktivierende Pflege praktiziert? Werden die Bewohner zur Eigeninitiative animiert? Gute Pflegeheime leisten übrigens eine ausführliche sogenannte Biographiearbeit mit Lebensbüchernund Collagen. Welchen Beruf hatte der Bewohner, welche Hobbys prägten das bisherige Leben? Aus diesen Informationen lassen sich Anregungen für Gespräche, aber mehr noch, für Freizeitangebote ableiten. Lassen Sie sich darum auch das Freizeitangebot des laufenden Jahres, die Abendangebote und letzten Ausgaben der Heimzeitung zeigen. Spezialfall Demenz: Plätze in guten Demenz-Pflegeheimen sind begehrt, machen Sie sich hier also rechtzeitig auf die Suche. Am besten sind Wohnbereiche geeignet, die auf das Hausgemeinschaftskonzept oder Senioren-WGs setzen, beides basiert auf überschaubaren, gemütlichen Wohngruppen. Speziell geschultes Personal begleitet durch einen klar strukturierten Alltag und beteiligt sie an häuslichen Tätigkeiten. Wichtig bei der Auswahl ist hier: Wird der Wohnbereich geschlossen oder offen geführt? Geschlossene Abteilungen dürfen dieBewohner nicht alleine verlassen. Gute Einrichtungen verzichten auf Fixierung und medikamentöse Ruhigstellung heute weitgehend. Welche Förderangebote, Beteiligungsmöglichkeiten und Aktivitäten gibt es? Was passiert, wenn Ihr Angehöriger schwerstpflegebedürftig und bettlägerig wird? Haben Sie sich für ein Pflegeheim entschieden? Dann kann Ihr Angehöriger bei einem Probewohnen zwei Wochen lang ausprobieren, ob er sich wohlfühlt. Es kann passieren, dass das Wunschheim keinen Platz frei hat. Hier gibt es die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste setzen zu lassen. Um die Zwischenzeit zu überbrücken, empfiehlt es sich, zunächst ein anderes Heim zu beziehen.
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Am besten gehen Sie Schritt für Schritt vor: In welcher Region will der Pflegebedürftige in Zukunft leben? Bevorzugt er eine Einrichtung, die in seiner jetzigen Wohnumgebung liegt oder möchte er in die Nähe von weiter weg lebenden Verwandten ziehen? Bevorzugt er ein städtisches Umfeld oder einen Wohnbereich im Grünen auf dem Land? Mit Hilfe verschiedener Datenbanken im Internet (z.B. Heimverzeichnis.de) können Sie dann mit IhrerSuche in der ausgewählten Gegend beginnen. Viele dieser Verzeichnisse erleichtern die Suche mit Filtern nach Preisen oder auch Pflegeschwerpunkten. Behalten Sie dabei immer Ihre Finanzierungsmöglichkeiten im Blick und überlegen Sie, welche Art von Pflege und Betreuung für Ihren Angehörigen wichtig ist. Haben Sie eine Vorauswahl getroffen, finden Sie auf den Internetseiten der Pflegeheime weitere hilfreiche Informationen oder Sie lassen sich Prospekte zuschicken. Lesen Sie auch zwischen den Zeilen: Ist der Internetauftritt einer Einrichtung freundlich und informativ oder eher unpersönlich undwenig transparent? Meist werben Pflegeinrichtungen auch mit den sogenannten Pflegenoten, die vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) vergeben werden. Diese waren bisher jedoch nicht uneingeschränkt zu befolgen, da der MDK nur die Pflegedokumentation prüfte, nicht jedoch diepraktische Pflege im Alltag. Das Ergebnis waren durchweg gute bis sehr gute Noten, die dadurch wenig aussagekräftig waren. Ein neues Prüfsystem, das seit Herbst 2019 angewendet wird, soll dies verbessern. Dabei werden zum Beispiel in einer Stichprobe neun Bewohner und ihr Leben in der Einrichtung untersucht und sie persönlich befragt. „Darüber hinaus ist das Fachgespräch mit den verantwortlichen Pflegefachkräften wesentlicher Bestandteil des neuen Prüfverfahrens“, so Dr. Monika Kücking, Leiterin der Abteilung Gesundheit des GKV Spitzenverbandes. Daneben gibt es ein neues System der Qualitätsmessung und -darstellung der Ergebnisse. Ratsuchende können dann nach für sie wichtigen Kriterien verschiedene Einrichtungen online miteinander vergleichen. Ein weiterer guter Indikator für Qualität in der Pflege ist der sogenannte „Grüne Haken“. Im Idealfall treffen Sie auf diese Weise eine Vorauswahl von etwa drei Häusern
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Die größten Posten auf der Rechnung der Pflegeheime sind: 1 – Pflege: Mit diesem Geld werden Pflegefachkräfte sowie andere Betreuungen finanziert. DieseKosten werden je nach Pflegegrad bis zu einem Maximalbetrag von der Pflegekasse übernommen: Pflegegrad 1: 125,- Euro Pflegegrad 2: 770,- Euro Pflegegrad 3: 1262,- Euro Pflegegrad 4: 1775,- Euro Pflegegrad 5: 2005,- Euro 2 – Unterkunft & Verpflegung: Die Finanzierung dieser Kosten gehört zum Eigenanteil, den Versicherte selbst tragen müssen. Hierzu gehören neben Vollverpflegung und Unterkunft auch z.B. Reinigung sowie Wäscheversorgung. 3 – Investitionskosten: Diese umfassen unter anderem Bau- bzw. Erwerbskosten, Instandhaltungskosten sowie Miet- und Pachtzahlungen. Tipp: Nicht immer müssen Sie alle Investitionskosten zahlen – Fragen Sie nach, ob Ihr Pflegeheim öffentlich gefördert wird. Der Eigenanteil ist je nach Heim unterschiedlich hoch. „Im Bundesdurchschnitt mussten Pflegebedürftige im Jahr 2018 nach Angaben des Verbands der Ersatzkassen 1.830,- Euro selbst zahlen“, so Finanztip. Hierfür müssen Bewohner ihre Rente – maximal bis auf ein Taschengeld von 116,64 Euro – verwenden. Reichen Rente und Erspartes nicht aus, steht vielleicht auch bei Ihnen der Verkauf des Elternhauses zur Debatte. Kein leichter Schritt, den Sie aber auch vermeiden können: Wenn die Immobilie vom Ehepartner bewohnt wird, dann gehört sie zum Schonvermögen, sofern sie als angemessen anzusehen ist. Und wenn Sie rechtzeitig handeln und die Immobilie mindestens zehn Jahre vor dem Pflegefall an die Angehörigen übertragen wurde, können Sie das Haus vor dem Verkauf retten. Gibt es keine andere Möglichkeit als die Veräußerung der Immobilie? Dann sollten Sie sich früh damitbefassen, um einen übereilten Spontan- oder Zwangsverkauf zu verhindern. Doch wieviel ist das Haus oder die Wohnung überhaupt wert? Kennen Sie sich nicht aus mit Details wie technischen Eigenheiten, Schwachstellen oder Wertsteigerungen durch aufwendige Renovierungen? Dann lassen sie den Immobilienwert durch einen Makler, am besten mit Zusatzausbildung zum Sachverständigen, unverbindlich schätzen und geben Sie, wenn Ihnen der Aufwand zu groß ist, den Verkauf in seine Hände. Bei Ihrem Angehörigen steht keine Immobilie oder genügend Erspartes zur Verfügung? Hier hilft die bedarfsorientierte Sozialleistung „Hilfe zur Pflege“. Sie begleicht die übrigen Kosten, wenn Pflegebedürftige neben geringen Einkünften nur über ein Barvermögen von bis zu 5.000,- Euro verfügen. Vorher prüft die zuständige Behörde, ob Kinder der zu pflegenden Angehörigen unterhaltspflichtig sind. Durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz sind sie das seit Januar 2020 nur noch, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen 100.000,- Euro übersteigt. Bei mehreren Kindern darf nur das Kind, das auf mehr als diesen Betrag kommt, zur Kasse gebeten werden. Nicht nur das Arbeitsentgelt (brutto, nach dem Abzug von Werbungskosten) und der Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit werden dann berücksichtigt, sondern auch Kapitaleinkünfte und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Das Einkommen der Schwiegerkinder bleibt außen vor. „Ausgenommen ist das sogenannte Schonvermögen beim Elternunterhalt. Soweit das Vermögen nachweislich der eigenen Alterssicherung dient, bleibt es unangetastet“, so Dr. Britta Beate Schön von Finanztip. Tipp: Wenn Sie unterhaltspflichtig sind, können Sie die Ausgaben für ein Alters- oder Pflegeheim als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen, ebenso wie die Kosten des Umzugs in das Pflegeheim.
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Im Internet gibt es Rechner, zum Beispiel von einigen Pflegekassen, die den Pflegebedarf einschätzen. Wird Ihnen immer klarer, dass nur eine stationäre Betreuung in Frage kommt, beantragen Sie die Festlegung eines sogenannten Pflegegrades bei der Pflegekasse, um finanzielle Unterstützung zu bekommen. Besonders reibungslos klappt das, wenn Siemit dem Pflegebedürftigen eine Versorgungsvollmacht und eine Patientenverfügung vereinbaren, damit Sie nicht nur Ansprechpartner für die Pflegekassen sein können, sondern in Zukunft auch Maßnahmen der Ärzte im Notfall und andere medizinischen Behandlungen regeln können. Begutachtung gut vorbereiten Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, prüft ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), bei privat Versicherten ein Mitarbeiter von Medicproof, den Pflegebedarf vor Ort. Dabei ist laut Julia Rieder von Finanztip eine gute Vorbereitung entscheidend: „Suchen Sie vor dem Termin alle Unterlagen zusammen, die einen Eindruck vom Gesundheitszustand und den Einschränkungen des Pflegebedürftigen vermitteln. Dazu gehören beispielsweise Arztbriefe, aber auch eine Übersicht über alle Medikamente, die derjenige nimmt. Auch ein Schwerbehindertenausweis oder Dokumente vom Pflegedienst können hilfreich sein. Notieren Sie, inwelchen Situationen Sie Einschränkungen spüren, wobei der Pflegebedürftige Hilfe braucht und welche Probleme es im Alltag und bei der Pflege gibt. Pflegeberater der Krankenkasse oder von kommunal finanzierten Pflegestützpunkten können mit Ihnen vorab alle Punkte durchgehen, die bei der Begutachtung wichtig sind und den Termin gemeinsam mit Ihnen vorbereiten.“ Sprechen Sie mit Ihrem Angehörigen vorab über den Termin. Er sollte möglichst realistisch seinen Zustand beschreiben, sich nicht besser darstellen, aber auch nichts dramatisieren. Der Gutachter orientiert sich an acht Modulen mit insgesamt 64 Prüfpunkten. Er befragt Ihren pflegebedürftigen Verwandten und prüft motorische und kommunikative Fähigkeiten. Während Bedürftige mit Pflegegrad 1 nur geringfügig hilfsbedürftig sind, weil sie zum Beispiel nur Hilfe beim Einkaufen oder Putzen brauchen, sind die Einschränkungen bei den Pflegegraden 2 bis 5 erheblich höher. Hier hat der Pflegebedürftige Anspruch auf Pflege in stationären Einrichtungen. Bei Ablehnung Widerspruch einlegen Innerhalb von 25 Arbeitstagen muss die Pflegekasse über den Antrag entscheiden. Hat sie einen Pflegegrad anerkannt, erhalten Sie rückwirkend vom Datum der Antragsstellung an finanzielle Unterstützung. Wird die Bedürftigkeit nicht anerkannt oder ein zu niedriger Pflegegrad festgelegt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. „Am besten holen Sie sich für die Begründung des Widerspruchs Unterstützung. Die gibt es beispielsweise bei Pflegeberatungsstellen oder Sozialverbänden. Mitbringen sollten Sie zu einer Beratung auf jeden Fall das Pflegegutachten. Dieses muss die Pflegekasse Ihnen schicken. Die Pflegeversicherung entscheidet über den Widerspruch nach Aktenlage oder schickt einen Zweitgutachter. Wird Ihr Widerspruch abgelehnt, können Sie vor dem Sozialgericht klagen“, so Julia Rieder.
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Sie war eine gesellige Dame, liebte es, beim täglichen Gang durch den Park mit Bekannten und Nachbarn ein Schwätzchen zu halten. Doch dann kam der Sturz im Treppenhaus ihrer Mietwohnung mit der Folge eines komplizierten Bruchs am Hüftgelenk. Zunächst pflegten die Angehörigen Gerda Meyer, waren aber bald überfordert mit dieser 24-Stunden- Aufgabe. „Ich wusste gar nicht mehr, wo mir der Kopf steht. Ich habe ja selbst eine Familie mit Kindern und einen Beruf. Seit dem Sturz, hatte ich keinen Feierabend mehr, keine Pausen, keinen Urlaub. Irgendwann konnte ich einfach nicht mehr“, erinnert sich die 50-jährige Claudia Meyer. Der Familienrat beschloss, sich nach einer passenden Pflegeeinrichtung umzuschauen, auch wenn Gerda Meyer, wie viele Pflegebedürftige, Angst davor hatte, ihr geliebtes Zuhause aufzugeben und in eine völlig neue Umgebung zu ziehen. Befinden Sie und Ihre Familie sich gerade in einer ähnlichen Situation? Ringen auch Sie mit sich, die richtige Entscheidung für ihre geliebten Eltern oder Großeltern zu treffen? Egal, ob diese relativ plötzlich wie Gerda Meyer oder eher schleichend, wie zum Beispiel bei einer Demenzerkrankung, pflegebedürftig werden – wahrscheinlich sind auch Sie wie die meisten Angehörigen nicht hinreichend darauf vorbereitet, zum ersten Mal mit dieser Situation konfrontiert. Generell ist eine Senioreneinrichtung für Sie die bessere Wahl, wenn Ihr Angehöriger nur wenige Kontakte pflegt, aber mehr Austausch wünscht, die Wohnung für die ambulante Pflege nicht geeignet ist, Sie nicht in der Nähe wohnen oder keine Kapazitäten haben, der Pflegebedarf sehr hoch ist oder eine fortschreitende Demenz vorliegt. Und bedenken Sie: Ein neues Zuhause in einer fachlich versiert und liebevoll geführten Pflegeeinrichtung kann auch die Chance für einen neuen positiven Lebensabschnitt beinhalten, der neben der Pflege auch viel Geselligkeit sowie körperliche und kulturelle Aktivitäten bietet. „Zuerst konnte ich mir gar nicht vorstellen, dass ich mich eingewöhnen werde, aber alle sind hier sehr nett zumir. Ich mache täglich meine Übungen, nachmittags steht Bingo auf dem Programm und ich konnte neulich sogar mal wieder ins Theater gehen“, berichtet Gerda Meyer. Von der Finanzierung der Pflege über die Wahl der richtigen Pflegeeinrichtung bis hin zum Umzug hilft Ihnen diese Schritt-für-Schritt-Anleitung dabei, die Formalitäten reibungslos zu erledigen und dierichtige Entscheidung für eine Pflegeeinrichtung, die gut zu Ihrem Angehörigen passt, zu treffen.
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Treppen oder Gartenarbeit bereiten immer öfter Probleme und es gibt keinen Fahrstuhl oder Treppenlift? Gesundheitliche Beschwerden treten immer häufiger auf und der Alltag ist nicht mehr allein zu bewältigen? Wenn man trotzdem noch zu fit für eine Seniorenresidenz ist, können sich Kinder um ihre Eltern kümmern. Liegen die Wohnorte zu weit voneinander entfernt, ist ein Umzug zu oder in die Nähe der Kinder ratsam. Was ist dabei wichtig und was wird eigentlich aus der eigenen Immobilie? Einen alten Baum verpflanzt man nicht. Ausnahmen gibt es aber immer. Und ein Umzug zu den Kindern kann, wenn es im Alter gesundheitliche Einschränkungen gibt, unter Umständen so ein Fall sein. Steht die Entscheidung fest und die Kinder wollen und können die Eltern zu sich holen, steht ein organisatorischer und emotionaler Kraftakt an. Denn mit dem Alter fallen Umzüge immer schwerer. Auch die Suche nach neuen Ärzten oder sich auf neue Nachbarn und ein neues Umfeld einzustellen, fällt nicht leicht. Das eigene Zuhause aufgeben zu müssen und damit verbundene Erinnerungen zurückzulassen, ist zudem herausfordernd. Vor allem aber die Entscheidung, was mit der Immobilie geschehen soll, ist nicht einfach beantworten. Vermieten im Alter Als Vermieter fallen allerhand Aufgaben an. Der Aufwand ist je nach Immobiliengröße und Anzahl der Wohnungen unterschiedlich hoch. Gesetzliche Vorgaben und Verordnungen müssen bekannt sein, damit keine rechtlichen und vertraglichen Schwierigkeiten mit den Mietern auftreten. Im ungünstigsten Fall enden solche Streitigkeiten vor Gericht. Die Rolle als Vermieter von weiter weg zu bewältigen ist eine Herausforderung. Dieses Vorhaben sollte wirklich gut überlegt sein. Schließlich möchte und sollte man im Alter unnötigen Stress vermeiden. Verkaufen – aber ohne Emotionen Eine andere Möglichkeit ist der Verkauf der Immobilie. Sollte dieser Weg eingeschlagen werden, ist es wichtig so rational wie möglich vorzugehen. Der emotionale Immobilienwert ist für Eigentümer oft sehr hoch. Diesem wird aber bei der professionellen Immobilienbewertung und Preisfindung kein Wert beigemessen. Das Vorhaben „die Eltern ziehen zu den Kindern“ nimmt viel Zeit in Anspruch. Daher ist es ratsam, den Verkauf einen Profi zu überlassen. Schließlich soll alles reibungslos und möglichst stressfrei ablaufen. Das geht nur, wenn man zu 100 Prozent mit den Gedanken beim Verkaufsprozess sein. Ist das nicht möglich, können Fehler entstehen, die hinterher für Ärger mit dem Käufer sorgen auch hier im Worst Case vor Gericht enden können. Während der Makler die Vermarktung, die Käufersuche und die Verhandlungen übernimmt, können Eltern und Kinder sich auf alles andere konzentrieren, das mit dem neuen Wohnort zusammenhängt. Makler pflegen oft auch regionale Kontakte und kennen sich nicht nur mit dem lokalen Immobilienmarkt, sondern auch mit lokalen Unternehmen aus. Daher kann dieser auch bei der Suche nach Umzugsunternehmen und anderen Experten unterstützen. Zudem wird durch den professionellen Verkauf der bestmögliche Erlös erzielt, mit dem das ganze Vorhaben zusätzlich finanziell erleichtert wird. Ist ein Umzug im Alter geplant und Sie wissen nicht, was die beste Lösung für Ihre Immobilie ist? Oder brauchen Sie Unterstützung beim Verkauf? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © CandyBoxImages/Depositphotos.com
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Es ist eine Entwicklung, die gerade in Betracht auf Klimaschutz, erneuerbare Energien und Energiekrise positiv zu nennen ist: auf Dächern und Grundstücken in Deutschland befinden sich laut einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes 2,2 Millionen Photovoltaikanlagen. Die Stromeinspeisung stieg damit im 1. Quartal 2022 um 34,7 Prozent gegenüber dem 1. Quartal 2021, die Nennleistung liegt bei 58 400 Megawatt. Dabei sind es nicht nur Unternehmen, die auf die Kraft der Sonne setzen. Auch private Haushalte, das heißt die Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, nutzen vermehrt diese Variante zur Stromerzeugung. Dabei spielt nicht nur das grüne Bewusstsein eine Rolle: Solarstrom ist zudem eine Einnahmequelle. Aus dem Stromverkauf resultieren durchschnittlich 174 Euro im Monat. Durch die sinkende Einspeisevergütung für neu installierte Photovoltaikanlagen, die eine Folge des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist, liegt die Vergütung derzeit allerdings unter 7 Cent pro Kilowattstunde. Dass sich die wachsende Anzahl der Photovoltaikanlagen dennoch lohnt, zeigt eine weitere Zahl: 8,8 Milliarden Kilowattstunden Strom aus Sonnenergie konnten im 1. Quartal 2022 ins Netz eingespeist werden. 2018 waren dies noch 5,4 Milliarden, umgerechnet entspricht dies einer Steigerung von 64,3 Prozent in vier Jahren. Im Hinblick auf die gesamte Stromerzeugung kommen momentan 6,3 Prozent aus Photovoltaik zustande. Laut der neuen Studie des IPS Eduard Pestel Instituts, die vom „Verbändebündnis Wohneigentum“ beauftragt wurde, können gerade die Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern einen großen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Würde man auf den über 16 Millionen Dächern der Häuser Photovoltaikanlagen installieren, könnte man zusammen mit den bereits vorhandenen Anlagen 115 bis 120 Kilowattstunden Strom erzeugen. Das kommt beinahe an den Gesamtstromverbrauch aller deutschen Haushalte heran: dieser liegt bei rund 130 TWh. Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: ©dimitrova/depositphotos.com
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Die Zinsen steigen und die Inflationsrate liegt bei über sieben Prozent. Die langjährige Niedrigzinsphase nähert sich dem Ende. Das hat Auswirkungen auf Kredite und Darlehen. Eigentümer, die aktuell eine Anschlussfinanzierung benötigen, müssen mit höheren Raten rechnen. Wie kann die Immobilie bei geringem Einkommen dennoch gehalten werden? Durch die erhöhten Zinssätze kann auch bei einem durchschnittlichen Einkommen die weitere Immobilienfinanzierung gefährdet sein. Schließlich darf die Tilgungsrate auf lange Sicht nicht zum finanziellen Kraftakt werden. Und das kann im Hinblick auf die aktuell steigenden Lebenshaltungskosten, die neben dem Darlehen bezahlt werden müssen, schnell passieren. Aktuelle Krisen wie Ressourcenknappheit, die Auswirkungen des Ukrainekrieges und die Unterbrechung von Lieferketten treiben die Preise nach oben. Eigentümer können dennoch ihre finanzielle Basis bei der Anschlussfinanzierung verbessern, indem sie die Bonität steigern/erhöhen. Dafür kann beispielsweise geprüft werden, welche Einträge in der SCHUFA löschbar sind. Aber auch die bisherigen Ausgaben können verringert werden. Mit dem Forward-Darlehen weiterfinanzieren Eine andere Möglichkeit ist die Wahl einer alternativen Anschlussfinanzierung. Die vorzeitige Beendigung der Finanzierung bietet einen entscheidenden Vorteil: Der aktuelle Zinssatz kann im neuen Vertrag mitgenommen werden. Auch wenn bei diesem sogenannten Forward-Darlehen eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt wird, macht es Sinn, rechtzeitig zu beenden, bevor die Zinssätze noch ungünstiger ausfallen. Die Bankgebühr kann aber mitunter abgewendet werden, wenn die Widerrufsbelehrung des Vertrages nicht korrekt ist. Es ist ratsam, den Vertrag einem Experten vorzulegen. Das kann ein Anwalt sein, der auf Kapitalanlagerecht spezialisiert ist. Auch beim Verbraucherschutz können Eigentümer Hilfe anfordern. Worst Case: Zwangsversteigerung Eigentümer, die sich erhöhte Zinsen kaum oder gar nicht leisten können, sollten sich folgende Fragen beantworten: Ist das Einkommen ausreichend für die Immobilienfinanzierung oder eine Lohnsteigerung in Sicht? Können Ausgaben weiter gesenkt werden? Gibt es finanzielle Rücklagen? Kann der Bonitätsscore erhöht werden? Ist die Antwort auf alle Fragen „Nein“ und erteilen die Banken Finanzierungsabsagen, ist die Immobilie in der Regel nicht zu halten. Ein lokaler Immobilienmakler kann Eigentümern in diesem Fall helfen, nach Lösungen zu suchen und das Worst-Case-Szenario Zwangsversteigerung, also der Verkauf unter Wert und ohne Mitsprache beim Käufer, abzuwenden. Der Makler kann Eigentümer auch bei der Suche nach einem Finanzierungspartner unterstützen. Haben Sie Fragen zum Immobilienverkauf oder möchten wissen, welche Möglichkeiten es noch gibt? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern. Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © stokkete/Depositphotos.com
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Vielen Eigentümern, die gas- oder ölbetriebene Heizsysteme haben, graut es jetzt schon vor der nächsten Heizkostenabrechnung. Wenn Öl- und Gaspreise steigen, trifft das auch die Verbraucher in älteren oder nicht modernisierten Bestandsimmobilien. Wer auf fossile Brennstoffe verzichten möchte, hat einige Alternativen. Für die Zentralheizung in der eigenen Immobilie können Eigentümer neben Fern- und Nahwärmeanschlüssen zwischen vier Energieträgern wählen. Das sind Heizöl, Gas und alternativ dazu Strom und Holz. Schon mit der Umstellung auf die letzten beiden Energieträger können nachweislich Heizkosten reduziert werden – vor allem, wenn die Preise für endliche Ressourcen wie fossile Brennstoffe in Zeiten einer Energiekrise weiter steigen. Eigentümer sorgen damit zusätzlich nicht nur für einen reduzierten Ausstoß an CO2-Emissionen, sondern erhöhen damit auch den Wert Ihres Hauses. Klimaschonende Nachrüstung – checken was geht Es gibt ein genormtes und standardisiertes Verfahren zur Bewertung von Heizsystemen – den „Heizungs-Check 2.0“. Damit können Eigentümer durch Fachhandwerker für Heizungen ihr bisheriges System auf Schwachstellen überprüfen. Hausbesitzer können aber auch den „Heiz-Check“ der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen. Dieser erfolgt inmitten der Heizperiode direkt im Gebäude. Dabei prüft ein Berater der Verbraucherzentrale das Heizsystem der Immobilie. Generell sollten Eigentümer vorher mit einem Experten sprechen, ob und welche Nachrüstung für die eigene Immobilie möglich ist. Und auch wenn der Staat die Modernisierung der Heizsysteme fördert, sollte das eigene Budget im Auge behalten werden. Denn eine Umstellung der Heizanlage ist kostenintensiv. Die Preise richten sich dabei auch nach dem Aufwand und der technischen Umstellung die für die Nachrüstung – je nach System – notwendig sind. Sind sich Eigentümer unsicher, wer in der Region der geeignete Ansprechpartner ist, kann ein lokaler Immobilienmakler bei der Suche nach einem Energieberater und/oder Heizungsfachhandwerker unterstützen. Heizalternativen: Wärmepumpe vs. Holzpellets Wer wenig Budget zur Verfügung hat, kann mit einem Pelletbrenner unter Umständen günstiger nachrüsten als mit einer Elektro-Wärmepumpe. Die Umstellung von Gas und Öl auf Holz ist zudem weniger aufwendig als bei einer Elektro-Wärmepumpe, da der alte Heizkessel nicht abmontiert werden muss. Der Pelletbrenner wird direkt am alten Öl- oder Gas-Kessel angebracht. Der alte Kesselkörper fungiert dabei weiterhin als Wärmetauscher. Mit einer Wärmepumpe reduziert man CO2-Emissionen stärker als mit Pellets, da hier komplett auf fossile und nachwachsende Brennstoffe verzichtet wird. Die Umweltwärme aus Luft, Wasser oder Erde wird vom Kühlmittel aufgenommen, verdampft, mit Hilfe von Strom verdichtet, erwärmt und über einen Wärmetauscher an das Heizwasser abgegeben. Hinzu kommt, dass so auf Dauer mehr Heizkosten eingespart werden können. Pellets und Wärmepumpe lassen sich beide mit Solarenergie kombinieren. Wer derzeit seine Heizung umrüsten möchte, braucht Geduld, denn die Nachfrage nach den neuen alternativen Heizsystemen und Fachhandwerkern übersteigt aktuell das Angebot. Sie haben Fragen zum Verkauf oder Erwerb einer Immobilie? Oder sie brauchen Hilfe bei der Suche nach einem lokalen Energieexperten? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern. Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © Romaset/Depositphotos.com
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Jedes Jahr müssen Eigentümer die Grundsteuer an das Finanzamt entrichten. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2018 muss diese aber neu berechnet werden. Die Änderungen bekommen Immobilienbesitzer bereits dieses Jahr zu spüren – auch wenn die neue Grundsteuer erst ab 2025 gültig ist. Mit dem Ende der Einheitsbewertung schlagen die Finanzämter einen neuen Weg in der Berechnung des Grundstückswertes ein. Einen Weg, der Ungleichbehandlungen verhindern soll. Zudem soll das gesamte Grundsteuer-System durch die Reform unbürokratischer werden. Um das zu erreichen, müssen die Behörden relevante Objektdaten erheben und das erfordert die Mithilfe aller Grundstücks- und Immobilienbesitzer. Was fordern die Ämter? Da die alte Erhebung des Grundsteuerwertes 2018 für verfassungswidrig erklärt wurde, müssen Eigentümer Angaben zu Ihrem Objekt in einer sogenannten Feststellungserklärung machen. So kann der Grundsteuerwert neu berechnet werden. Die spezielle Steuererklärung geht an das zuständige Finanzamt und enthält unter anderem folgende Informationen: Wohn- und Grundstücksfläche Bodenrichtwert Baujahr der Immobilie Grundstückslage Der Stichtag für die anzugebenden Informationen ist der erste Januar 2022. Nach aktuellem Stand haben Eigentümer bis zum 31. Oktober 2022 Zeit, die Feststellungserklärung einzureichen. Auch wenn die neue Grundsteuer erst ab 2025 gültig ist, muss diese trotzdem jährlich weitergezahlt werden. Welche Berechnungsmodelle gibt es? In Zukunft wird es kein einheitliches Modell für die Berechnung der Grundsteuer geben. Je nach Bundesland weichen die Methoden voneinander ab. In den Flickenteppich der Berechnungsmodelle sind verschiedene Varianten aneinandergenäht, da sich nicht jedes Bundesland für das Bundesmodell entschieden hat. Folgende Länder gehen einen Sonderweg: Bundesmodell mit Abweichungen: Sachsen, Saarland Bodenwertmodell: Baden-Württemberg Flächenmodell: Bayern Flächen-Faktor-Modell: Hessen Flächen-Lage-Modell: Niedersachsen Wohnlagenmodell: Hamburg Wer der Grundsteuerschuldner ist, hängt davon ab, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt als Eigentümer im Grundbuch steht. Der 1. Januar eines Jahres gilt dabei nach § 17 des Grundsteuergesetzes (GrStG) und § 22 des Bewertungsgesetzes (BewG) als Stichtag. Sind Sie unsicher, was für die Berechnung der Grundsteuer wichtig ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © stadtratte/Depositphotos.com
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Europas erstes Tiny House aus dem 3D-Drucker ist gerade einmal 37 m² groß. Die moderne Bauweise, die vom dänischen Startup 3DCP Group für die Herstellung des Hauses angewandt wurde, soll helfen den Wohnungsbau klimaschonender zu gestalten. Aus Studien geht hervor, dass so CO2-Emissionen um ca. 30 Prozent reduziert werden und dadurch ca. 60 Prozent weniger Beton auf Baustellen verbraucht wird. Auch Neubauten würden laut Studien schneller fertiggestellt werden können, da während des Gebäudebaus 50 Prozent weniger Arbeitsstunden anfallen. Die Form des ersten Tiny Houses Europas erinnert an einen dreieckigen Kreis. Teilweise wurde mit Holz als Baumaterial gearbeitet. Das Haus verfügt über eine kleine offene Küche, einen offenen Mittelkern, ein kleines Badezimmer und ein Schlafzimmer, das sich in einem Zwischengeschoss befindet. Für die Herstellung der gedruckten 3D-Teile wurde der Drucker BOD2 der dänischen Firma COBOD International verwendet. Das Unternehmen hat sich auf 3D-Drucker für Baustellen spezialisiert. Das Ziel der Bautechnologie ist es, besser, schneller und grüner zu bauen. Auch in Deutschland nimmt der ressourcenschonende und klimafreundliche Häuserbau immer weiter zu. Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © Jill_J_Jenkins/pixabay.com
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Die Traumimmobilie zu finden, ist eine Sache, sie auch zu bekommen, eine andere. Immer wieder starten Kaufinteressenten die Immobiliensuche unvorbereitet. Und wenn sie dann glücklicherweise trotz des geringen Angebots ihre Traumimmobilie gefunden haben, bekommen sie diese nicht, weil andere Interessenten besser vorbereitet waren. Entweder steht die Finanzierung noch nicht. Oder sie steht schon, aber man ist sich unsicher, wo man bei der Immobilie vielleicht Kompromisse eingehen könnte. Mit den folgenden 7 Schritten erhöhen Immobiliensuchende ihre Chancen. Schritt 1: Finanzierung Je mehr Eigenkapital Sie einsetzen, desto geringer wird das Schuldenrisiko. Zunächst sollten Sie also einen Überblick über Ihre Finanzen haben, genau kalkulieren und feststellen, wie viel Immobilie Sie sich leisten können. Vergleichen Sie anschließend Finanzierungsangebote von unterschiedlichen Kreditinstituten. Haben Sie das passende Angebot gefunden und das Kreditinstitut gibt grünes Licht, dann lassen Sie sich eine Finanzierungszusage geben. Denn Immobilienverkäufer werden danach fragen. Schritt 2: Traumimmobilie finden Schauen Sie bei Ihrer Traumimmobilie nicht nur danach, ob sie ein Extrazimmer für einen Billardtisch oder ein Ankleidezimmer hat. Seien Sie sich Ihrer Wohnbedürfnisse bewusst. Erwarten Sie Nachwuchs? Sollte die Immobilie barrierefrei sein, weil Sie auch im hohen Alter darin wohnen möchten? Ein lokaler Qualitätsmakler berät Sie, welche Bedürfnisse Ihre zukünftige Immobilie erfüllen muss. Schritt 3: Besichtigungstermin Prüfen Sie vor der Besichtigung das Exposé und die relevanten Unterlagen. Vielleicht ist eine Besichtigung gar nicht mehr nötig, weil die Immobilie Ausschlusskriterien erfüllt. Außerdem kann eine Besichtigung zu zwei unterschiedlichen Terminen sinnvoll sein, um den Lärmpegel zu testen. Dass Sie vor Ort auf Zustand, Ausstattung und Mängel achten sollten, ist sicher klar. Schritt 4: Preisverhandlung Passt die Immobilie, können Sie in die Preisverhandlung gehen. Vorher sollten Sie sich klar sein, was Ihr Maximum ist. Denken Sie dabei daran, ob Sie eventuell sanieren oder modernisieren müssen. Schritt 5: Notarsuche und Kaufvertrag Der Kaufvertrag muss vom Notar beurkundet werden. Diesen wählen in der Regel Sie als Käufer aus. Ein lokaler Qualitätsmakler kann Ihnen auch einen empfehlen. Der Notar erstellt den Kaufvertrag. Individuelle Vereinbarungen können mit aufgenommen werden. Anschließend haben Sie und der Verkäufer genügend Zeit, alles zu prüfen. Schritt 6: Notartermin Beim Notartermin wird der Vertrag verlesen. Hier besteht die letzte Möglichkeit für Änderungen. Zum Schluss wird der Kaufvertrag von Ihnen und dem Verkäufer unterzeichnet. Schritt 7: Immobilienübergabe Bei der Immobilienübergabe erhalten Sie alle Unterlagen und Schlüssel. Allerdings ist hier besonders wichtig, dass Sie darauf achten, dass die Immobilie im vereinbarten Zustand ist. Vom Übergabezeitpunkt an zahlen Sie die Betriebskosten. Jetzt fehlt nur Ihr Umzug. Sind Sie sich unsicher, bei der Immobiliensuche an alles zu denken? Kontaktieren Sie uns! Wir unterstützen Sie und finden für Sie die passende Immobilie. Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © ewelinas85/Depositphotos.com
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Befinden sich Paare in der Scheidung oder hat eine Erbengemeinschaft eine Immobilie geerbt, stellt sich meist die Frage, was damit geschehen soll. Sowohl Scheidungspaare als auch Erbengemeinschaften finden immer wieder keine gemeinsame Lösung. Dann droht die Zwangsversteigerung. Doch die geht oft mit finanziellen Einbußen für die Eigentümer einher und sollte deshalb vermieden werden. Im Gegensatz zu Geld oder Aktien lassen sich Immobilien nicht so einfach teilen. Im Falle einer Scheidung kommt hierüber oft zu Streit. Einer möchte in der Immobilie bleiben, der andere lieber verkaufen für das nötige Kapital für den Neustart. Wird in diesem Fall keine gemeinsame Lösung gefunden, droht die Zwangsversteigerung. Die kann von einem der Ex-Partner ohne Zustimmung des anderen beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden, um eine Entscheidung zu erzwingen. Ebenso verhält es sich bei der Erbimmobilie. Auch hier gibt es immer wieder Erben, die sich nicht über ein gemeinsames Vorgehen verständigen können. Sei es, dass es schon seit vielen Jahren Verwerfungen in der Familie gegeben hat, oder dass es einfach unterschiedliche Vorstellungen vom Umgang mit der Erbimmobilie gibt. Auch hier kann ein Erbe ohne die Zustimmung der anderen die Zwangsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Doch häufig ist es keine gute Lösung für alle Beteiligten. Immobilienexperten raten deshalb dazu, eine gemeinsame Lösung zu finden. Worauf Sie bei einer Zwangsversteigerung achten sollten, sehen Sie in unserem kurzen Video.
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Die visuelle Kommunikation ist die wichtigste Form der Übertragung von Informationen. Daher ist es bei der Vermarktung von Immobilien von Belang, diese besonders bildreich vorzustellen. Eine virtuelle Online-Besichtigung wirkt noch authentischer und hat außerdem noch weitere Vorteile. Jeder, der bereits nach Wohnungen oder Häusern gesucht hat, wird es kennen: Man öffnet das Exposé und schaut meist zuerst nach den Immobilienbildern. Gibt es keine, wird das Angebot oft nicht weiter beachtet. Und wenn Fotos vom Objekt existieren, stellen sich bereits jetzt die ersten Fragen. Unter anderem: In welchem Zustand befinden sich die Böden, Wände oder Fenster? Wie groß sind die Räume vor Ort wirklich? Also Fragen, die durch eine Besichtigung beantwortet werden könnten. Fragen über Fragen Gibt es die Möglichkeit einer vorherigen Online-Besichtigung nicht, werden Verkäufer mit Fragen überhäuft. Immerhin kommen in vielen Regionen Deutschlands auf ein Angebot sehr viele Interessenten. Mit einer 360-Grad-Tour durch die Immobilie können sich Interessenten zu einigen Aspekten selbst eine Antwort verschaffen. Dadurch reduziert sich auch der Berg an Fragen für die Verkäufer. Zeit reduzieren statt verplempern Ein weiterer Vorteil: bereits im Vorfeld können Interessenten entscheiden, ob die Immobilie wirklich die richtige für sie ist. Und auch Eigentümer sparen sich unnötige, zeitintensive Besichtigungen vor Ort. Ab und an kommt es nämlich vor, dass schon die Umgebung selbst bei der Fahrt zum Objekt zu einer Absage der geplanten Besichtigung führt. Oder vermeintliche Interessen erscheinen gar nicht erst zum Termin und melden sich vor dem Termin nicht ab. Verkäufer reduzieren zudem die Wahrscheinlichkeit, dass Scheininteressenten sich die Immobilie vor Ort ansehen. Diese können vorher gut herausgefiltert werden. Wer sich auch nach der 360-Grad-Tour noch für die Immobilie interessiert, hat in der Regel echte Kaufabsichten. 360-Grad-Tour selbst erstellen oder nicht? Für die Erstellung einer virtuellen Besichtigung braucht es das richtige Kameraequipment, Know-how für 360-Grad-Fotografie sowie Kenntnisse mit Bild- und Videobearbeitungsprogrammen. Sich als Laie damit zu befassen und sich die benötigte Technik zu kaufen, nimmt einiges an Einarbeitungs- und Produktionszeit in Anspruch und ist mitunter sehr kostenintensiv. Dabei wird diese Zeit eher für die Suche nach einem neuen, passenden Zuhause und den Umzug gebraucht. Für die Erstellung einer 360-Grad-Tour empfiehlt es sich, einen Profi zu engagieren. Die meisten Immobilienmakler bieten solche virtuellen Besichtigungen an und können diese in ein professionelles, ansprechendes und zielgruppengerechtes Exposé integrieren. Auch das Interessenten- und Besichtigungsmanagement kann vom Makler übernommen werden. So wird, besonders wenn schnell verkauft werden muss, wertvolle Zeit eingespart. Möchten Sie Ihre Immobilie mit einer 360-Grad-Tour vermarkten oder haben Fragen zum Verkauf? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie – unverbindlich und kostenlos. Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Fotos: © mtellioglu/ depositphotos.com
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Für Immobilieneigentümer ist der Grundbuchauszug eines der wichtigsten Dokumente. Denn nur wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, ist auch rechtlich einer. Für die Übersichtlichkeit ist der Grundbuchauszug in drei Abteilungen gegliedert. In Abteilung II finden sich Lasten und Beschränkungen. Fehlinformationen im Grundbuchauszug können schwerwiegende Folgen haben. Zu den Lasten und Beschränkungen in Abteilung II gehören Wohn- und Nutzungsrechte, Nießbrauchrechte, Verkaufsrechte sowie Erbrechte. Darüber hinaus finden sich auch Insolvenz- und Testamentsvollstreckervermerke, Vorkaufsrecht, Sanierungsvermerke, Reallast und Erbbaurechte. Außerdem wird der Widerspruch gegen das Eigentum in Abteilung II dokumentiert. Immer wieder kommt es vor, dass Eigentümer erst beim Verkauf der Immobilie feststellen, dass noch ein Verwandter ein Wohnrecht für die Immobilie besitzt. Das kann beispielsweise im Erbfall bei den Erben für Überraschung sorgen. Dabei ist es wichtig, darüber Bescheid zu wissen, da ein Wohnrecht den Wert einer Immobilie mindert. Der Grundbuchauszug kann beim Grundbuchamt beantragt werden. Dieses gehört zu den örtlichen Amtsgerichten. Über das Justizportal des Bundes und der Länder lässt sich herausfinden, welches Gericht zuständig ist. Wer dort Ort oder Postleitzahl eingibt, bekommt das zuständige Gericht angezeigt. Bei der Beantragung eines Grundbuchauszugs fallen Gebühren an. Und die anderen Abteilungen? Abteilung I enthält den Eigentümer oder Erbbauberechtigten. Gegebenenfalls werden hier auch die jeweiligen Anteile, des Gemeinschafts- oder Gesellschaftsverhältnisses und die Grundlagen der Eintragung angegeben. In Abteilung III werden die Grundpfandrechte wie Grundschulden und Hypotheken festgehalten. Auch diese beeinflussen den Wert einer Immobilie. Foto: © Pexels/Pixabay.com
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Alles wird teurer. Die Inflation steigt und bald dürften das auch die Zinsen tun. Deutsche Senioren bekommen immer weniger für ihre Rente. Für viele wird es daher schwieriger, den gewohnten Lebensstandard zu halten, geschweige denn sich Wünsche zu erfüllen. Immobilieneigentümer können das mit der Immobilienverrentung ändern. Die Rente aufbessern und in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Mit der Immobilienverrentung ist das möglich. Was ist Immobilienverrentung? Bei der Immobilienverrentung verkaufen Eigentümer ihre Immobilie, behalten allerdings ein Wohnrecht. Dieses kann lebenslang gelten oder auch zeitlich begrenzt sein. Denn es gibt verschiedene Modelle, die Eigentümer mit Interessenten relativ frei vereinbaren können. Ähnlich verhält es sich mit der Immobilienrente. Diese kann eine Einmalzahlung, eine monatliche Rente oder eine Mischung aus beidem sein. Senioren können so über ein zusätzliches Einkommen verfügen, für Käufer ist es eine interessante Kapitalanlage. Berechnung der Rente Grundlage der Rente ist der Wert der Immobilie. Diesen kann ein lokaler Qualitätsmakler professionell ermitteln. Die Berechnung richtet sich dann nach dem gewählten Verrentungsmodell. Wird eine Leib- oder Zeitrente vereinbart? Wie hoch soll die Einmalzahlung und wie hoch die monatliche Rente sein? Und wird das Wohnrecht lebenslang gewährt oder zeitlich befristet? Was sind Leib- und Zeitrente? Bei der Leibrente wird die monatliche Rente auf Lebenszeit gezahlt. Die Höhe der Rente richtet sich dann nach der Höhe der Einmalzahlung sowie nach der statistisch erwarteten, verbleibenden Lebensdauer des Verkäufers. Ein lebenslanges oder zeitlich begrenztes Wohnrecht beeinflusst ebenfalls den Wert für den Kaufinteressenten. Bei der Zeitrente wird vereinbart, wie lang die Rente gezahlt wird. Aber auch in diesem Fall kann das Wohnrecht lebenslang oder zeitlich befristet sein. Welches Verrentungsmodell passt zu mir? Um es kurz zu machen: Welches Modell für Sie in Frage kommt, hängt von Ihrer individuellen Situation und Ihren Bedürfnissen ab. Möchten Sie sich einen großen Wunsch erfüllen? Möchten Sie Ihr Vorerbe an Ihre Kinder und Enkel regeln? Dann ist vielleicht eine hohe Einmalzahlung sinnvoll. Reicht Ihre Rente, um den Alltag zu bestreiten? Falls nicht, bieten sich eine niedrigere Einmalzahlung – oder vielleicht auch gar keine – und dafür eine höhere monatliche Rentensumme an. Ebenso kommt es darauf an, ob Sie bis an Ihr Lebensende in Ihrer Immobilie wohnen bleiben möchten oder ob Sie planen, in eine altersgerechte, barrierefreie Wohnung umzuziehen. Lassen Sie sich hierzu von einem Immobilienprofi beraten. Sie überlegen, ob Sie aus Ihrer Immobilie Kapital ziehen können? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © monkeybusiness/Depositphotos.com
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Wenn sich Paare trennen und später scheiden lassen, stellt sich häufig die Frage, was mit der gemeinsamen Immobilie geschehen soll. Um diese Frage beantworten zu können, kommt es darauf an, wer der Eigentümer der Immobilie ist und in welchem Güterstand beide Parteien leben. Wenn einem Partner die Immobilie allein gehört, ist es wichtig, wann sie gekauft wurde und wer sie bezahlt hat. Wurde sie vor der Eheschließung erworben und abbezahlt, ist sie beim Zugewinn nur dann von Bedeutung, wenn es während er Ehe zu einer Wertsteigerung kam. Immobilienkauf in der Ehe Wurde die Immobilie während der Ehe erworben, kommt es darauf an, wer sie bezahlt hat. Leben beide im Güterstand der Zugewinngemeinschaft und haben beide die Immobilie bezahlt, steht dem Partner, der nicht Eigentümer ist, ein Ausgleichsanspruch über den Zugewinnausgleich zu. Wurde dagegen Gütertrennung vereinbart, erfolgt der Ausgleich über die sogenannten unbenannten (bzw. ehebedingten) Zuwendungen. Die einfachste Lösung Die meisten Paare kaufen während der Ehe eine Immobilie, leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, stehen gemeinsam im Grundbuch als Eigentümer und haben die Immobilie über einen Kredit finanziert. Da sich Geld leichter teilen lässt als eine Immobilie, bevorzugen viele den Verkauf. Mit dem Verkaufserlös werden die Restschulden getilgt und was übrigbleibt, wird geteilt. In diesem Fall gibt es für beide Seiten keine rechtlichen Verbindungen mehr in Bezug auf die Immobilie und es bleibt vielleicht noch etwas für den Neustart übrig. Die teure Lösung Möchte einer der Ex-Partner in der Immobilie bleiben und haben beide keinen Anspruch auf Unterhalt vom anderen, steht dem Ex-Partner, der auszieht, eine Entschädigung zu. Derjenige, der in der Immobilie bleibt, kann die gesamten Kosten übernehmen und den ausziehenden Ex-Partner auszahlen. Alternativ dazu kann er auch dem, der auszieht, eine Nutzungsentschädigung zahlen. Die komplizierte Lösung Hat der Ex-Partner, der in der Immobilie bleibt, Anspruch auf Unterhalt, wird es kompliziert, denn hier spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Beispielsweise: Wie hoch sind die Einkommen von beiden? Geht es um Ehegattenunterhalt oder auch Unterhalt für Kinder? Wie ist der Wohnwert anzusetzen? Inwieweit können die Lasten zur Immobilienfinanzierung von dem Partner, der auszieht, geltend gemacht werden? Das zieht in der Regel komplizierte Berechnungen nach sich. Lassen Sie sich in jedem Fall von einem Rechtsexperten hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten beraten, um herauszufinden, welche für Sie die beste ist. Ein lokaler Qualitätsmakler berät Sie, welche Möglichkeiten Sie bei Ihrer Immobilie haben. Suchen Sie Unterstützung bei der Vermarktung Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © styf/Depositphotos.com
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Laut des Magazins Business Insider gab es 2020 in Deutschland 2,2 Millionen Wohnungen mehr als 2011. Das ist ein Plus von 5,3 Prozent. Gleichzeitig stieg jedoch die tatsächlich genutzte Wohnfläche um 6,5 Prozent. Das bedeutet, dass die Lage auf dem deutschen Immobilienmarkt nicht nur angespannt ist, weil zu wenig gebaut wird. Sondern auch, weil der Flächenverbrauch schneller wächst als der Neubau. Die Zahl der Pro-Kopf-Wohnfläche muss berücksichtigt werden, wenn die aktuelle Lage am Wohnungsmarkt verstanden werden soll. Der Pro-Kopf-Wohnflächenverbrauch sagt aus, wie viel Fläche ein Mensch rechnerisch bewohnt. Lag in den 1950er Jahren die Pro-Kopf-Wohnfläche bei etwa 15 Quadratmetern, waren es in den 80ern schon etwa 35 Quadratmeter. 2020 bewohnte eine Person rein rechnerisch rund 47 Quadratmeter. Laut Business Insider liegt der Hauptgrund dieser Entwicklung darin, dass immer weniger Menschen in einer gemeinsamen Wohnung leben. Einerseits ist das eine Folge der Zunahme von Single-Haushalten. Singles bewohnen durchschnittlich 68 Quadratmeter. In einem Haushalt mit drei oder mehr Bewohnern stehen diesen durchschnittlich 33 Quadratmeter zur Verfügung. Andererseits bewohnen auch Senioren größere Immobilien. Oft ist es so, dass ältere Menschen nach dem Auszug der Kinder in der Wohnung wohnen bleiben. Das führt dazu, dass einer allein oder zwei Senioren eine Immobilie bewohnen, in der zuvor drei bis fünf Personen lebten. Auf das Thema der Pro-Kopf-Wohnfläche machte bereits Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) aufmerksam. Sie wies darauf hin, dass zwar darüber geredet wird, wie das Ess- oder Mobilitätsverhalten das Klima beeinflusse, dass jedoch das Wohnen in diesem Zusammenhang noch kein Thema sei. Gleichzeitig ist ihr bewusst, dass der Staat niemandem vorschreiben kann, auf wie vielen Quadratmetern man zu wohnen hat. Sie schlug allerdings alternative Wohnformen vor – besonders in Großstädten mit vielen Single-Haushalten. Mit großen und attraktiven Gemeinschaftsflächen könnten die Flächen einzelner Wohnungen reduziert werden. Foto: © Engin_Akyurt/Pixabay.com
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Leibrente und Zeitrente Immobilienverrentung ist vor allem für Käufer interessant, die die Immobilie nicht zum Eigennutz, sondern als Kapitalanlage erwerben möchten. Je nach Höhe der Einmalzahlung und der monatlichen Rentenzahlungen können diese dabei komplett auf die Fremdfinanzierung durch eine Bank verzichten. Somit sind sie unabhängig von der aktuellen Zinspolitik. Kauf zum richtigen Zeitpunkt Gerade in Regionen mit steigenden Immobilienpreisen – und die steigen in Deutschland aktuell fast überall – ist die Immobilienverrentung für Käufer auch deshalb ein guter Deal, weil sie die Immobilie so höchstwahrscheinlich zu einem deutlich geringeren Preis kaufen können als in zehn oder zwanzig Jahren. Bei Einfamilienhäusern in Metropolen kommt noch hinzu, dass diese aktuell kaum mehr gebaut werden. Der knappe Wohnraum wird lieber für Mehrfamilienhäuser genutzt, um das Grundstück für möglichst viele Menschen bewohnbar zu machen. Damit werden Einfamilienhäuser zum raren Gut und es lohnt sich so früh wie möglich zuzuschlagen. Verlässliche Mieter Die ehemaligen Eigentümer stellen außerdem auch sichere Mieter dar. So muss der Käufer keine Verluste durch Leerstände einplanen und kann sich zudem relativ sicher sein, dass die Bewohner die Immobilie gut behandeln. Das Mietermanagement kann oft sehr anstrengend sein. Deshalb sind Anleger froh, wenn sie für die nächsten zehn oder fünfzehn Jahre einen zuverlässigen Mieter haben. Und was passiert nach der Verrentung? Wie es nach der Verrentung weitergeht, entscheiden Käufer ganz individuell. Wird kein zeitlich begrenztes Wohnrecht vereinbart, muss der Käufer sich im Klaren darüber sein, dass er keine festen Pläne zum Einzug in die Immobilie oder zum Weiterverkauf machen kann. Die wenigsten Käufer planen allerdings später einmal selbst in die Immobilie einzuziehen. Häufiger wird sie zum Beispiel alsmöglicher späterer Wohnsitz für die eigenen Kinder gekauft oder um sie entweder weitervermieten oder weiterverkaufen zu können.Damit jeder Topf seinen Deckel findet und Rentner und Anleger zusammenfinden, ist in jedem Fall die Hilfe eines Vermittlungsprofis notwendig. Immobilienmakler wissen genau, wie sie die richtige Zielgruppe ansprechen und beide Seiten zufrieden stellen.
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Um zu ermitteln, wie viel ein Rentner für seine Immobilie bekommt, muss diese zunächst nach einemprofessionellen Verfahren bewertet werden. Der hierbei ermittelte Wert ist die Grundlage für Einmalzahlung und die monatlichen Rentenzahlungen. In unserem Beispiel gehen wir von einer Immobilie im Wert von 500.000 Euro aus. Als nächstes muss der Rentner sich entscheiden, wie hoch die Einmalzahlung ausfallen soll. Grundsätzlich gilt: Je höher die Einmalzahlung, desto niedriger die monatliche Rente. Entscheidet ein Investor sich nur für eine Einmalzahlung ohne monatliche Rente, erhält er jedoch trotzdem nicht den vollen Wert der Immobilie ausgezahlt. Der Nießbrauchwert, also das, was er monatlich an Miete zahlen müsste, wird vom Verkaufspreis abgezogen. In unserem Beispiel gehen wir aber davon aus, dass der Rentner sich für eine Einmalzahlung von 200.000 Euro entscheidet, um seine Hypothek direkt abzuzahlen und sich eine große Reise zu finanzieren. Zusätzlich wird ein Sicherheitswert von 10 Prozent vom Verkaufswert abgezogen. Die Basis für die Rentenberechnung sind damit 250.000 Euro. Davon wird nun der Nießbrauchwert abgezogen. Hierfür ist das Alter des Rentners relevant. In unserem Beispiel handelt es sich um einen 70-jährigen Mann. Statistisch gesehen wird er noch etwa 14 Jahre leben und müsste dementsprechend für 14 Jahre Miete zahlen. Die erwartete Restlebensdauer kann man in der Sterbetabelle des statistischen Bundesamts nachsehen. Die Immobilie ließe sich monatlich für einen Wert von 1000 Euro vermieten. Oftmals wird der Nießbrauchwert noch mit einem bestimmten Wert verzinst. Das lassen wir in unserer aktuellen Rechnung jedoch der Einfachheit halber außenvor. Der Nießbrauchwert lege damit bei 168.000 Euro. Für die Rentenzahlungen bleiben also 82.000 Euro.Diese werden nun ebenfalls mit der statistischen Lebenserwartung verrechnet, also auf 14 Jahre aufgeteilt. Pro Monat würde der Rentner damit etwa 490 Euro zusätzliche Rente erhalten. Oftmals wird außerdem eine zusätzliche monatliche Zahlung für die Unterhaltung der Immobilie vereinbart. Durch eine geringere Einmalzahlung könnte der Rentner in unserem Beispiel sehr viel höhere monatliche Zahlungen erhalten. Hier bietet es sich deshalb immer an, individuell zu schauen, welchesVerhältnis aus Einmalzahlung und monatlicher Rente optimal ist.
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Leibrente und Zeitrente Zunächst einmal unterscheidet man bei der Immobilienverrentung zwischen Leib- und Zeitrente. Während die Zahlungen bei der Leibrente an die Lebenszeit des Verkäufers gekoppelt sind, wird bei der Zeitrente eine gewisse Zahlungsspanne festgelegt. Beide Modelle haben ihre Vor- und Nachteile, die sich an einem Beispiel verdeutlichen lassen: Eine Seniorin verrentet ihre Immobilie im Alter von 70 Jahren. Statistisch gesehen lebt sie noch etwa vierzehn Jahre. Bei der Leibrente wird dieser Wert als Grundlage für die Berechnung der monatlichen Rente herangezogen. Die Seniorin erhält die Rentenzahlungen jedoch auch, wenn sie noch weitere zwanzig Jahre lebt. Stirbt sie hingegen schon nach fünf Jahren, werden die Zahlungen zu diesem Zeitpunkt eingestellt. Bei einer Zeitrente bestände zum Beispiel die Möglichkeit, einen Zahlungszeitraum von 20 Jahren zu vereinbaren. Danach erhält die Seniorin keine Rentenzahlungen vom Käufer mehr. Stirbt sie hingegen früher, gehen die Zahlungen an ihre Erben. Die Zeitrente bietet sich deshalb vor allem dann an, wenn man seine Erben auch nach dem Tod absichern möchte. Bei beiden Modellen können Senioren zusätzlich wählen, ob sie ein lebenslanges oder ein zeitlich begrenztes Wohnrecht wollen. Einmalzahlung und monatliche Zahlungen Oftmals entscheiden Senioren sich jedoch gegen das monatliche Rentenmodell und für eine Einmalzahlung. Diese setzt sich grob gesagt aus dem Verkehrswert abzüglich des Nießbrauchwerts zusammen. Das lässt sich noch einmal am Beispiel unserer 70-jährigen Seniorin verdeutlichen: Die Immobilie der Seniorin ist 400.000 Euro wert und könnte für einen Betrag von 800 Euro im Monat vermietet werden. Rechnet man das auf die statistische Lebenserwartung von etwa 14 Jahren hoch, beträgt der Nießbrauchwert 134.400 Euro. Die Seniorin erhält damit eine Einmalzahlung von 265.600 Euro. Allerdings müssen Senioren sich nicht zwischen entweder einer Einmalzahlung oder einer monatlichen Rente entscheiden. Fixzahlung und monatliche Rente können flexibel kombiniert werden. Viele Rentner nutzen die Einmalzahlung beispielsweise, um eine noch ausstehende Hypothek abzuzahlen und lassen sich den Rest des Wertes als monatliche Rente auszahlen. Oder aber sie nutzen eine Einmalzahlung, um diese ihren Kindern als Vorerbe auszuzahlen und leben selbst von den monatlichen Rentenzahlungen. Wie groß die Einmalzahlung im Vergleich zu den monatlichen Renten ist, kann dabei jeder selbst entscheiden.
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Den Kaufpreis können Sie sich entweder in einer Einmalzahlung, in monatlichen Rentenzahlungen oder in einer Kombination aus beidem auszahlen lassen. Studien zeigen, dass Rentner in den letzten Jahren immer weniger Geld zur Verfügung haben. Die eigene Immobilie ist dabei eine gute Absicherung gegen Altersarmut, wenn die staatlichen Rentegelder immer knapper werden. Allerdings wollen die wenigsten Renter ihr geliebtes Haus verkaufen und sich eine neue Wohnung suchen, um finanziell besser über die Runden zu kommen. Was aber, wenn es möglich ist, zu verkaufen und trotzdem in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben? Genau da setzt die Immobilienverrentung an. Sie ermöglicht es Senioren den Ruhestand ohne finanzielle Sorgen im vertrauten Heim zu genießen. Und für viele bietet sie auch die finanzielle Freiheit um sich einen Lebenstraum wie eine Reise auf die Malediven oder das Traumauto zu verwirklichen. Doch bevor Eigentümer sich für die Verrentung ihrer Immobilie entscheiden, schwirren ihnen oft 1000 Fragen im Kopf herum. Ist das wirklich was für uns? Wie genau funktioniert das? Wie viel Geld bekommen wir dabei am Ende raus und wie finde ich den richtigen Käufer? Unser Ratgeber versucht genau diese Fragen zu beantworten.
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Immobilien werden immer mehr online und damit digital vermarktet. Eine Immobilie von jedem beliebigen Ort aus durch einen Roboter zu besichtigen, hat schon seine Vorteile – für Verkäufer wie Käufer. Erfahrene und digital aufgestellte Qualitätsmakler setzen auf moderne Tools. Eigentümern und Interessenten können die digitalen Lösungen Arbeit abnehmen und Zeit ersparen. Die Digitalisierung hat auch die Immobilienwirtschaft erfasst. Mit automatisierten Prozessen und neuester Technik soll die Vermittlung von Immobilien für alle Betroffenen vereinfacht werden. Dabei sind Roboter nicht nur in Zeiten von Kontaktbeschränkungen eine Hilfe. Roboter in der Immobilienvermittlung Die Coronapandemie hat eine Entwicklung verstärkt, die zuvor schon begonnen hatte: der Einsatz von Robotern beim Immobilienverkauf. Sie helfen einerseits Prozesse im Geschäftsablauf zu automatisieren, beispielsweise durch RPA (Robotic Process Automation). Andererseits ermöglichen sie Immobilienbesichtigungen in Echtzeit. Inzwischen benötigen sie weder eine extra Kameraausrüstung noch spezielle Software. Manche funktionieren sogar mit künstlicher Intelligenz. Beispielsweise der Besichtigungsroboter SAM des Schweizer Start-Ups Realbotengineering erlaubt Kaufinteressenten aus der Ferne, eigenständig durch eine Immobilie zu manövrieren. Man besichtigt die Immobilie vom heimischen Sofa aus und muss nicht vor Ort sein. Verkäufer und Makler sind per Videochat dabei, um Fragen des Interessenten zu beantworten. Roboter sind vielleicht nur das auffälligste Beispiel, sozusagen die Spitze des Eisbergs. Viele Firmen arbeiten weltweit daran, sowohl die bisher existierenden digitalen Werkzeuge weiterzuentwickeln und neue innovative Vermarktungsmethoden zu entwerfen wie beispielsweise das Tool VUALÀ. Es soll die Vermarktung von Immobilien automatisieren und somit den Vermarktungsprozess für Immobilienverkäufer und Maklerbüros erleichtern. Die inzwischen gewohnten digitalen Tools Einige Vermarktungsmethoden werden inzwischen von fast jedem Maklerbüro eingesetzt. Beliebt sind beispielsweise virtuelle 360-Grad-Besichtigungstouren. Hierzu werden 360-Grad-Aufnahmen von den einzelnen Zimmern einer Immobilie gemacht. Durch diese Zimmer kann sich der Interessent dann ähnlich wie mit dem Besichtigungsroboter online bewegen. Für Interessenten hat das den Vorteil, dass sie online herausfinden können, ob die Immobilie zu ihren Vorstellungen passt. Eine Besichtigung vor Ort kann dann immer noch erfolgen. Eigentümer dagegen sparen sich unnötige Besichtigungen vor Ort, weil das Tool hilft, wirkliche Interessenten herauszufiltern. Viele Makler nutzen auch virtuelles Home Staging, beziehungsweise virtuelle Möblierung von Immobilien. Damit können Immobilien optimal präsentiert und Interessenten bei der Kaufentscheidung unterstützt werden. Digitale Tools bedeuten für alle Seiten in der Regel eine Erleichterung. Suchen Sie Unterstützung bei der Vermarktung Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © mast3r/Depositphotos.com
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Sicherheit, Freiheit, Ruhe, Idylle – für die Deutschen sind die eigenen vier Wände während der Coronapandemie noch wichtiger geworden. 72 Prozent der Mieterinnen und Mieter wünschen sich eine eigene Immobilie. Das ergab die aktuelle Wohntraumstudie des Baufinanzierers Interhyp mit mehr als 2.100 Befragten. 2019 wünschten sich dies noch 66 Prozent. Dabei haben viele die Sorge, keine bezahlbare Immobilie zu finden und für immer Mieter bleiben zu müssen. Auf die Frage, was ihnen im Leben wichtig ist, antworteten 97 Prozent der Befragten „ein schönes Zuhause“. Nur Gesundheit war 99 Prozent wichtiger. Dabei wird der Wunsch nach einem Eigenheim von verschiedenen Ängsten und Sorgen begleitet. Trotz aktuell niedriger Finanzierungszinsen wird der Weg zu den eigenen vier Wänden wegen weiter steigender Preise und dem geringen Angebot als schwierig empfunden. 83 Prozent der befragten Mieterinnen und Mieter haben Angst vor hohen finanziellen Belastungen. 81 Prozent fürchten die Zusatzkosten. Dabei ergab die Studie, dass die Realität deutlich besser aussieht, wenn man die Angaben der befragten Eigentümer betrachtet. Nicht einmal jeder dritte Eigentümer (30 Prozent) beklagt hohe Belastungen oder Zusatzkosten. Das freistehende Einfamilienhaus ist für 65 Prozent der Studienteilnehmer die Wunschimmobilie – trotz der Diskussion um den Flächenverbrauch. 2018 träumten noch 60 Prozent von einem solchen Zuhause. Dabei wünschen sich viele der Befragten auch mehr Platz. 35 Quadratmeter mehr, als sie aktuell bewohnen, sollen es durchschnittlich sein. Die Coronapandemie scheint auch bei der Traumimmobilie den Wunsch nach mehr Abstand zu fördern. Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © rosylein67/Pixabay.com
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Unter Erbengemeinschaften gibt es meist einen Miterben, der Alleineigentümer der geerbten Immobilie sein möchte. Schön, wenn sich alle darauf einigen können. Das heißt aber auch, dass er die anderen Mitglieder der Erbengemeinschaft auszahlen muss. Was ist dabei wichtig? Und geht es wirklich so einfach? Zunächst: alle Miterben der Erbengemeinschaft müssen diesem Anliegen zustimmen. Die Auszahlungssumme des Anteils an der Erbimmobilie entspricht dem Marktwert. Allerdings hat nicht jeder Miterbe Anspruch auf eine Auszahlung. In diesem Fall kann der Erbteil verkauft werden. Vor der Auszahlung Informationen einholen Bevor sich Erben für eine Auszahlung entscheiden, sollte der Marktwert der Immobilie professionell ermittelt werden. Hier kann ein regionaler Immobilienmakler oder ein Sachverständiger aushelfen. Der Immobilienprofi wird nach einem geprüften Bewertungsverfahren vorgehen. Entweder kommt das Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Vergleichswertverfahren infrage. Welche Methode angewendet wird, hängt von der Immobilie ab. Welche Auszahlungssummen können auf mich zukommen? Je nach Immobilienwert fällt die auszuzahlende Summe unterschiedlich hoch aus. Bei einer Marktlage mit hoher Nachfrage, geringem Angebot und somit hohen Immobilienpreisen kann der Wert der Erbimmobilie in die Millionen gehen. Wer keine finanziellen Rücklagen hat, um die Auszahlungssummen zu stemmen, kann versuchen, sich bei Banken und anderen Finanzierungspartnern ein Darlehen genehmigen zu lassen. Auszahlung vertraglich festhalten Konnte sich der Erbe, der Alleineigentümer der Erbimmobilie sein möchte, mit den Anderen auf die Auszahlung der Erbanteile einigen? Falls ja, werden alle Bedingungen und Details in einem Auseinandersetzungsvertrag festgeschrieben. Wem bringt eine Auszahlung Vorteile? Wer von sehr hohen Freibeträgen und anderen steuerlichen Begünstigungen profitiert, für den kann eine Auszahlung finanziell vorteilhaft sein. Erben, die geringere Freibeträge und mehr Erbschaftssteuern zahlen müssen, nützt der Verkaufserlös der Erbimmobilie finanziell mehr als die Auszahlung der Miterben. Ob sich die Auszahlung lohnt, kann ein regionaler Immobilienexperte beantworten. Häufig haben Makler Kontakte zu regionalen Erbrechtsexperten. Auch bei Streitigkeiten unter den Erben kann der Makler als Mediator fungieren und mit allen Erben nach einer gemeinsamen Lösung suchen. Entscheidet sich die Erbengemeinschaft dann einstimmig für den Verkauf, kann der Makler als Verkaufs- und Vermarktungsprofi diese Aufgabe übernehmen. Sie wollen wissen, was Ihre Immobilie wirklich wert ist? Fragen Sie uns – wir beraten Sie gern. Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © Invisible.sk/Depositphotos.com
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Viele Eigentümer bieten ihre Immobilien zu einem höheren Preis an als sie eigentlich wert ist. Sie erhoffen sich dadurch mehr Verhandlungsspielraum. Doch häufig führt das dazu, dass sich erst gar keine Interessenten finden. Der Verkauf zieht sich dann in die Länge und oft muss die Immobilie dann für weniger, als sie wert ist, verkauft werden, um überhaupt noch den Besitzer zu wechseln. Mit einem Bieterverfahren kann das umgekehrt funktionieren. Immobiliensuchende kennen die aktuelle Lage am Immobilienmarkt oft sehr genau und wissen, wenn der Preis für eine Immobilie zu hoch ist. Solche Angebote wirken unseriös und machen Immobiliensuchende skeptisch. Für Eigentümer bedeutet das eine schwache Verhandlungsposition. Das Bieterverfahren dagegen stärkt die Verhandlungsposition des Immobilienverkäufers. Das Bieterverfahren ist allerdings weder eine Auktion noch eine Zwangsversteigerung. Da das Bieterverfahren auch Risiken birgt und es hierbei vieles zu beachten gilt, ist es ratsam, es einem erfahrenen Immobilienprofi zu überlassen. Ein lokaler Qualitätsmakler ist mit einem Bieterverfahren bestens vertraut und kennt die rechtlichen Fallstricke. Er verhilft Ihnen zu einem höheren Verkaufspreis. Worauf Sie beim Bieterverfahren achten müssen, sehen Sie in unserem Video.
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Wenn die Entscheidung für einen Immobilienverkauf gefallen ist, steht als einer der ersten Schritte die Preisermittlung an. Schließlich möchte man einen guten Preis erzielen, der zudem der aktuellen Marktlage entspricht. Was macht also der moderne, netzaffine Eigentümer? Er sucht im Internet nach einer schnellen Lösung, um die Immobilie bewerten zu lassen. Nicht unbedingt die beste Entscheidung. Denn mit einer Online-Werteinschätzung gibt es zwar nach wenigen Klicks ein Ergebnis, an dem man sich orientieren kann. Aber eins, auf das man nicht vertrauen sollte. Die genaue Bewertung einer Immobilie ist aufwendig, viele Faktoren müssen berücksichtigt und alle Unterlagen hinzugezogen werden. Nicht nur Lage, Ausstattung und Zustand spielen eine Rolle, wenn es darum geht, den Preis eines Hauses oder einer Wohnung zu ermitteln. Persönlich vor Ort und nicht anonym im Netz Für eine professionelle Wertermittlung, die alle Punkte berücksichtigt und die vor allem vor Ort durchgeführt wird, sollte man sich an einen Makler oder Sachverständigen wenden. Er ist der richtige Ansprechpartner, denn mit seiner Kenntnis der regionalen Lage und Preisdynamik wird er den Preis für die zu verkaufende Immobilie ansetzen, der sie auch wirklich wert ist. Zudem ist er eine neutrale Person, die einen objektiven, frischen Blick auf die Immobilie hat. Er wird sie auf jeden Fall direkt vor Ort in Augenschein nehmen, um den Verkehrswert (oder auch Marktwert) fachgerecht ermitteln zu können. Faktoren, die darauf einen Einfluss haben, können sein: wo liegt die Immobilie, welche Ausstattung gibt es, sind Renovierungen oder Schönheitsreparaturen notwendig? Mängel erkennen und nennen Ebenfalls wichtig sind Mängel, die zunächst aufgespürt und schließlich bei der Bewertung berücksichtigt werden müssen. Auch im Exposé müssen sie genannt werden. Bauliche Besonderheiten, wie etwa eine ungewöhnliche Raumaufteilung, haben auch Einfluss auf den Preis. Die Anordnung der Räume kann schließlich sehr gefragt oder nur für einen kleinen Kreis interessant sein. Nachdem der Makler oder Sachverständige die Immobilie „äußerlich“ geprüft hat, geht es an die Unterlagen. Was die Unterlagen verraten Im Grundbuchauszug finden sich Informationen dazu, ob es Ansprüche von Dritten gibt, das heißt zum Beispiel Nießbrauch-, Vorkaufs- oder Wohnrechte. Notwendig für eine Ermittlung sind zudem Nachweise über Modernisierungen bei Dämmung, Dach oder Heizung. Handelt es sich bei der Verkaufsimmobilie um eine Eigentumswohnung, kommen neben Aufteilungsplan, Teilungserklärung und Nebenkostenabrechnung auch die letzten drei Protokolle der Eigentümerversammlung hinzu. Ist die Kaufimmobilie vermietet, werden natürlich auch die dazu gehörigen Unterlagen geprüft. Lieber den Profi machen lassen Ob Sachwertverfahren – das bei Häusern ohne Vergleichsobjekt zur Preisermittlung genutzt wird, Vergleichswertverfahren – das man bei unbebauten Grundstücken und Eigentumswohnungen einsetzt, oder Ertragswertverfahren bei der Wertermittlung für Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien – eine professionelle Immobilienbewertung ist aufwendig und anspruchsvoll. Verlassen Sie sich also lieber auf einen Profi und beauftragen einen Makler oder Sachverständigen. Sie wollen wissen, was Ihre Immobilie wirklich wert ist? Fragen Sie uns – wir beraten Sie gern. Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © Sentavio/Depositphotos.com
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Um ein Darlehen von einer Bank für den Kauf einer Immobilie zu erhalten, ist ein Eigenkapitalanteil in der Regel Voraussetzung. Mindestens die Kaufnebenkosten sollten abgedeckt sein. Ein Großteil des Eigenkapitalanteils entfällt auf die Grunderwerbsteuer. Laut einer Studie des Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) aus dem letzten Jahr müssen Paare in Deutschland allein für die Grunderwerbsteuer durchschnittlich vier Jahre sparen. Beim Erwerb von Wohneigentum ist die Höhe des Kaufpreises für die Banken oft gar nicht das Haupthindernis. In vielen Fällen fehlt das Eigenkapital. Dieses für den Immobilienkauf nötige Startkapital ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Die Kombination aus gestiegenen Preisen für Immobilien und die Erhöhung der Grunderwerbsteuer in vielen Bundesländern ist hierfür verantwortlich. Die Studie des IW Köln errechnete, dass durchschnittlich vier Jahre gespart werden muss, um sich die Grunderwerbsteuer leisten zu können. In Städten wie Frankfurt am Main, Wiesbaden, Düsseldorf und Potsdam muss acht bis zehn Jahre lang gespart werden – in Berlin sogar fast elf. Die Studie geht dabei davon aus, dass Paare mit einem durchschnittlichen Einkommen monatlich etwa zehn Prozent ihres Einkommens sparen können. Mit der Grunderwerbsteuer allein sind die Kaufnebenkosten jedoch nicht gedeckt. Dazu kommen Kosten des Notars, Umschreiben des Grundbuchs sowie gegebenenfalls Maklerprovision. Diese können sich auf weitere fünf bis sechs Prozent des Kaufpreises summieren. Um vor allem für junge Haushalte den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern, fordern Experten aus der Immobilienwirtschaft eine Reduzierung der Grunderwerbsteuer für den Ersterwerb einer selbst genutzten Immobilie. Foto: © Pexels/Pixabay.com
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Immobilienexperten wissen aus Erfahrung, dass der Immobilienverkauf an den Nachbarn nicht immer den besten Erlös bringt. Viele Eigentümer freuen sich zwar, einen Kaufinteressenten zu kennen, ohne viel Arbeit mit der Vermarktung zu haben. Oft lassen sie sich so aber Geld entgehen, weil sie die Anzahl der Interessenten künstlich klein halten, den Wert ihrer Immobilie nicht kennen und auch den lieben Nachbarn mit einer höheren Forderung nicht brüskieren wollen. Ein lokaler Qualitätsmakler kann in einer solchen Situation vermitteln und mehr für Sie herausholen. Ein Immobilienverkauf spricht sich in der Nachbarschaft schnell herum – oft, noch bevor der Eigentümer mit der eigentlichen Vermarktung begonnen hat. Dann dauert es meist nicht lange, bis ein Nachbar ein Angebot macht. Viele Eigentümer sind dann froh, dass sie so schnell einen Käufer gefunden haben. Mit seinem Angebot sind sie auch zufrieden. Sie trauen sich aber auch nicht mehr zu verlangen, denn man kennt sich ja schon so lange und möchte kein böses Blut schaffen. Für welchen Nachbarn entscheiden Sie sich? Der Nachbar bietet Ihnen sicherlich mehr als Sie vor vielen Jahren für die Immobilie gezahlt haben. Doch wie viel ist Ihre Immobilie aktuell wirklich wert? Möchten Sie die Immobilie unter Wert verkaufen, weil sie an Ihren Nachbarn geht? Was, wenn ein anderer Nachbar Ihnen ein besseres Angebot macht? Ein neutraler Profimakler aus Ihrer Region hilft Ihnen in einer solchen Situation als Vermittler. Den Wert der Immobilie kennen Ohne die wichtigste Grundlage, nämlich den Wert Ihrer Immobilie zu kennen, ist der Immobilienverkauf keine einfache Angelegenheit. Mit seiner Marktkenntnis, Expertise und jahrelangen Erfahrung ermittelt ein Qualitätsmakler professionell den Wert Ihrer Immobilie. Das verschafft Ihnen nicht nur eine Grundlage für den Verkauf zu einem marktgerechten Preis, sondern auch eine sichere Verhandlungsposition. Seriöse Interessenten + höhere Nachfrage Nach der Wertermittlung kümmert sich der Qualitätsmakler darum, seriöse Kaufinteressenten zu finden. Je mehr sich für den Kauf Ihrer Immobilie interessieren, desto stärker ist Ihre Verhandlungsposition. Das drückt sich letztendlich auch in einem höheren Verkaufserlös aus. Keine Emotionen beim Immobilienverkauf Oft stehen einem Hausverkauf zu einem marktgerechten Preis Emotionen im Weg. Ein neutraler Dritter – wie ein lokaler Qualitätsmakler – vermittelt hier zwischen den Parteien und sorgt dafür, dass am Ende beide Seiten mit der Immobilientransaktion zufrieden sein können. Sie möchten wissen, ob Ihre Immobilie mehr wert ist, als Ihr Nachbar Ihnen bietet? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Fotos: © belahoche/Depositphotos.com
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Abgerockte Möbel, Fliesen, die alles andere als modern sind oder komplett leere Zimmer – sich das neue Zuhause beim Durchblättern des Exposés oder bei der Besichtigung der Immobilie vorzustellen, ist für Interessenten oft schwierig. Deshalb wird mit Home Staging eine Immobilie so vorbereitet, dass die Vorstellungskraft der potentiellen Käufer angeregt wird. Auf Verkaufspreis und Verkaufsdauer wirkt sich das nachweislich positiv aus. Wer sein gebrauchtes Auto verkaufen möchte, bringt es zuvor auf Vordermann. Home Staging macht das mit Immobilien. Da Immobilien, die verkauft werden sollen, in der Regel bewohnt sind oder leer stehen, stellt sich bei vielen Interessenten nur schwer ein Bezug zur Immobilie ein. Dabei ist der Kauf einer Immobilie nicht nur eine emotionale Sache. Bereits im Exposé vermitteln Fotos von leeren Zimmern kaum einen realistischen Eindruck einer Immobilie. Immer wieder sagen potentielle Käufer bei der Besichtigung vor Ort Sätze wie: „Das habe ich mir anders vorgestellt.“ Viele Qualitätsmakler bieten deshalb Home Staging an. Bewohnte Immobilien Bei noch bewohnten Immobilien werden mit Home Staging die Zimmer „entpersonalisiert“. Das heißt, persönliche Gegenstände werden entfernt. Das Zimmer soll möglichst neutral und freundlich wirken – etwa vergleichbar mit den Beispieleinrichtungen bei IKEA. Denn eine zu persönliche Einrichtung behindert das Vorstellungsvermögen bei potentiellen Käufern. Leerstehende Immobilien So wie bei bewohnten Immobilien die Zimmer von Überflüssigem befreit werden, so werden leere Räume mit einer neutralen Einrichtung ausgestattet. Falls es nötig ist, werden Wände und Fußboden hergerichtet, so dass die Zimmer bewohnbar erscheinen. Anschließend erhält das Zimmer Möbel und Dekorationen. Inzwischen gibt es auch Anbieter von Pappmöbeln für Home Staging. Es kommt sogar vor, dass das Home Staging so gut ist, dass Interessenten fragen, ob die Möbel miterworben werden können. Mit Licht und Farben können zusätzlich Akzente gesetzt werden, die die Vorstellungskraft der Interessenten anregen. Virtuelles Home Staging Bereits für die Fotos im Exposé oder in den Online-Immobilienportalen empfehlen Experten eine neutrale Einrichtung. Diese hilft, Raumproportionen sichtbar zu machen und Besonderheiten der Immobilie hervorzuheben. Das spricht einerseits die passende Zielgruppe für die Immobilie an und filtert die heraus, zu denen die Immobilie nicht passt. So werden unnötige Besichtigungen vermieden. Für Fotos oder auch virtuelle 360-Grand-Rundgänge gibt es virtuelles Home Staging. Hierzu werden professionelle Fotos geschossen und anschließend am Computer die virtuelle Einrichtung eingefügt. Sind die Fotos und die Einrichtung qualitativ hochwertig erstellt, lassen sich viele Kaufinteressenten schneller von einer Immobilie überzeugen. Suchen Sie Unterstützung bei der Vermarktung Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Fotos: © AndrewLozovyi/Depositphotos.com
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Metaverse bekommt seit der Umbenennung von Facebook in Meta und der zukünftigen Umwandlung von einem Social-Media-Konzern zu einem Metaverse-Unternehmen sehr viel Aufmerksamkeit. So viel, dass die Preise für virtuelle Immobilien und Grundstücke in die Höhe geschossen sind. 2022 soll erstmalig die Milliardengrenze überschritten sein. Im Metaverse, einer virtuellen Welt, kann jeder von überall mit seinem persönlich geschaffenen virtuellen Selbst bzw. einer grafischen Kunstfigur (Avatar) teilnehmen. Es kann mit anderen gehandelt und Geld verdient werden. Allein im Januar diesen Jahres wurden Immobiliengeschäfte abgeschlossen, die über 85 Millionen US-Dollar hinaus gingen. Das ist aber nichts im Vergleich zu dem Umsatzvolumen, das im November 2021 erreicht wurde. Nach Angaben von Meta Metric Solutions, ein Unternehmen, das digitale Immobilienpreise trackt, betrug die Summe ca. 133 Millionen Dollar. Analysten sagen, dass für jedes Jahr bis 2028 der Gesamtjahreswert für den virtuellen Immobilienhandel um ca. 31 Prozent anwachsen soll. Der jetzige vorhergesagte und errechnete Gesamtjahreswert für 2022 ist damit gerade mal der Anfang. Bei Metaverse ist Dezentralität an der Tagesordnung. Unternehmen, Staaten und Banken können diese virtuelle Welt nicht beanspruchen oder deren Kontrolle übernehmen. So finden Immobiliengeschäfte unabhängig von Finanzinstituten statt. Sie finden zwischen den einzelnen virtuellen Avataren statt. Über Metaverse Welten wie Cryptovoxels, Decentraland, The Sandbox oder Somnium können virtuelle Immobilien gekauft und angemietet werden. Foto: © ractapopulous /Pixabay.com
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Scheidung, plötzlich arbeitslos, Anschlussfinanzierung geplatzt – es gibt Situationen, in denen eine Immobilie in kurzer Zeit verkauft werden muss. Im schlimmsten Fall droht eine Zwangsversteigerung, die zu finanziellen Einbußen führen kann. Folgendes sollten Sie beachten, wenn Sie Ihre Immobilie in kurzer Zeit zu einem marktgerechten Preis verkaufen möchten. Viele Eigentümer, die auf eigene Faust ihre Immobilie in einer Notsituation verkaufen müssen, nehmen finanzielle Einbußen in Kauf, weil die Zeit drängt. Oft schaffen sie es nicht, in kurzer Zeit ihre Immobilie zu verkaufen, weil der Verkauf nicht ausreichend vorbereitet werden kann. Am Ende kommt es zur Zwangsversteigerung, bei der Immobilien oft weit unter Wert verkauft werden. Nicht umsonst sind Zwangsversteigerungen bei Schnäppchenjägern beliebt. Seien Sie gut vorbereitet! Vorab sei gesagt: Ein kurzfristiger Immobilienverkauf gelingt ehesten, wenn ein Immobilienprofi mit lokaler Marktkenntnis alles übernimmt. Aus Zeitmangel versuchen private Immobilienverkäufer oft, Schritte im Vermarktungsprozess zu überspringen. Aber gerade dies führt dazu, dass sich der Verkauf unnötig in die Länge zieht. Grundlage eines jeden erfolgreichen Immobilienverkaufs ist eine professionelle Wertermittlung. Ohne diese können Sie keine geeignete Preisstrategie festlegen, um die Immobilie in kurzer Zeit zu einem marktgerechten Preis zu verkaufen. Ebenso müssen die verkaufsrelevanten Unterlagen zusammengetragen werden. Fehlt beispielsweise spätestens zur Besichtigung der Energieausweis, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Erstellen Sie zudem ein aussagekräftiges Exposé. Es dient nicht nur dazu die passende Zielgruppe anzusprechen, sondern auch unnötige Besichtigungen zu vermeiden, da es im Vorfeld schon möglichst viele Fragen von Interessenten beantwortet. Achten Sie auf professionelle Fotos, auf denen die Raumverhältnisse möglichst genau zu erkennen sind. Schreiben Sie Texte, die Ihre Zielgruppe ansprechen und Ihre Immobilie exakt beschreiben. Dann sollten eigentlich keine Fragen offenbleiben. Lassen Sie sich bei Preisverhandlungen von einem Profi unterstützen! Die beste Verhandlungsposition nützt Ihnen wenig, wenn Sie nicht begründen können, warum der Angebotspreis für Ihre Immobilie angemessen ist. Sie sollten mit der aktuellen Lage am Immobilienmarkt in Ihrer Region und den Faktoren, die den Wert Ihrer Immobilie beeinflussen, vertraut sein. Eigentümer, die sich beim Notverkauf von einem lokalen Qualitätsmakler unterstützen lassen, sind hier auf der sicheren Seite. Denn ein solcher Immobilienprofi kennt nicht nur den lokalen Immobilienmarkt, sondern verfügt auch über die Fachkenntnis und die nötige Erfahrung bei Preisverhandlungen. Er sorgt dafür, dass sich schnell ein Käufer für Ihre Immobilie findet, der bereit ist, einen marktgerechten Preis zu bezahlen. Sie müssen schnellstmöglich Ihre Immobilie verkaufen? Kontaktieren Sie uns! Wir IVD-Experten kümmern uns darum, in kurzer Zeit einen zahlungskräftigen Käufer zu finden und sorgen dafür, dass Sie trotz der Eile keine finanziellen Verluste erleiden. Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Fotos: © jennyonthemoon.stock.gmail.com/Depositphotos.com
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Proptechs sind technologische Lösungen, die die Digitalisierung in der Immobilienbranche vorantreiben. Auch Verwalter können von Proptechs profitieren. Was bieten diese neuen und intelligenten Digitaltechnologien für Verwalter? Wenn es um die Digitalisierung geht, liegt Deutschland oft weit hinter anderen Ländern. Doch vor allem Start-ups, die sich auf innovative Technologien für den Immobilienbereich spezialisieren, entwickeln immer neue Dienstleistungen und Produkte. Diese fördern nicht nur die Digitalisierung, sondern erleichtern Verwaltern den Arbeitsalltag. Proptech Dienstleistungen und Produkte – was gibt es? Verwalter finden auf dem Proptech-Markt mittlerweile ein großes Angebot vor. Für die moderne Hausverwaltung gibt es Apps, die Mietern einen digitalen Service bieten und schneller relevante Informationen übermitteln. Auch Kundenportale per App erleichtern die Vorgänge und die Kommunikation mit den Mietern. Weitere Proptechs sind rendite-orientierte Plattformen für Crowdfunding. Diese werden als Crowdinvesting-Plattformen bezeichnet, auch in der Immobilienbranche. Für Eigentümer gibt es außerdem Proptechs wie Smarthome-Ausstattungen und Einrichtungen. Darunter fallen auch Smart Meter. Das sind Stromzähler mit integriertem Modul zum Versand der gemessenen Daten. Auch digitale Schließ- und Türsprechanlagen für Mehrfamilienhäuser können mittlerweile eingebaut werden. Über eine App kann der Eigentümer der Wohnungen, Mietern und Handwerkern dann Zugriffsrechte erteilen und entziehen. Neben diesen Proptechs existieren App-basierte Lösungen und andere digitale Dienstleistungen, damit Zeit bei Verwaltungsaufgaben gespart wird. Unter anderem können Nebenkostenabrechnungen erstellt und Wirtschaftspläne geprüft werden. Wer zukünftig Eigenbedarf anmelden möchte, hat den digital vermerkten und berücksichtigten Zeitraum für Kündigungssperrfristen besser im Blick. Unter Proptechs für den Immobilienbereich zählen neben den bisher aufgeführten Produkten und Dienstleistungen beispielsweise auch alle digitale Makler-Tools oder individuelle dreidimensionale Visualisierungen für Gebäudeplanungen. Welche Vorteile entstehen durch Proptechs? Digitale Lösungen sorgen dafür, dass Prozesse in der Verwaltung und allgemein für den Immobilienbereich schneller und transparenter werden. Durch den Einsatz von Proptechs sparen Verwalter aber nicht nur Zeit, sondern verstärken damit auch die Rechtssicherheit, da digitale Lösungen meist weniger anfällig für Fehler sind. Nicht alle Proptechs werden für alle Nutzer infrage kommen. Dennoch bieten die richtigen Proptechs Chancen zur Kosteneinsparung. Außerdem steigern sie die Effizienz innerhalb der Verwaltung sowie beim Mieter- und Dokumentenmanagement. Möchten Sie mehr darüber erfahren, welche digitalen Werkzeuge Ihnen die Vermietung und Verwaltung Ihrer Immobilie erleichtern, welche Sie für eine effiziente Sanierung einsetzen können oder welche für den Verkauf der Immobilie hilfreich sind? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Fotos: © Feodora52/ depositphotos.com
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Von elf möglichen Kriterien für Barrierefreiheit erfüllen deutsche Seniorenhaushalte durchschnittlich nur die Hälfte. Vor allem einkommensschwache Seniorenhaushalte, Seniorenhaushalte in Städten sowie Senioreneigenheime sind mit einer höheren Wahrscheinlichkeit nicht barrierefrei. Schwellen, Treppen, Bäder – viele Eigenheime erfüllen die Anforderungen für Barrierefreiheit nicht, sowohl in Eingangsbereichen als auch in den einzelnen Zimmern. Zu diesem Ergebnis kam eine empirica-Studie im Auftrag der Deutschen Teilkauf im vergangenen Herbst. Elf Kriterien für Barrierefreiheit wurden dabei untersucht, wobei sich acht Kriterien auf die Wohnung und drei auf das Gebäude beziehen. Wohnung: Nur 16 Prozent der Haushalte verfügen über ebenerdige Duschen und nur bei 18 Prozent gibt keine Bodenunebenheiten in der Wohnung. In 33 Prozent der Haushalte sind die Räume stufenlos. Der Bewegungsraum im Bad ist in 50 Prozent der Haushalte ausreichend. Die Durchgangsbreite von Raumtüren ist zu 59 Prozent breit genug. In 63 Prozent der Haushalte genügt der Bewegungsraum in der Küche. Eine ausreichende Durchgangsbreite des Flurs ist in 65 Prozent der Haushalte gegeben. Und in 70 Prozent der Haushalte sind die Wohnungstüren breit genug. Gebäude: Nur bei 15 Prozent ist ein schwellenloser Zugang zum Gebäude vorhanden. Die Durchgangsbreite des Flurs ist bei 66 Prozent ausreichend. Und bei 74 Prozent ist die Haustür breit genug. Die Studie kam außerdem zu dem Ergebnis, dass die fehlende Barrierefreiheit weniger vom Wohnstatus „Eigentümer“ im Vergleich zum „Mieter“ abhängig ist als vielmehr von der Gebäudeart. Während sowohl eine Geschosswohnung wie auch das Gebäude, in dem sie sich befindet, häufig barrierefreier ist, so sind vor allem Einfamilienhäuser am wenigsten barrierefrei. Foto: © BurningWell/Pixabay.com
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Im vergangenen Jahr haben wir wieder viele Immobilienverkäufer und -käufer mit unserer Unterstützung bei ihren Immobilientransaktionen glücklich gemacht. Diese erfolgreiche Arbeit möchten wir mit Ihnen auch im Jahr 2022 fortsetzen. Dazu stehen wir Ihnen weiterhin mit all unserer Expertise, langjährigen Erfahrung und stets aktueller Marktkenntnis zur Seite. Wir begegnen Ihnen auf Augenhöhe und hören genau zu. Denn nur so können wir für Ihre Immobilie die beste Lösung finden. Dabei legen wir großen Wert auf Aufrichtigkeit, Fairness und Loyalität, denn unser Ziel ist es, alle Beteiligten zufriedenzustellen. Durch unsere umfassende Marktkenntnis, langjährige Erfahrung sowie umfangreiche Expertise können wir auf eine lange Erfolgsstrecke zurückblicken. Wie viel ist Ihre Immobilie wert? Eine professionelle Marktanalyse gehört zu unserem Tagesgeschäft. Unsere lokale Marktkenntnis ist die Grundlage, um einen marktgerechten Wert Ihrer Immobilie ermitteln zu können. Nur so kann ein angemessener Angebotspreis festgelegt werden. Zur Vermarktung Ihrer Immobilie legen wir anschließend eine individuell angepasste Strategie fest. Wer ist die passende Zielgruppe? Um eine Immobilie in kurzer Zeit zu einem marktgerechten Preis zu verkaufen, ist es wichtig, die passende Zielgruppe zu kennen und wie man sie optimal anspricht. Mit professionellen Fotos bilden wir Ihre Immobilie vorteilhaft ab und vermitteln zugleich einen wahrheitsgemäßen Eindruck von den räumlichen Verhältnissen. Dazu kümmern wir uns um die fristgerechte Beschaffung aller verkaufsrelevanten Unterlagen wie Energieausweis, Grundbuchauszug und Grundrisse. Wie wird die Immobilie optimal vermarktet? Um eine Immobilie optimal zu vermarkten, setzen wir auf verschiedene Tools. Wir erstellen ein aussagekräftiges, ansprechendes und auf die Zielgruppe abgestimmtes Exposé. Mit einer virtuellen 360-Grad-Besichtigungstour finden wir heraus, wer ernsthafter Interessent und wer Besichtigungstourist ist. So vermeiden wir unnötige Besichtigungen. Mit den wirklichen Interessenten führen wir die Besichtigungen durch. Wenn wir einen Kaufinteressenten gefunden haben, überprüfen wir seine Bonität, um sicherzustellen, dass beim Immobilienübergang alles sicher abläuft und es nicht zu einer Rückabwicklung des Verkaufs kommt. Wie klappt der Immobilienübergang reibungslos? Wir bereiten nicht nur den Kaufvertrag vor, sondern stehen Ihnen auch beim Notartermin beratend zu Seite. Darüber hinaus erstellen wir ein rechtssicheres Übergabeprotokoll. Wir unterstützen Sie nicht nur beim Verkauf, sondern auch bei der Suche nach einer passenden Immobilie. Hierzu können Sie einen Suchauftrag bei uns anlegen. Egal, ob Sie eine Immobilie verkaufen oder suchen – wir sind auch im Jahr 2022 der verlässliche Partner an Ihrer Seite. Suchen Sie Unterstützung beim Verkauf oder Kauf einer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir IVD-Experten beraten Sie gern. Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Fotos: © andreaobzerova/Depositphotos.com
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In vielen Mehrfamilienhäusern werden sinnvolle Sanierungsmaßnahmen oft hinausgezögert. Dabei ist Geld meist gar nicht das Problem, sondern viele unterschiedliche Interessen in der Hausgemeinschaft. Doch wer sich gut vorbereitet und aktiv auf die Hausgemeinschaft zugeht, hat gute Chancen, diese von einer Sanierung zu überzeugen. Professionelle Hausverwaltungen kennen das Problem: Beim Thema Sanierung wird es oft zur Herausforderung, alle unterschiedlichen Interessen und Meinungen unter einen Hut zu bringen. Dabei können sich Sanierungen lohnen. Denn sie sorgen nicht nur für den Erhalt des Immobilienwertes, sondern können auch die Energiekosten deutlich reduzieren. Schwere Beschlussfassung Warum aber kann sich dann die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) häufig so schwer zu Sanierungsmaßnahmen durchringen? WEG-Experten machen immer wieder die Erfahrung, dass beispielsweise die junge Familie eher langfristig plant, Senioren sich eine schnelle Amortisierung der Investition wünschen und Kapitalanleger eher die Rendite im Blick haben. Beschlüsse, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, müssen mehrheitlich von der WEG getroffen werden. Für Laien ist es häufig eine Herausforderung, zügig diese Mehrheiten zu organisieren. Persönlicher Einsatz Ergreifen Sie die Initiative. Gehen Sie auf die Wohnungseigentümer zu. Bereiten Sie sich gut vor, recherchieren Sie, überlegen Sie sich, auf welche Meinungen und Gegenargumente Sie treffen können und was die geeigneten Reaktionen darauf wären. Initiieren Sie eine konstruktive Diskussion. Schließlich geht es um die Zukunft des Wohnens und den Werterhalt der Immobilie. Richtig sanieren Am Anfang steht die Bestandsaufnahme. Wie ist der Zustand und was muss an der Immobilie verbessert werden? Ein Energieberater kann zeigen, welche Maßnahmen sich wie amortisieren. Hat die WEG mehrheitlich einen Beschluss gefasst, ist der größte Schritt getan. Anschließend kann ein Sanierungsplan erstellt werden, mit dem das Projekt systematisch umgesetzt werden kann. Bauausschuss Bei der Sanierung ist es ratsam, strategisch vorzugehen. Die Sanierung kann auch mit einer Modernisierung verknüpft werden. Zum Beispiel können gleich die kaputten, einfach verglasten Fenster durch höherwertige, doppelt verglaste ersetzt werden. Ein Bauausschuss aus engagierten Eigentümern kann in den Phasen (1. Ideenphase, 2. Konzeptphase, 3. Planungsphase, 4. Ausführungsphase) der Sanierung mitwirken. Eine professionelle Hausverwaltung ist mit der Durchführung einer WEG-Versammlung bestens vertraut. Darüber hinaus hilft Sie Ihnen festzustellen, welche Sanierungsmaßnahmen sich werterhaltend oder wertsteigernd auswirken. Sie suchen eine professionelle Hausverwaltung, die sich um den Werterhalt ihrer Immobilie kümmert? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Fotos: © grand-warszawski/Depositphotos.com
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Auch 2021 hat sich die Situation am Immobilienmarkt vielerorts nicht entspannt. Für jede Immobilie, die in einem Portal eingestellt wird, melden sich sofort zahlreiche Interessenten. Die meisten Angebote tauchen aber gar nicht erst im Internet auf, sondern werden innerhalb des Bekanntenkreises verkauft oder von Maklern als sogenannte Off-Market-Immobilien vertrieben. Die Suche nach einem Eigenheim treibt viele schier zur Verzweiflung. Sie auch? Mit den folgenden Insider-Tipps können Sie Ihre Erfolgschancen bei der Immobiliensuche enorm erhöhen. Tipp 1: Erstellen Sie ein klares Suchprofil Vielen Interessenten wird erst im Laufe des Suchprozesses immer klarer, welche Anforderungen an das neue Zuhause ihnen besonders wichtig sind. Die besten Erfolgschancen hat aber, wer seine Suchkriterien möglichst präzise angeben kann. Ein besonders wichtiges Kriterium ist dabei auch der maximale Kaufpreis, den Sie sich leisten können (siehe Tipp 3). Bei Verkäufern, die den Preis für ihre Immobilie viel zu hoch angesetzt haben, sind Sie meist schnell aus dem Rennen, wenn Sie erkennen lassen, dass Sie weniger bezahlen möchten. Sinnvoller ist es daher, sich von vornherein auf Angebote von professionellen Maklern zu konzentrieren. Dort können Sie sicher sein, dass der Angebotspreis auf einem anerkannten Wertgutachten basiert. Außerdem wird ein Makler etwaige Mängel der angebotenen Immobilie offen kommunizieren und die Auswahl der Interessenten nach transparenten Kriterien vornehmen. Tipp 2: Erteilen Sie einem Makler einen Suchauftrag Wenn Sie direkt bei einem Makler (oder bei mehreren) einen Suchauftrag anlegen, verschaffen Sie sich einen entscheidenden Vorsprung. Neu akquirierte Immobilien, die mit Ihrem Suchprofil übereinstimmen, wird der Makler dann zuerst Ihnen anbieten, ehe er sie anderweitig vermarktet. Dadurch bekommen Sie die Chance, sofort „zuzuschlagen“ und Ihr Traumhaus zu ergattern, bevor dieses in Internetportalen vermarktet wird und Dutzende Interessenten auf den Plan ruft. Tipp 3: Klären Sie rechtzeitig die Finanzierung Wer sich direkt mit einer bewilligten Finanzierung bewirbt, hat im Wettrennen um eine begehrte Immobilie die Nase vorn. Bevor Sie also Hunderte Immobilien besichtigen und die frustrierende Erfahrung machen, wegen ungeklärter Finanzierungsmöglichkeiten nicht zu den ernsthaften Interessenten gerechnet zu werden, empfehlen Experten, erst einmal mit Ihrem Bankberater zu sprechen. Voraussetzung für ein Bankdarlehen ist in der Regel ein bestimmter Eigenkapitalanteil, den Sie selbst beisteuern können, sowie ein sicheres Einkommen, mit dem Sie in Zukunft die Kreditraten bestreiten können. Ferner fließen ggf. auch zusätzliche Sicherheiten und das Ergebnis einer SCHUFA-Auskunft in die Bewertung Ihrer Kreditwürdigkeit ein. Mit diesen Daten können Sie sich bei Ihrer Bank eine Finanzierungsexpertise ausstellen lassen. Passt der verfügbare Kreditrahmen zum Kaufpreis der Immobilie, für die Sie sich bewerben, haben Sie gute Chancen. Zusätzlich gilt es, schnell zu sein, wenn Ihnen eine Immobilie gefällt, und kurz entschlossen Ihr Kaufangebot abzugeben. Sie sind verzweifelt auf der Suche nach einer Immobilie? Wir helfen Ihnen gerne weiter und werden für Sie fündig! Legen Sie gleich kostenlos ein Suchprofil auf unserer Webseite an! Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Fotos: © Aleutie/Depositphotos.com
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Überflüssige Büroflächen in Wohnungen umwandeln – eine kürzlich erschienene Studie im Auftrag des Verbändebündnisses Wohneigentum, zu dem auch der IVD gehört, hat diese Idee näher untersucht. Während die Wohnungsknappheit speziell in den Innenstädten zum Dauerbrenner geworden ist, werden durch die Verlagerung von Büroarbeitsplätzen ins Homeoffice oder in Coworking-Spaces laut Studie rund 136 Millionen Quadratmeter Bürofläche in Deutschland überflüssig. Eine Umnutzung dieser Flächen in Wohnraum wäre mit relativ geringem Aufwand möglich. Bis 2025 könnten dadurch 235.000 neue Wohnungen in Innenstädten geschaffen werden. Bis 2040 ließen sich sogar 1,86 Millionen Wohnungen schaffen, rechnet die Studie vor. Das würde einen beachtlichen Beitrag zur Entlastung des Wohnungsmarktes und zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums bedeuten. Darüber hinaus sprechen für die Umnutzung bestehender Büroflächen drei große Vorteile im Vergleich zum Wohnungsneubau: geringere Baukosten, mehr Flächeneffizienz und weniger CO2-Emissionen. Während ein Neubau durchschnittlich 3.123 Euro pro Quadratmeter kostet, müssen für den Umbau eines Bürogebäudes lediglich 1.624 Euro investiert werden, also nur gut die Hälfte. Da keine Flächenneuversiegelung erforderlich wird, lässt sich so auch der Flächenverbrauch stark reduzieren. Ferner veranschlagt die Studie den Klimaschutzeffekt der Umnutzung, der vor allem durch weniger Pendelverkehr zustandekommen soll, mit fünf bis zehn Millionen Tonnen CO2 pro Jahr. In ehemals reinen Bürogebäuden könnte in naher Zukunft ein Mix aus Büros, Wohnungen und auch Coworking-Spaces untergebracht werden. Eine solche Entwicklung wäre auch im Sinne städtebaulicher Ziele wie der Wiederbelebung von Innenstädten und der nutzungsgemischten Stadt wünschenswert. Entsprechende Anreize vonseiten des Gesetzgebers könnten die Umnutzung vorantreiben, etwa eine Sonder-AfA für Eigentümer von Gewerbeimmobilien, wenn sie darin neuen Wohnraum schaffen. Auf den 6 Seiten des Koalitionsvertrags der neuen Ampel-Koalition, die dem Thema Bauen und Wohnen gewidmet sind, wird die Idee einer Büroflächen-Umnutzung nicht direkt aufgegriffen. Gleich mehreren der im Koalitionsvertrag formulierten Ziele ließe sich allerdings durch Umsetzung der aus der Studie hervorgehenden Vorschläge ein gutes Stück näherkommen: mehr bezahlbarer Wohnraum, Baukostensenkung, Klimaschutz im Gebäudebereich und zukunftsfähige Innenstädte. Foto: © misku/Pixabay.com
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Was ist die beste Herangehensweise, um sich unnötige Besichtigungen zu ersparen und schnell einen Käufer zu finden? Bei Massenbesichtigungen ist es schwer, den Überblick zu behalten, wer sich da alles die eigenen vier Wände ansieht. Und Besichtigungstouristen möchten Immobilienverkäufer in der Regel auch frühzeitig herausfiltern. Nicht nur bei hoher Nachfrage gehört das Besichtigungsmanagement oft zu den zeitaufwendigsten Phasen beim Immobilienverkauf. Anfragen müssen beantwortet und Termine vereinbart sowie durchgeführt werden. Deshalb sind unnötige Besichtigungen für Immobilienverkäufer nicht nur eine Zeitverschwendung, sondern auch ärgerlich. Zieht sich deshalb ein Verkauf in die Länge, kann das sogar negativ auf den Verkaufspreis auswirken. Sehen Sie in unserem Video, worauf Sie beim Besichtigungsmanagement achten müssen.
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Der Mieter zahlt seine Miete nicht oder beim Auszug hinterlässt er die Wohnung in einem katastrophalen Zustand. Mit der Mietkaution sichern sich Vermieter für den Fall ab, dass der Mieter seinen Pflichten aus dem Mietverhältnis nicht nachkommt. Doch worauf müssen Vermieter achten und welche Alternativen gibt es zur Barkaution? Ob Sie als Vermieter von Ihrem Recht, eine Mietkaution zu erheben, Gebrauch machen, liegt grundsätzlich bei Ihnen. Maximal darf die Kaution drei Nettokaltmieten betragen. Klauseln im Mietvertrag, die eine höhere Kaution ansetzen, sind unwirksam. Mietern ist erlaubt, die Kaution in bis zu drei Monatsraten zu zahlen. Verwehren Sie die Ratenzahlung oder dem Mieter nach Zahlung der ersten Rate die Schlüssel zur Wohnung zu überreichen, kann das für den Mieter ein Grund zur fristlosen Kündigung sein. Umgekehrt dürfen Sie als Vermieter fristlos kündigen, wenn Ihr Mieter bei der Zahlung der Kaution in Höhe von zwei Monatsmieten im Verzug ist. Kaution optimal anlegen In vielen Fällen wird die Kaution in Form einer Barkaution gezahlt. Da die Kaution für den Vermieter eine Sicherheit darstellt und sie trotzdem weiter dem Mieter gehört, muss sie nach geltendem Mietrecht (§ 551 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)) angelegt werden – insolvenzfest und getrennt von seinem Privat- oder Geschäftsvermögen. Die Zinsen aus dem Kautionsbetrag stehen dem Mieter zu. Ein Mieter darf jedoch nicht zwei Monate vor dem Auszug seine Miete mit der Kaution verrechnen. Wurde der Mietvertrag beendet, muss die Kaution zurückgezahlt werden. Allerdings haben Vermieter das Recht, einen Teil der Kaution für einen gewissen Zeitraum zurückzubehalten. Einerseits soll ihnen die Zeit eingeräumt werden, die Wohnung auf Schäden zu überprüfen, die bei der Wohnungsübergabe nicht zu sehen waren und für die der Mieter haftbar ist. Und andererseits könnten sich noch Forderungen aus der Nebenkostenabrechnung ergeben. Wie lang die Kaution zurückbehalten werden darf, ist jedoch vom Einzelfall abhängig. Alternativen Zur Barkaution gibt es mehrere Alternativen. Mieter könnten beispielsweise ein Sparbuch mit der Kaution anlegen und es an den Vermieter verpfänden. Eine andere Möglichkeit ist eine Bankbürgschaft. Sie bürgt für die Bonität des Mieters und erfüllt die Forderungsansprüche des Vermieters. Ähnlich ist es bei der Mietkautionsversicherung. Hier bürgt die Versicherung für den Mieter. Bei mehreren Mietern den Überblick über deren Kautionen zu behalten, ist eine zeitaufwendige Angelegenheit. Eine professionelle Hausverwaltung weiß, worauf es hierbei ankommt, und hat das passende System zur Verwaltung der Mietkaution. Sie suchen eine professionelle Hausverwaltung, die sich um die Kaution Ihrer Mieter kümmert? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__551.html https://www.verivox.de/baufinanzierung/themen/mietkaution/ https://de.wikipedia.org/wiki/Mietsicherheit Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Fotos: © AntonMatyukha/Depositphotos.com
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22 Prozent aller Wohnungen in Deutschland gehören Mitgliedern von Eigentümergemeinschaften, wie aus Daten des Statistischen Bundesamtes hervorgeht. In absoluten Zahlen ausgedrückt, entspricht das rund 9,4 Millionen Wohnungen (bezogen auf einen Gesamtwohnungsbestand von 42,8 Millionen im Jahr 2020). WEG-Mitglieder stellen damit – außer in Großstädten – eine etwa gleich große Eigentümergruppe dar wie private und öffentliche Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften zusammengenommen. Im Jahr 2018 befanden sich laut Statista 12 Prozent aller Wohnungen im Eigentum von Wohnungs- bzw. Baugenossenschaften und 8,1 Prozent gehörten privatwirtschaftlichen Unternehmen sowie 1,9 Prozent öffentlichen Einrichtungen. Das sind zusammen 22 Prozent, also ebenso viele wie die Wohnungen, die zu einer Wohneigentümergemeinschaft gehören. Der Anteil der vom Eigentümer selbst bewohnten Wohnungen wird in derselben Grafik mit insgesamt 46,5 Prozent am gesamten Wohnungsbestand angegeben. Auch wenn viele bei selbstgenutztem Wohneigentum in erster Linie an Einfamilienhäuser denken, ist diese Vorstellung allenfalls in Bezug auf die Anzahl der Immobilien zutreffend. Die Zahl der Einfamilienhäuser liegt bei 12,6 Millionen – dagegen gibt es „nur“ 1,8 Millionen Eigentümergemeinschaften. Doch da in jeder WEG bekanntlich mehrere Eigentümer zusammenleben, ergibt sich ein sehr viel geringerer Abstand, wenn man die Anzahl der Wohnungen (9,4 Millionen) bzw. der Eigentümer betrachtet. Ausgehend von den 46,5 Prozent selbstgenutzten Wohneigentums zeigt sich, dass es sich bei fast der Hälfte davon um Wohnungen in Eigentümergemeinschaften handelt. Angesichts dieser doch sehr großen Zahl erscheint die politische und gesellschaftliche Bedeutung von Wohnungseigentümern in Eigentümergemeinschaften irgendwie unterbewertet – verglichen mit der Gruppe der Mieter, Vermieter oder auch der Eigenheimbesitzer. In neuen Gesetzen wie der WEG-Reform von 2020 finden sich die Interessen der Eigentümer nur teilweise wieder. Dabei könnte es neue Impulse in die öffentlichen Debatten zur Wohnungspolitik bringen, wenn sich WEG-Eigentümer ihre gemeinsamen Interessen stärker bewusst werden. Weiterführende Informationen finden Sie hier: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1064675/umfrage/verteilung-der-bewohnten-wohnungen-in-deutschland-nach-eigentuemer-oder-vermieter/ https://wohnungswirtschaft.online/der-wohnungsbestand-in-deutschland/#4_Eigentuemergruppen https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Wohnen/Publikationen/Downloads-Wohnen/fortschreibung-wohnungsbestand-pdf-5312301.pdf?__blob=publicationFile Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © Pexels/pixabay.com
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Die Immobilie schnell in die Online-Portale eingestellt und schon ist die Immobilie verkauft? So leicht ist es leider nicht. Egal ob ein falscher Angebotspreis, fehlende Unterlagen oder schlechte Immobilienfotos – Immobilienverkäufer müssen viel beachten, wenn sie ihre Immobilie zu einem marktgerechten Preis verkaufen möchten. Falscher Preis Viele Immobilienverkäufer glauben, sich auf eine Online-Immobilienbewertung verlassen und auf eine professionelle Bewertung vor Ort durch einen Experten verzichten zu können. Um sicher zu gehen oder um noch Verhandlungsspielraum zu haben, schlagen Sie noch ein paar tausend Euro drauf. Oft stellen sie dann aber fest, dass die Interessenten für die eigene Immobilie ausbleiben, obwohl doch aktuell so viele Menschen eine Immobilie suchen und keine finden. Auf dem derzeitigen Immobilienmarkt suchen Interessenten lange nach etwas Passendem. Den aktuellen Immobilienmarkt kennen sie daher sehr genau und wissen, welche Angebote seriös sind. Immobilienprofis wissen: ein zu hoher Angebotspreis zieht den Verkaufsprozess in die Länge. Ist eine Immobilie zu lange am Markt, muss sie am Ende oft zu einem deutlich niedrigeren Preis verkauft werden, um überhaupt noch einen Käufer zu finden. Fehlende Unterlagen Vielen Immobilienverkäufern ist nicht klar, welche Unterlagen für den Immobilienverkauf wirklich relevant sind. Fehlt beispielsweise spätestens zur Besichtigung der Energieausweis, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Ebenso können falsche Wohnflächenberechnungen Geldstrafen nach sich ziehen. Das ist auch deshalb ein Problem, weil sich die Grundlage zur Wohnflächenberechnung mit der 2004 in Kraft getretenen Wohnflächenverordnung (WoFlV) geändert hat. Bei älteren Immobilien wurde meist auf Grundlage der 1983 außer Kraft getretenen DIN Norm 283 die Wohnfläche ermittelt. Diese kann zwar auch korrekt sein, aber nur, wenn die Berechnungsgrundlage bekannt ist und als Vertragsgrundlage dokumentiert wurde. Wer auf der rechtlich sicheren Seite sein möchte, lässt sich am besten von einem Immobilienprofi beraten. Besichtigungstourist statt ernsthafter Interessent Viele Immobilienverkäufer sind sich unsicher, wie sie Besichtigungstouristen aus den vielen Anfragen herausfiltern. Die Folge sind unnötige Besichtigungstermine, die den Vermarktungsprozess unnötig in die Länge ziehen. Tools wie virtuelle 360-Grad-Besichtigungen sind gute Hilfen, um herauszufinden, wer ein ernsthafter Interessent ist. Denn wer wirklich an einer Immobilie interessiert ist, ist auch bereit, seine Kontaktinformationen anzugeben, um eine solche Tour freizuschalten oder ein Exposé zu erhalten. Qualitätsmakler besitzen die richtigen Tools, um die Spreu vom Weizen zu trennen. Sie sind sich unsicher oder Ihnen fehlt die Zeit, um sich um die professionelle Vermarktung Ihrer Immobilie zu kümmern? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. Weitere Informationen finden Sie hier: https://ogulo.com/ https://mcgrundriss.de/ https://www.dghr-info.de/ Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Fotos: © nilaya/Depositphotos.com
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Wer eine Immobilie verkaufen möchte, hat schnell eine Traube an Kaufinteressenten vor der Tür stehen und steht vor der Qual der Wahl. Welcher Interessent meint es wirklich ernst? Wer kann sich die Immobilie wirklich leisten? Um sich für den Richtigen zu entscheiden, braucht es Zeit und ein geübtes Auge.
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Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften verwalten ihre Immobilien. Oft übernimmt das ein professioneller Verwalter. Dabei fallen auch technische und kaufmännische Verwaltungsaufgaben an. Doch was gehört zur kaufmännischen Verwaltung und was zur technischen? Die Verwaltung von vermieteten Wohnungen und Gemeinschaftseigentum ist komplex und zeitintensiv. Umso größer der Immobilienbesitz ist, desto mehr Aufwand kommt auf Eigentümer zu. Dabei fallen viele Aufgaben an, die sich in bestimmte Bereiche untergliedern. Unter anderem in die technische und kaufmännische Verwaltung. Was genau gemacht werden muss, kommt auch auf die Art des Verwalters an. Man unterscheidet zwischen WEG-, Miet- oder Sondereigentumsverwaltern. Kaufmännische und technische Verwaltung bei der Mietverwaltung Zu den technischen Aufgaben der Mietverwaltung gehören alle Belange, die mit Handwerkern und der Instandsetzung zu tun haben. Unter anderem das Einweisen von Handwerkern und Hausmeistern, die Bestellung von Schlüsseln oder auch die Durchführung von Brandschutzmaßnahmen. Zudem müssen Stromzähler abgelesen und andere Verbrauchswerte erfasst werden. Das sind aber nur einige Aufgaben der technischen Verwaltung. Typisch für die kaufmännische Verwaltung ist das Erstellen von Abrechnungen für Heiz- und Betriebskosten. Aber auch alle Mieterangelegenheiten, darunter auch das Bearbeiten von Mahnverfahren. Ganz wichtig ist es, den Geldverkehr im Blick zu behalten. Die Mietverwaltung verbucht, verwaltet und disponiert diesen. Kaufmännische und technische Verwaltung bei Sondereigentum Unter Sondereigentum zählen vermietete Eigentumswohnungen. Im Hinblick auf die kaufmännische Verwaltung sind an dieser Stelle besonders die finanziellen Aufgaben wichtig, etwa die Führung des Vermieterkontos. Alle Zahlungen werden überwacht und vereinnahmt. Die technische Verwaltung von Sondereigentum schließt die durchzuführende Begehung von Wohneigentum – etwa bei der Angabe von Mängeln – mit ein. Schadensmeldungen müssen der jeweiligen WEG-Verwaltung und gegebenenfalls der Versicherung mitgeteilt werden. Zudem werden Renovierungs- und Sanierungsarbeiten überwacht und vergeben. Kaufmännische und technische Verwaltung bei Wohngemeinschaftseigentum Der WEG-Verwalter übernimmt nicht die Verwaltung von Wohnungen. Daher sehen die technischen und kaufmännischen Aufgaben anders als bei den anderen Immobilienverwaltern aus. Alle finanziellen Aspekte für das gemeinschaftliche Eigentum und die Besitzer laufen über die kaufmännische Verwaltung. Dazu zählen neben Rechnungskontrollen und -prüfungen, Zahlungsüberwachung sowie Vereinnahmung der Wohnungseigentümer auch die Arbeit an Wirtschaftsplänen für das nächste Jahr. Es gibt aber bei weitem noch mehr Aufgaben der kaufmännischen Verwaltung. Das Besichtigen des gemeinschaftlichen Eigentums erfolgt anders als bei der Sondereigentumsverwaltung in regelmäßigen Abständen. Dabei wird der technische und bauliche Zustand genauer unter die Lupe genommen. Dafür müssen im Vorfeld keine Mängel angezeigt werden. Einige technische Aufgaben überschneiden sich aber auch mit den von Sondereigentumsverwaltern. Maßnahmen, die zu verkehrssicherungspflichtige Belangen gehören, werden allerdings ausschließlich von einer WEG-Verwaltung übernommen. Fazit Die Verwaltung von vermietetem Immobilieneigentum, egal ob in den Händen einer Wohneigentümergemeinschaft oder eines alleinigen Immobilienbesitzers, sollte bei der Fülle an Aufgaben von einem professionellen Verwalter vorgenommen werden. Denn Fehler bei der Verwaltung können eventuell kostspielige Konsequenzen zur Folge haben. Sie suchen einen Immobilienverwalter, der sich um Ihr Wohneigentum zuverlässig kümmert? Dann kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen weiter. Weitere Informationen finden Sie hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Hausverwaltung https://www.hausverwaltung-ratgeber.de/aufgaben-pflichten-weg-verwalter.html Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Fotos: © AndrewLozovyi/Depositphotos.com
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Ein Viertel aller Haushalte in Deutschland wird mittlerweile ausschließlich von Personen über 65 Jahren bewohnt, wie das Statistische Bundesamt zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober mitteilte. Das sind 10,3 Millionen Haushalte, die meisten davon (etwa 58 Prozent) leben im Wohneigentum. Die große Mehrheit dieser Eigentümer im Seniorenalter wünscht sich prinzipiell auch, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben, was aber häufig heißt: in einer viel zu großen und nicht seniorengerechten Immobilie. Wenn man diesen Menschen allerdings gezielt attraktive Alternativangebote machen würde, könnte die Bereitschaft zum Umzug in eine kleinere Wohnung deutlich wachsen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage im Auftrag von YouGov, die genau diesen Personenkreis der älteren Wohneigentümer in den Blick nimmt. Der Studie zufolge wäre das eine sinnvolle Möglichkeit, um ohne zusätzlichen Flächenverbrauch mehr Wohnraum zu schaffen. Aus Daten des Statistischen Bundesamtes für 2018 geht hervor, dass 33,8 Prozent der über 65-Jährigen in Ein-Personen-Haushalten leben, wobei der Anteil mit zunehmendem Alter naturgemäß steigt, denn wenn der Partner stirbt, bleiben die Witwe oder der Witwer sehr oft allein zurück. Für diese Hinterbliebenen stellt dann eine durchschnittliche Wohnfläche von 100 Quadratmetern, oft auch noch mit Garten, die sie allein bewohnen und entsprechend instand halten müssen, in vielen Fällen eher eine Überforderung dar – und keineswegs eine altersadäquate Wohnsituation. Dennoch lehnen etwa 25 Prozent der in der Studie Befragten eine Wohnraum-Verkleinerung im Alter grundsätzlich ab. Besonders in Ostdeutschland stößt die Idee, aus einem großen Eigenheim in eine kleine Seniorenwohnung zu ziehen, auf wenig Gegenliebe. Immerhin können sich aber doch 54 Prozent der Deutschen einen Umzug in ein sogenanntes „Serviced Apartment“ vorstellen, wenn die eigene Immobilie im Alter nicht mehr zu den Bedürfnissen passt – auch, um mehr Wohnraum für jüngere Generationen freizugeben. Es wäre also durchaus eine gute Idee, speziell für umzugsbereite Senioren passgenaue Wohnangebote auf kleinerem Raum zu schaffen, und auch mit zielgerichteten Umzugserleichterungen und praktischen Hilfestellungen auf sie zuzugehen. Weiterführende Informationen finden Sie hier: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/09/PD21_N057_12411.html https://www.ssoar.info/ssoar/bitstream/handle/document/67216/ssoar-2020-tesch-romer_et_al-Wohnsituation_der_Menschen_ab_65.pdf?sequence=4&isAllowed=y&lnkname=ssoar-2020-tesch-romer_et_al-Wohnsituation_der_Menschen_ab_65.pdf https://wohnglueck.de/artikel/senioren-wohnraum-38822 Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © Photo Mix/pixabay.com
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Sie haben einen zuverlässigen Käufer für Ihre Immobilie gefunden? Herzlichen Glückwunsch! Aber freuen Sie sich lieber nicht zu früh. Solange der Kaufvertrag nicht unter Dach und Fach ist, kann der Verkauf immer noch scheitern – sei es, weil die Finanzierung platzt oder weil der Käufer sich plötzlich anders entscheidet. Schlecht für Sie, wenn Sie bis dahin schon allen anderen Interessenten abgesagt haben. Denn dann beginnt die Interessentensuche noch einmal von vorn. Es gibt viele Gründe dafür, dass ein Kaufinteressent noch kurz vor dem Vertragsabschluss abspringen kann, auch wenn er noch so zuverlässig wirkt. Als Verkäufer sind Sie erst dann auf der sicheren Seite, wenn der Kaufvertrag unterschrieben ist. Bis dahin gilt es, sich andere Interessenten warmzuhalten. Rund 20 Prozent aller Finanzierungen platzen Als Verkäufer können Sie oft klar erkennen, wenn ein Kaufinteressent den festen Entschluss fasst, Ihre Immobilie zu kaufen. Er wird vielleicht ohne Umschweife bereit sein, Ihren Angebotspreis zu akzeptieren. Auch bei anderen Details wird er Ihnen entgegenkommen. Er wird Ihnen Nachweise seiner Bonität vorlegen und alles dafür tun, Ihr Vertrauen zu gewinnen. Trotzdem ist es nun einmal so, dass die Entscheidung über eine Finanzierung von der Bank getroffen wird. Nach Recherchen des Magazins Cash-Online scheiterte bereits vor der Coronakrise jede fünfte Finanzierung von Immobilienkäufen. Seitdem ist es für Banken eher noch schwieriger geworden einzuschätzen, ob ein Käufer auch in Zukunft zur Tilgung seiner Kredite in der Lage sein wird. Lebensumstände können sich plötzlich ändern Aber selbst, wenn die Kreditzusage der Bank schon vorliegt, können viele Gründe dazu führen, dass ein Interessent kurz vor dem Notartermin einen Rückzieher macht. Nehmen wir an, ein junges Paar hat Ihre Immobilie besichtigt und sofort Pläne geschmiedet, wie das neue Eigenheim eingerichtet werden soll. Sehr sympathisch, nicht wahr? Aber können Sie sicher sein, dass ihre Liebe halten wird? Schon kurz nach der Besichtigung könnten die beiden sich trennen. Und auch abgesehen vom Beziehungsstatus kann vieles im Leben Ihres Kaufinteressenten sich plötzlich ändern. Das kann ein beruflicher Wechsel sein, der ihn zum Umzug in eine andere Stadt zwingt, der Tod eines Angehörigen oder eine Krebsdiagnose, die ihn selbst überraschend ereilt. In jedem dieser Fälle löst sich der Plan, eine Immobilie zu kaufen, sehr schnell in Luft auf – und der Verkäufer zieht den Kürzeren. Beste Lösung: Interessenten vom Profi-Makler betreuen lassen Deshalb ist es unbedingt ratsam, mit weiteren Kaufinteressenten Kontakt zu halten, auch wenn Sie sich bereits für einen Käufer entschieden haben. Das ist allerdings ganz schön aufwendig und erfordert auch etwas Fingerspitzengefühl. Denn wenn es nach längerer Zeit dann doch zu einer endgültigen Absage kommt, werden viele sehr verärgert reagieren. Auch in dieser Hinsicht ist es äußerst sinnvoll, das Interessentenmanagement an einen Makler und IVD-Experten zu übertragen. Ein Makler kann erstens die Bonität der Interessenten von vornherein richtig einschätzen und prüfen. Zweitens hat er das Know-how, um weitere Interessenten so lange bei der Stange zu halten, bis der Verkauf Ihrer Immobilie endgültig abgeschlossen ist. Und drittens kann er den Interessenten, die nicht zum Zuge gekommen sind, immerhin weitere Objekte zeigen, sodass es nicht zu Wut und Frust kommt. Haben Sie weitere Fragen zum richtigen Umgang mit Kaufinteressenten? Fehlt Ihnen die Zeit, um mit mehreren Interessenten gleichzeitig im Gespräch zu bleiben? Dann kontaktieren Sie uns! Wir unterstützen Sie professionell und routiniert beim Verkauf Ihrer Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Immobilie https://de.wikipedia.org/wiki/Bonit%C3%A4t Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Fotos: © NewAfrica/Depositphotos.com
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Ist ein Problemmieter einmal in einer Wohnung drin, kann es ziemlich schwer sein, ihn wieder loszuwerden. Nicht umsonst wählen erfahrene Vermieter oder Hausverwaltungen neue Mieter stets mit äußerster Sorgfalt aus. Doch nicht immer gelingt es, unzuverlässige Kandidaten auszusieben, denn nicht alle Probleme lassen sich vorhersehen. Die Frage ist dann: Wie gehen Sie vor, wenn Ihnen durch unliebsame Mieter ernsthafter Schaden droht? Die Gerichte werden aus Sicht vieler Vermieter als tendenziell mieterfreundlich wahrgenommen. Wer gerichtlich gegen einen Mieter vorgeht, rechnet sich daher oft schlechte Chancen aus. Das ist jedoch übertrieben. In den meisten Fällen sind konsequente rechtliche Schritte unter Einschaltung eines auf Mietrecht spezialisierten Fachanwalts letztendlich doch der Weg, wie Sie Problemmieter loswerden und weitergehende Folgeschäden vermeiden können. Kündigungsgrund: Miete nicht gezahlt Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie ein Mietverhältnis kündigen und wie gehen Sie dabei vor? Die Nichtzahlung der Miete ist in der Praxis wohl der häufigste Kündigungsgrund. Nicht geleistete Mietzahlungen an zwei aufeinanderfolgenden Terminen berechtigen Vermieter zu einer fristlosen Kündigung. Sie können als Vermieter sofort kündigen, sobald der zweite Zahlungstermin verstrichen ist, ohne dass der Mieter seine Miete überwiesen hat. Sie müssen damit also nicht bis zum Ende des zweiten Monats warten. Wenn der Mieter sich mit zwei Monatsmieten im Zahlungsverzug befindet, ist auch keine vorherige Abmahnung für eine außerordentliche fristlose Kündigung erforderlich. Auch dann, wenn ein Mieter unregelmäßig oder nur Teilbeträge der Miete zahlt, kann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden, sobald der Mietrückstand sich auf den Betrag von zwei Monatsmieten summiert hat. Es gibt auch Ausnahmen Insbesondere in Krisenzeiten wie etwa während einer Pandemie gilt es allerdings für Vermieter auch immer abzuwägen, inwiefern die Kündigung eines Mieters, der mit seinen Zahlungen in Verzug gerät, tatsächlich ökonomisch vorteilhaft ist. Ist beispielsweise die Situation eines Gewerbetreibenden, der jahrelang ein zuverlässiger Mieter des Geschäfts im Erdgeschoss Ihres Mehrfamilienhauses war, durch den Lockdown ins Wanken geraten, stellt sich die Frage, ob es gelingen wird, dieses Geschäft unter diesen Bedingungen kurzfristig neu zu vermieten, oder ob es doch sinnvoller ist, sich mit dem langjährigen Mieter auf einen Mietnachlass zu einigen und darauf zu vertrauen, dass er nach einiger Zeit wieder auf die Beine kommt. Zahlende Problemmieter sind schwieriger zu kündigen Wenn ein Mieter zwar seine Miete zahlt, aber durch sein Verhalten andere Mieter belästigt oder den Zustand der Immobilie beeinträchtigt, ist eine Kündigung nicht so einfach. Dabei können solche Mieter auf lange Sicht sogar oft größeren Schaden anrichten als diejenigen, die ihre Miete unregelmäßig zahlen. Es ist in Ihrem Interesse als Vermieter, das Mietverhältnis bei groben Störungen des Hausfriedens oder Sachbeschädigungen durch den Mieter möglichst schnell zu beenden, auch um weiteren Schaden abzuwenden. Dazu müssen Sie den betreffenden Mieter zuerst abmahnen und ihm Gelegenheit zur Veränderung seines Verhaltens zu geben. Erst wenn keine Änderung eintritt, ist auch in diesen Fällen eine fristlose Kündigung zulässig. Allerdings müssen Sie sich exakt an diverse formale Erfordernisse halten, damit Sie sich auch vor Gericht durchsetzen können, falls der Mieter nach Ihrer Kündigung nicht freiwillig die Wohnung räumt. Langwieriger Rechtsstreit potenziert die Probleme Die eigentlichen Probleme mit einem Problemmieter beginnen nämlich genau dann. Um nicht wegen Formfehlern einen langwierigen Rechtsstreit zu riskieren, empfiehlt es sich, gleich von Anfang an einen spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen. So stellen Sie sicher, schon von der ersten Abmahnung an die richtigen Schritte zu gehen. Gerade in dieser Zeit, die es dauert, bis eine Räumungsklage vor Gericht Erfolg hat und bis die Räumung dann auch tatsächlich vollstreckt wird, häufen sich jedoch für Sie immer größere Mietausfälle an – und schlimmstenfalls kommen noch weitere Folgeschäden hinzu. Die Aussichten, dieses Geld irgendwann doch noch einzutreiben oder gar Ihre Verluste durch Schadenersatzklagen gegen den Mieter kompensieren zu können, sind in vielen Fällen eher gering. Es kommt also darauf an, dass Sie im richtigen Moment einen Spezialisten an der Hand haben, der Ihre Rechte genau kennt und Ihnen hilft, sie zügig und konsequent durchzusetzen. Haben Sie erst vor kurzem ein Mehrfamilienhaus oder eine vermietete Immobilie gekauft und benötigen nun Unterstützung bei der Mieterauswahl oder beim Umgang mit Problemmietern? Kontaktieren Sie uns! Unser kompetentes Expertenteam berät Sie gern und findet eine passgenaue Lösung für Ihr Problem! Hier finden Sie weitere Informationen: https://www.hausundgrund.de/kuendigungsmoeglichkeiten https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigung_von_Mietvertr%C3%A4gen Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © TopVectors/Depositphotos.com
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Die Mehrheit der Immobilienerben in Deutschland – immerhin 72 Prozent – nutzen ihr geerbtes Immobilieneigentum selbst oder vermieten es, während nur 28 Prozent kurz nach Antritt der Erbschaft verkaufen. Das geht aus einer Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge hervor. Insgesamt werden bundesweit jährlich rund 430.000 Immobilien durch Erbschaft oder Schenkung auf die nachfolgende Generation übertragen. Interessant ist auch ein Vergleich zwischen der Anzahl der jährlichen Immobilienverkäufe und der Anzahl der Immobilien, die durch Erbschaft oder Schenkung den Besitzer wechseln. Von den durchschnittlich pro Jahr vererbten 430.000 Immobilien sind 47 Prozent Einfamilienhäuser und 26 Prozent Zweifamilienhäuser, der Rest entfällt auf Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser und andere Formen von Immobilienvermögen. Pro Erbfall werden durchschnittlich 1,6 Objekte vererbt. Betrachtet man nur die Eigenheime, also Ein- und Zweifamilienhäuser, handelt es sich nach diesen Angaben um etwa 310.000 Immobilien, die jedes Jahr in den Besitz eines Erben oder einer Erbengemeinschaft übergehen. Diese Zahl übersteigt die der jährlichen Eigenheimtransaktionen, die von Statista für das Jahr 2018 mit 277.000 angegeben wird. Die möglicherweise überraschende Schlussfolgerung aus diesen Zahlen: Die meisten Eigentümer scheinen nicht durch den Kauf oder Bau einer Immobilie, sondern durch Erbschaft in den Besitz eines Eigenheims zu gelangen. Und die meisten Immobilienerben nutzen dieses Eigenheim dann auch tatsächlich selbst. Weiterführende Informationen finden Sie hier: https://www.empirica-institut.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen_Referenzen/PDFs/DIA_Studie_Erben_in_Deutschland_HighRes.pdf Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: ©tommyandone/depositphotos.com
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Ein Immobilienverkauf hängt typischerweise mit gravierenden Änderungen der Lebenssituation zusammen, beispielsweise mit einer Scheidung, einem beruflichen Wechsel oder mit altersbedingten Einschränkungen. Gerade in diesen Situationen haben die Eigentümer meist schon genug Sorgen. Der Verkauf des Eigenheims ist dann nur noch eine zusätzliche Belastung, die eher nebenbei erledigt werden soll. Allerdings kann ohne gründliche Vorbereitung und Planung beim Verkauf vieles schiefgehen – und die Zeit läuft davon! Oft glauben Eigentümer, dass ihnen ihre Immobilie angesichts der aktuellen Marktlage geradezu aus der Hand gerissen wird. Doch selbst bei großer Nachfrage führt eine schlechte Vorbereitung des Immobilienverkaufs zu vielen Problemen und zu erheblichen Einbußen beim Verkaufserlös. Immobilienbewertung durch einen Profi Wer schnell verkaufen will, ist nämlich schlecht beraten, wenn er die wichtigsten Schritte zur Verkaufsvorbereitung einfach auslässt. An erster Stelle ist da die Bewertung der Immobilie zu nennen – ein unerlässlicher Ausgangspunkt, um den richtigen Angebotspreis festzulegen und zügig zu verkaufen. Online-Bewertungen dienen lediglich als erste Orientierung, eine zuverlässige Wertermittlung kann nur durch einen Immobilienprofi mit genauen lokalen Marktkenntnissen erfolgen. Zunächst muss also die nötige Zeit für die Bewertung eingeplant werden. Unterlagen heraussuchen und beantragen Ein weiterer Zeitfaktor ist das Zusammentragen aller nötigen Unterlagen. Die wenigsten Eigentümer sind sich vollständig darüber im Klaren, welche Unterlagen für einen Verkauf erforderlich sind und wo sie beantragt oder gesucht werden müssen. Es gibt jedoch gesetzlich verpflichtende Dokumente, etwa den Energieausweis, die bereits bei der Besichtigung vorliegen müssen, andernfalls kann das zu Bußgeldern führen. Professionelle Fotos und vollständige Informationen Auch für professionelle Fotos und ein aussagekräftiges Exposé muss man natürlich einiges an Zeit aufwenden. Wer diesen Schritt aber einfach auslässt, spart am Ende nicht etwa Zeit, sondern verlängert die Verkaufsdauer. Denn flüchtig erstellte Inserate in den großen Immobilienportalen, unscharfe Fotos und fehlende Informationen führen je nach Nachfrage zu zwei möglichen Resultaten. Entweder melden sich zahlreiche Interessenten, nur um bei der Besichtigung festzustellen, dass die Immobilie doch nicht ihren Bedürfnissen entspricht. Ein Effekt, der durch ein informativeres Exposé hätte verhindert werden können – und der den Eigentümer nun um so mehr Zeit kostet, da er die vielen Besichtigungstermine managen muss. Die andere Möglichkeit ist, dass die Interessenten wegen der unattraktiven Präsentation des Angebots gleich ganz ausbleiben. Mit Makler sparen Sie doppelt Zeit Ein Immobilienverkauf lässt sich nur dann erfolgreich und zügig bewerkstelligen, wenn Sie ihn von Anfang bis Ende in Ruhe planen und sich genügend Zeit für alle erforderlichen Schritte nehmen. Haben Sie diese Zeit nicht, dann ist es am besten, wenn ein kompetenter Qualitätsmakler den Verkauf für Sie in die Hand nimmt. So sparen Sie nicht nur selbst Zeit und Arbeit, sondern dank der Erfahrung, die der Makler mitbringt, verkürzt sich auch die Verkaufszeit – und der Verkaufserlös steht Ihnen schneller zur Verfügung. Sie wollen Ihre Immobilie zügig verkaufen, doch es fehlt Ihnen die Zeit und Ruhe, den Verkauf zu planen? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir übernehmen das gerne für Sie! Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.test.de/Immobilie-verkaufen-So-erzielen-Sie-einen-Top-Preis-5142446-0/ https://www.test.de/Kaufvertrag-Immobilien-Den-Notar-ordentlich-ausfragen-4427977-0/ https://www.focus.de/immobilien/experten/sebastian_wagner/grundschuldbrief-verloren-das-aufgebotsverfahren-hilft-weiter_id_8826245.html Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © stokkete/Depositphotos.com
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Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sind Service und Routine einer professionellen Hausverwaltung unverzichtbar. Die Vielfalt der Aufgaben, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung einer Immobilie gehören, erfordern umfangreiche Expertise auf juristischem, kaufmännischem und technischem Gebiet. Doch wie finden Sie einen professionellen Verwalter? Auf welche Qualifikationen sollten Sie achten? Anhand welcher Kriterien können Sie seine Erfahrung und seine Fähigkeiten beurteilen? Zu den regelmäßig anfallenden Verwaltungsaufgaben gehören unter anderem die kaufmännische Verwaltung der Immobilie (Mietbuchhaltung, Erstellung von Jahresabrechnungen, Betriebs- und Heizkostenabrechnungen usw.), die Bearbeitung von Mieteranliegen, die Ausstellung und Anpassung von Mietverträgen, die Durchführung von Wohnungsbesichtigungen, Abnahmen und Übergaben, die technische Instandhaltung der Objekte, Beauftragung von Handwerksleistungen wie auch die Planung längerfristiger Sanierungs- und Aufwertungsmaßnahmen. Verwaltungsaufgaben delegieren – auf Investorenaufgaben konzentrieren Wer sich als Eigentümer mit all diesen Verwaltungsangelegenheiten selbst befassen will, kann zum einen vieles falsch machen, zum anderen läuft er Gefahr, sich in unzähligen Einzelheiten zu verzetteln. Ihre eigentlichen Aufgaben als Investor – nämlich die Rentabilität der Immobilie im Blick zu behalten, Optimierungschancen zu erkennen und entsprechende Entscheidungen zu treffen – geraten so leicht aus dem Blick. Verwalter finden – es geht um ein langfristiges Vertrauensverhältnis Aber nicht nur, wenn Sie alles selbst managen wollen, sind Scherereien zu erwarten, sondern natürlich auch dann, wenn Sie den falschen Verwalter beauftragen. Einen, dem es an der erforderlichen Qualifikation oder Erfahrung fehlt. Deshalb gilt es, die Fähigkeiten eines Verwalters sorgfältig zu prüfen, bevor Sie sich für ihn entscheiden. Denn das Verhältnis zwischen Eigentümer und Verwalter ist in der Regel auf langfristige Zusammenarbeit angelegt und sollte von gegenseitigem Vertrauen geprägt sein. Hier allein auf Empfehlungen zu vertrauen, könnte sich als leichtsinnig erweisen. Drei Kriterien, um qualifizierte Verwalter zu erkennen Im Kern gibt es drei entscheidende Hinweise darauf, dass ein Verwalter kompetent, zuverlässig und erfahren ist – und damit Ihr richtiger Ansprechpartner: eine hohe fachliche Qualifikation, die er beispielsweise durch entsprechende Zertifikate, eine Ausbildung als Immobilienkaufmann oder ein abgeschlossenes immobilienwirtschaftliches Studium nachweisen kann. Idealerweise hat er außerdem ein Team von fachlich spezialisierten Mitarbeitern (z.B. Architekten, Juristen usw.) eine lange Erfahrung. Die erkennen Sie daran, dass der Verwalter nicht erst seit gestern im Geschäft ist, sondern sich in der Vergangenheit mit nachhaltigem Erfolg auf dem Markt behaupten konnte, was zusätzlich auch für seine Expertise und Kompetenz spricht. glaubwürdige Referenzen. Diese präsentiert der Verwalter sicherlich auch auf seiner Webseite und zeigt dort nicht nur nichtssagende Bilder von Objekten. Sie suchen jemanden, der sich um die Verwaltung Ihrer Immobilie kümmert? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.ihk-krefeld.de/de/weiterbildung/kursformen/weg-reform-2020-einfuehrung-des-zertifizierten-verwalters-.html https://fibucom.com/wohnungseigentumsgesetz/hausverwaltung/1345-verwaltung-zertifiziert.html https://www.promeda.de/blog/unprofessionelle-hausverwalter-erkennen/ Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © vkyryl/Depositphotos.com
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Die Besichtigungsphase ist eine der anstrengendsten beim Verkauf einer Immobilie. Zahllose Anfragen müssen gelesen, wirkliche Interessenten von Besichtigungstouristen unterschieden, Termine vereinbart und mehrere Besichtigungstermine vor Ort durchgeführt werden. Das kostet viel Zeit und zieht den Immobilienverkaug in die Länge. Mit 360-Grad-Besichtigungen lässt sich diese Phase verkürzen und vereinfachen.
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Nachdem die Hotel- und Gastronomiebranche bisher eine der mit am schwersten von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffenen Branchen war, scheint es nun endlich wieder bergauf zu gehen: Im ersten Quartal 2021 gab es einen Anstieg der genehmigten Neubauflächen von Hotels und Gaststätten um 15 Prozent! Das geht aus einer Studie von Aengevelt Research auf der Grundlage von Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor. Vergleichszeitraum ist das von der Pandemie noch unbeeinflusste erste Quartal 2020. Die positive Entwicklung der Baugenehmigungen lässt somit den Schluss zu, dass zumindest ein großer Teil der Branche trotz der Lockdowns wieder optimistisch in die Zukunft blicken kann. In den kommenden Jahren können wir also mit einer wachsenden Anzahl von Hotelneubauten rechnen und auf die Erholung der Branche hoffen. Noch stärker fiel die Steigerung übrigens bei den Baugenehmigungen für Ein- und Zweifamilienhäuser aus. Hier wurden im Vergleich zum entsprechenden Vorjahresquartal ganze 38 Prozent mehr genehmigt. Bei den genehmigten Wohnungen in Mehrfamilienhäusern fiel die Steigerung mit 9 Prozent deutlich geringer aus, sodass eine Entlastung des angespannten Wohnungsmarktes in nächster Zeit wohl vor allem von einer großen Zahl fertiggestellter privater Eigenheime ausgehen könnte. Selbst bei Büro- und Verwaltungsgebäuden war – dem Trend zum Homeoffice zum Trotz – ein minimaler Zuwachs der Baugenehmigungen von einem Prozent zu verzeichnen. Foto: © lillaby/Pixabay.com
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Immobilien, die mitwachsen, wären praktisch. Da Immobilien das nicht tun, stehen zum Beispiel Familien, bei denen Nachwuchs unterwegs ist, oft vor der Frage: Ein neues Haus bauen oder doch lieber anbauen? Aber wann ist ein Anbau überhaupt möglich? Und wann ist es besser, ein neues größeres Zuhause zu suchen? In der Regel eignet sich nur ein Einfamilienhaus für einen An- beziehungsweise Umbau. Bei einer Wohnung besteht eigentlich nur die Möglichkeit, wenn eine angrenzende Wohnung frei wird, die sich mit der eigenen verbinden lässt. Familien, die eine Wohnung in guter Lage besitzen, können bei der aktuell hohen Nachfrage mit dem Verkauf ein gutes Geschäft machen. Auch wenn die Preise in den Randlagen vieler Städte steigen, haben sie häufig das Niveau vieler Stadtzentren noch nicht erreicht. Wer seine Wohnung verkaufen möchte, um ein größeres Haus zu kaufen, für den bietet sich auch ein Wohnungstausch an. Gelegentlich ist etwa ein Pärchen auf der Suche nach einer kleineren Wohnung, wenn die Kinder ausgezogen sind und das Haus zu groß geworden ist. Vorsicht Anbau In der „Heimwerkernation“ Deutschland bevorzugen viele Eigentümer eines freistehenden Hauses oft den Anbau. Was die Sache häufig erschwert, sind verschiedene baurechtliche Vorschriften, die beim Anbau eingehalten werden müssen. Studieren Sie vor Baubeginn unbedingt den Bebauungsplan Ihrer Immobilie, denn es darf nur ein bestimmter Anteil des Grundstücks bebaut werden. Zudem müssen Abstände zum Nachbargrundstück eingehalten und Fassaden- und Firsthöhen dürfen nicht überschritten werden. Für viele Anbauten ist außerdem eine Baugenehmigung nötig. Darüber hinaus gibt es viele Auflagen für Belüftung und Wärmedämmung. Wenn Eigentümer beispielsweise den Dachboden oder den Keller zu Wohnräumen umwandeln möchten, kann das Bauamt schon einen Strich durch die Rechnung machen. Gründlich planen Da es bei einem Anbau also viele Details zu beachten gibt, ist eine gute Planung wichtig. In den meisten Fällen lohnt es sich, sich von einem Experten beraten zu lassen. Sonst kann es passieren, dass der Anbau entweder nie fertig wird oder sogar wieder abgerissen werden muss. Kosten richtig einschätzen Immobilienprofis weisen zusätzlich darauf hin, die Kosten für einen Anbau nicht zu unterschätzen. Wenn zum Beispiel die Dachform wegen des Anbaus verändert werden muss, treibt das die Kosten schnell in die Höhe. Erfahrungen zeigen, dass für einen Anbau oft zu viele Kompromisse eingegangen werden müssen und er schnell teurer wird als geplant. Ein Umzug ist da oft die bessere Lösung. Sie wollen sich räumlich vergrößern und ein Anbau kommt nicht in Frage? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir beraten Sie gerne. Weitere Informationen finden Sie hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Anbau_(Geb%C3%A4ude) https://ihm.de/themenspezial/hausanbau-zur-erweiterung-der-wohnflaeche/ https://www.schoener-wohnen.de/architektur/architektenhaeuser/walmdachhaus-mit-modernem-anbau-erweitert-12635390.html Hinweise In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © franckito/Depositphotos.com
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Wohnungen möbliert zu vermieten, ist in Deutschland weniger üblich als in vielen anderen Ländern. Dennoch kann es für Vermieter in bestimmten Fällen vorteilhaft sein, da die Investitionskosten für das Mobiliar sowohl von der Steuer abgesetzt als auch in Form eines angemessenen Möblierungszuschlags auf die Miete aufgeschlagen werden können. Hier ein kurzer Überblick, welche rechtlichen Vorschriften zu beachten sind und welche Vor- und Nachteile sich beim Vermieten möblierten Wohnraums ergeben. Wer eine möblierte Wohnung mit einem unbefristeten Mietvertrag vermietet, muss sich prinzipiell an die gleichen Vorschriften halten wie bei der Vermietung unmöblierter Wohnungen. Worin besteht dann eigentlich der Vorteil? Unbefristete Vermietung möblierter Wohnungen Zum einen darf der Vermieter einen Möblierungszuschlag auf die monatliche Miete aufschlagen. Hierfür gibt es keine feste gesetzliche Obergrenze, zur Orientierung kann man jedoch das Berliner Modell oder Hamburger Modell heranziehen, die jeweils nach entsprechenden Gerichtsurteilen benannt sind und im Wesentlichen eine Orientierung des Zuschlags am Zeitwert bzw. Anschaffungspreis der Möbel festschreiben. Zum anderen können die Kosten der Möblierung von der Steuer abgesetzt werden. Möbel im Wert von unter 800 € sind direkt im Jahr der Anschaffung als Werbungskosten absetzbar, bei teureren Einrichtungsgegenständen erfolgt eine lineare Abschreibung über die angenommene Lebensdauer des Gegenstandes. Auch wenn etwas repariert werden muss, lassen sich die anfallenden Handwerkerkosten in der Regel in voller Höhe von der Steuer absetzen. Zu beachten ist, dass die Bezeichnung „möblierter Wohnraum“ auch im Mietvertrag stehen muss. Die genaue Berechnung des Möblierungszuschlags muss nicht separat im Mietvertrag aufgeschlüsselt werden. Eine Inventarliste im Mietvertrag hilft, die Vollständigkeit des Inventars jeweils bei der Wohnungsübergabe überprüfen zu können. Möblierte Wohnung auf Zeit vermieten Häufig werden möblierte Wohnungen auf Zeit vermietet. Diese Möglichkeit wird in vielen Städten mittlerweile durch das Zweckentfremdungsverbot eingeschränkt. Es liegt keine Zweckentfremdung vor, wenn der Mieter für einen begrenzten Zeitraum seinen Lebensmittelpunkt verlegt hat. Um nicht unter den Verdacht der Zweckentfremdung zu fallen, ist es sinnvoll, in einem zeitlich befristeten Mietvertrag auch den Aufenthaltsgrund des Mieters schriftlich festzuhalten. Dauert das Mietverhältnis insgesamt länger als ein Jahr, ist Vorsicht angebracht. Die zeitliche Befristung könnte dann ungültig werden und der Mietvertrag sich unbeabsichtigt in einen unbefristeten verwandeln. Ausnahmen vom sozialen Wohnraummietrecht ergeben sich, wenn es sich beim vermieteten Wohnraum um eine Einliegerwohnung oder um einen Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung handelt. In diesen Fällen ist dennoch es wichtig, sich vor einer Vermietung gründlich zu informieren, was genau als Einliegerwohnung gilt und auch, welche Spezialfälle es gibt, die auch hier beispielsweise zu einem Verbot kurzfristiger Kündigungen führen können. Sowohl beim Wohnen auf Zeit als auch bei unbefristeten Verträgen bleiben die typischen Mieter einer möblierten Wohnung in der Praxis meist nur für einen relativ kurzen Zeitraum. Für Sie als Vermieter bedeuten häufigere Mieterwechsel natürlich etwas mehr Aufwand. Umso wichtiger ist eine professionelle Verwaltung, die Ihnen, gerade wenn es um Mietersuche, Besichtigungen und Wohnungsabnahmen geht, sehr viel Arbeit abnehmen kann. Sie möchten mehr über die Vor- und Nachteile der Vermietung möblierter Wohnungen wissen? Sie suchen eine professionelle Verwaltung, mit deren Hilfe Sie auch häufige Mieterwechsel problemlos und unkompliziert managen können? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. Weitere Informationen finden Sie hier: https://blog.wunderflats.com/moebliert-vermieten-auf-zeit-die-rechtliche-lage/ https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnraumzweckentfremdung Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © fizkes/Depositphotos.com
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Im Jahr 2020 lag der Gesamtbestand an Baukrediten, die von deutschen Banken und Sparkassen an private Haushalte ausgegeben wurden, fast genauso hoch wie die Staatsausgaben zur Bewältigung der Coronakrise in Deutschland. Während die Staatsausgaben 1,3 Billionen Euro betrugen, lagen die Baukredite bei 1,4 Billionen Euro. Das ist ein neuer Höchststand. Laut einer Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC war die Nachfrage nach Immobilien im vergangenen Jahr ungebrochen hoch. Weder Coronapandemie noch wirtschaftliche Unsicherheit oder die gestiegenen Immobilienwerte konnten diesen Trend bremsen. Deutsche Geldinstitute verzeichneten ein weiterhin hohes Interesse an Finanzierungen von Immobilien. Mit einem Wert von 273 Milliarden im Jahr 2020 stieg das Neugeschäft mit Baukrediten der Banken und Sparkassen auf einen neuen Rekordwert. 2019 lag dieser bei 263 Milliarden Euro. Diese Entwicklung haben günstige Konditionen durch niedrige Zinsen, ein knappes Angebot auf dem Immobilienmarkt sowie die gestiegene Immobiliennachfrage begünstigt. Foto: © Gerd Altmann/Pixabay.com
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Wer seine Immobilie verkaufen möchte, muss wissen, wie viel sie wert ist. Oft verkaufen private Immobilienverkäufer sie unter Wert oder finden keinen Käufer, weil sie ihre Immobilie zu einem zu hohen Preis angeboten haben. Um den Wert einer Immobilie zu ermitteln, gibt es drei Verfahren. Eines davon ist das Sachwertverfahren. Doch bei welchen Immobilien wird es angewendet? Das Sachwertverfahren kommt in der Regel bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern zum Einsatz. Bei diesem Verfahren geht es um den Sachwert, das heißt die Bausubstanz der Immobilie. Dazu werden die Herstellungs- beziehungsweise Wiederherstellungskosten berechnet, also wie viel es kosten würde, das Gebäude unter den aktuellen Umständen und Preisen noch einmal genau so zu bauen. Dabei wird der Wert des Gebäudes zunächst getrennt vom Grundstück ermittelt. Das Grundstück wird meistens mit dem Vergleichswertverfahren bewertet. Abschließend werden beide Ergebnisse addiert, um den Gesamtwert der Immobilie zu erhalten. Beim Sachwertverfahren werden unterschiedliche Elemente einer Immobilie berücksichtigt: zum Beispiel Wohnfläche, Bauqualität und Ausstattung, aber auch Außenanlagen wie Garagen, Terrassen und Garten und deren Zustand. Wie schon gesagt, geht es dabei darum, die Baukosten zu ermitteln, um das Gebäude nochmal genau so zu bauen. Wertermittler nutzen deshalb spezielle Tabellen für die angenommenen Herstellungskosten. Ein lokaler Qualitätsmakler weiß, auf welche Tabellen er hierfür zurückgreifen muss, schließlich arbeitet er fast täglich damit. Nachdem ermittelt wurde, wie viel der Neubau der Immobilie kosten würde, wird von diesem Wert der Abnutzungsgrad und die Restnutzungsdauer der Immobilie abgezogen. Sachverständige gehen in der Regel von einer Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren bei Wohnimmobilien aus. Ebenfalls veranschlagen sie, dass sich der Wert einer Immobilie pro Jahr um 1,25 Prozent mindert. Betragen beispielsweise die Baukosten einer Immobilie 200.000 Euro, so ist es nach 10 Jahren noch 175.000 Euro wert, also 25.000 Euro (1,25 % von 200.000 Euro sind 2.500 Euro x 10 Jahre) weniger. Mit Sanierung und Modernisierung kann diesem üblichen Wertverlust entgegengewirkt werden. So können zum Beispiel eine moderne Heizungsanlage sowie eine isolierte Fassade und Fenster eine Immobilie auch fast wieder auf Neubaustand bringen. Zum Schluss wird in die Berechnung der sogenannte Marktanpassungsfaktor einbezogen. Dieser sorgt dafür, dass der ermittelte Wert in Relation zu vergleichbaren Immobilien gesetzt wird. Dabei wird er von der aktuellen Nachfrage bestimmt. Das führt dazu, dass in Regionen mit geringerer Nachfrage der ermittelte Sachwert oft nach unten angepasst werden muss. In Regionen mit höherer Nachfrage kann dagegen der Wert auch höher ausfallen als der ermittelte Sachwert. Deutschlandweit berechnen die Gutachterausschüsse die Marktanpassungsfaktoren für verschiedene Objektarten. Profimakler wissen durch ihre langjährige Erfahrung, welches Wertermittlungsverfahren sich für welche Immobilie am besten eignet, das Sachwert-, das Vergleichswert- oder das Ertragswertverfahren. Sie möchten wissen, welches Bewertungsverfahren für Ihre Immobilie das richtige ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. Weitere Informationen finden Sie hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Sachwertverfahren https://de.wikipedia.org/wiki/Grundst%C3%BCcksbewertung https://www.sprengnetter.de/wissensportal/immobilienbewertung-alle-wichtigen-informationen/ Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © urfingus/Depositphotos.com
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Immobilien gelten als besonders dauerhaft und wertbeständig. Gerade das macht sie sowohl für Selbstnutzer als auch für Kapitalanleger so attraktiv. Wird allerdings die Instandhaltung, Wartung und gelegentliche Modernisierung vernachlässigt, leidet die Attraktivität und letztlich die Bausubstanz darunter – mit negativen Folgen auch für den Immobilienwert. Um sicherzustellen, dass ihre Immobilie gut in Schuss bleibt, sind Eigentümer gut beraten, sich bei der technischen Immobilienverwaltung auf das Know-how einer erfahrenen Hausverwaltung zu stützen. An eine ordnungsgemäße Wartung von Gebäuden und technischen Anlagen gibt es hohe Anforderungen. Professionelle Verwalter haben diese – im Gegensatz zu einem einzelnen Wohnungseigentümer oder Besitzer eines Mehrfamilienhauses – bestens im Blick. Größere Hausverwaltungen verfügen meist eigens über eine technische Abteilung. Aufgaben der technischen Immobilienverwaltung Eine erfahrene Verwaltung weiß genau, welche Prüfungs- und Wartungsarbeiten in welchen regelmäßigen Zyklen erfolgen müssen und wie sich verschiedene Handwerksarbeiten sinnvoll koordinieren lassen. Auch unter kaufmännischen Gesichtspunkten kann sie in der Regel Wartungs- und Lieferverträge zu günstigeren Konditionen abschließen, indem sie die entsprechenden Dienstleistungen gleich für mehrere Immobilien bestellt. Wenn Reparaturen notwendig sind, kümmern Hausverwaltungen sich um das Einholen von Angeboten und vergeben den Auftrag an die Firma, die das beste Angebot vorlegt. Neben der Instandhaltung und Wartung der gemeinschaftlichen Anlagen in der Immobilie selbst gehört auch die Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf Zufahrten und Wegen zu den Aufgaben der technischen Verwaltung. Prominenteste Beispiele hierfür sind die Einhaltung der Schneeräumpflicht im Winter und die Überwachung von Bäumen auf dem Grundstück, von denen eine Gefahr durch herabstürzende Äste ausgehen könnte. Für jede dieser Spezialaufgaben wird in der Regel ein externer Dienstleister beauftragt. Korrekte Abrechnung und Umlage auf Mieter oder Teileigentümer Auch die korrekte Buchführung über diese Leistungen und ihre Aufnahme in Betriebskostenabrechnungen bzw. die anteilige Verteilung auf Eigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist in den Händen einer professionellen Hausverwaltung am besten aufgehoben. Gerade dabei gibt es nämlich vieles zu beachten. So gelten beispielsweise Wartungskosten als Betriebskosten und dürfen in einem Mietshaus auf die Mieter umgelegt werden. Bei Reparaturkosten ist das hingegen nicht möglich. Die Trennung zwischen verschiedenen Kostenpositionen und die Erstellung rechtlich und steuerlich hieb- und stichfester Abrechnungen gehört zu den genuinen Aufgaben von Hausverwaltungen, die sich für einen Eigentümer nur mit großem Mehraufwand in Eigenregie realisieren lassen würden. Professionelle Dokumentation erleichtert den Verkauf Ist ein Verkauf der Immobilie geplant, hat es weitere große Vorteile, wenn die ordnungsgemäße Instandhaltung und Wartung von einer Hausverwaltung professionell gemanagt und dokumentiert wurde. Das macht es für den Makler um einiges leichter, Ihnen in kurzer Zeit geeignete Kaufinteressenten für Ihre Immobilie zu vermitteln. Denn die Interessenten können sich dann nicht nur durch Augenschein vom guten Zustand des Objekts überzeugen, sondern anhand ordentlich geführter Unterlagen und Nachweise über sämtliche durchgeführten Wartungs-, Reparatur- und Sanierungsarbeiten. Möchten Sie Ihr Mehrfamilienhaus oder Ihre Eigentumswohnung durch eine professionelle Hausverwaltung managen lassen? Dann kontaktieren sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter oder vermitteln Ihnen geeignete Ansprechpartner. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.juraforum.de/lexikon/hausverwaltung https://de.wikipedia.org/wiki/Hausverwaltung Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © calado/Depositphotos.com
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Experten zufolge werden die Zinsen für Immobiliendarlehen weiter steigen. Die lange Niedrigzinsphase, in der das durchschnittliche Zinsniveau bei 0,7 Prozent lag, scheint bereits jetzt vorbei zu sein. Bis zum Jahresende wird mit einem Anstieg der Bauzinsen auf rund 1,25 Prozent gerechnet. Doch was bedeutet das eigentlich für Immobilienkäufer? Unsere Zahl des Monats liefert ein Beispiel: Wer ein Darlehen von 300.000 Euro mit 3 Prozent Tilgung aufnimmt, für den erhöht sich die monatliche Kreditrate um 137 Euro. Auch wer eine Anschlussfinanzierung für sein Eigenheim benötigt, muss sich auf eine entsprechende zusätzliche Belastung einstellen, sofern die Zinsbindung für ein laufendes Darlehen demnächst ausläuft. Um zu verstehen, wie die höhere Monatsrate infolge der Zinssteigerung zustande kommt, rechnen wir unser Beispiel genauer durch: Noch zu Beginn dieses Jahres konnte ein Haushalt einen Kredit von 300.000 Euro zu einem Zinssatz von 0,7 Prozent finanziert bekommen. Bei drei Prozent jährlicher Tilgung bedeutet das, dass insgesamt 11.100 Euro pro Jahr zurückzuzahlen sind (9.000 Euro Tilgung und 2.100 Euro Zinsen). Das entspricht einer monatlichen Kreditrate von 925 Euro. Durch den Anstieg der Zinsen auf 1,25 Prozent – wie er unter anderem vom Finanzdienstleister Interhyp und von der Frankfurter Finanzberatung FMH prognostiziert wird – erhöht sich die jährliche Belastung bei der gleichen Kreditsumme und der gleichen Tilgungsrate auf 12.750 Euro pro Jahr (9.000 Euro Tilgung und 3.750 Euro Zinsen). Damit steigt die monatliche Rate um die oben erwähnten 137 Euro auf 1.062 Euro. Steigende Zinsen durch Wiedererstarken des Konsums Die steigenden Zinsen gehen mit einer allgemein steigenden Inflationsrate einher, die von Wirtschaftsexperten mit dem Wiedererstarken des Konsums nach der Aufhebung vieler coronabedingter Einschränkungen begründet wird – aber auch mit steigenden Rohstoffpreisen. Für viele, die sich den Traum vom Eigenheim erfüllen wollen, stellt sich nun die Frage, ob man jetzt noch schnell eine Immobilie kauft, bevor die Zinsen weiter steigen. Eine allgemeingültige Antwort kann kaum gegeben werden, zumal die Suche nach der Wunschimmobilie vielerorts wegen des knappen Angebots ohnehin herausfordernd ist, ganz unabhängig vom Zinsanstieg. Auch gehen die Meinungen über das Ausmaß und die Dauer der bevorstehenden Inflation auseinander, und im historischen Vergleich sind 1,25 Prozent Zinsen immer noch durchaus niedrig. Für Kreditnehmer, auf die in Kürze voraussichtlich höhere Monatsraten zukommen, dürfte das freilich nur ein schwacher Trost sein. Foto: © Michael Gaida/Pixabay.com
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Sowohl bei bewohnten als auch bei leerstehenden Immobilien fällt es Interessenten oft schwer, sich die Immobilie als ihr neues Zuhause vorzustellen. Home Staging ist eine Methode, um das Interessenten zu erleichtern. Es geht dabei darum, Immobilien ansprechend zu präsentieren – wie auf einer Bühne. Home Staging wirkt sich nachweislich positiv auf Verkaufspreis und Vermarktungsdauer aus.
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Auch trotz geringem Immobilienangebot inspizieren Interessenten Immobilien ganz genau. Sie hoffen, mit dem Aufspüren von Mängeln den Verkaufspreis senken zu können. Immobilienverkäufer, welche die Mängel der Immobilie dagegen offen kommunizieren, haben höhere Chancen, ihre Preisvorstellungen zu erreichen. Die meisten Immobilienverkäufer haben einen Wunschpreis, zu dem sie ihre Immobilie verkaufen möchten. Sie fürchten jedoch, dass Kaufinteressenten versuchen, den Preis nach unten zu verhandeln. Um potentiellen Käufern nicht noch zusätzlich Gründe dafür zu liefern, weisen Immobilienverkäufer oft nicht auf Mängel hin. Das hat meistens jedoch den gegenteiligen Effekt. Interessenten kennen den örtlichen Immobilienmarkt ganz genau Da es beim eigenen Zuhause nicht nur um viel Geld, sondern auch um eine Entscheidung fürs Leben geht, beschäftigen sich Immobiliensuchende ausführlich mit dem örtlichen Immobilienmarkt und den dort üblichen Preisen. Oft haben sie schon viele Besichtigungen hinter sich und wissen genau, worauf bei Immobilien zu achten ist und wie ihre Vorstellungen von der persönlichen Traumimmobilie sind. Die falsche Strategie: Mängel als Vorteile Eine andere Strategie von Verkäufern ist es gelegentlich auch, Mängel als Vorteile zu präsentieren. Dann werden die Autobahn oder die Bahngleise hinterm Haus zur „idealen Verkehrsanbindung“. Doch dies durchschauen Interessenten natürlich ebenfalls schnell. Immobilienexperten raten deshalb dazu, Mängel offen anzusprechen. Denn das entzieht potentiellen Käufern die Argumentationsgrundlage, wenn sie versuchen, den Preis nach unten zu verhandeln. Denn das Argument des Verkäufers ist, dass die Mängel schon im Angebotspreis berücksichtigt wurden. Basis der Preisverhandlung Grundlage für einen solchen Angebotspreis ist eine genaue Wertermittlung eines Qualitätsmaklers direkt vor Ort. Online-Preisrechner können Mängel oder andere individuelle Besonderheiten einer Immobilie nicht berücksichtigen. Profimakler dagegen wissen durch ihre langjährige Erfahrung genau, wie Mängel den Wert einer Immobilie beeinflussen. Zusätzlich hat die Offenheit auch einen weiteren Vorteil: Durch sie lassen sich auch die wirklichen Interessenten aus den vielen Anfragen herausfiltern. Was für den einen ein Mangel ist wie beispielsweise ein fehlender Stellplatz, ist für einen anderen vielleicht völlig unwichtig. Immobilienprofis wissen daher, dass es ohne ausreichende Erfahrung nicht so einfach ist, mögliche Mängel einzuschätzen und richtig zu kommunizieren. Ein Qualitätsmakler hilft Ihnen bei der Feststellung der Mängel und wissen, wie sie diese den Interessenten gegenüber passend kommunizieren. Sie brauchen eine professionelle Werteinschätzung Ihrer Immobilie? Oder haben Sie Fragen zur Kommunikation mit Interessenten? Kontaktieren Sie uns jetzt! Wir beraten Sie gern! Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.notar.de/aktuelles/details/maengel-nicht-verschweigen-aufklaerungspflichten-beim-immobilienverkauf https://www.zeit.de/wirtschaft/2021-03/immobilien-renovierungskosten-wohnungen-kaeufer-schadenserstz https://www.mdr.de/ratgeber/recht/bundesgerichtshof-mehr-rechte-kaeufer-immobilien-maengel-100.html Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © Aleutie/Depositphotos.com
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Immobilienrechtsexperte Sven Johns und Marketingexperte Jan Kricheldorf werfen einen Blick auf den Verkauf an den Nachbarn. Im neuesten Teil unserer Podcast-Serie „Die Immobilienflüsterer“ geben Ihnen die beiden Experten einen Überblick, was es dabei zu beachten gibt. Hören Sie die aktuelle Folge entweder im Podcastportal Anchor.fm oder bei Spotify. Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden. Inhalt entsperren Erforderlichen Service akzeptieren und Inhalte entsperren Weitere Informationen Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden. Inhalt entsperren Erforderlichen Service akzeptieren und Inhalte entsperren Weitere Informationen
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Eigentümer können seit mehreren Jahren selber für Ihre Mieter Strom erzeugen. Allerdings ist das Mieterstrommodell erst seit 2017 für Eigentümer attraktiv geworden. Daher wird bisher nur ein kleiner Teil von Wohngebäuden mit „grüner“ Energie versorgt. Wir erklären, warum es für Eigentümer sinnvoll ist, Ihre Immobilien nachhaltig mit einem Mieterstrom-Modell aufzuwerten? Eine vermietete Immobilie muss nicht zwangsweise mit Strom aus dem Netz der allgemeinen Versorgung beliefert werden. Durch das 2017 in Kraft getretene Mieterstromgesetz sowie der EEG-Novelle von 2021 fördert der Staat die Versorgung der Wohngebäude mit Mieterstrom. Minimales Risiko Eins vorweg: Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Miethauses anzubringen, stellt für Eigentümer kein Investitionsrisiko dar. Zudem wird durch eine ökologische Stromversorgung die Immobilie aufgewertet. Zusätzlich profitiert der Vermieter von Zuschlägen und Prämien. Dazu zählen z.B. die Einspeisevergütung und der Mieterstromzuschlag. Der Eigentümer kann selbst zum Stromlieferanten werden oder die Anlage über einen Dritten, also einen lokalen Stromversorger, laufen lassen. Wie erhalte ich die staatliche Förderung? Nicht jeder der eine PV-Anlage installieren möchte, erhält die staatliche Förderung. Diese ist nämlich an bestimmte Vorgaben gekoppelt. Unter anderem muss das Dach so groß sein, dass eine Photovoltaik-Anlage mit höchstens 100 Kilowatt-Peak darauf angebracht werden kann. Der Vermieter darf zudem lediglich maximal 90 Prozent des Preises des geltenden, ortsüblichen Grundtarifs verlangen. Zusätzlich schließt der Anlagenbetreiber vom Mietvertrag unabhängige Stromverträge mit den Mietern ab. Das sind nur einige gesetzliche Regelungen rund um den Mieterstrom. Für Eigentümer empfiehlt es sich hierbei einen kompetenten Profihausverwalter mit ins Boot zu holen. Technische Aspekte Nicht nur gesetzliche Aspekte sind bei der Umsetzung eines Mieterstrommodells von Bedeutung. Auch technische Expertise ist bei diesem nachhaltigen Projekt gefragt. Die Installation einer Photovoltaik-Anlage ist sehr komplex. Dabei lohnt sich der Aufbau der Solaranlage besonders beim Neubau. Hier können durch den sinkenden Primärenergiebedarf leichter energietechnische Voraussetzungen geschaffen werden. Auch die Installationskosten sind beim direkten Einplanen in einen Neubau um einiges geringer. Bei Fragen zur technischen Umsetzung bei der eigenen Immobilie, ist der Immobilienverwalter der perfekte Ansprechpartner. Dieser übernimmt nicht nur kaufmännische, organisatorische und rechtliche Aufgaben, sondern kümmert sich auch um technische Angelegenheiten rund um die Immobilie. Haben Sie Fragen zum Mieterstrom oder suchen Sie eine qualifizierte Verwaltung für Ihre Immobilie? Dann wenden Sie sich an uns. Wir helfen Ihnen weiter. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Verbraucher/Vertragsarten/Mieterstrom/Mieterstrom_node.html https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/mieterstrom.html https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/Mieterstrom/faq-mieterstrom.html Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © yaalan/Depositphotos.com
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19 Stockwerke soll Deutschlands größtes Hochhaus im Holzbaustil bekommen. „Roots“, wie das Bauprojekt in der Hamburger HafenCity heißt, ist bundesweit erst das zweite Gebäude seiner Art. Es soll 65 Meter hoch werden – und damit höher als sein Vorgänger „SKAIO“ in Heilbronn mit seinen gerade einmal 10 Stockwerken. In dem neuen Holzhochhaus in Hamburg sind 181 Wohneinheiten geplant, von denen 53 als Sozialwohnungen vermietet werden sollen. Holz erlebt als Konstruktionsmaterial gerade ein internationales Comeback. Auch in Deutschland wird der natürliche Rohstoff immer beliebter. Gleichzeitig allerdings wird Holz auch immer knapper, was mit den erheblichen Waldschäden während der letzten Dürresommer, aber auch mit der hohen Nachfrage aus Asien zusammenhängt. Dennoch ist unstrittig: im Vergleich zu den heutzutage üblichen Baumaterialien Beton und Stahl, die eine äußerst unvorteilhafte Klimabilanz aufweisen, ist der Hausbau mit Holz definitiv nachhaltiger und ökologischer. Ganz besonders dann, wenn mit Holz jetzt auch vermehrt in die Höhe gebaut wird, wie in unserem Beispiel in Hamburg. Nachhaltige und ökologische Gebäude sind auch bei Investoren zunehmend gefragt. Allein im Jahr 2019 wurden in Deutschland ca. 11,5 Millionen Euro in nachhaltige Gebäude investiert. Im selben Jahr flossen rund 24 Prozent der getätigten Kapitalanlagen aus geschlossenen Investmentfonds in „Green Buildings“. Das Konzept „Green Building“ geht über die Verwendung umweltfreundlicher und ästhetisch ansprechender Baumaterialien übrigens weit hinaus. Von der Projektentwicklung bis hin zur Wartung und Demontage eines Bauprojektes wird hier das wechselseitige Verhältnis zwischen Mensch, gebauter Umwelt und Ökosystem umfassend mitgedacht und als Ziel nicht nur eine Optimierung des Ressourcenverbrauchs, sondern eine langfristige Verbesserung der Lebensqualität durch eine ökologische Wende im Siedlungsbau in den Blick genommen. Foto: @ Hans Braxmeier/Pixabay.com
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Wer über den Verkauf eines Mehrfamilienhauses oder einer vermieteten Immobilie nachdenkt, muss vor allem eines wissen: wie viel ist diese Immobilie aktuell wert? Eine professionelle Wertermittlung ist Voraussetzung für die erfolgreiche Vermarktung. Versierte Profimakler nutzen für die Bewertung von Investmentimmobilien das Ertragswertverfahren. Was genau steckt dahinter? Auf dem Gebiet der Immobilienbewertung sind Eigentümer oft Laien. Als Investor beschäftigen Sie sich zwar mit Sicherheit weitaus mehr mit den Wirtschaftsdaten Ihrer Immobilie als ein Selbstnutzer das für gewöhnlich tut. Schließlich müssen Sie nicht nur Ihre Mieteinahmen im Verhältnis zu den Instandhaltungskosten und notwendigen Investitionen ständig im Auge behalten, sondern auch über mögliche Wertsteigerungen oder – im ungünstigeren Fall – Wertverluste Ihrer Immobilie auf dem Laufenden sein. Allerdings: wie der korrekte Marktwert genau berechnet wird und welche Faktoren sich beim Ertragswertverfahren wertbestimmend auswirken, erschließt sich auch kühl kalkulierenden Kapitalanlegern nicht ohne weiteres. Hierfür brauchen Sie einen Fachmann oder eine Fachfrau mit ausreichend Routine. Erfahrene Qualitätsmakler sind hier die richtigen Ansprechpartner. Verkauf ohne Bewertung? Lieber nicht! Auf die Verwendung eines aufwendigen Bewertungsverfahrens zu verzichten, weil Sie glauben, Ihre Immobilie auch ohne professionelle Wertermittlung an den Käufer bringen zu können, ist hingegen riskant. Genauso wie beim Verkauf selbstgenutzter Immobilien bildet eine sorgfältige Bewertung auch bei Renditeobjekten die unentbehrliche Grundlage für den Verkaufserfolg. Denn wie Sie es auch anstellen: ohne den exakten Marktwert zu kennen, können Sie gar nicht wissen, welchen Erlös Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie anstreben sollten. Selbst bei einer Versteigerung bleibt für Sie dann unklar, ob der Höchstbietende Ihnen nun einen guten Preis zahlt oder einen viel zu niedrigen. Auch ein zu hoch angesetzter Verkaufspreis kann zu großen Problemen führen: die Interessenten bleiben aus, die Vermarktung zieht sich in die Länge, und sowohl die zwischenzeitliche Unterhaltung der Immobilie als auch Ihre fortgesetzten Verkaufsbemühungen kosten Sie hohe Summen, bis Sie sich am Ende zu einer Absenkung des Verkaufspreises gezwungen sehen – wahrscheinlich weit unter das Niveau, das bei guter Planung auf der Basis einer professionellen Bewertung möglich gewesen wäre. Wie berechnet sich der Ertragswert? In die Immobilienbewertung nach dem Ertragswertverfahren fließen als wesentliche Elemente ein: der Bodenwert, der sogenannte Gebäudeertragswert (entspricht im Wesentlichen der Mietrendite), der örtliche Liegenschaftszins und die (hypothetische) Restnutzungsdauer des Gebäudes. In diesen letzten beiden Größen finden sich letztlich die wertbestimmenden Faktoren Lage und Zustand der Immobilie wieder. Die komplizierte Formel bringt diese Faktoren allerdings – auf den ersten Blick etwas verwirrend – als Ausdruck des Risikos zukünftiger Mietausfälle und Wertverluste durch Schäden oder Abnutzung der Gebäudesubstanz zur Geltung. Somit berücksichtigt das Ertragswertverfahren neben der aktuellen Rendite auch ein zweites, für Investoren gleichermaßen zentrales Kriterium – die langfristige Wertstabilität der Immobilie. So kompliziert die Berechnung auch ist: sie verhilft zu einer zuverlässigen Wertbestimmung für Investmentimmobilien. Beauftragen Sie einen erfahrenen Immobilienprofi mit der Bewertung – und ernten Sie die Früchte in Form eines optimalen Verkaufspreises! Schließlich ist der Mehrerlös, den Sie beim Verkauf Ihres Mehrfamilienhauses oder Ihrer Eigentumswohnung erzielen, ein keinesfalls unbedeutender Bestandteil Ihrer letztendlich erwirtschafteten Eigenkapitalrendite. Möchten Sie den Marktwert Ihres Mehrfamilienhauses oder Ihrer Eigentumswohnung professionell bestimmen lassen? Dann kontaktieren sie uns! Wir helfen Ihnen gerne. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.steuertipps.de/lexikon/e/ertragswertverfahren https://www.bwl-lexikon.de/wiki/ertragswertverfahren/ https://de.wikipedia.org/wiki/Ertragswertverfahren Foto: © elxeneize/Depositphotos.com
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Immobilienrechtsexperte Sven Johns und Marketingexperte Jan Kricheldorf werfen einen Blick auf die aktuelle Nachfragesituation am Immobilienmarkt . Im neuesten Teil unserer Podcast-Serie „Die Immobilienflüsterer“ geben Ihnen die beiden Experten einen Überblick, was es dabei zu beachten gibt. Hören Sie die aktuelle Folge entweder im Podcastportal Anchor.fm oder bei Spotify.
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Wer eine Eigentumswohnung kauft, erwirbt nicht nur die Wohnung selbst – das sogenannte Sondereigentum – sondern auch Gemeinschaftseigentum. Also beispielsweise Anteile am Grundstück, am Treppenhaus, an Strom- und Wasserleitungen. Für die ordnungsgemäße Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums sind alle Eigentümer gemeinsam zuständig. Der damit verbundene Aufwand lässt sich jedoch in Eigenregie kaum überblicken. Eine professionelle Hausverwaltung leistet Ihnen hierbei unentbehrliche Dienste. Die Unterscheidung zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum ist unter anderem dann von großer Bedeutung, wenn es darum geht, wer die Kosten für Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten trägt. Die Abgrenzung zwischen beiden Eigentumsformen und der genaue Anteil am Gemeinschaftseigentum, der jeweils auf einen einzelnen Eigentümer entfällt, sind in einer Teilungserklärung geregelt. Diese muss bereits beim Wohnungskauf zwingend vorliegen, ebenso wie die Gemeinschaftsordnung. Sondereigentum: der Eigentümer trägt Reparaturkosten selbst Sondereigentum ist im Wesentlichen alles, was sich innerhalb der Wohnung selbst befindet, wie etwa Innentüren, nicht tragende Innenwände, Deckenverkleidungen und Fußbodenbeläge oder sanitäre Installationen. Eventuell kann auch noch ein Kellerraum oder eine Garage dazugehören. Fenster und Balkone gelten dagegen in der Regel als Gemeinschaftseigentum. Als alleiniger Eigentümer müssen Sie bei Schäden am Sondereigentum auch allein für die entstehenden Kosten aufkommen. Gemeinschaftseigentum: ohne professionelle Hausverwaltung extrem kompliziert Für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums sind in einer Eigentümergemeinschaft alle gemeinsam verantwortlich. Jeder Wohnungseigentümer ist verpflichtet, Lasten und Kosten entsprechend seinem Anteil am Gemeinschaftseigentum zu übernehmen. Dazu muss jährlich ein Wirtschaftsplan erstellt werden, der die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben beinhaltet. Auch die Beiträge der Wohnungseigentümer zur Instandhaltungsrückstellung müssen festgelegt und auf einem eigens dafür eingerichteten Konto deponiert werden. Experten empfehlen, das Gemeinschaftseigentum in der Regel von einer Hausverwaltung betreuen zu lassen, denn das Wohnungseigentumsrecht ist kompliziert. Zuständigkeiten, Kostenverteilung, Auftragsvergabe an Handwerker, Entscheidungen für oder gegen bestimmte Bau- und Modernisierungsmaßnahmen – wer das alles in Eigenregie stemmen will, hat quasi einen Vollzeitjob. Eine professionelle Hausverwaltung verfügt hingegen über einschlägige Erfahrung und Routine. Sie weiß genau, welche Schritte notwendig sind, um für eine ordnungsgemäße Verwaltung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums zu sorgen. Sie besitzt die nötige Kompetenz in rechtlichen Fragen und bietet auch ein gewisses Maß an Objektivität, wenn es einmal zu Streitigkeiten unter Eigentümern kommen sollte. Entscheidungen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, dürfen weder von individuellen Eigentümern noch von der Hausverwaltung eigenmächtig getroffen werden. Vielmehr muss darüber in der Wohneigentümerversammlung abgestimmt werden, welche in der Regel ebenfalls von der Hausverwaltung organisiert und durchgeführt wird. Sie sind sich unsicher, welche Pflichten bezüglich des Gemeinschaftseigentums Sie haben? Kontaktieren Sie uns! Als kompetente Immobilienprofis stehen wir Ihnen zur Seite. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.test.de/Eigentumswohnung-Grundregeln-der-Eigentuemergemeinschaft-5332284-0/ https://www.terrafinanz.de/ratgeber/eigentuemergemeinschaft/ https://www.drklein.de/wohnungseigentuemergemeinschaft0.html Foto: © C_Palazzini/Depositphotos.com
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Wohnhäuser aus dem 3D-Drucker scheinen sich gerade zu einem zukunftsträchtigen Trend in der Baubranche zu entwickeln. Bauzeit, Kosten und Materialverbrauch könnten dadurch gegenüber herkömmlichen Bauverfahren erheblich verringert werden. In Wallenhausen (Landkreis Neu-Ulm) wurde kürzlich das bisher größte 3D-gedruckte Mehrfamilienhaus Europas fertiggestellt. Die Hauswände werden bei dieser Technik mit Hilfe eines Betondruckers „ausgedruckt“. Für die Bedienung des Druckers waren auf der Baustelle genau 2 Mitarbeiter im Einsatz. Die veranschlagte Druckzeit für das voll unterkellerte 5-Familien-Haus mit 380 Quadratmetern Wohnfläche in Wallenhausen (realisiert durch die Firma PERI) betrug sechs Wochen. Auf einer traditionellen Baustelle dieser Größenordnung würden etwa 20 Arbeiter benötigt werden und die Arbeit wäre in viele einzelne Arbeitsschritte unterteilt. Der 3D-Drucker wird hingegen nur einmal kalibriert und druckt daraufhin Schicht für Schicht, mit einer Geschwindigkeit von bis zu einem Meter pro Sekunde, die fertigen Betonwände aus. Dazu genügen dann 2 Mitarbeiter vor Ort, die den Drucker steuern. Viele Beschäftigte in der Baubranche sehen einer Zukunft, in der sich der 3D-Druck zur dominierenden Technologie auf dem Bau entwickelt, vielleicht eher mit Angst als mit Begeisterung entgegen. Doch von einer drastischen Kostensenkung beim Bauen, die eventuell auch noch mit einer verbesserten Umweltbilanz – dank bis zu 80 Prozent Materialersparnis – einhergeht, würde unsere Gesellschaft in der Gesamtbilanz zweifellos profitieren. Weltweit deuten zahlreiche Projekte darauf hin, dass dem 3D-Druck auf dem Bau die Zukunft gehört. Vielleicht sogar nicht nur auf der Erde, sondern auch auf dem Mars, wo die NASA die Errichtung von Gebäuden im 3D-Druck plant, mit Materialien, die von Robotern aus dem Marsboden gewonnen werden sollen. Mehr zum Thema Häuser aus dem 3D-Drucker finden Sie hier: https://www.sueddeutsche.de/kolumne/3d-druck-neubau-1.5222571 https://www.streifzugmedia.com/bericht/haus-3d-drucker/ https://www.mission-additive.de/8-gruende-warum-3d-gedruckte-haeuser-das-naechste-grosse-ding-sind-a-1004036/ Foto: © chesky_w/Depositphotos.com
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Der Abschluss einer Immobilientransaktion ist und bleibt der Kaufvertrag. Hierbei gibt es einiges zu beachten. Nicht umsonst ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass der Kaufvertrag von einem Notar beurkundet werden muss. Schließlich ist der Verkauf einer Immobilie für viele Menschen die größte finanzielle Transaktion ihres Lebens. Bei Fehlern kann sogar eine Rückabwicklung des Verkaufs drohen. Lesen Sie hier ein Beispiel dafür, was – unter anderem – zwingend in den Kaufvertrag gehört. Der unterschriebene Kaufvertrag besiegelt, dass Verkäufer und Käufer sich bei der Immobilientransaktion einig geworden sind. Der Kaufvertrag wird zwar vom Notar aufgesetzt, dennoch ist es ratsam, sich vorher von einem Immobilienprofi beraten zu lassen. Ein Profi-Makler weiß, auf welche Formulierungen Sie bei einem Vertrag achten müssen und welche zusätzlichen Vereinbarungen in den Kaufvertrag aufgenommen werden können. Mängel an der Immobilie gehören in den Kaufvertrag Während bei Neubauten eine Gewährleistungspflicht besteht, werden bei Gebrauchtimmobilien Mängel explizit in den Kaufvertrag aufgenommen. Das ist sowohl eine Absicherung für Verkäufer wie für Käufer, um Streit nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages zu vermeiden. Ebenso werden im Kaufvertrag die Termine für die Übergabe der Immobilie sowie für die Überweisung des Kaufpreises dokumentiert. Übernimmt der Käufer auch zusätzliche Einrichtungen wie Einbauküche oder Heizöl in den Heizöltanks, wird das ebenfalls im Kaufvertrag festgehalten. Auf die Berechnung der Grunderwerbsteuer haben diese Sonderposten jedoch keinen Einfluss. Bei einer gebrauchten Immobilie wird im Kaufvertrag häufig die Klausel „gekauft wie gesehen“ hinzugefügt. Diese Klausel stellt einen Gewährleistungsausschluss dar und bedeutet, dass der Käufer nach dem Kauf keine Gewährleistungsrechte geltend machen kann, sollten sich Mängel an der Immobilie herausstellen. Allerdings gilt diese Klausel nur für offensichtliche Mängel wie zum Beispiel erkennbare Risse in der Fassade, fehlende energiesparende Fenster oder ein offensichtlich undichtes Dach. Versteckte Mängel (z.B. Schimmelbildung unter der Tapete) oder arglistig verschwiegene Mängel (wenn der Verkäufer beispielsweise vom Schimmel unter der Tapete wusste, weil er die Immobilie vor der Besichtigung renoviert hat) werden von „gekauft wie gesehen“ nicht abgedeckt. Warum Notar? Da beim Immobilienverkauf ein relativ großes Vermögen den Besitzer wechselt, sieht der Gesetzgeber eine notarielle Beglaubigung durch einen Notar vor. Er soll neutraler Vermittler sein, der beide Seiten berät und dafür sorgt, dass die Transaktion nach rechtlichen Vorgaben abgewickelt wird. Die Kosten für den Notar – rund 1,5 Prozent des Kaufpreises – trägt in der Regel der Käufer. Auch wenn letztendlich der Notar den Kaufvertrag aufsetzt, kann ein lokaler Qualitätsmakler vorab bei der Erstellung behilflich sein, denn wie unser oben ausgeführtes Beispiel zeigt, gibt es eine ganze Reihe von Feinheiten zu beachten. Zusätzlich kann der Vertragstext von einem Anwalt überprüft werden. Damit beide Parteien den Kaufvertrag vor dem Notartermin noch einmal in Ruhe prüfen können, sollte ein Vertragsentwurf etwa zwei Wochen vor Vertragsunterzeichnung vorliegen. Haben Sie Fragen zu den korrekten Vertragsinhalten für den Verkauf Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne. Sie benötigen weitere Hinweise: https://www.vergleich.de/immobilienkaufvertrag.html https://www.anwalt.de/rechtstipps/kaufvertrag_immobilie https://www.anwalt.de/rechtstipps/notarielle-beurkundung-fuer-reservierungsvereinbarung-bei-immobilienkaufvertrag-erforderlich_152712.html Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © stockasso/Depositphotos.com
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Auch in Zeiten hoher Nachfrage kann auch ein professionelles Immobilienexposé nicht verzichtet werden, da Sie Ihre Zielgruppe erreichen müssen. Sonst kommt es bei Besichtigungsterminen häufig zu Aussagen von Interessenten wie: „Das habe ich mir anders vorgestellt.“ Um sich also unnötige Besichtigungen zu sparen, sollten Sie wissen, wie Sie Ihre Zielgruppe am besten ansprechen und worauf es beim Exposé ankommt. Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden. Inhalt entsperren Erforderlichen Service akzeptieren und Inhalte entsperren Weitere Informationen
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Nichts ist für Vermieter ärgerlicher, als an einen unzuverlässigen Mieter zu geraten. Mietausfälle gehören zu den größten Risiken für die Rentabilität einer vermieteten Immobilie, und ist ein zahlungsunfähiger Mieter einmal in einer Wohnung drin, bekommen Sie ihn oft nur schwer wieder heraus. Doch wie können Sie zuverlässig die Bonität Ihrer Mietinteressenten überprüfen? Welche Fragen dürfen Sie überhaupt stellen und wie aussagekräftig ist beispielsweise der Score-Wert bei einer Schufa-Auskunft? Manchmal gewinnt man den Eindruck, dass es heutzutage fast unmöglich ist, geschäftliche Beziehungen aufzubauen, ohne gegen irgendwelche Datenschutzregeln zu verstoßen – und dass dessen ungeachtet die Kontrolle über persönliche Daten und Privatsphäre immer mehr abhandenkommt. In dieser widersprüchlichen Gemengelage fragen sich viele Vermieter, welche Selbst- oder Fremdauskünfte sie eigentlich von ihren Mietinteressenten erfragen dürfen. Was dürfen Sie erfragen und überprüfen? Als Vermieter haben Sie ein berechtigtes Interesse an Informationen, die Aufschluss über die Bonität Ihres Mieters geben. Dazu gehören der Beruf, der Arbeitgeber, das durchschnittliche Nettoeinkommen. Dazu gehört auch die Frage, ob es schon einmal zu einer Zwangsvollstreckung gegen die betreffende Person gekommen ist, was sich durch das Einholen von Auskünften aus dem Schuldnerverzeichnis überprüfen lässt. Sie können Ihre Bewerber in einem Fragebogen um entsprechende Selbstauskünfte bitten, zusätzlich ist es üblich, sich Gehaltsnachweise für die letzten drei Monate und eine Bescheinigung über Mietschuldenfreiheit sowie den Personalausweis vorlegen zu lassen. Zudem können und sollten Sie Auskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa einholen, um das Zahlungsverhalten Ihres Mietinteressenten einschätzen zu können. Welche Fragen dürfen Sie nicht stellen? Nicht erlaubt sind beispielsweise Fragen nach dem Einkommen von Angehörigen des Mietinteressenten oder nach der ethnischen Herkunft, der sexuellen Orientierung, der Religion oder auch dem Alter. Auch die Frage, ob eine Mietinteressentin schwanger ist, gehört zu den unzulässigen Fragen, die zu sehr in das „allgemeine Persönlichkeitsrecht“ eingreifen. Um sowohl rechtliche Fallstricke bei der Erstellung von Mieterfragebögen als auch Fehler und Nachlässigkeiten bei der Bonitätsprüfung zu vermeiden, verlassen Sie sich lieber nicht (nur) auf Ihren gesunden Menschenverstand, sondern lassen Sie sich von einem erfahrenen Hausverwalter oder einem Makler bei der Mietersuche unterstützen. Beide sind Profis und besitzen die notwendige Routine, um zuverlässige Mieter für Sie zu finden und das Mietausfallrisiko zu minimieren. Bonitätsauskünfte bieten nur eine Momentaufnahme Bei aller Wichtigkeit einer Bonitätsprüfung müssen Sie sich allerdings auch klarmachen, dass beispielsweise eine Schufa-Auskunft, aber auch das aktuelle Einkommen eines Mieters immer nur eine Momentaufnahme darstellen. Ein zukünftiger Bonitätsverlust Ihres Mieters kann auch durch den besten Schufa-Score nicht ausgeschlossen werden. Zu Ihrer Absicherung sollten Sie daher zu Beginn des Mietverhältnisses in jedem Fall auch eine Mietkaution vereinbaren. Sie möchten Mietausfall vermeiden? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. Weitere Informationen finden Sie hier: https://ratgeber.immowelt.de/a/bonitaetspruefung-auskunft-einholen-kreditwuerdigkeit-beweisen.html https://www.makler-vergleich.de/immobilien-vermieten/immobilien-vermieten-tipps.html#Teil3 https://www.makler-vergleich.de/immobilien-vermieten/vermieten-ablauf/solvente-mieter-finden-bonitaet.html Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © duiwoy/Depositphoto
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Rund 60 Prozent der Ein- oder Zweifamilienhäuser in Deutschland werden von nur einer oder zwei Personen bewohnt. Es handelt sich überwiegend um ältere Hausbesitzer, die ihr Eigenheim nach dem Auszug der Kinder allein weiter bewohnen. Eine repräsentative Befragung durch das Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE) in Frankfurt/Main ergab ein differenziertes Bild von den Wünschen oder der Bereitschaft innerhalb dieser Gruppe zur Veränderung ihrer Wohnsituation. So gab zwar die überwiegende Mehrheit (94%) der Befragten an, so lange wie irgend möglich in ihrem Haus wohnen bleiben zu wollen. Andererseits konnten sich 75% der älteren Eigentümer grundsätzlich auch einen Umzug in eine (kleinere) altersgerechte Wohnung vorstellen. Nur 14% hielten es allerdings für wahrscheinlich, dass sie innerhalb der nächsten 5 Jahre tatsächlich etwas Grundlegendes an ihrer Wohnsituation ändern würden. Hintergrund der Befragung ist das Forschungsprojekt „LebensRäume“ mit dem Ziel, Potenziale für eine effizientere Nutzung von vorhandenem Wohnraum besonders in ländlichen Gebieten aufzuzeigen. Solch eine effizientere Nutzung könnte unter anderem dadurch erreicht werden, dass ältere Eigentümer ihre zu großen Immobilien gegen kleinere Wohnungen tauschen. Viele Häuser in den Einfamilienhaussiedlungen der 1960er und 1970er Jahre könnten dann von jungen Familien bezogen und ggf. auch energetisch saniert werden, was im Hinblick auf Klima- und Ressourcenschutz sehr viel sinnvoller wäre als die Erschließung zusätzlicher Neubaugebiete. Eine weitere Option bestünde in der Vermietung ungenutzter Teilwohnungen durch die Eigentümer von zu groß gewordenen Immobilien. In baulicher Hinsicht wären viele Immobilien dafür durchaus geeignet. Insgesamt scheint die Studie zu zeigen: Die Begrenzung auf eine kleinere Wohnfläche entspricht auf den ersten Blick kaum den Wünschen oder Plänen älterer Immobilieneigentümer. Werden allerdings konkrete Angebote gemacht, zum Beispiel für ein altersgerechtes Wohnen in einer kleineren Wohnung inklusive Umzugserleichterungen, wären viele nicht abgeneigt. Um Veränderungen im Sinne der effizienteren Wohnraumnutzung zu bewirken, bedarf es beispielsweise spezieller Beratungsangebote durch die Kommunen. © Foto: IgorVetushko/Depositphoto
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Wie der Name schon sagt, beruht die Wertermittlung im Vergleichswertverfahren auf einem Vergleich mit dem aktuellen Marktwert ähnlicher Immobilien. Das ist allerdings komplizierter als es zunächst klingt. Laien suchen vielleicht in veröffentlichten Kaufpreissammlungen nach kürzlich verkauften Immobilien in ihrer Nachbarschaft und erhoffen sich, dort den richtigen Preis zu finden. Doch man kann natürlich nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Auch wenn die Abbildung aktueller Marktbewegungen im Zentrum des Vergleichswertverfahrens steht, lassen professionelle Gutachter selbstverständlich immer auch den Zustand, die Ausstattung und die Lage der Immobilie mit in die Bewertung einfließen. Es dürfte einleuchten, dass sich nicht jede Schrottimmobilie zum gleichen Preis verkaufen lässt, wie eine „ähnliche“ im gleichen Viertel. Professionell bewerten kann nur ein Profi Um die verschiedenen Bewertungsfaktoren im Vergleichswertverfahren richtig zu gewichten, bedarf es fundierter Kenntnisse des Verfahrens und des Immobilienmarktes auf lokaler Ebene. Dieses Know-how finden Sie bei Ihrem regionalen Qualitätsmakler, der seinerseits mit qualifizierten Sachverständigen als Gutachter zusammenarbeitet oder möglicherweise selber über eine entsprechende Ausbildung verfügt. Bei einer bloßen Orientierung an Ergebnislisten können Immobilienverkäufer hingegen deutlich daneben liegen, wenn es darum geht, einen Angebotspreis für die eigene Immobilie festzulegen. Welche Objekte sind vergleichbar? Zunächst schätzen professionelle Gutachter ab, ob ausreichend vergleichbare Objekte vorhanden sind und wie groß die Übereinstimmung mit der zu verkaufenden Immobilie tatsächlich ist. Gut miteinander vergleichbar sind meist Eigentumswohnungen im gleichen Haus oder in der gleichen Wohnanlage oder Reihenhäuser im gleichen Viertel, da es hinsichtlich der Bausubstanz, Größe und Ausstattung oft kaum Abweichungen gibt. Bei freistehenden Ein- oder Zweifamilienhäusern sind individuelle Merkmale viel stärker zu berücksichtigen. Lässt eine größere Zahl vergleichbarer Verkaufsfälle eine qualitativ sichere Einschätzung zu, können die dabei erzielten Preise direkt als Grundlage für die Wertermittlung dienen. Daneben greifen Sachverständige auch auf ein indirektes Vergleichswertverfahren zurück, wobei segmentierte Durchschnittspreise aus der Vergangenheit, die aus Kaufpreissammlungen des örtlichen Gutachterausschusses oder aus der Bodenrichtwertkarte hervorgehen, zum Vergleich herangezogen werden. Zuschläge und Abschläge Die ermittelten Vergleichswerte werden dann um bestimmte Zu- und Abschläge vermehrt oder vermindert, je nachdem, in welchem Zustand sich die Immobilie befindet, welche Ausstattungs-Extras sie bietet, ob sie an der vielbefahrenen Hauptstraße liegt oder in einer ruhigen Nebenstraße. Bei Eigentumswohnungen können auch das Stockwerk, der Ausblick, die Ausrichtung (Nord- oder Südseite) und viele andere Faktoren in das Resultat des Wertgutachtens einfließen. Auch ist es beispielsweise ein Unterschied von rund 20 Prozent, ob eine vermietete Wohnung als Kapitalanlage verkauft wird, oder bezugsfrei ist, und der neue Eigentümer sofort einziehen kann. Sie wollen Ihre Immobilie professionell bewerten lassen, wissen aber nicht, welches Verfahren sich dafür anbietet? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. Weitere Informationen finden Sie hier: https://sachverstaendiger-haus.de/blog/vergleichswertverfahren-kurz-erklaert/ https://de.wikipedia.org/wiki/Vergleichswertverfahren https://www.praxiswissen-immobilien.de/vergleichswertverfahren/ Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © ISergey /Depositphoto
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Bei der Verwaltung von Mietwohnungen und Wohneigentümergemeinschaften spielt die Hausverwaltung eine wichtige Vermittlerrolle. Sie übernimmt nicht nur die zentrale Verwaltung des Objekts, sondern kümmert sich auch um die gesamten organisatorischen Vorgänge und agiert als Kommunikator zwischen dem Eigentümer und den Parteien des Hauses. Worauf sollten Eigentümer bei der Auswahl der Hausverwaltung achten? Zusammenfassend gesagt, übernimmt eine Hausverwaltung die Geschäftsführung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder einer Immobilie mit verschiedenen Mietparteien. Dazu gehören unter anderem verschieden finanzielle Belange als auch die Ausarbeitung einer Hausordnung. Da die Aufgaben eines Hausverwalters allerdings nicht gesetzlich festgelegt sind, müssen diese in einem Verwaltervertrag geregelt werden. Woran erkenne ich die optimale Hausverwaltung? Suchen Eigentümer einen Hausverwalter, suchen sie häufig zunächst im Internet, wie zum Beispiel auf den Seiten des Immobilienverband Deutschland (IVD) nach einem geeigneten Kandidaten. Eine abgeschlossene Ausbildung als Immobilienkaufmann oder ein Studium im kaufmännischen Bereich bieten oft eine solide Grundlage für den Beruf des Hausverwalters. Es gibt aber auch viele Quereinsteiger, die sich durch Fortbildungen für die Verwaltertätigkeit qualifiziert haben. Die kürzlich in Kraft getretene WEG-Reform sieht allerdings vor, dass (nach einer Übergangszeit bis zum 01.12.2022) jeder Verwalter auf Verlangen der Wohnungseigentümer einen Zertifikatsnachweis vorlegen können muss und somit jeder Wohnungseigentümer das Recht hat, vom Verwalter einen Sachkundenachweis zu verlangen. Das bedeutet, der Verwalter sollte bei der IHK eine unabhängige Sachkundeprüfung zum zertifizierten Verwalter abgelegt haben. Neben den beruflichen Grundlagen sind die Referenzen ein wichtiger Punkt. Außerdem können Sie an der Anzahl der bereits verwalteten Einheiten erkenn, ob die Hausverwaltung schon längere Zeit am Markt etabliert ist. Transparenz und Nähe zum Objekt Werfen Sie auch einen Blick auf die angebotenen Leistungen. Sind sie transparent genug? Eine gute Hausverwaltung führt ihre Leistungen und Kosten übersichtlich und transparent auf. Auf den ersten Blick ist erkennbar, welche Leistungen pauschal vergütet und welche Zusatzleistungen gesondert abgerechnet werden müssen. Damit der Verwalter regelmäßig vor Ort tätig werden kann, empfiehlt es sich, eine Hausverwaltung zu engagieren, die sich in der Nähe der Immobilie befindet. Wie in jedem Beruf können auch einer Hausverwaltung Fehler unterlaufen. Da es sich aber gerade bei diesem Beruf um hohe Geldsumme drehen kann, lohnt es sich zu überprüfen, ob die Hausverwaltung über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verfügt. Sie sind auf der Suche nach einer Hausverwaltung? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne. Sie benötigen weitere Informationen: https://de.wikipedia.org/wiki/Hausverwaltung https://de.statista.com/statistik/daten/studie/171237/umfrage/wohnsituation-der-bevoelkerung/ https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Wohnen/_inhalt.html Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © Jonas Denil / Unsplash
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Seit Ende letzten Jahres gilt das neue Maklergesetz. Unter anderem werden darin die Maklerkosten und der Maklervertrag neu geregelt. In unserem kurzen Film erfahren Sie das Wichtigste, was sich für Verkäufer und Käufer von Immobilien geändert hat.
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6,3 Millionen Wohnungen in Deutschland befinden sich in Zweifamilienhäusern! Das entspricht immerhin 15 Prozent des Gesamtbestandes von rund 40 Millionen Wohneinheiten, den das Statistische Bundesamt für das Jahr 2018 angibt. Zu den Zweifamilienhäusern werden keine Doppelhaushälften gezählt, sondern nur Häuser auf einem ungeteilten Grundstück, aber mit zwei klar voneinander abgegrenzten Wohnungen. Diese sind dann in der Regel auf zwei Etagen verteilt. Neben 12,7 Millionen Wohnungen in Einfamilienhäusern und 21 Millionen Wohnungen in Mehrfamilienhäusern wirken 6,3 Millionen Wohnungen in Zweifamilienhäusern doch schon recht beachtlich. Das beweist dem ahnungslosen Großstädter, der bei dem Wort Eigenheim sofort an ein Einfamilienhaus oder Reihenhaus denkt: Offenbar ist das Zweifamilienhaus alles andere als eine Ausnahmeerscheinung. Der Vorteil dieser Immobilienart liegt klar auf der Hand: Im Laufe des Lebenszyklus des Hauses und seiner Bewohner lässt sich die Art der Nutzung immer wieder flexibel ändern. Familien können mit den Großeltern ohne allzu große Enge unter einem Dach wohnen, Jugendliche im Haus der Eltern, jedoch in einer separaten eigenen Wohnung leben, und zu anderen Zeiten kann die zweite Wohnung problemlos vermietet werden. Besonders stark vertreten sind Zweifamilienhäuser übrigens in den Bundesländern Hessen und Baden-Württemberg, wo ihr Anteil am gesamten Wohnungsbestand jeweils rund 20 Prozent ausmacht. So stehen in Baden-Württemberg rund 1,5 Millionen Einfamilienhäusern knapp über 1 Millionen Wohnungen in Zweifamilienhäusern gegenüber. Foto: © KatarzynaBialasiewicz /iStock
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Kommt es Ihnen manchmal seltsam vor, zwischen Ihrem eigenen Einfamilienhaus, dem Haus Ihrer Eltern, dem Haus Ihrer Schwiegereltern und der Wohnung Ihrer Geschwister hin- und herzupendeln? Würde es nicht Vieles einfacher machen, wenn Sie zusammenziehen, und hätte es nicht überhaupt viele Vorteile, mit mehreren Generationen gemeinsam unter einem Dach zu wohnen? Früher waren Mehrgenerationenhäuser eine häufige Wohnform – und heute? Liegen sie wieder voll im Trend! Jung und Alt leben darin gemeinsam unter einem Dach – dabei kann es sich um Kinder, Eltern und Großeltern handeln, aber auch um Freunde und Gleichgesinnte, die in einer gemeinsamen Immobilie die Idee vom generationenübergreifenden Zusammenleben verwirklichen wollen. Gemeinsam ein Haus kaufen – ein ideeller und finanzieller Gewinn Sich als Familie oder Freundeskreis für den Kauf eines Mehrgenerationenhauses zu entscheiden, ist im Grunde eine naheliegende Idee. Es geht also um eine Immobilie, die größer ist als das klassische Einfamilienhaus und sowohl Gemeinschaftsflächen als auch Rückzugsräume für alle Generationen oder „Parteien“ bietet. Viele Gründe sprechen dafür. Im Idealfall bringt so ein Mehrgenerationenprojekt für alle Beteiligten ein glücklicheres und erfüllteres Leben mit sich. Die Generation der Großeltern profitiert davon, stark in das Familienleben involviert zu sein. So sind Senioren nicht einsam und können stattdessen die berufstätigen Eltern entlasten, Kinder betreuen und viele Dinge im Haushalt erledigen. Auch Kinder profitieren bekanntermaßen stark von der Anwesenheit und den Erfahrungen der Großeltern. Viele Wege bleiben erspart, der Alltag lässt sich leichter organisieren. Wenn es nötig wird, ist sicher auch die Pflege der Großeltern leichter mit dem Berufsleben vereinbar. Schon durch diese hier nur unvollständig skizzierten Vorteile verbessert sich nicht nur die Lebensqualität, sondern es lassen sich auch Kosten sparen. Immobilienfinanzierungskosten und Wohnkosten sparen Es gibt aber noch weitere finanzielle Vorteile – sowohl bei den Kosten für den Kauf eines Mehrgenerationenhauses als auch bei den laufenden Wohnkosten. Für die Finanzierung der Immobilie mit einem Kredit erhalten Sie – im Vergleich zu einer Kleinfamilie – günstigere Konditionen, falls die Bank auch die ältere Generation als Kreditnehmer berücksichtigt. Sie können in der Regel mehr Eigenkapital aufbringen und verfügen über ein höheres Nettohaushaltseinkommen. Dadurch sind höhere Kreditbeträge möglich und Sie können den Kredit trotzdem schneller abbezahlen. Weiterhin sparen Sie, weil die laufenden Miet- oder Unterhaltungskosten von mehreren separaten Immobilien wegfallen. Auch die allgemeinen Haushaltsausgaben reduzieren sich. Gemeinsam bleibende Werte schaffen Nicht zuletzt können Sie den Kauf eines Mehrgenerationenhauses auch als sinnvolle Geldanlage betrachten. Es ist die Wertbeständigkeit von Immobilien, die sie bei Investoren so beliebt macht. Ein Mehrgenerationenhaus kann dazu dienen, Ihr Leben hier und jetzt besser zu machen, aber Sie sichern sich und Ihre Familie damit auch für die Zukunft ab und schaffen einen bleibenden Wert. Überlegen Sie, ob Sie sich den Umzug in ein Mehrgenerationenhaus vorstellen können? Dann sprechen Sie doch einmal mit Ihrer Familie darüber – und als nächstes mit Ihrem Makler! Wir beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten, helfen bei der Immobiliensuche und organisieren für Sie den Verkauf Ihrer aktuellen Immobilie. Kontaktieren Sie uns jetzt! Wir beraten Sie gern. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier: https://www.haus.de/bauen/mehrgenerationenhaus https://www.berliner-sparkasse.de/de/home/privatkunden/immobilien/ratgeber/mehrgenerationenhaus.html?n=true https://www.drklein.de/mehrgenerationenhaus.html Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © pressmaster/Depositphotos.com
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Mietausfälle stellen für Vermieter ein erhebliches finanzielles Risiko dar. Als Eigentümer einer vermieteten Wohnimmobilie müssen Sie oft selbst noch Kredite dafür abzahlen. Fallen Mieteinnahmen dann über einen längeren Zeitraum aus, kann Sie das ziemlich schnell in den finanziellen Ruin treiben. Doch auch eine Mietausfallversicherung sichert das Risiko nur in bestimmten Fällen ab. Die Konditionen sollten genau geprüft werden. Eine Mietausfallversicherung schützt Sie nicht etwa gegen Leerstand einer Wohnung, für die Sie keinen Mieter finden. Dagegen gibt es keinen Schutz. Falls die Mietausfälle durch Schäden am Gebäude zustande kommen, oder dadurch, dass Mieter wegen Mängeln am Objekt die Miete mindern, greift ebenfalls nicht die Mietausfallversicherung, sondern die Gebäudeversicherung. Mietausfallversicherungen versichern Sie vielmehr ausschließlich gegen Schäden, die durch säumige Mieter entstehen. Dieses Risiko abzusichern, erscheint grundsätzlich sehr sinnvoll. Nach einer Hochrechnung deutscher Immobilienverbände entgehen Vermietern in Deutschland jährlich 2 bis 4 Prozent der fälligen Mietzahlungen durch Mieter, die ihre Miete nicht (mehr) zahlen können oder wollen. Allerdings gibt es kaum eine Versicherung, die Sie in vollem Umfang davor schützt. Viel Restrisiko für den Vermieter – trotz Versicherung Stellt einer Ihrer Mieter seine Zahlungen ein, können Sie ihn bekanntlich nicht sofort vor die Tür setzen. Der Mieter muss zuerst zweimal gemahnt werden, danach dürfen Sie eine fristlose Kündigung aussprechen. Verlässt er die Wohnung daraufhin nicht, können Sie mit einer Räumungsklage gegen ihn vorgehen. Die meisten Mieter legen aber erst einmal Widerspruch ein, und das Verfahren zieht sich in die Länge. Es kann 2-3 Jahre dauern, bis Sie einen Mieter tatsächlich aus der Wohnung geklagt haben. In dieser ganzen Zeit entgehen Ihnen die Mieteinnahmen. Selbst wenn die Versicherung am Ende zahlt, vergehen vorher viele Monate, in denen Sie Ihrem Geld vergeblich hinterherlaufen müssen. Außerdem sichern die Versicherer sich durch ihre Vertragskonditionen selbst ab. So sehen manche Policen nur einen Schadensausgleich vor, wenn der Mieter keinen Einspruch gegen die Kündigung eingelegt hat. Oft prüft die Versicherung auch erst selbst die Bonität Ihrer Mieter. Ist diese nicht vorhanden, wird das Ausfallrisiko gar nicht erst versichert. Auch die Höhe der versicherten Mietausfälle reicht gerade für die Fälle, die für Vermieter wirklich existenzbedrohend werden, häufig nicht aus. Der durchschnittliche Gesamtschaden durch hartnäckige Mietschuldner – mit Renovierung, Anwaltskosten, Gerichtskosten, Wohnungsräumung und Renovierung einer verwahrlost hinterlassenen Wohnung – lag laut einer Studie der Universität Bielefeld im Jahr 2012 bereits bei 14.700 Euro. Fazit: Eine Mietausfallversicherung bietet Vermietern in der Regel nur eingeschränkten Schutz gegen das Mietausfallrisiko. Der beste Schutz besteht darin, bereits bei der Mieterauswahl sehr sorgfältig vorzugehen, um nicht an einen potenziellen Mietnomaden zu geraten. Am besten wenden Sie sich an eine professionelle Hausverwaltung, die Sie bei der Suche nach zuverlässigen Mietern und auch bei Problemen mit Mietausfällen routiniert unterstützen kann. Sie überlegen, ob sich eine Mietausfallversicherung für Ihr Mehrfamilienhaus oder Ihre vermietete Eigentumswohnung lohnt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.immobilienscout24.de/wissen/vermieten/mietausfallversicherung.html https://www.axa.de/das-plus-von-axa/haus-mieten-wohnen/rechtstipps-mieter-eigentuemer/was-tun-bei-mietausfall https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wohnen/mietausfall-teurer-vollkaskoschutz-fuer-vermieter-11820824.html Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © Gorazarre/Depositphotos.com
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Wenn das Wörtchen wenn nicht wär…, …würde die Grund- und Immobilieneigentümerquote in Deutschland offensichtlich ungefähr genauso hoch liegen, wie sie auch tatsächlich liegt. Das ergibt sich aus einer Umfrage von Statista Global Consumer Survey. Auf die Frage, wie sie einen Betrag von 100.000 Euro anlegen würden, wenn sie ihn denn zur Verfügung hätten, entschieden sich 45 Prozent der Befragten für eine hypothetische Investition in Grundeigentum. Dieser Anteil entspricht interessanterweise ziemlich genau der realen Immobilieneigentümerquote in Deutschland, die laut Statistischem Bundesamt 2018 bei 47,5 Prozent lag (50 Prozent in Westdeutschland und 38 Prozent in Ostdeutschland). Neben den 45 Prozent, die in Grundeigentum investieren würden, gaben jeweils 50 Prozent der Befragten an, ihr imaginäres Geld in Aktien und Fonds beziehungsweise in Sparbücher und Sparverträge anlegen zu wollen. Jeweils rund 30 Prozent würden Anleihen und Wertpapiere, Rohstoffe oder Lebensversicherungen kaufen und 16 Prozent würden in Kryptowährungen investieren. Wenn das Wörtchen wenn nicht wär, wären alle Millionär. Wie es aussieht, würde das zwar einen großen Unterschied machen, was das Investitionsvolumen insgesamt betrifft, die Verteilung der Investitionen – und damit die Welt – würde es aber kaum ändern. Foto: © Csaba Nagy/Pixabay.com
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Das neue Maklergesetz ist da. Im Wesentlichen beinhaltet es eine nun einheitliche Regelung für ganz Deutschland, wie die Maklerprovision zwischen Verkäufer und Käufer aufzuteilen ist. Beide zahlen zukünftig jeweils die Hälfte der Provision. In vielen Regionen Deutschlands war die paritätische Teilung der Provision auch schon vor dem neuen Maklergesetz üblich, aber gerade in Metropolen wie Hamburg und Berlin zahlten in der Regel nur die Käufer die Maklerprovision. Diese sogenannte Außenprovision wird nun durch das neue Gesetzt abgeschafft. Dies jedenfalls für Wohnimmobilien. Damit soll verhindert werden, dass die Maklerkosten einseitig auf den Käufer abgewälzt werden. Der Handel mit Mietshäusern, Gewerbeimmobilien, Baugrundstücken, Logistik- oder Büroräumen ist von dem neuen Maklergesetz übrigens nicht betroffen. Die Neuregelung gilt nur für den Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an Selbstnutzer. Innenprovision weiterhin erlaubt Wie bei den meisten Regeln, gibt es aber auch beim neuen Maklergesetz eine Ausnahme. Als einzige zulässige Ausnahme kann auch in Zukunft weiterhin eine Innenprovision vereinbart werden, bei der die Maklerkosten vollständig vom Verkäufer übernommen werden. In diesem Fall verpflichtet sich der Makler voll und ganz seinem Auftraggeber. Ein Modell, das für Verkäufer unter Umständen durchaus Vorteile bringt, denn der Makler ist damit nicht mehr seiner Rolle als neutraler Vermittler verpflichtet. Somit kann er sich zum Beispiel bei Kaufpreisverhandlungen uneingeschränkt im Interesse seines Auftraggebers ins Zeug legen. Schriftliche Dokumentation ist Pflicht Mündliche Absprachen gehören nun der Vergangenheit an und verlieren ihre Gültigkeit. Mit dem neuen Gesetz ist es jetzt Pflicht, die vereinbarten Maklerleistungen in jedem Fall schriftlich zu dokumentieren. Getroffene Vereinbarungen müssen in Textform festgehalten werden. Vorschriften über die konkrete Höhe der Maklerprovision beinhaltet das neue Gesetz nicht. Diese wird also auch in Zukunft frei ausgehandelt und entsprechend im Maklervertrag fixiert. Das heißt also, die zukünftige Höhe der Maklerprovision richtet sich auch nach den Leistungen des Maklers. Das hat für alle Beteiligten den Vorteil der Transparenz – denn auch für den Käufer bleibt es so überprüfbar, welche Provision Verkäufer und Makler von Anfang an ausgehandelt haben. Warum lohnt sich gerade jetzt ein Verkauf mit Makler? Auch wenn die neue Gesetzgebung den einen oder anderen Verkäufer möglicherweise dazu verleitet, auf eigene Faust zu verkaufen, ist dies aber nach wie vor keine gute Idee. In allen Phasen des Immobilienverkaufs sind langjährige Marktkenntnis und Erfahrung die entscheidenden Erfolgsfaktoren. Ein Verkauf in Eigenregie, ohne professionelle Begleitung, ist erstens nur mit sehr hohem Einsatz an Zeit und Aufwand möglich und bedeutet zweitens ein viel höheres Risiko, dass der gewünschte Verkaufserfolg entweder gar nicht zustande kommt oder dass der erzielte Verkaufspreis weit hinter den Möglichkeiten des Marktes zurückbleibt. Sie suchen jemanden, der Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie professionell unterstützt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. Weitere Informationen finden Sie hier: https://ivd.net/fachthemen/provisionsteilung/ https://unternehmen.focus.de/provisionsteilung.html https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/maklerkosten-werden-kuenftig-geteilt-1752916 Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © pressmaster/AdobeStock.com
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Um eine korrekte Betriebskostenabrechnung erstellen zu können, müssen Vermieter nicht Jura studiert haben. Sie müssen jedoch einiges beachten, damit sie nicht auf einem Teil der Betriebskosten für ihre Mietimmobilie sitzen bleiben. Denn dank umfangreicher Informationsmöglichkeiten im Internet ist es für Mieter relativ leicht, Fehler in Betriebskostenabrechnungen zu finden. So können Mieter etwa bei einer verspäteten Abrechnung die Zahlung verweigern. Die Frist für die Zustellung einer Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2019 endet übrigens am 31.12.2020. Aber neben der Einhaltung von Fristen gibt es noch einige andere rechtliche Fallstricke. Wussten Sie zum Beispiel, dass eine Umlage der Betriebskosten auf Mieter vom Gesetzgeber nicht grundsätzlich vorgesehen ist? Ohne gültige Vereinbarung – normalerweise im Mietvertrag – muss der Mieter nur die vereinbarte Miete bezahlen. Auch die einzelnen Kostenpositionen, die später in der Betriebskostenabrechnung auftauchen, müssen bereits im Mietvertrag aufgeführt sein. Streitigkeiten um „sonstige Betriebskosten“ Am einfachsten ist es, wenn der Mietvertrag einen Verweis auf § 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV) enthält. Dann können Sie alle Betriebskosten auf Ihre Mieter umlegen, die in dieser Verordnung genannt sind. Dazu gehören 16 klar definierte Positionen sowie ein Punkt 17: „Sonstige Betriebskosten“. Der letzte Punkt führt besonders häufig zu Streitereien mit Mietern. Sie können dort nicht etwa einfach alle tatsächlich angefallenen Betriebskosten eintragen, die sich nicht den Positionen 1-16 zuordnen lassen. Auch hier bedarf es einer Festlegung im Mietvertrag, welche regelmäßig wiederkehrenden Kosten unter dieser Position abgerechnet werden sollen. Heizkostenabrechnung muss nach dem Leistungsprinzip erfolgen Betriebskosten können nach dem Abflussprinzip oder nach dem Leistungsprinzip abgerechnet werden. Das heißt, Sie können Rechnungen, die tatsächlich im Abrechnungszeitraum bezahlt wurden, anteilig auf die Mieter umlegen, oder der Abrechnung den Verbrauch des jeweiligen Mieters im Abrechnungszeitraum zugrunde legen. Zwischen diesen beiden Möglichkeiten können Sie frei wählen – außer bei den Heizkosten. Hier ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Sie als Vermieter die Wohnungen mit geeigneten Messgeräten ausstatten, und dass mindestens 50% der Kosten für Heizung und Warmwasser nach Verbrauch umgelegt werden. Heizkostenpauschalen oder verbrauchsunabhängige Inklusivmieten sind nicht erlaubt. Wer das nicht beachtet, riskiert, dass Mieter vom Kürzungsrecht nach §12 HeizkostenV Gebrauch machen und ihren Betriebskostenanteil um 15% mindern. Weitere typische Fehler in Betriebskostenabrechnungen sind etwa eine fehlende oder ungenaue Trennung zwischen Reparatur- und Wartungskosten. (Wartungskosten dürfen auf die Mieter als Betriebskosten umgelegt werden, Reparaturkosten dagegen nicht). Oder, dass Angaben unvollständig sind, wodurch für den Mieter nicht nachvollziehbar ist, ob sein Anteil richtig berechnet wurde. (Zu jeder Position müssen sowohl die Gesamtkosten als auch der entsprechende Anteil des jeweiligen Mieters aufgeführt werden, außerdem die Wohnfläche des Mieters, die Gesamtwohnfläche und der Umlageschlüssel, der sich aus dem Verhältnis der beiden letzten Größen ergibt). Wenn Sie keine Zeit haben, sich mit all diesen Details gründlich zu beschäftigen, empfiehlt es sich, eine kompetente und erfahrende Verwaltung mit der Erstellung Ihrer Betriebskostenabrechnung zu beauftragen. Möchten Sie sich bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung und bei anderen Verwaltungsaufgaben lieber von einer professionellen Hausverwaltung unterstützen lassen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. Weitere Informationen finden Sie hier: https://deutschesmietrecht.de/betriebskosten/327-in-fuenf-schritten-zur-korrekten-betriebskostenabrechnung.html https://www.mietrecht.com/betriebskostenabrechnung/ https://www.mietspiegel-aktuell.com/gratis-mietspiegel/ Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © fotografierende/Pixabay.com
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Gemütliches Feuer im offenen Kamin? An 8 Tagen im Monat ist es erlaubt Ein offenes Kaminfeuer ist schlicht und einfach der Inbegriff der Behaglichkeit. Zumindest in den USA ist eine entsprechende Feuerstätte außerdem unentbehrlich als Zugangsweg für Santa Claus, um die Weihnachtsgeschenke ins Haus zu bringen. In Deutschland betreibt immerhin rund ein Viertel aller Haushalte eine häusliche Feuerstätte. Sofern es sich dabei um einen offenen Kamin handelt, darf er allerdings gemäß Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) nur gelegentlich betrieben werden. Das heißt konkret: an maximal 8 Tagen im Monat für maximal 5 Stunden. Heimische „Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe“, also Kaminöfen, Heizkamine oder Kachelöfen dürfen seit Inkrafttreten der novellierten Bundesimmissionsschutzverordnung (in zwei Stufen, 2010 und 2015) normalerweise nur betrieben werden, wenn strenge Grenzwerte bezüglich Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Emissionen eingehalten werden. Ausnahmen gibt es lediglich für historische Kachelöfen, die vor 1950 errichtet wurden. Und für offene Kamine. Ein offener Kamin darf weiterhin betrieben und auch neu eingebaut werden, obwohl er mit einem Wirkungsgrad von ca. 20 Prozent und mit seinen hohen Emissionen bei weitem nicht den Richtlinien für moderne Feuerstätten entspricht. Allerdings wird davon ausgegangen, dass ein solcher Kamin vor allem dekorativen und Wellness-Zwecken dient, und nicht primär zum Heizen der Wohnung. Das Gesetz erlaubt daher nur eine „gelegentliche Nutzung“. Für die Frage, was das genau heißt, orientieren sich Schornsteinfeger an einem schon etwas weiter zurückliegenden Gerichtsurteil: Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschied 1991, dass es nicht zu beanstanden sei, wenn ein Kamin pro Monat an nicht mehr als 8 Tagen für nicht mehr als 5 Stunden befeuert wird. Wer also zu Weihnachten am lodernden Kaminfeuer sitzen will, sollte sich an den kalten Dezembertagen davor mit dem Einheizen des Kamins lieber etwas zurückhalten. Foto: © Jeon Sang-O/Pixabay.com
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Viele Immobilienverkäufer unterschätzen, wie wichtig auch bei der aktuell hohen Nachfrage sehr gute Immobilienfotos sind. Denn wenig aussagekräftige Fotos schrecken Kaufinteressenten oft ab. Oder die passende Zielgruppe wird mit den Fotos nicht erreicht. Eine Besichtigung kann sich schnell als unnötig erweisen, wenn häufig Sätze fallen wie: „Das habe ich mir anders vorgestellt.“
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Für Immobilienbesitzer sind eine Scheidung und eine Gütertrennung oft nicht einfach. Denn die Frage ist, wie die gemeinsame Immobilie geteilt werden soll. Denn eine Immobilie lässt sich nicht so einfach teilen wie bares Geld. Und wenn die Immobilie nicht abgezahlt ist, verkompliziert das die Sache zusätzlich. Wie lassen sich die gemeinsamen finanziellen Verpflichtungen beenden? Wer haftet für den Kredit? Grundsätzlich ist jeder Kreditnehmer zahlungspflichtig. Dabei spielt das Eheverhältnis keine Rolle. Hat also nur einer der Ehepartner den Kreditvertrag unterschrieben, so ist auch nur dieser für die Rückzahlung verantwortlich. Der andere Partner haftet prinzipiell nicht mit, auch wenn er mit im Grundbuch steht. In einer solchen Situation bietet es sich in der Regel an, dass der finanzierende Partner die Immobilie übernimmt. Wenn jedoch der andere Partner in der Immobilie wohnen bleiben möchte, kann ein Ausgleich durch die Zahlung von Miete oder die Anpassung des Unterhaltes sinnvoll sein. Im Sonderfall kann auch der Ehepartner Ausgleichsforderungen geltend machen, der bei einer Scheidung die Schulden allein tilgt. Das gilt vor allem dann, wenn dieser Partner nicht im Haus verbleibt, sondern es stattdessen der anderen Partei überlässt. Wenn beide Partner für den Kredit haften. Haben beide Ex-Ehepartner den Kreditvertrag unterschrieben, haften auch beide dafür. Dabei spielt es keine Rolle, ob einer von beiden keinen Nutzen mehr aus der Immobilie zieht. Trennen beide Eigentümer ihre Besitztümer einvernehmlich, so besteht die Chance, mit der Bank zu reden und den Kreditvertrag auf einen der beiden Partner zu übertragen. Dieser ist dann allein für die Zahlung der Raten verantwortlich. Hierbei kommt es aber auch auf die Kulanz der Bank an. Ist eine Vertragsänderung von beiden Partnern nicht gewünscht, müssen Sie sich über einen Ausgleich einigen. Die Erstellung einer Schuldfreistellung ist hier eine Möglichkeit. Dies bedeutet, dass nur der Hauptverdiener die Raten bedient. Ist allerdings der zur Zahlung verpflichtete Partner nicht mehr zahlungsfähig, wird trotzdem der Ex-Partner in die Verantwortung genommen. Denn vor der Bank hat die Schuldfreistellung keinen Bestand. Verbindliche Regelung über Unterhaltszahlungen Eine verbindlichere Regelung zwischen den Ehegatten kommt über die Unterhaltszahlungen zustande. Die Kreditrate wird von dem Gehalt eines Partners abgezogen, das zur Unterhaltsberechnung genutzt wird. Dadurch fällt die faktische Unterhaltssumme geringer aus. Auf diese Weise sind beide Partner an den Darlehenszahlungen beteiligt, auch wenn nur noch ein Ehegatte die Immobilie nutzt. Ein Profi-Makler kennt sich mit solchen Situationen aus und kann Ihnen dabei helfen eine optimale Lösung für eine einvernehmliche Gütertrennung im Falle einer Scheidung zu finden. Sind Sie unsicher, was mit Ihrer Scheidungsimmobilie geschehen soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. Nicht fündig geworden: https://de.wikipedia.org/wiki/Scheidung https://www.test.de/Scheidung-Ehescheidung-5203605-0/ https://scheidungskostenrechner.org/impressum/ Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © HayDmitriy/Depositphotos.com
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Viele Vermieter in den Ballungszentren können sich vor lauter Interessenten gar nicht retten. Die große Herausforderung ist es dann, hunderte von Menschen durch eine Wohnung zu führen und unter ihnen den passenden Mieter auszuwählen. Im Gegensatz dazu dauert es in den ländlichen Regionen oft länger, bis sich überhaupt jemand findet, der die Wohnung mieten möchte. Wer die Sache professionell und in der richtigen Reihenfolge angeht, kann in jedem Fall die Vermarktungsdauer verkürzen und Leerstand vermeiden. Um in kurzer Zeit den passenden Mieter zu finden, ist es wichtig, sich über drei Dinge Klarheit zu verschaffen: die aktuelle Nachfrage am Markt, den Wert Ihres Objektes und die Bedürfnisse Ihrer Zielgruppe. Denn nicht jede Immobilie passt zu jedem Mieter – und umgekehrt. Zuerst den optimalen Mieter definieren Professionelle Hausverwaltungen bestimmen oft zuerst, wer für sie der passende Mieter ist. Danach richten sie ihre Vermarktungsstrategie aus. Unterschiedliche Zielgruppen, bezogen auf Familienstand, Altersgruppe und Einkommen, interessieren sich für unterschiedliche Arten von Immobilien. Einfamilien- oder Reihenhaus, Ein-Zimmer-Appartement, Wohnung im Stadtzentrum oder am ruhigen Stadtrand, barrierefreie Erdgeschosswohnung oder ausgebautes Dachgeschoss: jeder dieser Wohnformen entspricht ein bestimmter idealtypischer Mieter. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob der neue Mieter gut in die Mieterstruktur passt. Denn in der Regel sind Sie ja als Vermieter an einem langfristigen Bestand des Mietverhältnisses interessiert. Am besten klappt das, wenn alle Mieter gut miteinander harmonieren. Optimalen Mieter ansprechen Im nächsten Schritt müssen Sie Ihren Wunschmieter auch irgendwie erreichen. Ein Inserat in den gängigen Online-Portalen ist der übliche, wenn auch nicht der einzige Weg. Die meisten Mietinteressenten gehen nun einmal zuerst online auf Wohnungssuche. Profi- Hausverwalter nutzen die Immobilienportale aber so, dass sie ihr Mietobjekt für ihre Zielgruppe richtig in Szene setzen. Das reicht von der richtigen Wortwahl in der Beschreibung über hervorragende Fotos bis hin zu virtuellen 360-Grad-Rundgängen. Gehören Senioren zur Zielgruppe, kann es sich auch lohnen, in der regionalen Tageszeitung eine Anzeige zu schalten. Weitere Vermarktungsmöglichkeiten bieten sich zum Beispiel auf Facebook und in anderen sozialen Medien – auch die ältere Zielgruppe ist dort immer häufiger unterwegs. Stellschraube Miete Die Höhe der Miete, die Sie festlegen, hat selbstverständlich ebenfalls starken Einfluss darauf, wer sich für Ihre Immobilie interessiert. Das gilt in beide Richtungen. Nicht immer ist die höchstmögliche Miete die beste Wahl. Erfüllt Ihre Immobilie nicht vollends die Ansprüche einer zahlungskräftigen Zielgruppe, so stehen Sie vielleicht vor dem Problem, regelmäßig neue Mieter suchen zu müssen, weil viele sich nur für Ihre Immobilie entscheiden, bis sie etwas Günstigeres gefunden haben. Die häufige Suche nach neuen Mietern aufgrund einer hohen Fluktuation kostet aber Geld, anstatt dass Sie welches einnehmen. Setzen Sie den Mietpreis also so fest, dass er der Zielgruppe entspricht, die zu Ihrer Immobilie passt. Achten Sie dabei zusätzlich auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Möglichkeiten am Immobilienmarkt. Sind Sie sich unsicher, wie Sie die richtigen Mieter für Ihre Immobilie finden? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. Sie benötigen weitere Informationen: https://www.wiwo.de/erfolgreich/meine-immobilie/immobilien-vermieten/ https://www.focus.de/immobilien/experten/sebastian_wagner/wohnung-vermieten-darauf-muessen-sie-achten_id_7087794.html https://rp-online.de/leben/bauen/immobilie-vermieten-mit-diesen-tipps-vermeiden-vermieter-risiken_aid-34671927 Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © erix2005/Depositphotos.com
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Die Idee der Hauseigentümerdemokratie Die Idee, dass eine Gesellschaft mit möglichst vielen Eigenheimbesitzern politisch wünschenswert sei, wird in Deutschland eher selten diskutiert. Angesichts der zweitniedrigsten Wohneigentumsquote innerhalb der OECD-Länder (je nach Quelle etwa 45 bis 51%) ist das kaum verwunderlich. In Großbritannien hingegen machte das 1923 geprägte das Konzept der „property-owning democracy“ eine bemerkenswerte Karriere als Kernidee konservativer Sozialpolitik. Zeit für ein Revival? Eigentümerdemokratie („property-owning democracy“) – dieser Begriff wurde von dem konservativen britischen Politiker Noel Skelton geprägt und erstmals 1923 in einem Zeitschriftenartikel verwendet. Skelton sah in seinem (später auch unter dem Titel „Constructive Conservatism“ veröffentlichten) Gesellschaftsentwurf nichts Geringeres als eine dringend gebotene konservative Antwort auf den Sozialismus. Die Verelendung großer Bevölkerungsteile im Zuge der Industrialisierung nahm er bereits damals als Bedrohung der Demokratie wahr. Sein Ideal ging also über die Absicht hinaus, Arbeiter durch den Zugang zu Boden- und Wohneigentum zu befrieden – und von sozialistischen Ideen abzubringen. Vielmehr entwarf er die Vision einer Gesellschaft aus vielen kleinen Haus- oder Landeigentümern, in der sich nach seiner Auffassung überhaupt erst eine echte demokratische Teilhabe der Massen realisieren ließe. Auch wenn diese Vision später mehr oder weniger in Vergessenheit geriet, spielt die Förderung von Wohneigentum im Ideenrepertoire der britischen Konservativen seither eine herausragende Rolle. Im Ergebnis führte das immerhin zu einem kontinuierlichen Anstieg der Wohneigentumsquote in Großbritannien von 22% (1920) bis etwa 70% (2002). Danach kam es allerdings im Zuge der Finanzkrise zu einem leichten Rückgang der Quote auf aktuell ca. 62%. Vielleicht wäre es an der Zeit, die Idee der Hauseigentümerdemokratie auch hierzulande im Kontext der aktuell zu beobachtenden, vielgestaltigen Bedrohungen der Demokratie noch einmal näher unter die Lupe zu nehmen. Foto: © tuja66/Depositphotos.com
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Wissen Sie, welche Unterlagen Sie unbedingt für den Immobilienverkauf benötigen? Einige dürfen auf keinen Fall fehlen. Es können Bußgelder oder bei Fehlern sogar eine Rückabwicklung des Verkaufs drohen. Außerdem werden Interessenten skeptisch und fragen sich, ob der Käufer vielleicht etwas zu verbergen hat, wenn er nicht alle verkaufsrelevanten Unterlagen vorzeigen kann. Ihr lokaler Qualitätsmakler weiß, welche Unterlagen benötigt werden und bei welchen Ämtern und Behörden er sie bekommt. Suchen Sie Unterstützung bei der Vermarktung Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir kümmern uns darum.
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Mit dem Alter ändern sich die Bedürfnisse – auch beim Thema Wohnen. Wer in jungen Jahren beim Hauskauf noch viel Wert auf einen großen Garten und ausreichend viele Zimmer gelegt hat, dem ist im Alter oft wichtiger, keine Treppen mehr steigen zu müssen und einen Arzt in der Nähe zu haben. Sie haben sich entschieden, Ihre Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten und in eine Seniorenwohnung umzuziehen? Hier ein paar Vorschläge, worauf Sie dabei achten sollten. Vielen älteren Menschen fällt mit zunehmendem Alter die Haus- und Gartenarbeit immer schwerer. Oft fragen sich Senioren, wozu sie die Treppe noch hinaufsteigen sollen, um die Zimmer zu putzen, die eh niemand mehr nutzt. Das Leben in einem Haus, aus dem der Rest der Familie ausgezogen ist, kann sich sehr einsam anfühlen. In vielen Fällen bedeutet es dann einen großen Gewinn an Lebensqualität, wenn man sich für den Umzug in eine altersgerechte Seniorenwohnung entscheidet. Was gilt es dabei zu beachten? Ausstattung Ziehen Menschen im Alter um, benötigen sie häufig noch keine Wohnung, die für Pflegebedürftige ausgestattet ist. Trotzdem ist zu überlegen, ob dies nicht für die Zukunft doch eingeplant werden sollte. Was den Grundriss der Wohnung betrifft, sind wenige Zimmer auf einer Etage sinnvoll. Aber auch im Alter ist genügend Platz immer noch wichtig – schon allein im Sinne der Barrierefreiheit. Die Zimmer können ruhig schön groß sein. Flure und Türrahmen sollten breit genug sein, um mit einem Rollstuhl hindurchzupassen. Auch auf niedrige Tür- und Fensterklinken sollte man achten. Ist ein Fahrstuhl vorhanden, muss die Seniorenwohnung nicht zwangsläufig im Erdgeschoss liegen. Idealerweise gibt es mehrere Fahrstühle, falls einer mal ausfällt. Lage Neben der Ausstattung ist aber auch die Umgebung von Bedeutung, um aus einer Wohnung eine geeignete Seniorenwohnung zu machen. Hier kommt es auf eine gute Infrastruktur an. Ärzte und Einkaufsmöglichkeiten sollten am besten zu Fuß zu erreichen sein. Auch ein Krankenhaus sollte idealerweise in der Nähe liegen, damit im Notfall der Krankenwagen nicht erst aus der nächsten Stadt kommen muss. Für Senioren, die alleine wohnen, ist es sinnvoll, einen Notrufknopf in der Wohnung einzubauen, damit ein Notdienst schnell alarmiert ist. Seniorenwohnhaus Wer sich nicht auf die Suche nach einer einzelnen Seniorenwohnung machen möchte, kann sich auch für ein Wohnhaus speziell für Senioren entscheiden. Dort muss nicht erst für einen eventuellen altersgerechten Umbau gesorgt werden. Alle nötigen Punkte wurden bereits beachtet. Ein weiterer Aspekt ist, dass es in einem Seniorenwohnhaus besonders leichtfallen dürfte, neue Kontakte zu knüpfen – zu Menschen in ähnlichem Alter und in einer ähnlichen Lebenssituation. Neben den frei finanzierten Seniorenwohnungen gibt es auch staatlich geförderte Immobilien, die speziell an Senioren mit geringeren Einkommen vergeben werden. Die Alters- und Gehaltsgrenzen für förderfähige Seniorenwohnungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Möchten Sie Ihre Immobilie verkaufen und in eine seniorengerechte Wohnung umziehen? Wir unterstützen Sie dabei gern. Sie benötigen weitere Informationen: https://de.wikipedia.org/wiki/Seniorenwohnung https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bauen-wohnen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/altersgerecht-wohnen/altersgerecht-wohnen-node.html#+ https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/ibb-altersgerecht-wohnen.html Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären. Foto: © yacobchuk1/Depositphotos.com